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Nummer 13 vom 17. Dezember 2011 - im Amt Lieberose ...

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Nr. <strong>13</strong>/<strong>2011</strong><br />

- 3 -<br />

Straupitz<br />

> Straupitz, Kirchstraße 11 - Kämmerei -<br />

> <strong>Lieberose</strong>, Markt 4 - Hauptamt -<br />

aus.<br />

Straupitz, 06.12.<strong>2011</strong><br />

gez. Boschan<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />

Gemeinde Schwielochsee<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

24.10.<strong>2011</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird<br />

1. <strong>im</strong> Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 1.827.000,00 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 2.170.900,00 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 0,00 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €<br />

2. <strong>im</strong> Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.945.400,00 €<br />

Auszahlungen auf 2.083.400,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 1.701.300,00 €<br />

Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 1.878.600,00 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 244.100,00 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 178.400,00 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 26.400,00 €<br />

§ 2<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

in künftigen Haushaltsjahren wird auf<br />

96.800,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2011</strong> wie folgt festgesetzt<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 767 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 363 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 310 v. H.<br />

§ 5<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen<br />

werden, wird auf 5.000,00 € festgelegt.<br />

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen <strong>im</strong><br />

Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zust<strong>im</strong>mung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 15.000,00 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 15.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Straupitz, 06.12.<strong>2011</strong><br />

gez. Boschan<br />

Hauptverwaltungsbeamter<br />

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schwielochsee für<br />

das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht,<br />

während der öffentlichen Sprechzeiten in den Verwaltungsgebäuden<br />

> Straupitz, Kirchstraße 11 - Kämmerei -<br />

> <strong>Lieberose</strong>, Markt 4 - Hauptamt -<br />

aus.<br />

Die Haushaltssatzung <strong>2011</strong> tritt rückwirkend zum 01. Januar <strong>2011</strong><br />

in Kraft.<br />

Straupitz, 06.12.<strong>2011</strong><br />

gez. Boschan<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Satzung der Gemeinde Jamlitz<br />

zur Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche<br />

Maßnahmen der Gemeinde Jamlitz<br />

(Straßenbaubeitragssatzung)<br />

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), geändert<br />

durch Gesetz <strong>vom</strong> 23.09.2008 (GVBl. I S.202) und der §§ 1, 2<br />

und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg<br />

(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 31.03.2004<br />

(GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 27.05.2009<br />

(GVBl. I S.160), alle Gesetze in der derzeit gültigen Fassung, hat<br />

die Gemeindevertretung Jamlitz in ihrer Sitzung am 14.11.<strong>2011</strong><br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Beitragstatbestand<br />

Zum Ersatz des Aufwandes für Ausbaumaßnahmen bei Anlagen<br />

<strong>im</strong> Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde<br />

Jamlitz und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit<br />

der Inanspruchnahme den Eigentümern, Erbbauberechtigten<br />

und Nutzern der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen<br />

Vorteile erhebt die Gemeinde Jamlitz Beiträge nach<br />

Maßgabe dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Umfang des beitragsfähigen Aufwandes<br />

(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für:<br />

1. den Erwerb (einschließlich Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung<br />

der für die Herstellung, Erweiterung, Erneuerung und<br />

Verbesserung der Anlagen benötigten Grundflächen,<br />

2. den Wert der von der Gemeinde Jamlitz aus ihrem Vermögen bereitgestellten<br />

Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme,<br />

3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und<br />

Erneuerung von<br />

a) Fahrbahnen,<br />

b) Rinnen und Bordsteinen,<br />

c) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen,<br />

d) Gehwegen,<br />

e) Radwegen,<br />

f) kombinierten Geh- und Radwegen,<br />

g) Beleuchtungseinrichtungen,<br />

h) Entwässerungseinrichtungen,<br />

i) Böschungen, Schutz- und Stützmauern sowie Leitplanken,<br />

j) Parkflächen einschließlich Standspuren und Haltebuchten,<br />

k) unselbstständigen Grünanlagen,<br />

l) Mischflächen.

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