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VereinsrundschreibenNr2 _3 - Haus

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5 Vereinsrundschreiben<br />

WEG-Teilungserklärung führt zu Zulässigkeit eines Imbissbetriebes trotz Geruchsbelästigung<br />

Ausgangsfall: Zwei Wohnungseigentümer stritten über Einbau und Nutzung einer Abluftanlage.<br />

Diese war an einen Schornstein angeschlossen, der ausschließlich von dem in der WEG-Anlage<br />

befindlichen Imbiss genutzt wurde. Nach der Teilungserklärung war das Ladengeschäft als Imbiss<br />

nutzbar. Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung verklagte den Eigentümer des Imbisses<br />

auf Beseitigung der Belästigung der durch die über die Abluftanlage in seine Wohnung ziehenden<br />

Gerüche. Er berief sich in erster Linie auf bauordnungsrechtliche Vorschriften.<br />

Entscheidung: Das OLG Hamm (9.1.2009, 15 Wx 142/08) beschloss, dass sich aus dem Bauordnungsrecht<br />

zwar grundsätzlich ein Schutz Dritter auch hinsichtlich von Geruchsbelästigungen<br />

ergäbe, danach sich also ein Anspruch darauf ergeben konnte, den Schornstein nicht als Abluftleitung<br />

zu nutzen. Allerdings sei nach der Teilungserklärung der Betrieb eines Imbisses ausdrücklich<br />

zulässig, so dass die damit entstehenden Beeinträchtigungen durch den Eigentümer der<br />

Dachgeschosswohnung hinzunehmen waren.<br />

Die zitierten Entscheidungen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage unter info@haus-und-grundluebeck.de<br />

zu.<br />

Sollten Fragen zur Mitgliedschaft oder rechtliche Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr <strong>Haus</strong>&Grund Team

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