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Sondergebiet gewerbliche Tierhaltungsanlagen II - Stadt Haselünne

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<strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong><br />

Begründung mit Umweltbericht zum BBP „SO gew. <strong>Tierhaltungsanlagen</strong> <strong>II</strong> Entwurf 7<br />

Parallel zum Bebauungsplan wird für das Plangebiet daher auch der Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> durch Darstellung eines <strong>Sondergebiet</strong>es für <strong>gewerbliche</strong><br />

<strong>Tierhaltungsanlagen</strong> geändert (Änderung Nr. 6A des Flächennutzungsplanes).<br />

2.3 Örtliche Gegebenheiten<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Ackerfläche, deren Umgebung<br />

ebenfalls durch weiträumige Ackerflächen geprägt ist.<br />

Das nächstgelegene Wohnhaus im Außenbereich hat einen Abstand von ca.<br />

250 m in östlicher Richtung. Ein weiteres Wohnhaus befindet sich in ca. 350 m<br />

Entfernung in südöstlicher Richtung im Bereich einer landwirtschaftlichen Hofstelle.<br />

Dahinter befindet sich im Abstand von ca. 50 m ein zusätzliches Wohnhaus,<br />

welches nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört.<br />

Die nächstgelegenen Waldflächen liegen ca. 200 m östlich des Gebietes. Die<br />

Ortslage von <strong>Haselünne</strong> beginnt ca. 1.200 m südlich des Plangebietes.<br />

3 Konzept zur Flächenermittlung<br />

Im Rahmen der Planung ist ein Konzept für die Ermittlung von Flächen, auf<br />

denen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong> <strong>gewerbliche</strong> <strong>Tierhaltungsanlagen</strong> zugelassen<br />

werden können, erarbeitet worden.<br />

Nach diesem Konzept sollen für die Suche nach neuen <strong>gewerbliche</strong>n Tierhaltungsstandorten<br />

folgende Kriterien angewendet werden:<br />

1. für <strong>gewerbliche</strong> <strong>Tierhaltungsanlagen</strong> nicht geeignete Flächen / Ausschlussflächen:<br />

• Bauflächen (durch Bebauungspläne und Flächennutzungspläne festgesetzte<br />

bzw. dargestellte Flächen),<br />

• Siedlungsentwicklungsflächen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes,<br />

• Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (gem. § 34 BauGB),<br />

• Satzungsgebiete (§ 34 und § 35 BauGB),<br />

• Grünflächen, Wald, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />

Kompensationsflächen,<br />

2. Bereiche in denen in der Regel andere Belange entgegenstehen:<br />

• Überschwemmungsgebiete (evtl. Erweiterungen an bestehenden<br />

Standorten, wenn entsprechender Ersatzretentionsraum geschaffen<br />

wird, keine gesonderten neuen Stallstandorte),<br />

• Wertvolle Landschaftsbereiche für Erholung und Natur und Landschaft<br />

(entsprechend dem RROP des Landkreises Emsland),<br />

• Entwicklungsbereiche für Freizeit und Erholung.<br />

Büro für <strong>Stadt</strong>planung (Begr_BBP-SO-gew-Tierhal-<strong>II</strong>.doc) 28.04.2011

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