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Mitteilungsblatt 07.11.2013 - Hausach

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Hornberg Donnerstag, 7. November 2013<br />

Die Bevölkerung wird hiermit zur Teilnahme an der Gemeinderatssitzung<br />

herzlich eingeladen.<br />

Hornberg, 05. November 2013<br />

Bürgermeisteramt<br />

Siegfried Scheffold<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Ortschaftsratssitzung in Reichenbach<br />

Am Dienstag, 12. November 2013, 19.30 Uhr wird im neuen<br />

Gemeindesaal des ehemaligen Schul- und Rathauses<br />

eine Ortschaftsratssitzung mit folgender Tagesordnung<br />

abgehalten:<br />

1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung<br />

vom 25. September 2013<br />

2. Haushaltsberatungen für 2014<br />

3. Erteilen des Einvernehmens zu zwei Anträgen auf Erteilung<br />

einer Aufforstungsgenehmigung im Bereich Mosenberg<br />

4. Bekanntgaben und Anfragen<br />

5. Fragestunde<br />

Die Einwohnerschaft ist herzlich zu der Sitzung eingeladen<br />

Reichenbach, den 28. Oktober 2013<br />

Evelyn Lauble<br />

Ortsvorsteherin<br />

Sozialversicherung für Landwirtschaft,<br />

Forsten und Gartenbau<br />

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -<br />

MITTEILUNG DER SOZIALVERSICHERUNG FÜR<br />

LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU<br />

(SVLFG)<br />

In den nächsten Wochen wird die zuständige Aufsichtsperson<br />

der SVLFG wieder Beratungen und Besichtigungen in<br />

den versicherten Unternehmen durchführen. Sie ist nach §<br />

17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verpflichtet,<br />

die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung<br />

von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste<br />

Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer<br />

und die Versicherten zu beraten. Die versicherten<br />

Unternehmer - auch wenn es sich um Kleinstbetriebe<br />

handelt - haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu<br />

ermöglichen.<br />

Der Unternehmer ist nach § 21 SGB VII für die Durchführung<br />

der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen<br />

und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren verantwortlich. Er hat vor<br />

allem seine betrieblichen Einrichtungen und Maschinen in<br />

vorschriftsmäßigem Zustand zu halten, seine Mitarbeiter<br />

über die bei ihren Arbeiten auftretenden Gefahren angemessen<br />

zu unterrichten und sie zur Einhaltung der der<br />

Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuhalten.<br />

Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG (VSGen)<br />

können Sie, falls diese in Ihrem Betrieb nicht vorhanden<br />

sind, bei der SVLFG, Vogelrainstr. 25, 70199 Stuttgart,<br />

kostenlos anfordern oder unter unserem Internetauftritt<br />

(www.svlfg.de) heruntergeladen. Bei Rückfragen stehen<br />

wir gerne zur Verfügung.<br />

Ihre<br />

Sozialversicherung für<br />

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

34<br />

Aus dem<br />

Gemeinderat<br />

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom<br />

23. Oktober 2013:<br />

TOP 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher<br />

Sitzung<br />

Bürgermeister Scheffold gibt bekannt, dass der Gemeinderat<br />

am 02. Oktober 2013 in nichtöffentlicher Sitzung<br />

über die Übernahme einer Bürgschaft zugunsten des VfR<br />

Hornberg e.V. bezüglich der geplanten Anlegung eines<br />

Kunstrasenplatzes beschlossen hat. Die Bürgschaft wird<br />

im Wesentlichen für die Zwischenfinanzierung des beantragten<br />

Zuschusses gewährt und muss noch vom Landratsamt<br />

Ortenaukreis genehmigt werden.<br />

TOP 02. Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes<br />

Südlicher Oberrhein<br />

Eine Übersicht über die Aufgaben des Regionalverbandes<br />

Südlicher Oberrhein liegt dem Gemeinderat vor. Außerdem<br />

liegt dem Gemeinderat der Entwurf der Gesamtfortschreibung<br />

des Regionalplanes Südlicher Oberrhein vor.<br />

Wichtig für Hornberg ist, dass die Gemeinde an einer Landesentwicklungsachse<br />

liegt.<br />

Die Strukturkarte und die Raumnutzungskarte zum Fortschreibungsentwurf<br />

werden von Bürgermeister Scheffold<br />

erläutert. Hornberg ist als Kleinzentrum ausgewiesen. Ein<br />

Kleinzentrum hat eine gewisse Versorgungsfunktion auch<br />

für das Umland. Außerdem gehört Hornberg zum Mittelzentrumsbereich<br />

Haslach-<strong>Hausach</strong>-Wolfach.<br />

Darüber hinaus ist Hornberg als sogenannte Eigenentwicklergemeinde<br />

ausgewiesen.<br />

Bürgermeister Scheffold kann sich vorstellen, dem Fortschreibungsentwurf<br />

und der Einstufung der Stadt Hornberg<br />

als Eigenentwickler zuzustimmen, solange die im<br />

rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbe-<br />

und Wohnbauflächen erhalten bleiben.<br />

Der Einstufung der Stadt Hornberg als Kleinzentrum wie<br />

bisher kann aus Sicht des Bürgermeisters ebenfalls zugestimmt<br />

werden.<br />

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass alle denkbaren<br />

Wohn- und Gewerbeflächen in Hornberg bereits im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesen sind.<br />

Auf der Gemarkung Hornberg befindet sich weder eine<br />

Grünzäsur noch ein Grünzug.<br />

Insgesamt kann festgehalten werden, dass für die Gemarkung<br />

Hornberg im Fortschreibungsentwurf keine wesentlichen<br />

Neuerungen enthalten sind.<br />

Stadtrat Hess hat dem Fortschreibungsentwurf entnommen,<br />

dass eines der Ziele die Stärkung des ländlichen<br />

Raumes ist. Er sieht aber im Fortschreibungsentwurf vielmehr<br />

Zentralisierungstendenzen zu den Oberzentren wie<br />

Offenburg und Villingen-Schwenningen.<br />

Bürgermeister Scheffold antwortet, dass der Regionalplan<br />

sich zunächst an den Raumordnungsplänen des Bundes<br />

und am Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg<br />

orientieren muss. Die großen Zentren werden Schwierigkeiten<br />

bekommen, ihren Siedlungsbedarf alleine zu befriedigen.<br />

Dies wird wieder zu einem gewissen Ausgleich<br />

zugunsten der ländlichen Räume führen.

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