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VIII. Pflichten des Pächters<br />

1. Der Pächter verpflichtet sich, den gepachteten Betrieb ordentlich zu führen und die für<br />

seinen Betrieb notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und die behördlichen<br />

Vorschriften einzuhalten. Für die dafür anfallenden Kosten hat der Pächter aufzukommen. Der<br />

Pächter hat das gesamte übernommene Pachtobjekt samt Zubehör mit Sorgfalt zu wahren<br />

und ohne Anspruch auf Aufwandersatz jederzeit auf eigene Kosten in gutem, brauchbarem<br />

Zustand zu erhalten. Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtobjekt samt Zubehör in gutem<br />

und vollkommen benutzbaren Zustand bei Beendigung des Pachtvertrages zu übergeben, so<br />

dass es dem Verpächter möglich ist, den Betrieb im Gastronomiebereich mit den<br />

vorhandenen Geräten und Maschinen weiterzuführen.<br />

Wenn der Pächter von sich aus beabsichtigt, bauliche Veränderungen vorzunehmen, hat er<br />

hiezu die Zustimmung des Verpächters einzuholen und für die behördlichen Genehmigungen<br />

Sorge zu tragen. Die Kosten der Instandhaltung der gepachteten Baulichkeiten, sofern sie<br />

durch normale Abnützung verursacht werden, sowie die Kosten der Instandhaltung der<br />

gepachteten Geräte, Maschinen und des Geschirrs gehen während der Pachtdauer zu Lasten<br />

des Pächters. Der Verpächter hat lediglich die Kosten außergewöhnlicher<br />

Instandhaltungsarbeiten am Gebäude zu tragen.<br />

2. Der Pächter ist in Kenntnis, dass eine Abnahmeverpflichtung bei der Brau Union Österreich<br />

AG besteht und verpflichtet sich diese einzuhalten. Der Pächter übernimmt die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der Verträge. Ausdrücklich nicht übernommen wird die vertraglich<br />

vereinbarte Abnahmemenge und die darausfolgenden Folgen. Der gewährte Rabatt für<br />

alkoholfreie Getränke wird dem Pächter und für Bier der Anderswelt GmbH als Verpächterin<br />

gut geschrieben.<br />

3. Der Pächter hat die für seine Veranstaltungen notwendigen behördlichen Bewilligungen auf<br />

eigene Kosten bei zu schaffen und die allenfalls erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.<br />

Veranstaltungen darf er erst bei Vorliegen der in Rechtskraft erwachsenen Bewilligungen<br />

durchführen.<br />

4. Der Pächter hat Veranstaltungen die die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> auf dem Gelände<br />

im Eigeninteresse durchführen möchte, und welche dem Pächter ein Monat vorher<br />

angekündigt worden sind, nach Terminvergleich mit dem Terminkalender nach Stand des<br />

Einbringungstages durchführen zu lassen. Die Betriebskosten für die Veranstaltung trägt bei<br />

Durchführung die Stadtgemeinde.<br />

IX. Rechte des Pächters<br />

Dem Pächter wird das alleinige Ausschankrecht am gesamten Gelände der Anderswelt<br />

eingeräumt. Bei Veranstaltungen seitens der Stadtgemeinde kann ein Ausschank von Dritten nur<br />

nach Absprache mit dem Pächter durchgeführt werden.<br />

X. Betriebspflicht<br />

Den Pächter trifft die Betriebspflicht. Er ist daher zur Weiterführung des Betriebes auf Pachtdauer<br />

verpflichtet. Es ist ihm nicht gestattet, das Unternehmen, wenn auch nur vorübergehend,<br />

stillzulegen.<br />

XI. Nutzung Freigelände und Teich<br />

Die Pflege des Freigeländes (Rasenmähen u. Betreuung der Pflanzen) wird von der<br />

Stadtgemeinde durchgeführt. Der Pächter verpflichtet sich das gesamte Gelände im sauberen<br />

Zustand zu halten. Weiters hat der Pächter Sorge zu tragen, dass das Freigelände nach jeder<br />

Veranstaltung von ihm wieder in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen

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