Unternehmensnavi für junge Betriebe 2009 Gegründet – was nun?
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4 GEGRÜNDET <strong>–</strong> WAS NUN? UNTERNEHMENSNAVI<br />
Das Finanzamt schläft nicht<br />
Schon nach fünf Tagen Verzug kommen Säumniszuschläge<br />
EEgal, wie die geschäftlichen Aktivitäten auch laufen<br />
<strong>–</strong> einer steht immer im Hintergrund und hält ein<br />
wachsames Auge drauf: das Finanzamt. Vor allem<br />
aber will der Fiskus regelmäßig Geld. Doch überraschende,<br />
weil nicht eingeplante Steuerzahlungen können<br />
das Unternehmen schnell in eine Liquiditätskrise stürzen.<br />
Als Unternehmer muss man mit gleich vier Steuerarten<br />
umgehen können: Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-<br />
und Einkommensteuer. Besonders anfällig scheinen<br />
die Jungunternehmer in Sachen Umsatzsteuer , ein<br />
Posten, der bei der Liquiditätspla<strong>nun</strong>g gern und häufig<br />
vergessen oder übersehen wird. „Beim Blick auf die Einnahmenseite<br />
übersieht so mancher Unternehmer, dass<br />
die an den Kunden verrechnete Umsatzsteuer nach Abzug<br />
der Vorsteuer jeden Monat oder vierteljährlich ans Finanzamt<br />
abgeführt werden muss“, berichtet Prof. Dieter<br />
Kempf, Vorstandsvorsitzender der Datev in Nürnberg<br />
und Steuerberater. Das kann schnell zur Liquiditätsfalle<br />
führen, wenn beispielsweise immer noch Forderungen<br />
offen sind. Denn auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt<br />
hat, muss der Unternehmer die Umsatzsteuer als<br />
Sollsteuer abführen.<br />
„Davon kann der Firmenchef nur abweichen, wenn er<br />
eine so genannte Ist-Versteuerung beim Finanzamt beantragt<br />
hat“, erklärt Christian Neuenfeldt, Betriebsberater<br />
der Handwerkskammer Trier. Nur dann müssen Sie die<br />
Umsatzsteuer <strong>für</strong> den Voranmeldungszeitraum (monatlich<br />
oder quartalsweise) anmelden, in dem das Entgelt <strong>für</strong><br />
die Lieferung oder Dienstleistung eingegangen ist. Allerdings<br />
ist die Ist-Versteuerung an ein paar Vorgaben geknüpft<br />
(siehe Checkliste).<br />
Gelegentlich erhalten Unternehmen auch schon mal<br />
Besuch vom Finanzamt. Die Beamten wollen sicherstellen,<br />
dass auch eine korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer<br />
gewährleistet ist. Das kann per Ankündigung erfolgen,<br />
aber auch aus heiterem Himmel <strong>–</strong> im Rahmen einer<br />
so genannten Umsatzsteuer-Nachschau.<br />
Läuft das Geschäft gut, kommen die anderen Steuerarten,<br />
also Einkommen- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />
zwangsläufig auf das Unternehmen zu <strong>–</strong> vom Gewinn<br />
will der Fiskus eben seinen Anteil haben. Auch hier<br />
darf kein Liquiditätsplan fehlen, fordert doch das Finanzamt<br />
<strong>für</strong> die Einkommensteuer vierteljährliche Vorauszahlungen.<br />
Sie sind immer zum 10. März, 10. Juni, 10. September<br />
und 10. Dezember fällig. „Sie richten sich nach<br />
der Höhe des prognostizierten Einkommens“, weiß Neuenfeldt.<br />
Einmal im Jahr kommen dann noch die Gewerbe-<br />
bzw. Körperschaftsteuer hinzu. „Für die Steuerzahlungen<br />
sollte der Betrieb immer ausreichend Liquidi-