Nummer 13 vom 17. Dezember 2011 - im Amt Lieberose ...
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Straupitz - 8 -<br />
Nr. <strong>13</strong>/<strong>2011</strong><br />
Die Gemeindevertretung st<strong>im</strong>mt mehrheitlich dem Entwurf der<br />
vorliegenden Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem<br />
Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ) und der<br />
Gemeinde Schwielochsee zum Austritt aus dem Zweckverband<br />
zu.<br />
TOP 4 Beschlussempfehlung:<br />
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche<br />
Maßnahmen der Gemeinde Jamlitz (Straßenbaubeitragssatzung)<br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die beiliegende<br />
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche<br />
Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) für das gesamte Gemeindegebiet<br />
in der vorliegenden Fassung.<br />
TOP 5 Beschlussempfehlung:<br />
Haushaltssicherungskonzept <strong>2011</strong><br />
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich das Haushaltssicherungskonzept<br />
zur Nachtragshaushaltssatzung <strong>2011</strong> in der<br />
vorliegenden Fassung.<br />
- nicht öffentlicher Teil -<br />
Im TOP 8 wurde die Aufhebung des Beschlusses Verkauf des Flurstückes<br />
549, der Flur 2, Gemarkung Ullersdorf beschlossen.<br />
Im TOP 9 wurde der Verkauf des Flurstückes 69, der Flur 2, Gemarkung<br />
Ullersdorf beschlossen.<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Straupitz<br />
Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 1<br />
„Mischgebiet - Ost“ der Gemeinde Straupitz<br />
Die von der Gemeindevertretung Straupitz in der Sitzung am<br />
08.09.<strong>2011</strong> beschlossene Satzung über den Bebauungsplan<br />
Nr. 1 „Mischgebiet - Ost“ der Gemeinde Straupitz wurde gem.<br />
§ 10 Abs. 2 BauGB mit dem Az.: 10/ <strong>2011</strong> von der übergeordneten<br />
Verwaltungsbehörde genehmigt.<br />
Der Bebauungsplan ist am 01.12.<strong>2011</strong> ausgefertigt worden.<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die<br />
Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung<br />
ab diesem Tag <strong>im</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald, Markt 4<br />
in 15868 <strong>Lieberose</strong> - Bauwesen - während der Dienststunden von<br />
Montag bis Freitag einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.<br />
Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />
die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden<br />
sind.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />
BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung<br />
durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
<strong>Lieberose</strong>, den 02.12.<strong>2011</strong><br />
gez. Boschan<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz Brandenburg<br />
Regionalabteilung Süd<br />
Referat RS 5 Cottbus, 01.12.<strong>2011</strong><br />
Gewässerentwicklungskonzept (GEK)<br />
Schwielochsee/Dammühlenfließ -<br />
Auslegung der Entwurfsplanung für das Barolder<br />
Mühlenfließ<br />
Im <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald findet derzeit eine Gewässerentwicklungsplanung<br />
zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
für das Einzugsgebiet des Schwielochsees statt. Für das<br />
Barolder Mühlenfließ wurde bereits <strong>im</strong> Vorfeld des Gewässerentwicklungskonzeptes<br />
eine Entwurfsplanung zur Umsetzung von<br />
Maßnahmen erstellt, die in den betroffenen Gemeinden sehr umstritten<br />
ist. Diese Planung ist nunmehr soweit überarbeitet, dass<br />
sie als Diskussionsgrundlage für den weiteren Planungsprozess<br />
zur Verfügung steht.<br />
Im Mittelpunkt der Entwurfsplanung stehen Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Gewässerstrukturen und der ökologischen Durchgängigkeit<br />
<strong>im</strong> Barolder Mühlenfließ. Einen Schwerpunkt bildet<br />
darüber hinaus die Verbesserung des Wasserrückhalts <strong>im</strong> Gebiet,<br />
um Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet des Barolder<br />
Mühlenfließes in den Schwielochsee zu verringern. Damit soll<br />
langfristig auch dazu beigetragen werden, die Wasserqualität <strong>im</strong><br />
Schwielochsee zu verbessern.<br />
Um allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Landnutzern<br />
der betroffenen Flächen die Möglichkeit zu geben, sich zu<br />
den empfohlenen Maßnahmen zu äußern, werden die Planungsunterlagen<br />
in den <strong>Amt</strong>sverwaltungen in Straupitz und <strong>Lieberose</strong><br />
ausgelegt.<br />
Die weitere Bearbeitung der Planung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe,<br />
die <strong>im</strong> März 2012 erstmals öffentlich tagen wird. Der<br />
Termin wird <strong>im</strong> <strong>Amt</strong>sblatt veröffentlicht. Ziel ist es, innerhalb des<br />
nächsten Jahres zu einer abgest<strong>im</strong>mten Maßnahmenplanung zu<br />
kommen, die von den Eigentümern und Nutzern mitgetragen wird<br />
und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für das Barolder Mühlenfließ<br />
weitgehend erreicht.<br />
Sie haben als Bürger die Möglichkeit, die Entwurfsplanung zum<br />
Barolder Mühlenfließ einzusehen und Ihre Anmerkungen, Hinweise<br />
und Kritik einzubringen.<br />
Die Unterlagen liegen <strong>im</strong> Zeitraum <strong>vom</strong> 05. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> bis<br />
zum 29. Februar 2012 in den <strong>Amt</strong>sverwaltungen in <strong>Lieberose</strong> und<br />
Straupitz aus.<br />
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen<br />
zum Gewässerentwicklungskonzept Schwielochsee/Dammühlenfließ<br />
<strong>im</strong> Internet unter folgender Adresse zu bekommen:<br />
www.wasserblick.net/servlet/is/117254<br />
Ihre Anmerkungen, Kritik und Hinweise zur Entwurfsplanung können<br />
Sie bis zum 2. März 2012 schriftlich an folgende Adresse einreichen:<br />
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Referat RS 5<br />
Fr. Hiekel<br />
Von-Schön-Str. 7<br />
03050 Cottbus<br />
IMPRESSUM<br />
- Herausgeber:<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Kirchstraße 11, 159<strong>13</strong> Straupitz<br />
- Verantwortlich:<br />
Hauptamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald - Frau Chilla<br />
- Herstellung und Vertrieb: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg<br />
- Geschäftsführer: Marco Müller<br />
- Bezugsmögichkeiten: Das <strong>Amt</strong>sblatt ist in den Verwaltungsstellen des<br />
<strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald in 15868 <strong>Lieberose</strong>, Markt 04 und<br />
in 159<strong>13</strong> Straupitz, Kirchstraße 11, jeweils <strong>im</strong> Hauptamt, kostenlos<br />
erhältlich.<br />
Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das <strong>Amt</strong>sblatt zum Abopreis<br />
von 26,38 Euro (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag<br />
bezogen werden.