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Unternehmensnavi für junge Betriebe 2009 Gegründet – was nun?

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4 GEGRÜNDET <strong>–</strong> WAS NUN? UNTERNEHMENSNAVI<br />

Das Finanzamt schläft nicht<br />

Schon nach fünf Tagen Verzug kommen Säumniszuschläge<br />

EEgal, wie die geschäftlichen Aktivitäten auch laufen<br />

<strong>–</strong> einer steht immer im Hintergrund und hält ein<br />

wachsames Auge drauf: das Finanzamt. Vor allem<br />

aber will der Fiskus regelmäßig Geld. Doch überraschende,<br />

weil nicht eingeplante Steuerzahlungen können<br />

das Unternehmen schnell in eine Liquiditätskrise stürzen.<br />

Als Unternehmer muss man mit gleich vier Steuerarten<br />

umgehen können: Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-<br />

und Einkommensteuer. Besonders anfällig scheinen<br />

die Jungunternehmer in Sachen Umsatzsteuer , ein<br />

Posten, der bei der Liquiditätspla<strong>nun</strong>g gern und häufig<br />

vergessen oder übersehen wird. „Beim Blick auf die Einnahmenseite<br />

übersieht so mancher Unternehmer, dass<br />

die an den Kunden verrechnete Umsatzsteuer nach Abzug<br />

der Vorsteuer jeden Monat oder vierteljährlich ans Finanzamt<br />

abgeführt werden muss“, berichtet Prof. Dieter<br />

Kempf, Vorstandsvorsitzender der Datev in Nürnberg<br />

und Steuerberater. Das kann schnell zur Liquiditätsfalle<br />

führen, wenn beispielsweise immer noch Forderungen<br />

offen sind. Denn auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt<br />

hat, muss der Unternehmer die Umsatzsteuer als<br />

Sollsteuer abführen.<br />

„Davon kann der Firmenchef nur abweichen, wenn er<br />

eine so genannte Ist-Versteuerung beim Finanzamt beantragt<br />

hat“, erklärt Christian Neuenfeldt, Betriebsberater<br />

der Handwerkskammer Trier. Nur dann müssen Sie die<br />

Umsatzsteuer <strong>für</strong> den Voranmeldungszeitraum (monatlich<br />

oder quartalsweise) anmelden, in dem das Entgelt <strong>für</strong><br />

die Lieferung oder Dienstleistung eingegangen ist. Allerdings<br />

ist die Ist-Versteuerung an ein paar Vorgaben geknüpft<br />

(siehe Checkliste).<br />

Gelegentlich erhalten Unternehmen auch schon mal<br />

Besuch vom Finanzamt. Die Beamten wollen sicherstellen,<br />

dass auch eine korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer<br />

gewährleistet ist. Das kann per Ankündigung erfolgen,<br />

aber auch aus heiterem Himmel <strong>–</strong> im Rahmen einer<br />

so genannten Umsatzsteuer-Nachschau.<br />

Läuft das Geschäft gut, kommen die anderen Steuerarten,<br />

also Einkommen- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />

zwangsläufig auf das Unternehmen zu <strong>–</strong> vom Gewinn<br />

will der Fiskus eben seinen Anteil haben. Auch hier<br />

darf kein Liquiditätsplan fehlen, fordert doch das Finanzamt<br />

<strong>für</strong> die Einkommensteuer vierteljährliche Vorauszahlungen.<br />

Sie sind immer zum 10. März, 10. Juni, 10. September<br />

und 10. Dezember fällig. „Sie richten sich nach<br />

der Höhe des prognostizierten Einkommens“, weiß Neuenfeldt.<br />

Einmal im Jahr kommen dann noch die Gewerbe-<br />

bzw. Körperschaftsteuer hinzu. „Für die Steuerzahlungen<br />

sollte der Betrieb immer ausreichend Liquidi-

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