Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung in der ...
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Kosten <strong>der</strong> Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;<br />
o<strong>der</strong><br />
b. <strong>der</strong> eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus <strong>Anlage</strong>n im S<strong>in</strong>ne des Buchstabens<br />
a; hier<strong>zu</strong> gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs <strong>der</strong><br />
<strong>zu</strong>gehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;<br />
o<strong>der</strong><br />
c. <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung und Wartung von Warmwassergeräten; hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten <strong>der</strong> Beseitigung von<br />
Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern <strong>der</strong> Geräte sowie die Kosten <strong>der</strong><br />
regelmäßigen Prüfung <strong>der</strong> Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und <strong>der</strong> damit<br />
<strong>zu</strong>sammenhängenden E<strong>in</strong>stellung durch e<strong>in</strong>en Fachmann.<br />
6. Die Kosten verbundener Hei<strong>zu</strong>ngs- und Warmwasserversorgungsanlagen<br />
a. bei zentralen Hei<strong>zu</strong>ngsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2,<br />
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt s<strong>in</strong>d;<br />
o<strong>der</strong><br />
b. bei <strong>der</strong> eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und<br />
entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt s<strong>in</strong>d;<br />
o<strong>der</strong><br />
c. bei verbundenen Etagenhei<strong>zu</strong>ngen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4<br />
Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt s<strong>in</strong>d.<br />
7. Die Kosten des Betriebs des masch<strong>in</strong>ellen Personen- o<strong>der</strong> Lastenauf<strong>zu</strong>gs<br />
Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten <strong>der</strong> Beaufsichtigung, <strong>der</strong> Bedienung,<br />
Überwachung und Pflege <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong>, <strong>der</strong> regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und<br />
Betriebssicherheit e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung durch e<strong>in</strong>en Fachmann sowie die Kosten <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong><br />
<strong>Anlage</strong>.<br />
8. Die Kosten <strong>der</strong> Straßenre<strong>in</strong>igung und Müllabfuhr<br />
Hier<strong>zu</strong> gehören die für die öffentliche Straßenre<strong>in</strong>igung und Müllabfuhr <strong>zu</strong> entrichtenden Gebühren o<strong>der</strong><br />
die Kosten entsprechen<strong>der</strong> nichtöffentlicher Maßnahmen.<br />
9. Die Kosten <strong>der</strong> Hausre<strong>in</strong>igung und Ungezieferbekämpfung<br />
Zu den Kosten <strong>der</strong> Hausre<strong>in</strong>igung gehören die Kosten für die Säuberung <strong>der</strong> von den Bewohnern<br />
geme<strong>in</strong>sam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen,<br />
Fahrkorb des Auf<strong>zu</strong>ges.<br />
10. Die Kosten <strong>der</strong> Gartenpflege<br />
Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten <strong>der</strong> Pflege gärtnerisch angelegter Flächen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Erneuerung von<br />
Pflanzen und Gehölzen, <strong>der</strong> Pflege von Spielplätzen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Erneuerung von Sand und <strong>der</strong><br />
Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nichtöffentlichen Verkehr dienen.<br />
11. Die Kosten <strong>der</strong> Beleuchtung<br />
Hier<strong>zu</strong> gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung <strong>der</strong> von den<br />
Bewohnern geme<strong>in</strong>sam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume,<br />
Waschküchen.