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Nummer 13 vom 17. Dezember 2011 - im Amt Lieberose ...

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Straupitz - 8 -<br />

Nr. <strong>13</strong>/<strong>2011</strong><br />

Die Gemeindevertretung st<strong>im</strong>mt mehrheitlich dem Entwurf der<br />

vorliegenden Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem<br />

Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband (GWAZ) und der<br />

Gemeinde Schwielochsee zum Austritt aus dem Zweckverband<br />

zu.<br />

TOP 4 Beschlussempfehlung:<br />

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche<br />

Maßnahmen der Gemeinde Jamlitz (Straßenbaubeitragssatzung)<br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die beiliegende<br />

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche<br />

Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) für das gesamte Gemeindegebiet<br />

in der vorliegenden Fassung.<br />

TOP 5 Beschlussempfehlung:<br />

Haushaltssicherungskonzept <strong>2011</strong><br />

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich das Haushaltssicherungskonzept<br />

zur Nachtragshaushaltssatzung <strong>2011</strong> in der<br />

vorliegenden Fassung.<br />

- nicht öffentlicher Teil -<br />

Im TOP 8 wurde die Aufhebung des Beschlusses Verkauf des Flurstückes<br />

549, der Flur 2, Gemarkung Ullersdorf beschlossen.<br />

Im TOP 9 wurde der Verkauf des Flurstückes 69, der Flur 2, Gemarkung<br />

Ullersdorf beschlossen.<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Straupitz<br />

Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 1<br />

„Mischgebiet - Ost“ der Gemeinde Straupitz<br />

Die von der Gemeindevertretung Straupitz in der Sitzung am<br />

08.09.<strong>2011</strong> beschlossene Satzung über den Bebauungsplan<br />

Nr. 1 „Mischgebiet - Ost“ der Gemeinde Straupitz wurde gem.<br />

§ 10 Abs. 2 BauGB mit dem Az.: 10/ <strong>2011</strong> von der übergeordneten<br />

Verwaltungsbehörde genehmigt.<br />

Der Bebauungsplan ist am 01.12.<strong>2011</strong> ausgefertigt worden.<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die<br />

Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung<br />

ab diesem Tag <strong>im</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald, Markt 4<br />

in 15868 <strong>Lieberose</strong> - Bauwesen - während der Dienststunden von<br />

Montag bis Freitag einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des<br />

die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden<br />

sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />

BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung<br />

durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Lieberose</strong>, den 02.12.<strong>2011</strong><br />

gez. Boschan<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz Brandenburg<br />

Regionalabteilung Süd<br />

Referat RS 5 Cottbus, 01.12.<strong>2011</strong><br />

Gewässerentwicklungskonzept (GEK)<br />

Schwielochsee/Dammühlenfließ -<br />

Auslegung der Entwurfsplanung für das Barolder<br />

Mühlenfließ<br />

Im <strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald findet derzeit eine Gewässerentwicklungsplanung<br />

zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

für das Einzugsgebiet des Schwielochsees statt. Für das<br />

Barolder Mühlenfließ wurde bereits <strong>im</strong> Vorfeld des Gewässerentwicklungskonzeptes<br />

eine Entwurfsplanung zur Umsetzung von<br />

Maßnahmen erstellt, die in den betroffenen Gemeinden sehr umstritten<br />

ist. Diese Planung ist nunmehr soweit überarbeitet, dass<br />

sie als Diskussionsgrundlage für den weiteren Planungsprozess<br />

zur Verfügung steht.<br />

Im Mittelpunkt der Entwurfsplanung stehen Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Gewässerstrukturen und der ökologischen Durchgängigkeit<br />

<strong>im</strong> Barolder Mühlenfließ. Einen Schwerpunkt bildet<br />

darüber hinaus die Verbesserung des Wasserrückhalts <strong>im</strong> Gebiet,<br />

um Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet des Barolder<br />

Mühlenfließes in den Schwielochsee zu verringern. Damit soll<br />

langfristig auch dazu beigetragen werden, die Wasserqualität <strong>im</strong><br />

Schwielochsee zu verbessern.<br />

Um allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Landnutzern<br />

der betroffenen Flächen die Möglichkeit zu geben, sich zu<br />

den empfohlenen Maßnahmen zu äußern, werden die Planungsunterlagen<br />

in den <strong>Amt</strong>sverwaltungen in Straupitz und <strong>Lieberose</strong><br />

ausgelegt.<br />

Die weitere Bearbeitung der Planung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe,<br />

die <strong>im</strong> März 2012 erstmals öffentlich tagen wird. Der<br />

Termin wird <strong>im</strong> <strong>Amt</strong>sblatt veröffentlicht. Ziel ist es, innerhalb des<br />

nächsten Jahres zu einer abgest<strong>im</strong>mten Maßnahmenplanung zu<br />

kommen, die von den Eigentümern und Nutzern mitgetragen wird<br />

und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für das Barolder Mühlenfließ<br />

weitgehend erreicht.<br />

Sie haben als Bürger die Möglichkeit, die Entwurfsplanung zum<br />

Barolder Mühlenfließ einzusehen und Ihre Anmerkungen, Hinweise<br />

und Kritik einzubringen.<br />

Die Unterlagen liegen <strong>im</strong> Zeitraum <strong>vom</strong> 05. <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong> bis<br />

zum 29. Februar 2012 in den <strong>Amt</strong>sverwaltungen in <strong>Lieberose</strong> und<br />

Straupitz aus.<br />

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen<br />

zum Gewässerentwicklungskonzept Schwielochsee/Dammühlenfließ<br />

<strong>im</strong> Internet unter folgender Adresse zu bekommen:<br />

www.wasserblick.net/servlet/is/117254<br />

Ihre Anmerkungen, Kritik und Hinweise zur Entwurfsplanung können<br />

Sie bis zum 2. März 2012 schriftlich an folgende Adresse einreichen:<br />

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Referat RS 5<br />

Fr. Hiekel<br />

Von-Schön-Str. 7<br />

03050 Cottbus<br />

IMPRESSUM<br />

- Herausgeber:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Kirchstraße 11, 159<strong>13</strong> Straupitz<br />

- Verantwortlich:<br />

Hauptamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald - Frau Chilla<br />

- Herstellung und Vertrieb: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

An den Steinenden 10, 04916 Herzberg<br />

- Geschäftsführer: Marco Müller<br />

- Bezugsmögichkeiten: Das <strong>Amt</strong>sblatt ist in den Verwaltungsstellen des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Lieberose</strong>/Oberspreewald in 15868 <strong>Lieberose</strong>, Markt 04 und<br />

in 159<strong>13</strong> Straupitz, Kirchstraße 11, jeweils <strong>im</strong> Hauptamt, kostenlos<br />

erhältlich.<br />

Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das <strong>Amt</strong>sblatt zum Abopreis<br />

von 26,38 Euro (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag<br />

bezogen werden.

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