Sondergebiet gewerbliche Tierhaltungsanlagen II - Stadt Haselünne
Sondergebiet gewerbliche Tierhaltungsanlagen II - Stadt Haselünne
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<strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong><br />
Begründung mit Umweltbericht zum BBP „SO gew. <strong>Tierhaltungsanlagen</strong> <strong>II</strong> Entwurf 7<br />
Parallel zum Bebauungsplan wird für das Plangebiet daher auch der Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> durch Darstellung eines <strong>Sondergebiet</strong>es für <strong>gewerbliche</strong><br />
<strong>Tierhaltungsanlagen</strong> geändert (Änderung Nr. 6A des Flächennutzungsplanes).<br />
2.3 Örtliche Gegebenheiten<br />
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Ackerfläche, deren Umgebung<br />
ebenfalls durch weiträumige Ackerflächen geprägt ist.<br />
Das nächstgelegene Wohnhaus im Außenbereich hat einen Abstand von ca.<br />
250 m in östlicher Richtung. Ein weiteres Wohnhaus befindet sich in ca. 350 m<br />
Entfernung in südöstlicher Richtung im Bereich einer landwirtschaftlichen Hofstelle.<br />
Dahinter befindet sich im Abstand von ca. 50 m ein zusätzliches Wohnhaus,<br />
welches nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört.<br />
Die nächstgelegenen Waldflächen liegen ca. 200 m östlich des Gebietes. Die<br />
Ortslage von <strong>Haselünne</strong> beginnt ca. 1.200 m südlich des Plangebietes.<br />
3 Konzept zur Flächenermittlung<br />
Im Rahmen der Planung ist ein Konzept für die Ermittlung von Flächen, auf<br />
denen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong> <strong>gewerbliche</strong> <strong>Tierhaltungsanlagen</strong> zugelassen<br />
werden können, erarbeitet worden.<br />
Nach diesem Konzept sollen für die Suche nach neuen <strong>gewerbliche</strong>n Tierhaltungsstandorten<br />
folgende Kriterien angewendet werden:<br />
1. für <strong>gewerbliche</strong> <strong>Tierhaltungsanlagen</strong> nicht geeignete Flächen / Ausschlussflächen:<br />
• Bauflächen (durch Bebauungspläne und Flächennutzungspläne festgesetzte<br />
bzw. dargestellte Flächen),<br />
• Siedlungsentwicklungsflächen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes,<br />
• Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (gem. § 34 BauGB),<br />
• Satzungsgebiete (§ 34 und § 35 BauGB),<br />
• Grünflächen, Wald, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />
Kompensationsflächen,<br />
2. Bereiche in denen in der Regel andere Belange entgegenstehen:<br />
• Überschwemmungsgebiete (evtl. Erweiterungen an bestehenden<br />
Standorten, wenn entsprechender Ersatzretentionsraum geschaffen<br />
wird, keine gesonderten neuen Stallstandorte),<br />
• Wertvolle Landschaftsbereiche für Erholung und Natur und Landschaft<br />
(entsprechend dem RROP des Landkreises Emsland),<br />
• Entwicklungsbereiche für Freizeit und Erholung.<br />
Büro für <strong>Stadt</strong>planung (Begr_BBP-SO-gew-Tierhal-<strong>II</strong>.doc) 28.04.2011