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Nummer 13 vom 17. Dezember 2011 - im Amt Lieberose ...

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Straupitz - 2 -<br />

Nr. <strong>13</strong>/<strong>2011</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jamlitz<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong> 27.09.<strong>2011</strong><br />

folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

die bisher fest- erhöht um vermindert um und damit der Gesamtgesetzten<br />

Gesamt- + betrag einschließlich<br />

beträge von<br />

Nachträgen<br />

festgesetzt auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

________________________________________________________________________________________________________________________<br />

<strong>im</strong> Ergebnisplan<br />

ordentliche Erträge 506.400,00 29.400,00 0,00 535.800,00<br />

ordentliche Aufwendungen 638.800,00 0,00 22.400,00 616.400,00<br />

außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

<strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />

die Einzahlungen 679.400,00 9.400,00 56.000,00 632.800,00<br />

die Auszahlungen 744.500,00 9.400,00 62.000,00 691.900,00<br />

davon bei den:<br />

Einzahlungen aus laufender 478.500,00 9.400,00 0,00 487.900,00<br />

Verwaltungstätigkeit<br />

Auszahlungen aus laufender 540.000,00 9.400,00 0,00 549.400,00<br />

Verwaltungstätigkeit<br />

Einzahlungen aus der 200.900,00 0,00 56.000,00 144.900,00<br />

Investitionstätigkeit<br />

Auszahlungen aus der 200.300,00 0,00 62.000,00 <strong>13</strong>8.300,00<br />

Investitionstätigkeit<br />

Einzahlungen aus der 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Finanzierungstätigkeit<br />

Auszahlungen aus der 4.200,00 0,00 0,00 4.200,00<br />

Finanzierungstätigkeit<br />

Einzahlungen aus der Auflösung 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

von Liquiditätsreserven<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Kredite werden nicht veranschlagt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

Die Gemeindesteuern werden nicht verändert.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen<br />

werden, bleibt unverändert auf 5.000,00 € festgesetzt.<br />

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen <strong>im</strong> Finanzhaushalt<br />

einzeln darzustellen sind, bleibt unverändert auf 5.000,00 € festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zust<strong>im</strong>mung der<br />

Gemeindevertretung bedürfen, bleibt unverändert auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, bleibt unverändert bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 15.000,00 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Straupitz, 06.12.<strong>2011</strong><br />

gez. Boschan<br />

Hauptverwaltungsbeamter<br />

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG<br />

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jamlitz für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen Sprechzeiten in den Verwaltungsgebäuden

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