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VIII. Pflichten des Pächters<br />
1. Der Pächter verpflichtet sich, den gepachteten Betrieb ordentlich zu führen und die für<br />
seinen Betrieb notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und die behördlichen<br />
Vorschriften einzuhalten. Für die dafür anfallenden Kosten hat der Pächter aufzukommen. Der<br />
Pächter hat das gesamte übernommene Pachtobjekt samt Zubehör mit Sorgfalt zu wahren<br />
und ohne Anspruch auf Aufwandersatz jederzeit auf eigene Kosten in gutem, brauchbarem<br />
Zustand zu erhalten. Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtobjekt samt Zubehör in gutem<br />
und vollkommen benutzbaren Zustand bei Beendigung des Pachtvertrages zu übergeben, so<br />
dass es dem Verpächter möglich ist, den Betrieb im Gastronomiebereich mit den<br />
vorhandenen Geräten und Maschinen weiterzuführen.<br />
Wenn der Pächter von sich aus beabsichtigt, bauliche Veränderungen vorzunehmen, hat er<br />
hiezu die Zustimmung des Verpächters einzuholen und für die behördlichen Genehmigungen<br />
Sorge zu tragen. Die Kosten der Instandhaltung der gepachteten Baulichkeiten, sofern sie<br />
durch normale Abnützung verursacht werden, sowie die Kosten der Instandhaltung der<br />
gepachteten Geräte, Maschinen und des Geschirrs gehen während der Pachtdauer zu Lasten<br />
des Pächters. Der Verpächter hat lediglich die Kosten außergewöhnlicher<br />
Instandhaltungsarbeiten am Gebäude zu tragen.<br />
2. Der Pächter ist in Kenntnis, dass eine Abnahmeverpflichtung bei der Brau Union Österreich<br />
AG besteht und verpflichtet sich diese einzuhalten. Der Pächter übernimmt die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen der Verträge. Ausdrücklich nicht übernommen wird die vertraglich<br />
vereinbarte Abnahmemenge und die darausfolgenden Folgen. Der gewährte Rabatt für<br />
alkoholfreie Getränke wird dem Pächter und für Bier der Anderswelt GmbH als Verpächterin<br />
gut geschrieben.<br />
3. Der Pächter hat die für seine Veranstaltungen notwendigen behördlichen Bewilligungen auf<br />
eigene Kosten bei zu schaffen und die allenfalls erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.<br />
Veranstaltungen darf er erst bei Vorliegen der in Rechtskraft erwachsenen Bewilligungen<br />
durchführen.<br />
4. Der Pächter hat Veranstaltungen die die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> auf dem Gelände<br />
im Eigeninteresse durchführen möchte, und welche dem Pächter ein Monat vorher<br />
angekündigt worden sind, nach Terminvergleich mit dem Terminkalender nach Stand des<br />
Einbringungstages durchführen zu lassen. Die Betriebskosten für die Veranstaltung trägt bei<br />
Durchführung die Stadtgemeinde.<br />
IX. Rechte des Pächters<br />
Dem Pächter wird das alleinige Ausschankrecht am gesamten Gelände der Anderswelt<br />
eingeräumt. Bei Veranstaltungen seitens der Stadtgemeinde kann ein Ausschank von Dritten nur<br />
nach Absprache mit dem Pächter durchgeführt werden.<br />
X. Betriebspflicht<br />
Den Pächter trifft die Betriebspflicht. Er ist daher zur Weiterführung des Betriebes auf Pachtdauer<br />
verpflichtet. Es ist ihm nicht gestattet, das Unternehmen, wenn auch nur vorübergehend,<br />
stillzulegen.<br />
XI. Nutzung Freigelände und Teich<br />
Die Pflege des Freigeländes (Rasenmähen u. Betreuung der Pflanzen) wird von der<br />
Stadtgemeinde durchgeführt. Der Pächter verpflichtet sich das gesamte Gelände im sauberen<br />
Zustand zu halten. Weiters hat der Pächter Sorge zu tragen, dass das Freigelände nach jeder<br />
Veranstaltung von ihm wieder in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen