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Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung in der ...

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<strong>Anlage</strong> 3 <strong>zu</strong> <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Zweite</strong> <strong>Berechnungsverordnung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung vom 12.10.1990<br />

(BGBL I S. 2178, 2201) mit Än<strong>der</strong>ungen vom 13. Juli 1992 (BGBL I S. 1250) und vom 23. Juli<br />

1996 (BGBL I S. 1167)<br />

Betriebskosten s<strong>in</strong>d nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum<br />

(Erbbaurecht) am Grundstück o<strong>der</strong> durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Wirtschaftse<strong>in</strong>heit, <strong>der</strong> Nebengebäude, <strong>Anlage</strong>n, E<strong>in</strong>richtungen und des Grundstücks laufend entstehen,<br />

es sei denn, daß sie üblicherweise vom Mieter außerhalb <strong>der</strong> Miete unmittelbar getragen werden:<br />

1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks<br />

Hier<strong>zu</strong> gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengew<strong>in</strong>nabgabe.<br />

2. Die Kosten <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten <strong>der</strong> Anmietung o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>er Arten <strong>der</strong> Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Berechnung und Aufteilung, die Kosten des Betriebs e<strong>in</strong>er hauseigenen<br />

Wasserversorgungsanlage und e<strong>in</strong>er Wasseraufbereitungsanlage e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Aufbereitungsstoffe.<br />

3. Die Kosten <strong>der</strong> Entwässerung<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs e<strong>in</strong>er<br />

entsprechenden nicht öffentlichen <strong>Anlage</strong> und die Kosten des Betriebs e<strong>in</strong>er Entwässerungspumpe.<br />

4. Die Kosten<br />

a. des Betriebs <strong>der</strong> zentralen Hei<strong>zu</strong>ngsanlage e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Abgasanlage; hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten<br />

<strong>der</strong> verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten <strong>der</strong><br />

Bedienung, Überwachung und Pflege <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong>, <strong>der</strong> regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und<br />

Betriebssicherheit e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung durch e<strong>in</strong>en Fachmann, <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong> und des<br />

Betriebsraumes, die Kosten <strong>der</strong> Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten <strong>der</strong><br />

Anmietung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Arten <strong>der</strong> Gebrauchsüberlassung e<strong>in</strong>er Ausstattung <strong>zu</strong>r Verbrauchserfassung<br />

sowie die Kosten <strong>der</strong> Verwendung e<strong>in</strong>er Ausstattung <strong>zu</strong>r Verbrauchserfassung e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Kosten<br />

<strong>der</strong> Berechnung und Aufteilung; o<strong>der</strong><br />

b. des Betriebs <strong>der</strong> zentralen Brennstoffversorgungsanlage; hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten <strong>der</strong> verbrauchten<br />

Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten <strong>der</strong> Überwachung sowie<br />

die Kosten <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong> und des Betriebsraums;<br />

o<strong>der</strong><br />

c. <strong>der</strong> eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus <strong>Anlage</strong>n im S<strong>in</strong>ne des Buchstabens a;<br />

hier<strong>zu</strong> gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs <strong>der</strong> <strong>zu</strong>gehörigen<br />

Hausanlagen entsprechend Buchstabe a:<br />

o<strong>der</strong><br />

d. <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung und Wartung von Etagenhei<strong>zu</strong>ngen; hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten <strong>der</strong> Beseitigung von<br />

Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong>, die Kosten <strong>der</strong> regelmäßigen Prüfung<br />

<strong>der</strong> Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und <strong>der</strong> damit <strong>zu</strong>sammenhängenden E<strong>in</strong>stellung durch<br />

e<strong>in</strong>en Fachmann sowie die Kosten <strong>der</strong> Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.<br />

5. Die Kosten<br />

a. des Betriebs <strong>der</strong> zentralen Warmwasserversorgungsanlage; hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten <strong>der</strong><br />

Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt s<strong>in</strong>d, und die


Kosten <strong>der</strong> Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;<br />

o<strong>der</strong><br />

b. <strong>der</strong> eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus <strong>Anlage</strong>n im S<strong>in</strong>ne des Buchstabens<br />

a; hier<strong>zu</strong> gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs <strong>der</strong><br />

<strong>zu</strong>gehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;<br />

o<strong>der</strong><br />

c. <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung und Wartung von Warmwassergeräten; hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten <strong>der</strong> Beseitigung von<br />

Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern <strong>der</strong> Geräte sowie die Kosten <strong>der</strong><br />

regelmäßigen Prüfung <strong>der</strong> Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und <strong>der</strong> damit<br />

<strong>zu</strong>sammenhängenden E<strong>in</strong>stellung durch e<strong>in</strong>en Fachmann.<br />

6. Die Kosten verbundener Hei<strong>zu</strong>ngs- und Warmwasserversorgungsanlagen<br />

a. bei zentralen Hei<strong>zu</strong>ngsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2,<br />

soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt s<strong>in</strong>d;<br />

o<strong>der</strong><br />

b. bei <strong>der</strong> eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und<br />

entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt s<strong>in</strong>d;<br />

o<strong>der</strong><br />

c. bei verbundenen Etagenhei<strong>zu</strong>ngen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4<br />

Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt s<strong>in</strong>d.<br />

7. Die Kosten des Betriebs des masch<strong>in</strong>ellen Personen- o<strong>der</strong> Lastenauf<strong>zu</strong>gs<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten <strong>der</strong> Beaufsichtigung, <strong>der</strong> Bedienung,<br />

Überwachung und Pflege <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong>, <strong>der</strong> regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und<br />

Betriebssicherheit e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung durch e<strong>in</strong>en Fachmann sowie die Kosten <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong><br />

<strong>Anlage</strong>.<br />

8. Die Kosten <strong>der</strong> Straßenre<strong>in</strong>igung und Müllabfuhr<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die für die öffentliche Straßenre<strong>in</strong>igung und Müllabfuhr <strong>zu</strong> entrichtenden Gebühren o<strong>der</strong><br />

die Kosten entsprechen<strong>der</strong> nichtöffentlicher Maßnahmen.<br />

9. Die Kosten <strong>der</strong> Hausre<strong>in</strong>igung und Ungezieferbekämpfung<br />

Zu den Kosten <strong>der</strong> Hausre<strong>in</strong>igung gehören die Kosten für die Säuberung <strong>der</strong> von den Bewohnern<br />

geme<strong>in</strong>sam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen,<br />

Fahrkorb des Auf<strong>zu</strong>ges.<br />

10. Die Kosten <strong>der</strong> Gartenpflege<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten <strong>der</strong> Pflege gärtnerisch angelegter Flächen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Erneuerung von<br />

Pflanzen und Gehölzen, <strong>der</strong> Pflege von Spielplätzen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Erneuerung von Sand und <strong>der</strong><br />

Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nichtöffentlichen Verkehr dienen.<br />

11. Die Kosten <strong>der</strong> Beleuchtung<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung <strong>der</strong> von den<br />

Bewohnern geme<strong>in</strong>sam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume,<br />

Waschküchen.


12. Die Kosten <strong>der</strong> Schornste<strong>in</strong>re<strong>in</strong>igung<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Kehrgebühren nach <strong>der</strong> maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als<br />

Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt s<strong>in</strong>d.<br />

13.Die Kosten <strong>der</strong> Sach- und Haftpflichtversicherung<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören namentlich die Kosten <strong>der</strong> Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und<br />

Wasserschäden, <strong>der</strong> Glasversicherung, <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den<br />

Auf<strong>zu</strong>g.<br />

14. Die Kosten für den Hauswart<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die <strong>der</strong> Eigentümer<br />

(Erbbauberechtigte) dem Hauswart für se<strong>in</strong>e Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung,<br />

Instandset<strong>zu</strong>ng, Erneuerung, Schönheitsreparaturen o<strong>der</strong> die Hausverwaltung betrifft. Soweit Arbeiten<br />

vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummer 2 bis 10 nicht<br />

angesetzt werden.<br />

15. Die Kosten<br />

a. des Betriebs <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schafts-Antennenanlage; hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten des Betriebsstroms und die<br />

Kosten <strong>der</strong> regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung durch e<strong>in</strong>en<br />

Fachmann o<strong>der</strong> das Nut<strong>zu</strong>ngsentgelt für e<strong>in</strong>e nicht <strong>zu</strong>r Wirtschaftse<strong>in</strong>heit gehörende Antennenanlage;o<strong>der</strong><br />

b. des Betriebs <strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hier<strong>zu</strong> gehören die<br />

Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für<br />

Breitbandanschlüsse.<br />

16. Die Kosten des Betriebs <strong>der</strong> masch<strong>in</strong>ellen Wasche<strong>in</strong>richtung<br />

Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten <strong>der</strong> Überwachung, Pflege und Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong><br />

masch<strong>in</strong>ellen E<strong>in</strong>richtung, <strong>der</strong> regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit<br />

sowie die Kosten <strong>der</strong> Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits<br />

berücksichtigt s<strong>in</strong>d.<br />

17. Sonstige Betriebskosten<br />

Das s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von<br />

Nebengebäuden, <strong>Anlage</strong>n und E<strong>in</strong>richtungen.

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