Mitteilungsblatt 07.11.2013 - Hausach
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Hornberg Donnerstag, 7. November 2013<br />
Die Bevölkerung wird hiermit zur Teilnahme an der Gemeinderatssitzung<br />
herzlich eingeladen.<br />
Hornberg, 05. November 2013<br />
Bürgermeisteramt<br />
Siegfried Scheffold<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Ortschaftsratssitzung in Reichenbach<br />
Am Dienstag, 12. November 2013, 19.30 Uhr wird im neuen<br />
Gemeindesaal des ehemaligen Schul- und Rathauses<br />
eine Ortschaftsratssitzung mit folgender Tagesordnung<br />
abgehalten:<br />
1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung<br />
vom 25. September 2013<br />
2. Haushaltsberatungen für 2014<br />
3. Erteilen des Einvernehmens zu zwei Anträgen auf Erteilung<br />
einer Aufforstungsgenehmigung im Bereich Mosenberg<br />
4. Bekanntgaben und Anfragen<br />
5. Fragestunde<br />
Die Einwohnerschaft ist herzlich zu der Sitzung eingeladen<br />
Reichenbach, den 28. Oktober 2013<br />
Evelyn Lauble<br />
Ortsvorsteherin<br />
Sozialversicherung für Landwirtschaft,<br />
Forsten und Gartenbau<br />
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -<br />
MITTEILUNG DER SOZIALVERSICHERUNG FÜR<br />
LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU<br />
(SVLFG)<br />
In den nächsten Wochen wird die zuständige Aufsichtsperson<br />
der SVLFG wieder Beratungen und Besichtigungen in<br />
den versicherten Unternehmen durchführen. Sie ist nach §<br />
17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verpflichtet,<br />
die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung<br />
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten<br />
Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste<br />
Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer<br />
und die Versicherten zu beraten. Die versicherten<br />
Unternehmer - auch wenn es sich um Kleinstbetriebe<br />
handelt - haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu<br />
ermöglichen.<br />
Der Unternehmer ist nach § 21 SGB VII für die Durchführung<br />
der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen<br />
und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten<br />
Gesundheitsgefahren verantwortlich. Er hat vor<br />
allem seine betrieblichen Einrichtungen und Maschinen in<br />
vorschriftsmäßigem Zustand zu halten, seine Mitarbeiter<br />
über die bei ihren Arbeiten auftretenden Gefahren angemessen<br />
zu unterrichten und sie zur Einhaltung der der<br />
Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuhalten.<br />
Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG (VSGen)<br />
können Sie, falls diese in Ihrem Betrieb nicht vorhanden<br />
sind, bei der SVLFG, Vogelrainstr. 25, 70199 Stuttgart,<br />
kostenlos anfordern oder unter unserem Internetauftritt<br />
(www.svlfg.de) heruntergeladen. Bei Rückfragen stehen<br />
wir gerne zur Verfügung.<br />
Ihre<br />
Sozialversicherung für<br />
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />
34<br />
Aus dem<br />
Gemeinderat<br />
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom<br />
23. Oktober 2013:<br />
TOP 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher<br />
Sitzung<br />
Bürgermeister Scheffold gibt bekannt, dass der Gemeinderat<br />
am 02. Oktober 2013 in nichtöffentlicher Sitzung<br />
über die Übernahme einer Bürgschaft zugunsten des VfR<br />
Hornberg e.V. bezüglich der geplanten Anlegung eines<br />
Kunstrasenplatzes beschlossen hat. Die Bürgschaft wird<br />
im Wesentlichen für die Zwischenfinanzierung des beantragten<br />
Zuschusses gewährt und muss noch vom Landratsamt<br />
Ortenaukreis genehmigt werden.<br />
TOP 02. Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes<br />
Südlicher Oberrhein<br />
Eine Übersicht über die Aufgaben des Regionalverbandes<br />
Südlicher Oberrhein liegt dem Gemeinderat vor. Außerdem<br />
liegt dem Gemeinderat der Entwurf der Gesamtfortschreibung<br />
des Regionalplanes Südlicher Oberrhein vor.<br />
Wichtig für Hornberg ist, dass die Gemeinde an einer Landesentwicklungsachse<br />
liegt.<br />
Die Strukturkarte und die Raumnutzungskarte zum Fortschreibungsentwurf<br />
werden von Bürgermeister Scheffold<br />
erläutert. Hornberg ist als Kleinzentrum ausgewiesen. Ein<br />
Kleinzentrum hat eine gewisse Versorgungsfunktion auch<br />
für das Umland. Außerdem gehört Hornberg zum Mittelzentrumsbereich<br />
Haslach-<strong>Hausach</strong>-Wolfach.<br />
Darüber hinaus ist Hornberg als sogenannte Eigenentwicklergemeinde<br />
ausgewiesen.<br />
Bürgermeister Scheffold kann sich vorstellen, dem Fortschreibungsentwurf<br />
und der Einstufung der Stadt Hornberg<br />
als Eigenentwickler zuzustimmen, solange die im<br />
rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbe-<br />
und Wohnbauflächen erhalten bleiben.<br />
Der Einstufung der Stadt Hornberg als Kleinzentrum wie<br />
bisher kann aus Sicht des Bürgermeisters ebenfalls zugestimmt<br />
werden.<br />
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass alle denkbaren<br />
Wohn- und Gewerbeflächen in Hornberg bereits im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesen sind.<br />
Auf der Gemarkung Hornberg befindet sich weder eine<br />
Grünzäsur noch ein Grünzug.<br />
Insgesamt kann festgehalten werden, dass für die Gemarkung<br />
Hornberg im Fortschreibungsentwurf keine wesentlichen<br />
Neuerungen enthalten sind.<br />
Stadtrat Hess hat dem Fortschreibungsentwurf entnommen,<br />
dass eines der Ziele die Stärkung des ländlichen<br />
Raumes ist. Er sieht aber im Fortschreibungsentwurf vielmehr<br />
Zentralisierungstendenzen zu den Oberzentren wie<br />
Offenburg und Villingen-Schwenningen.<br />
Bürgermeister Scheffold antwortet, dass der Regionalplan<br />
sich zunächst an den Raumordnungsplänen des Bundes<br />
und am Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg<br />
orientieren muss. Die großen Zentren werden Schwierigkeiten<br />
bekommen, ihren Siedlungsbedarf alleine zu befriedigen.<br />
Dies wird wieder zu einem gewissen Ausgleich<br />
zugunsten der ländlichen Räume führen.