Nummer 13 vom 17. Dezember 2011 - im Amt Lieberose ...
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Straupitz - 2 -<br />
Nr. <strong>13</strong>/<strong>2011</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jamlitz<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />
Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 27.09.<strong>2011</strong><br />
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />
die bisher fest- erhöht um vermindert um und damit der Gesamtgesetzten<br />
Gesamt- + betrag einschließlich<br />
beträge von<br />
Nachträgen<br />
festgesetzt auf<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
________________________________________________________________________________________________________________________<br />
<strong>im</strong> Ergebnisplan<br />
ordentliche Erträge 506.400,00 29.400,00 0,00 535.800,00<br />
ordentliche Aufwendungen 638.800,00 0,00 22.400,00 616.400,00<br />
außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
<strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
die Einzahlungen 679.400,00 9.400,00 56.000,00 632.800,00<br />
die Auszahlungen 744.500,00 9.400,00 62.000,00 691.900,00<br />
davon bei den:<br />
Einzahlungen aus laufender 478.500,00 9.400,00 0,00 487.900,00<br />
Verwaltungstätigkeit<br />
Auszahlungen aus laufender 540.000,00 9.400,00 0,00 549.400,00<br />
Verwaltungstätigkeit<br />
Einzahlungen aus der 200.900,00 0,00 56.000,00 144.900,00<br />
Investitionstätigkeit<br />
Auszahlungen aus der 200.300,00 0,00 62.000,00 <strong>13</strong>8.300,00<br />
Investitionstätigkeit<br />
Einzahlungen aus der 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Finanzierungstätigkeit<br />
Auszahlungen aus der 4.200,00 0,00 0,00 4.200,00<br />
Finanzierungstätigkeit<br />
Einzahlungen aus der Auflösung 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
von Liquiditätsreserven<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Kredite werden nicht veranschlagt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
Die Gemeindesteuern werden nicht verändert.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen<br />
werden, bleibt unverändert auf 5.000,00 € festgesetzt.<br />
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />
einzeln darzustellen sind, bleibt unverändert auf 5.000,00 € festgesetzt.<br />
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zust<strong>im</strong>mung der<br />
Gemeindevertretung bedürfen, bleibt unverändert auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, bleibt unverändert bei:<br />
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 15.000,00 € und<br />
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Straupitz, 06.12.<strong>2011</strong><br />
gez. Boschan<br />
Hauptverwaltungsbeamter<br />
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG<br />
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jamlitz für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen Sprechzeiten in den Verwaltungsgebäuden