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PROTOKOLL<br />

über die am 03.03.2006 stattgefundene Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Heidenreichstein</strong> im großen Sitzungszimmer des Rathauses.<br />

Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.10 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

Pkt. 1 Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006.<br />

Pkt. 2<br />

Pkt. 3<br />

Beschlussfassung über den Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der<br />

Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, der Anderswelt Errichtungs- u. BetriebsgesmbH.<br />

und dem Verein Avalon.<br />

Berichte des Bürgermeisters.<br />

Vorsitzender: Bgm. Johann Pichler<br />

Schriftführer: StADir. Mag. Klug<br />

Anwesende Gemeinderäte:<br />

STR. Gerhard Kirchmaier, Vbgm. Johann Blahusch, STR. Barbara Körner, STR. Elisabeth<br />

Jank, STR. Elisabeth Kainz, STR. Johann Hofmann, GR. Dr. Karl Gabler, GR. Gerhard<br />

Macho, GR. Mag. Ronald Diwoky, GR. Albert Willert, GR. Eva Bartl, GR. Ing. Andreas<br />

Harrer, GR. Gabriela Frantes, GR. Karl Weber, GR. Romana Flicker, GR. Hubert Apfelthaler,<br />

GR. Gerhard Hahnl, GR. Dr. Robert Bruckner, GR. Franz Ölzant, GR. Ing. Andreas Granner,<br />

GR. Manfred Stattler.<br />

Entschuldigt ist: STR. Christian Nöbauer<br />

GR. Bernd Butschell und GR. Johann Flicker kommen erst um 18:52 zur Sitzung und<br />

nehmen in der Folge daran teil.<br />

Bgm. Johann Pichler stellt die zeitgerechte Einladung fest.<br />

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

Punkt 1<br />

Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006 wird einstimmig genehmigt.<br />

Punkt 2<br />

Zwischen der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, der Anderswelt Errichtungs- u.<br />

BetriebsgesmbH. und dem Verein Avalon soll ein Pachtvertrag abgeschlossen werden.<br />

Der Vorschlag über den zu beschließenden und zu unterfertigendem Vertrag wird dem<br />

Gemeinderat in vollem Umfang zur Kenntnis gebracht.


P a c h t v e r t r a g<br />

abgeschlossen zwischen der<br />

a) Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer Str. 18, –<br />

als Eigentümerin des Gebäudes und Baurechtsträgerin<br />

b) Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> als<br />

Liegenschaftseigentümerin,<br />

beide im Folgenden kurz Verpächter genannt einerseits –<br />

c) und dem Avalon, Verein für kulturellen Pluralismus und Kommunikation, Wienerstr. 10/2,<br />

3830 Waidhofen/Thaya, vertreten durch den Obmann Loncsar René, Braunhirschengasse<br />

13/4, 1150 Wien und dem Geschäftsführer Chris Rabl, Wienerstr. 10/2, 3830<br />

Waidhofen/Thaya,<br />

im Folgenden kurz Pächter genannt, andererseits.<br />

I.<br />

Die Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer Str. 18, ist<br />

Alleineigentümer des Baurechtes der Liegenschaft Litschauerstr. 18 , EZ 1911 im Grundbuch<br />

07111 <strong>Heidenreichstein</strong>.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> ist Alleineigentümer<br />

der EZ 1869, GST-NR 452/2 im Flächenausmaß vom 52448 m².<br />

II. Pachtgegenstand<br />

Pachtgegenstand sind die Gastronomie „Camp Anderswelt“ samt der dort befindlichen Küche,<br />

Lebensmittellagerraum, Kühl- und Tiefkühlräume, WC-Anlagen, Gastgarten, Schankeinrichtung<br />

und Geräten, Möbeln, Geschirr laut beiliegender Inventarliste, sämtliche Räumlichkeiten im<br />

Kellergeschoß und die beiden Holzhütten (WC-Anlage und ehemaliges Kassahaus) sowie die<br />

Holzhütte beim Beachvolleyballplatz und das Freigelände (ausgenommen Verkehrsflächen im<br />

Geltungsbereich der StVO). Eine Nutzung der Dachfläche ist nicht gestattet.<br />

Der Pächter ist in Kenntnis, dass gewerberechtliche, betriebsstättenrechtliche und<br />

veranstaltungsrechtliche Bewilligungen nur für den Betrieb der Anderswelt Errichtung- u.<br />

BetriebsgesmbH vorliegen. Die für seinen Betrieb notwendigen Genehmigungen sind von ihm auf<br />

seine Veranlassung und Kosten zu beantragen. Der Pächter hat den Betrieb erst aufzunehmen,<br />

wenn die notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtskräftig vorliegen.<br />

III. Pachtdauer und Auflösung, Verlängerung<br />

1. Der Pachtvertrag beginnt am 01. 04. 2006 und endet am 31.12.2006. Die Kündigungszeit<br />

beträgt 3 Monate. Um dem Pächter die Möglichkeit der Jahresplanung zu ermöglichen ist bis<br />

zum 30.09.2006 über eine Verlängerung des Pachtvertrages abzusprechen.<br />

2. Der Verpächter kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenem Brief mit sofortiger<br />

Wirkung aufheben,<br />

a) wenn der Pächter mit der Bezahlung einer Pachtzinsrate oder einer sonstigen ihm<br />

auf Grund des Vertrages obliegenden Zahlung trotz Mahnung mittels


eingeschriebenem Brief durch mehr als 30 Tage ab Zustellung der Mahnung im<br />

Rückstand bleibt;<br />

b) wenn der Ruf des gepachteten Unternehmens durch Verschulden und grobe<br />

Fahrlässigkeit des Pächters erheblich und nachteilig gefährdet wird und ein Gremium<br />

aus dem Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, den Gesellschaftern der<br />

Anderswelt GesmbH und den Organen des Vereines Avalon innerhalb einer Frist von<br />

14 Tagen nach eintreten bzw. bekannt werden der schädigenden Handlung bzw.<br />

Unterlassung mit einfacher Mehrheit die Gefahr der Rufgefährdung festgestellt hat;<br />

c) wenn der Pächter oder die von ihm angestellten oder bestellten Personen<br />

Handlungen unternehmen bzw. Unterlassungen setzen, die die Interessen des<br />

Verpächters grob verletzen; dazu gehören insbesonders grob fahrlässig verschuldete<br />

Schäden am Pachtobjekt.<br />

d) wenn der Pächter das Pachtobjekt weiterverpachtet oder den Betrieb an dritte<br />

Personen weitergibt; die Weiterverpachtung ist ausgeschlossen.<br />

e) wenn über das Vermögen des Pächters der Konkurs oder das gerichtliche<br />

Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses<br />

mangels Deckung der Kosten abgewiesen wird.<br />

f) wenn die uneingeschränkte und unentgeltliche Nutzung ( ausgenommen ist eine<br />

viertägige Open Air Veranstaltung pro Jahr) des Freizeitgeländes und Teiches durch<br />

Handlungen des Pächters nicht mehr gegeben ist.<br />

3. Bei Beendigung oder Ablauf des Pachtverhältnisses sind die Räumlichkeiten des<br />

Erdgeschosses besenrein und ausgemalt zu übergeben.<br />

IV. Pachtzins<br />

1. Der Pachtzins für das Gebäude beträgt monatlich € 1.100,- zuzüglich Mwst. Die Höhe des<br />

Pachtzinses wird niedriger angesetzt, da der Pächter die gesamten Betriebskosten des<br />

Gebäudes trägt. Der Pachtzins für das Freizeitgelände wird als Naturalleistung in Form der<br />

Übernahme zur Sauberhaltung des Geländes vom Pächter geleistet. Die Kosten der<br />

Teichpumpe trägt der Verpächter.<br />

2. Der Pachtzins für das Jahr 2006 ist ab 01.04.2006 jeweils im Vorhinein bis zum 5. des<br />

Monates zu bezahlen.<br />

V. Kaution<br />

Als Kaution für Pacht, Betriebskosten und Schäden an der Einrichtung und Wiederbeschaffung<br />

wird ein Sparbuch oder Bankgarantie in der Höhe von 3 Monatsmieten zzgl. MWSt hinterlegt.<br />

VI. Verbot der Weiterverpachtung<br />

Der Pächter ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Pachtvertrag ganz oder zum Teil auf<br />

Dritte zu übertragen. Verträge oder Vereinbarungen die der Pächter im Innenverhältnis mit einem<br />

Dritten aus dem Grund der Durchführung von Veranstaltungen trifft sind erlaubt aber nicht<br />

außenwirksam und kann der Dritte keine Rechte aus dem Pachtvertrag ableiten.<br />

VII. Versicherungen<br />

Eine Feuer- und Haftpflichtversicherung besteht seitens des Verpächters für das Gebäude –<br />

etwaige weitere Versicherungen (Betriebshaftpflicht etc.) sind vom Pächter abzuschließen.


VIII. Pflichten des Pächters<br />

1. Der Pächter verpflichtet sich, den gepachteten Betrieb ordentlich zu führen und die für<br />

seinen Betrieb notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und die behördlichen<br />

Vorschriften einzuhalten. Für die dafür anfallenden Kosten hat der Pächter aufzukommen. Der<br />

Pächter hat das gesamte übernommene Pachtobjekt samt Zubehör mit Sorgfalt zu wahren<br />

und ohne Anspruch auf Aufwandersatz jederzeit auf eigene Kosten in gutem, brauchbarem<br />

Zustand zu erhalten. Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtobjekt samt Zubehör in gutem<br />

und vollkommen benutzbaren Zustand bei Beendigung des Pachtvertrages zu übergeben, so<br />

dass es dem Verpächter möglich ist, den Betrieb im Gastronomiebereich mit den<br />

vorhandenen Geräten und Maschinen weiterzuführen.<br />

Wenn der Pächter von sich aus beabsichtigt, bauliche Veränderungen vorzunehmen, hat er<br />

hiezu die Zustimmung des Verpächters einzuholen und für die behördlichen Genehmigungen<br />

Sorge zu tragen. Die Kosten der Instandhaltung der gepachteten Baulichkeiten, sofern sie<br />

durch normale Abnützung verursacht werden, sowie die Kosten der Instandhaltung der<br />

gepachteten Geräte, Maschinen und des Geschirrs gehen während der Pachtdauer zu Lasten<br />

des Pächters. Der Verpächter hat lediglich die Kosten außergewöhnlicher<br />

Instandhaltungsarbeiten am Gebäude zu tragen.<br />

2. Der Pächter ist in Kenntnis, dass eine Abnahmeverpflichtung bei der Brau Union Österreich<br />

AG besteht und verpflichtet sich diese einzuhalten. Der Pächter übernimmt die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen der Verträge. Ausdrücklich nicht übernommen wird die vertraglich<br />

vereinbarte Abnahmemenge und die darausfolgenden Folgen. Der gewährte Rabatt für<br />

alkoholfreie Getränke wird dem Pächter und für Bier der Anderswelt GmbH als Verpächterin<br />

gut geschrieben.<br />

3. Der Pächter hat die für seine Veranstaltungen notwendigen behördlichen Bewilligungen auf<br />

eigene Kosten bei zu schaffen und die allenfalls erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.<br />

Veranstaltungen darf er erst bei Vorliegen der in Rechtskraft erwachsenen Bewilligungen<br />

durchführen.<br />

4. Der Pächter hat Veranstaltungen die die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> auf dem Gelände<br />

im Eigeninteresse durchführen möchte, und welche dem Pächter ein Monat vorher<br />

angekündigt worden sind, nach Terminvergleich mit dem Terminkalender nach Stand des<br />

Einbringungstages durchführen zu lassen. Die Betriebskosten für die Veranstaltung trägt bei<br />

Durchführung die Stadtgemeinde.<br />

IX. Rechte des Pächters<br />

Dem Pächter wird das alleinige Ausschankrecht am gesamten Gelände der Anderswelt<br />

eingeräumt. Bei Veranstaltungen seitens der Stadtgemeinde kann ein Ausschank von Dritten nur<br />

nach Absprache mit dem Pächter durchgeführt werden.<br />

X. Betriebspflicht<br />

Den Pächter trifft die Betriebspflicht. Er ist daher zur Weiterführung des Betriebes auf Pachtdauer<br />

verpflichtet. Es ist ihm nicht gestattet, das Unternehmen, wenn auch nur vorübergehend,<br />

stillzulegen.<br />

XI. Nutzung Freigelände und Teich<br />

Die Pflege des Freigeländes (Rasenmähen u. Betreuung der Pflanzen) wird von der<br />

Stadtgemeinde durchgeführt. Der Pächter verpflichtet sich das gesamte Gelände im sauberen<br />

Zustand zu halten. Weiters hat der Pächter Sorge zu tragen, dass das Freigelände nach jeder<br />

Veranstaltung von ihm wieder in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen


wird. Der Pächter hat die uneingeschränkte und unentgeltliche Nutzung des Freizeitgeländes und<br />

Teiches in seinem Verfügungsbereich zu gewährleisten ( ausgenommen ist eine viertägige Open<br />

Air Veranstaltung pro Jahr).<br />

XII. Verbindlichkeiten und Außenstände des Verpächters<br />

Der Verpächter erklärt verbindlich, dass Verbindlichkeiten (Brau Union)bestehen und dass derlei<br />

Ansprüche direkt vom Verpächter geregelt werden.<br />

Der Pächter führt den Betrieb ab 01. 04. 2006 auf eigene Rechnung und Gefahr. Daher sind die<br />

vor Beginn des Pachtverhältnisses begründeten Verbindlichkeiten, die sich auf das Café –<br />

Restaurant beziehen, vom Verpächter zu bezahlen. Sollte der Pächter für derartige<br />

Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Verpächter, ihn<br />

diesbezüglich klag- und schadlos zu halten. Die gleiche Regelung gilt für<br />

Gewährleistungsansprüche und Abgabenschulden.<br />

XIII. Betriebskosten<br />

1. Der Pächter ist als Mieter der Baulichkeiten verpflichtet, sämtliche auf die<br />

Betriebsräumlichkeiten entfallenden Betriebskosten zuzüglich zum monatlichen Mietzins zu<br />

tragen und, sofern sie direkt vorgeschrieben werden, pünktlich zu bezahlen.<br />

Kanalbenützungs-, Wasserbereitstellungs- und Wasserbezugsgebühr sowie die Müllabgabe<br />

hat der Pächter zur Gänze zu tragen. Ebenfalls sind Gas und Strom vom Pächter zu bezahlen<br />

(siehe Punkt IV. Pachtzins ad 1.)<br />

2. Sollte der Pächter auch einen Winterbetrieb in einer der vom Pachtvertrag umfassten<br />

Räumlichkeiten aufrechterhalten, so obliegt ihm die Räumung und Streuung der<br />

Zugangswege zu diesen. Die Lieferantenzufahrtsstraße zum Gebäude wird im Bedarfsfalle<br />

bei Veranstaltungen von der Stadtgemeinde geräumt und gestreut.<br />

3. Die Grünraumpflege obliegt der Stadtgemeinde als Grundeigentümer.<br />

4. Die tägliche Reinigung (Abfälle, Entleerung Papierkörbe) obliegt dem Pächter.<br />

5. Telefon- und Internetanschluss sind vom Pächter auf eigene Kosten einzuleiten und wieder<br />

abzumelden.<br />

6. Der Pächter kann das Logo der Anderswelt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses<br />

nutzen.<br />

7. Der Pächter hat im Zusammenhang mit seinen Veranstaltungen für eine ausreichende<br />

Beleuchtung zu sorgen. Die Stromkosten für die Beleuchtung des Außengeländes, des<br />

Zuganges zum Gebäude sowie die Parkplatzbeleuchtung hat der Pächter zu tragen.<br />

XIV. Schlussbestimmungen<br />

1. Der Pächter verzichtet darauf, allfällige Gegenforderungen, die sich gegen den Verpächter<br />

aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtstitel ergeben könnten, gegen Forderungen<br />

des Verpächters aus diesem Vertrag aufzurechnen oder den Pacht- oder Mietzins ganz<br />

oder teilweise zurückzubehalten.<br />

2. Die Vertragsteile erklären ausdrücklich, dass Leistung und Gegenleistung auf Grund<br />

dieses Vertrages angemessen sind.<br />

3. Festgestellt wird, dass keinerlei mündliche Vereinbarungen getroffen wurden und<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich<br />

erfolgen.<br />

4. Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten tragen<br />

die Verpächter.<br />

<strong>Heidenreichstein</strong>, am 3.März 2006


Verpächter<br />

ANDERSWELT Errichtungs- und BetriebsgmbH<br />

Litschauerstraße 18<br />

3860 <strong>Heidenreichstein</strong><br />

Geschäftsführer Johann Pichler<br />

Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong><br />

Kirchenplatz 1<br />

3860 <strong>Heidenreichstein</strong><br />

Vizebürgermeister Johann Blahusch<br />

Gemeinderat<br />

Stadtrat<br />

Gemeinderat<br />

Pächter<br />

Verein AVALON<br />

Wienerstr. 10/2, 3830 Waidhofen/Thaya<br />

Obmann Loncsar René<br />

Geschäftsführer Chris Rabl<br />

Schriftführer<br />

Kassier<br />

Nach Bericht darüber stellt Bgm. Pichler nachfolgenden<br />

A n t r a g .<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> beschließt über Antrag von Bgm. Pichler<br />

die Genehmigung und gemeindemäßige Unterfertigung des vorliegenden Pachtvertrages<br />

zwischen der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> als<br />

Alleineigentümer der EZ 1869, GST-NR 452/2 im Flächenausmaß vom 52448 m² und dem Verein<br />

Avalon.<br />

Nach Wortmeldungen von STR Kainz, GR Stattler, STR Kirchmaier, GR Macho, GR Apfelthaler,<br />

Vbgm. Blahusch, und STR Jank verlangt GR Dr. Bruckner für die ÖVP gem. § 51 Abs. 3 der NÖ<br />

Gemeindeordnung die Abstimmung durch Stimmzettel über den Antrag.<br />

Da dies von mehr als einem Drittel der anwesenden Gemeinderäte gefordert wird veranlasst der<br />

Vorsitzende Bgm. Pichler die Abstimmung mittels Stimmzettel.<br />

Die Gemeinderäte werden nacheinander einzeln aufgerufen und verlassen zur Stimmabgabe den<br />

Sitzungsraum und werfen die Stimmzettel bei hereinkommen in den Saal in eine bereitgestellte<br />

Wahlurne.<br />

Die Stimmauszählung erfolgt im beisein aller Gemeinderäte im Sitzungssaal.<br />

Der Antrag wird aufgrund der 24 abgegebenen Stimmzettel mit 15 ja zu 9 nein mehrheitlich<br />

angenommen.


Bgm. Pichler ist auf Grund seiner Funktion des Geschäftsführers der Anderswelt Errichtungs- und<br />

BetriebsgmbH befangen.<br />

Vbgm. Blahusch übernimmt den Vorsitz.<br />

Vbgm. Blahusch stellt als vertretungsnominierter Gemeindefunktionär in der Anderswelt<br />

Errichtungs- und BetriebsgmbH, in der die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> Mehrheits -<br />

gesellschafter ist, nachfolgenden<br />

A n t r a g .<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> beschließt über Antrag von Vbgm.<br />

Blahusch die Genehmigung der Unterfertigung des vorliegenden Pachtvertrages als<br />

Gesellschafter der Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer<br />

Str. 18, als Alleineigentümer des Baurechtes und Gebäudes der Liegenschaft Litschauerstr. 18 ,<br />

EZ 1911 im Grundbuch 07111 <strong>Heidenreichstein</strong> und dem Verein Avalon.<br />

GR Dr. Bruckner verlangt gem. § 51 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung die Abstimmung durch<br />

Stimmzettel über den Antrag.<br />

Da dies von der Fraktion der ÖVP verlangt wird welche mehr als ein Drittel der anwesenden<br />

Gemeinderäte hat, veranlasst der Vorsitzende Vbgm. Blahusch die Abstimmung mittels<br />

Stimmzettel.<br />

Die Gemeinderäte werden nacheinander einzeln aufgerufen und verlassen zur Stimmabgabe den<br />

Sitzungsraum und werfen die Stimmzettel bei hereinkommen in den Saal in eine bereitgestellte<br />

Wahlurne.<br />

Der Antrag wird aufgrund der 23 abgegebenen Stimmzettel mit 14 ja zu 9 nein mehrheitlich<br />

angenommen.<br />

Bgm. Pichler übernimmt wieder den Vorsitz und geht in der Tagesordnung weiter.<br />

Punkt 3<br />

Bgm. Pichler berichtet über einen Anruf der Stadt Nova Bistrice in dem bekannt gegeben<br />

wurde, dass die <strong>Heidenreichstein</strong>er Fahne gestohlen wurde.<br />

Weiters berichtet er, dass der Interreg IIIa Antrag positiv vom Beirat beurteilt wurde und dass<br />

das Projekt „Literatur im Nebel“ sich gut entwickelt.<br />

Der Vorsitzende schließt die Sitzung.<br />

Ende der Sitzung.

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