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P a c h t v e r t r a g<br />
abgeschlossen zwischen der<br />
a) Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer Str. 18, –<br />
als Eigentümerin des Gebäudes und Baurechtsträgerin<br />
b) Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> als<br />
Liegenschaftseigentümerin,<br />
beide im Folgenden kurz Verpächter genannt einerseits –<br />
c) und dem Avalon, Verein für kulturellen Pluralismus und Kommunikation, Wienerstr. 10/2,<br />
3830 Waidhofen/Thaya, vertreten durch den Obmann Loncsar René, Braunhirschengasse<br />
13/4, 1150 Wien und dem Geschäftsführer Chris Rabl, Wienerstr. 10/2, 3830<br />
Waidhofen/Thaya,<br />
im Folgenden kurz Pächter genannt, andererseits.<br />
I.<br />
Die Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer Str. 18, ist<br />
Alleineigentümer des Baurechtes der Liegenschaft Litschauerstr. 18 , EZ 1911 im Grundbuch<br />
07111 <strong>Heidenreichstein</strong>.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> ist Alleineigentümer<br />
der EZ 1869, GST-NR 452/2 im Flächenausmaß vom 52448 m².<br />
II. Pachtgegenstand<br />
Pachtgegenstand sind die Gastronomie „Camp Anderswelt“ samt der dort befindlichen Küche,<br />
Lebensmittellagerraum, Kühl- und Tiefkühlräume, WC-Anlagen, Gastgarten, Schankeinrichtung<br />
und Geräten, Möbeln, Geschirr laut beiliegender Inventarliste, sämtliche Räumlichkeiten im<br />
Kellergeschoß und die beiden Holzhütten (WC-Anlage und ehemaliges Kassahaus) sowie die<br />
Holzhütte beim Beachvolleyballplatz und das Freigelände (ausgenommen Verkehrsflächen im<br />
Geltungsbereich der StVO). Eine Nutzung der Dachfläche ist nicht gestattet.<br />
Der Pächter ist in Kenntnis, dass gewerberechtliche, betriebsstättenrechtliche und<br />
veranstaltungsrechtliche Bewilligungen nur für den Betrieb der Anderswelt Errichtung- u.<br />
BetriebsgesmbH vorliegen. Die für seinen Betrieb notwendigen Genehmigungen sind von ihm auf<br />
seine Veranlassung und Kosten zu beantragen. Der Pächter hat den Betrieb erst aufzunehmen,<br />
wenn die notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtskräftig vorliegen.<br />
III. Pachtdauer und Auflösung, Verlängerung<br />
1. Der Pachtvertrag beginnt am 01. 04. 2006 und endet am 31.12.2006. Die Kündigungszeit<br />
beträgt 3 Monate. Um dem Pächter die Möglichkeit der Jahresplanung zu ermöglichen ist bis<br />
zum 30.09.2006 über eine Verlängerung des Pachtvertrages abzusprechen.<br />
2. Der Verpächter kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenem Brief mit sofortiger<br />
Wirkung aufheben,<br />
a) wenn der Pächter mit der Bezahlung einer Pachtzinsrate oder einer sonstigen ihm<br />
auf Grund des Vertrages obliegenden Zahlung trotz Mahnung mittels