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PROTOKOLL<br />
über die am 03.03.2006 stattgefundene Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde<br />
<strong>Heidenreichstein</strong> im großen Sitzungszimmer des Rathauses.<br />
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 20.10 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
Pkt. 1 Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006.<br />
Pkt. 2<br />
Pkt. 3<br />
Beschlussfassung über den Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, der Anderswelt Errichtungs- u. BetriebsgesmbH.<br />
und dem Verein Avalon.<br />
Berichte des Bürgermeisters.<br />
Vorsitzender: Bgm. Johann Pichler<br />
Schriftführer: StADir. Mag. Klug<br />
Anwesende Gemeinderäte:<br />
STR. Gerhard Kirchmaier, Vbgm. Johann Blahusch, STR. Barbara Körner, STR. Elisabeth<br />
Jank, STR. Elisabeth Kainz, STR. Johann Hofmann, GR. Dr. Karl Gabler, GR. Gerhard<br />
Macho, GR. Mag. Ronald Diwoky, GR. Albert Willert, GR. Eva Bartl, GR. Ing. Andreas<br />
Harrer, GR. Gabriela Frantes, GR. Karl Weber, GR. Romana Flicker, GR. Hubert Apfelthaler,<br />
GR. Gerhard Hahnl, GR. Dr. Robert Bruckner, GR. Franz Ölzant, GR. Ing. Andreas Granner,<br />
GR. Manfred Stattler.<br />
Entschuldigt ist: STR. Christian Nöbauer<br />
GR. Bernd Butschell und GR. Johann Flicker kommen erst um 18:52 zur Sitzung und<br />
nehmen in der Folge daran teil.<br />
Bgm. Johann Pichler stellt die zeitgerechte Einladung fest.<br />
Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />
Punkt 1<br />
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006 wird einstimmig genehmigt.<br />
Punkt 2<br />
Zwischen der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, der Anderswelt Errichtungs- u.<br />
BetriebsgesmbH. und dem Verein Avalon soll ein Pachtvertrag abgeschlossen werden.<br />
Der Vorschlag über den zu beschließenden und zu unterfertigendem Vertrag wird dem<br />
Gemeinderat in vollem Umfang zur Kenntnis gebracht.
P a c h t v e r t r a g<br />
abgeschlossen zwischen der<br />
a) Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer Str. 18, –<br />
als Eigentümerin des Gebäudes und Baurechtsträgerin<br />
b) Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> als<br />
Liegenschaftseigentümerin,<br />
beide im Folgenden kurz Verpächter genannt einerseits –<br />
c) und dem Avalon, Verein für kulturellen Pluralismus und Kommunikation, Wienerstr. 10/2,<br />
3830 Waidhofen/Thaya, vertreten durch den Obmann Loncsar René, Braunhirschengasse<br />
13/4, 1150 Wien und dem Geschäftsführer Chris Rabl, Wienerstr. 10/2, 3830<br />
Waidhofen/Thaya,<br />
im Folgenden kurz Pächter genannt, andererseits.<br />
I.<br />
Die Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer Str. 18, ist<br />
Alleineigentümer des Baurechtes der Liegenschaft Litschauerstr. 18 , EZ 1911 im Grundbuch<br />
07111 <strong>Heidenreichstein</strong>.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> ist Alleineigentümer<br />
der EZ 1869, GST-NR 452/2 im Flächenausmaß vom 52448 m².<br />
II. Pachtgegenstand<br />
Pachtgegenstand sind die Gastronomie „Camp Anderswelt“ samt der dort befindlichen Küche,<br />
Lebensmittellagerraum, Kühl- und Tiefkühlräume, WC-Anlagen, Gastgarten, Schankeinrichtung<br />
und Geräten, Möbeln, Geschirr laut beiliegender Inventarliste, sämtliche Räumlichkeiten im<br />
Kellergeschoß und die beiden Holzhütten (WC-Anlage und ehemaliges Kassahaus) sowie die<br />
Holzhütte beim Beachvolleyballplatz und das Freigelände (ausgenommen Verkehrsflächen im<br />
Geltungsbereich der StVO). Eine Nutzung der Dachfläche ist nicht gestattet.<br />
Der Pächter ist in Kenntnis, dass gewerberechtliche, betriebsstättenrechtliche und<br />
veranstaltungsrechtliche Bewilligungen nur für den Betrieb der Anderswelt Errichtung- u.<br />
BetriebsgesmbH vorliegen. Die für seinen Betrieb notwendigen Genehmigungen sind von ihm auf<br />
seine Veranlassung und Kosten zu beantragen. Der Pächter hat den Betrieb erst aufzunehmen,<br />
wenn die notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtskräftig vorliegen.<br />
III. Pachtdauer und Auflösung, Verlängerung<br />
1. Der Pachtvertrag beginnt am 01. 04. 2006 und endet am 31.12.2006. Die Kündigungszeit<br />
beträgt 3 Monate. Um dem Pächter die Möglichkeit der Jahresplanung zu ermöglichen ist bis<br />
zum 30.09.2006 über eine Verlängerung des Pachtvertrages abzusprechen.<br />
2. Der Verpächter kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenem Brief mit sofortiger<br />
Wirkung aufheben,<br />
a) wenn der Pächter mit der Bezahlung einer Pachtzinsrate oder einer sonstigen ihm<br />
auf Grund des Vertrages obliegenden Zahlung trotz Mahnung mittels
eingeschriebenem Brief durch mehr als 30 Tage ab Zustellung der Mahnung im<br />
Rückstand bleibt;<br />
b) wenn der Ruf des gepachteten Unternehmens durch Verschulden und grobe<br />
Fahrlässigkeit des Pächters erheblich und nachteilig gefährdet wird und ein Gremium<br />
aus dem Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, den Gesellschaftern der<br />
Anderswelt GesmbH und den Organen des Vereines Avalon innerhalb einer Frist von<br />
14 Tagen nach eintreten bzw. bekannt werden der schädigenden Handlung bzw.<br />
Unterlassung mit einfacher Mehrheit die Gefahr der Rufgefährdung festgestellt hat;<br />
c) wenn der Pächter oder die von ihm angestellten oder bestellten Personen<br />
Handlungen unternehmen bzw. Unterlassungen setzen, die die Interessen des<br />
Verpächters grob verletzen; dazu gehören insbesonders grob fahrlässig verschuldete<br />
Schäden am Pachtobjekt.<br />
d) wenn der Pächter das Pachtobjekt weiterverpachtet oder den Betrieb an dritte<br />
Personen weitergibt; die Weiterverpachtung ist ausgeschlossen.<br />
e) wenn über das Vermögen des Pächters der Konkurs oder das gerichtliche<br />
Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses<br />
mangels Deckung der Kosten abgewiesen wird.<br />
f) wenn die uneingeschränkte und unentgeltliche Nutzung ( ausgenommen ist eine<br />
viertägige Open Air Veranstaltung pro Jahr) des Freizeitgeländes und Teiches durch<br />
Handlungen des Pächters nicht mehr gegeben ist.<br />
3. Bei Beendigung oder Ablauf des Pachtverhältnisses sind die Räumlichkeiten des<br />
Erdgeschosses besenrein und ausgemalt zu übergeben.<br />
IV. Pachtzins<br />
1. Der Pachtzins für das Gebäude beträgt monatlich € 1.100,- zuzüglich Mwst. Die Höhe des<br />
Pachtzinses wird niedriger angesetzt, da der Pächter die gesamten Betriebskosten des<br />
Gebäudes trägt. Der Pachtzins für das Freizeitgelände wird als Naturalleistung in Form der<br />
Übernahme zur Sauberhaltung des Geländes vom Pächter geleistet. Die Kosten der<br />
Teichpumpe trägt der Verpächter.<br />
2. Der Pachtzins für das Jahr 2006 ist ab 01.04.2006 jeweils im Vorhinein bis zum 5. des<br />
Monates zu bezahlen.<br />
V. Kaution<br />
Als Kaution für Pacht, Betriebskosten und Schäden an der Einrichtung und Wiederbeschaffung<br />
wird ein Sparbuch oder Bankgarantie in der Höhe von 3 Monatsmieten zzgl. MWSt hinterlegt.<br />
VI. Verbot der Weiterverpachtung<br />
Der Pächter ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Pachtvertrag ganz oder zum Teil auf<br />
Dritte zu übertragen. Verträge oder Vereinbarungen die der Pächter im Innenverhältnis mit einem<br />
Dritten aus dem Grund der Durchführung von Veranstaltungen trifft sind erlaubt aber nicht<br />
außenwirksam und kann der Dritte keine Rechte aus dem Pachtvertrag ableiten.<br />
VII. Versicherungen<br />
Eine Feuer- und Haftpflichtversicherung besteht seitens des Verpächters für das Gebäude –<br />
etwaige weitere Versicherungen (Betriebshaftpflicht etc.) sind vom Pächter abzuschließen.
VIII. Pflichten des Pächters<br />
1. Der Pächter verpflichtet sich, den gepachteten Betrieb ordentlich zu führen und die für<br />
seinen Betrieb notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und die behördlichen<br />
Vorschriften einzuhalten. Für die dafür anfallenden Kosten hat der Pächter aufzukommen. Der<br />
Pächter hat das gesamte übernommene Pachtobjekt samt Zubehör mit Sorgfalt zu wahren<br />
und ohne Anspruch auf Aufwandersatz jederzeit auf eigene Kosten in gutem, brauchbarem<br />
Zustand zu erhalten. Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtobjekt samt Zubehör in gutem<br />
und vollkommen benutzbaren Zustand bei Beendigung des Pachtvertrages zu übergeben, so<br />
dass es dem Verpächter möglich ist, den Betrieb im Gastronomiebereich mit den<br />
vorhandenen Geräten und Maschinen weiterzuführen.<br />
Wenn der Pächter von sich aus beabsichtigt, bauliche Veränderungen vorzunehmen, hat er<br />
hiezu die Zustimmung des Verpächters einzuholen und für die behördlichen Genehmigungen<br />
Sorge zu tragen. Die Kosten der Instandhaltung der gepachteten Baulichkeiten, sofern sie<br />
durch normale Abnützung verursacht werden, sowie die Kosten der Instandhaltung der<br />
gepachteten Geräte, Maschinen und des Geschirrs gehen während der Pachtdauer zu Lasten<br />
des Pächters. Der Verpächter hat lediglich die Kosten außergewöhnlicher<br />
Instandhaltungsarbeiten am Gebäude zu tragen.<br />
2. Der Pächter ist in Kenntnis, dass eine Abnahmeverpflichtung bei der Brau Union Österreich<br />
AG besteht und verpflichtet sich diese einzuhalten. Der Pächter übernimmt die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen der Verträge. Ausdrücklich nicht übernommen wird die vertraglich<br />
vereinbarte Abnahmemenge und die darausfolgenden Folgen. Der gewährte Rabatt für<br />
alkoholfreie Getränke wird dem Pächter und für Bier der Anderswelt GmbH als Verpächterin<br />
gut geschrieben.<br />
3. Der Pächter hat die für seine Veranstaltungen notwendigen behördlichen Bewilligungen auf<br />
eigene Kosten bei zu schaffen und die allenfalls erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.<br />
Veranstaltungen darf er erst bei Vorliegen der in Rechtskraft erwachsenen Bewilligungen<br />
durchführen.<br />
4. Der Pächter hat Veranstaltungen die die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> auf dem Gelände<br />
im Eigeninteresse durchführen möchte, und welche dem Pächter ein Monat vorher<br />
angekündigt worden sind, nach Terminvergleich mit dem Terminkalender nach Stand des<br />
Einbringungstages durchführen zu lassen. Die Betriebskosten für die Veranstaltung trägt bei<br />
Durchführung die Stadtgemeinde.<br />
IX. Rechte des Pächters<br />
Dem Pächter wird das alleinige Ausschankrecht am gesamten Gelände der Anderswelt<br />
eingeräumt. Bei Veranstaltungen seitens der Stadtgemeinde kann ein Ausschank von Dritten nur<br />
nach Absprache mit dem Pächter durchgeführt werden.<br />
X. Betriebspflicht<br />
Den Pächter trifft die Betriebspflicht. Er ist daher zur Weiterführung des Betriebes auf Pachtdauer<br />
verpflichtet. Es ist ihm nicht gestattet, das Unternehmen, wenn auch nur vorübergehend,<br />
stillzulegen.<br />
XI. Nutzung Freigelände und Teich<br />
Die Pflege des Freigeländes (Rasenmähen u. Betreuung der Pflanzen) wird von der<br />
Stadtgemeinde durchgeführt. Der Pächter verpflichtet sich das gesamte Gelände im sauberen<br />
Zustand zu halten. Weiters hat der Pächter Sorge zu tragen, dass das Freigelände nach jeder<br />
Veranstaltung von ihm wieder in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen
wird. Der Pächter hat die uneingeschränkte und unentgeltliche Nutzung des Freizeitgeländes und<br />
Teiches in seinem Verfügungsbereich zu gewährleisten ( ausgenommen ist eine viertägige Open<br />
Air Veranstaltung pro Jahr).<br />
XII. Verbindlichkeiten und Außenstände des Verpächters<br />
Der Verpächter erklärt verbindlich, dass Verbindlichkeiten (Brau Union)bestehen und dass derlei<br />
Ansprüche direkt vom Verpächter geregelt werden.<br />
Der Pächter führt den Betrieb ab 01. 04. 2006 auf eigene Rechnung und Gefahr. Daher sind die<br />
vor Beginn des Pachtverhältnisses begründeten Verbindlichkeiten, die sich auf das Café –<br />
Restaurant beziehen, vom Verpächter zu bezahlen. Sollte der Pächter für derartige<br />
Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Verpächter, ihn<br />
diesbezüglich klag- und schadlos zu halten. Die gleiche Regelung gilt für<br />
Gewährleistungsansprüche und Abgabenschulden.<br />
XIII. Betriebskosten<br />
1. Der Pächter ist als Mieter der Baulichkeiten verpflichtet, sämtliche auf die<br />
Betriebsräumlichkeiten entfallenden Betriebskosten zuzüglich zum monatlichen Mietzins zu<br />
tragen und, sofern sie direkt vorgeschrieben werden, pünktlich zu bezahlen.<br />
Kanalbenützungs-, Wasserbereitstellungs- und Wasserbezugsgebühr sowie die Müllabgabe<br />
hat der Pächter zur Gänze zu tragen. Ebenfalls sind Gas und Strom vom Pächter zu bezahlen<br />
(siehe Punkt IV. Pachtzins ad 1.)<br />
2. Sollte der Pächter auch einen Winterbetrieb in einer der vom Pachtvertrag umfassten<br />
Räumlichkeiten aufrechterhalten, so obliegt ihm die Räumung und Streuung der<br />
Zugangswege zu diesen. Die Lieferantenzufahrtsstraße zum Gebäude wird im Bedarfsfalle<br />
bei Veranstaltungen von der Stadtgemeinde geräumt und gestreut.<br />
3. Die Grünraumpflege obliegt der Stadtgemeinde als Grundeigentümer.<br />
4. Die tägliche Reinigung (Abfälle, Entleerung Papierkörbe) obliegt dem Pächter.<br />
5. Telefon- und Internetanschluss sind vom Pächter auf eigene Kosten einzuleiten und wieder<br />
abzumelden.<br />
6. Der Pächter kann das Logo der Anderswelt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses<br />
nutzen.<br />
7. Der Pächter hat im Zusammenhang mit seinen Veranstaltungen für eine ausreichende<br />
Beleuchtung zu sorgen. Die Stromkosten für die Beleuchtung des Außengeländes, des<br />
Zuganges zum Gebäude sowie die Parkplatzbeleuchtung hat der Pächter zu tragen.<br />
XIV. Schlussbestimmungen<br />
1. Der Pächter verzichtet darauf, allfällige Gegenforderungen, die sich gegen den Verpächter<br />
aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtstitel ergeben könnten, gegen Forderungen<br />
des Verpächters aus diesem Vertrag aufzurechnen oder den Pacht- oder Mietzins ganz<br />
oder teilweise zurückzubehalten.<br />
2. Die Vertragsteile erklären ausdrücklich, dass Leistung und Gegenleistung auf Grund<br />
dieses Vertrages angemessen sind.<br />
3. Festgestellt wird, dass keinerlei mündliche Vereinbarungen getroffen wurden und<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich<br />
erfolgen.<br />
4. Die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten tragen<br />
die Verpächter.<br />
<strong>Heidenreichstein</strong>, am 3.März 2006
Verpächter<br />
ANDERSWELT Errichtungs- und BetriebsgmbH<br />
Litschauerstraße 18<br />
3860 <strong>Heidenreichstein</strong><br />
Geschäftsführer Johann Pichler<br />
Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong><br />
Kirchenplatz 1<br />
3860 <strong>Heidenreichstein</strong><br />
Vizebürgermeister Johann Blahusch<br />
Gemeinderat<br />
Stadtrat<br />
Gemeinderat<br />
Pächter<br />
Verein AVALON<br />
Wienerstr. 10/2, 3830 Waidhofen/Thaya<br />
Obmann Loncsar René<br />
Geschäftsführer Chris Rabl<br />
Schriftführer<br />
Kassier<br />
Nach Bericht darüber stellt Bgm. Pichler nachfolgenden<br />
A n t r a g .<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> beschließt über Antrag von Bgm. Pichler<br />
die Genehmigung und gemeindemäßige Unterfertigung des vorliegenden Pachtvertrages<br />
zwischen der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong>, Kirchenplatz 1, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong> als<br />
Alleineigentümer der EZ 1869, GST-NR 452/2 im Flächenausmaß vom 52448 m² und dem Verein<br />
Avalon.<br />
Nach Wortmeldungen von STR Kainz, GR Stattler, STR Kirchmaier, GR Macho, GR Apfelthaler,<br />
Vbgm. Blahusch, und STR Jank verlangt GR Dr. Bruckner für die ÖVP gem. § 51 Abs. 3 der NÖ<br />
Gemeindeordnung die Abstimmung durch Stimmzettel über den Antrag.<br />
Da dies von mehr als einem Drittel der anwesenden Gemeinderäte gefordert wird veranlasst der<br />
Vorsitzende Bgm. Pichler die Abstimmung mittels Stimmzettel.<br />
Die Gemeinderäte werden nacheinander einzeln aufgerufen und verlassen zur Stimmabgabe den<br />
Sitzungsraum und werfen die Stimmzettel bei hereinkommen in den Saal in eine bereitgestellte<br />
Wahlurne.<br />
Die Stimmauszählung erfolgt im beisein aller Gemeinderäte im Sitzungssaal.<br />
Der Antrag wird aufgrund der 24 abgegebenen Stimmzettel mit 15 ja zu 9 nein mehrheitlich<br />
angenommen.
Bgm. Pichler ist auf Grund seiner Funktion des Geschäftsführers der Anderswelt Errichtungs- und<br />
BetriebsgmbH befangen.<br />
Vbgm. Blahusch übernimmt den Vorsitz.<br />
Vbgm. Blahusch stellt als vertretungsnominierter Gemeindefunktionär in der Anderswelt<br />
Errichtungs- und BetriebsgmbH, in der die Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> Mehrheits -<br />
gesellschafter ist, nachfolgenden<br />
A n t r a g .<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Heidenreichstein</strong> beschließt über Antrag von Vbgm.<br />
Blahusch die Genehmigung der Unterfertigung des vorliegenden Pachtvertrages als<br />
Gesellschafter der Anderswelt Errichtungs- und BetriebsgmbH, 3860 <strong>Heidenreichstein</strong>, Litschauer<br />
Str. 18, als Alleineigentümer des Baurechtes und Gebäudes der Liegenschaft Litschauerstr. 18 ,<br />
EZ 1911 im Grundbuch 07111 <strong>Heidenreichstein</strong> und dem Verein Avalon.<br />
GR Dr. Bruckner verlangt gem. § 51 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung die Abstimmung durch<br />
Stimmzettel über den Antrag.<br />
Da dies von der Fraktion der ÖVP verlangt wird welche mehr als ein Drittel der anwesenden<br />
Gemeinderäte hat, veranlasst der Vorsitzende Vbgm. Blahusch die Abstimmung mittels<br />
Stimmzettel.<br />
Die Gemeinderäte werden nacheinander einzeln aufgerufen und verlassen zur Stimmabgabe den<br />
Sitzungsraum und werfen die Stimmzettel bei hereinkommen in den Saal in eine bereitgestellte<br />
Wahlurne.<br />
Der Antrag wird aufgrund der 23 abgegebenen Stimmzettel mit 14 ja zu 9 nein mehrheitlich<br />
angenommen.<br />
Bgm. Pichler übernimmt wieder den Vorsitz und geht in der Tagesordnung weiter.<br />
Punkt 3<br />
Bgm. Pichler berichtet über einen Anruf der Stadt Nova Bistrice in dem bekannt gegeben<br />
wurde, dass die <strong>Heidenreichstein</strong>er Fahne gestohlen wurde.<br />
Weiters berichtet er, dass der Interreg IIIa Antrag positiv vom Beirat beurteilt wurde und dass<br />
das Projekt „Literatur im Nebel“ sich gut entwickelt.<br />
Der Vorsitzende schließt die Sitzung.<br />
Ende der Sitzung.