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KW 3133.pdf - Alleshausen

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MITTEILUNGSBLATT<br />

DER GEMEINDE ALLESHAUSEN<br />

Verantwortlicher Herausgeber: Bürgermeisteramt <strong>Alleshausen</strong>, BM Klaus<br />

Ulmschneider, 88422 <strong>Alleshausen</strong>, Hauptstrasse 10, Tel. 07582-8178, Fax 2014, e-mail-<br />

Adresse: Gemeinde-<strong>Alleshausen</strong>@t-online.de, www.alleshausen.de<br />

Sprechstunden: Dienstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr u. Donnerstag 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

Nr. 31 - 33 Donnerstag, den 01.August 2013 43. Jahrgang<br />

Jubilare<br />

Herzliche Glückwünsche richten wir am<br />

• 12.08.2013 zum 86. Geburtstag an Frau Franziska<br />

WEIDELENER, Seestr. 12 in <strong>Alleshausen</strong><br />

• am 14.08.2013 zum 84. Geburtstag an Herrn Karl BIRK Regenbogengasse 12,<br />

<strong>Alleshausen</strong><br />

• am 15.08.2013 zum 85. Geburtstag an Herrn Fritz Mack, Mühlgasse 1, in<strong>Alleshausen</strong><br />

• am 18.08.2013 zum 78. Geburtstag an Herrn Josef Stähle, Regenbogengasse 2<br />

<strong>Alleshausen</strong><br />

Alles Gute den Jubilaren<br />

Proberuf der Sirene<br />

Am Samstag, dem 03.08.2013 findet um 12.00 Uhr die nächste Probe der funkgesteuerten<br />

Sirene statt.<br />

Restmüllabfuhr<br />

Nächste Abfuhr am Mittwoch, dem 14.08.2013 und dann am Mittwoch, dem 28.08.2013<br />

Papiertonne<br />

Nächste Abfuhr der Papiertonne erfolgt am Freitag, dem 23.08.2013<br />

Abfuhr gelber Sack<br />

Nächste Abholung erfolgt am Montag, dem 26.08.2013<br />

Mitteilungsblatt während der Ferienzeit<br />

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Donnerstag, dem 22,08.2013 (<strong>KW</strong> 34)<br />

Die Öffnungszeiten des Rathaus<br />

In der <strong>KW</strong> 33 ist das Rathaus nur am Dienstag, dem 13.08.2013 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

geöffnet. Am Donnerstag dem 15.08.2013 entfällt die Sprechstunde.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Am Sonntag, den 04. August ist um 9.00 Uhr Eucharistiefeier in Seekirch.<br />

Am Sonntag, den 11. August ist um 10.15 Uhr Eucharistiefeier in Seekirch<br />

1


Gemeinde <strong>Alleshausen</strong><br />

Landkreis Biberach<br />

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das<br />

Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen<br />

Bundestag am 22. September 2013<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde <strong>Alleshausen</strong> wird in der Zeit vom<br />

02.09.2013 – 06.09.2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung<br />

Hauptstraße 10, 88422 <strong>Alleshausen</strong> für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder<br />

Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit<br />

oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen<br />

überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder<br />

Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht<br />

nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß<br />

den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der<br />

Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein<br />

Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02.09.2013<br />

bis spätestens 06.09.2013 bis 18.00 Uhr bei der Gemeindebehörde, der Gemeindeverwaltung<br />

Hauptstraße 10, 88422 <strong>Alleshausen</strong> Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch<br />

Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum<br />

01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch<br />

gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht<br />

nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits<br />

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 292, Biberach, durch Stimmabgabe in<br />

einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener<br />

Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das<br />

Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 01.09.2013 oder die<br />

Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 der Bundeswahlordnung bis zum<br />

06.09.2013 versäumt hat.<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18<br />

Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der<br />

Bundeswahlordnung entstanden ist,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst<br />

nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum<br />

20.09.2013, 18.00 Uhr bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt<br />

werden.<br />

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige<br />

dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.<br />

2


Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur<br />

unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen<br />

ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe<br />

a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum<br />

Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />

nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der<br />

Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten<br />

Wahlbriefumschlag und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die<br />

Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />

nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat<br />

sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen<br />

hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so<br />

rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis<br />

18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform<br />

ausschließlich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief<br />

angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

Auf den Anschlag am Rathaus wird verwiesen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag<br />

von mindestens einer Woche an der Verkündungstafel des Rathauses und zwar in der Zeit vom<br />

02.08.2013 bis 10.08.2013<br />

<strong>Alleshausen</strong>, den 01.08.2013<br />

Klaus Ulmschneider<br />

Bürgermeister<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Alleshausen</strong><br />

Die nächste Feuerwehrprobe –Gruppe 1- findet am Donnerstag, dem 05.09.2013 statt.<br />

Altersabteilung der Feuerwehr <strong>Alleshausen</strong><br />

Die Altersabteilung trifft sich am Freitag, dem 02.08.2013 und geht dann in die Sommerpause. Der<br />

nächste Termin ist dann in Zusammenhang mit dem Feuerwehrausflug am 07.09.2013.<br />

Backhaus <strong>Alleshausen</strong><br />

Das Backhausteam <strong>Alleshausen</strong> macht an den Backtagen 16.08.2013, 23.08.2013 , und 30.08.2013<br />

Ferien.<br />

Schöne Ferien wünschen die Backfrauen<br />

Inge und Edeltraud<br />

3


Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)<br />

Das Ministerium Ländlicher Raum hat das Jahresprogramm 2014 zum<br />

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Grundlage ist die<br />

Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR<br />

- vom 22.05.12 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de). Voraussetzung für die Aufnahme in das<br />

Programm ist das Vorliegen einer integrierten örtlichen Entwicklungskonzeption für den zu<br />

entwickelnden Ort, in der die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele und die zur<br />

Umsetzung konkret vorgesehenen Projekte dargestellt werden.<br />

Auf den einzelnen Stufen des Einplanungsverfahrens werden die teilortsbezogenen<br />

Aufnahmeanträge im Sinne eines gemeindlichen Wettbewerbs in eine Rangfolge gebracht,<br />

die die Aussagekraft und Qualität der örtlichen Konzepte würdigt. Dabei wird auch auf eine<br />

zügige Umsetzung der Projekte geachtet. Die Aufnahme in das Programm erfolgt durch die<br />

Programmentscheidung des Ministeriums. Die zuwendungsfähigen Maßnahmen in den<br />

Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen<br />

können der Ziffer 5 der ELR Verwaltungsvorschrift entnommen werden. Mit Blick auf die<br />

demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus im<br />

Jahresprogramm 2014 noch stärker auf die Umnutzung bestehender und zwecklos<br />

gewordener Bausubstanzen gelegt. Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten Umnutzungen<br />

eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen. Neubauten sind nachrangig und werden<br />

nur noch auf baulich vorgenutzten Flächen gefördert. Bei der Modernisierung von Altbauten<br />

ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der<br />

Förderprojekte. Die Förderung im Förderschwerpunkt Wohnen ist in der Regel auf Vorhaben<br />

in der historischen Ortslage beschränkt. Das Jahresprogramm 2014 fokussiert die Förderung<br />

auch auf eine ökonomisch wie ökologisch nachhaltige Entwicklung in ländlich geprägten<br />

Orten und im Ländlichen Raum. Die ökologische Komponente ist dabei neben der<br />

strukturellen Bedeutung ein maßgebliches Wertungskriterium.<br />

Zuwendungsfähige Maßnahmen:<br />

a. Förderschwerpunkt „Wohnen“ – Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen<br />

Ortslage durch<br />

o Umnutzung vorhandener Gebäude bzw. ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken<br />

o Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung,<br />

Wohnraumfeldverbesserung,<br />

Baujahr i. d. R. vor 1945)<br />

o vorbereitende Maßnahmen für die Baureifmachung von Grundstücken<br />

b. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“<br />

o Sicherung d. Grundversorgung mit Waren u. Dienstleistungen<br />

c. Förderschwerpunkt „Arbeiten“<br />

o Schwerpunktmäßig werden privat-gewerbliche Vorhaben zur Schaffung und Sicherung<br />

von dauerhaften Arbeitsplätzen gefördert<br />

d. Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“<br />

o Einrichtungen zur Förderung d. Gemeinschaftslebens<br />

Die gesamte Ausschreibung und die aktuellen Antragsunterlagen für das Jahr 2014 finden Sie<br />

unter<br />

http://www. rp.baden-wuerttemberg.de im Internet. Anträge auf Zuwendungen aus dem ELR<br />

2014 sind bis<br />

spätestens 12.09.2013 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.<br />

Mit Berücksichtigungszeiten in die Rente<br />

4


(DRV BW) Die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes werden in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung als Berücksichtigungszeit gewertet. Diese<br />

Zeit zählt, um beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente<br />

zu behalten oder mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Darauf weist<br />

die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.<br />

Für jedes Kind werden einem Elternteil zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit in<br />

der späteren Rente angerechnet. Dadurch erfüllt sie verschiedene<br />

Rentenansprüche: So zählt sie beispielsweise zu den 45 Jahren, die derjenige<br />

benötigt, der ohne Abschlag mit 65 in die Altersrente gehen möchte. Auch ein<br />

vorhandener Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente bleibt während<br />

der Berücksichtigungszeit bestehen.<br />

Berücksichtigungszeiten können auch die Rente erhöhen: Wer beispielsweise seit<br />

dem 1. Januar 1992 während der Erziehung eines Kindes versicherungspflichtig<br />

arbeitet und mindestens 25 Jahre Rentenzeiten hat, bekommt die Verdienste aus<br />

der Beschäftigung maximal auf das Durchschnittsentgelt aller Versicherten – derzeit<br />

34.071 Euro pro Jahr – angehoben und für die spätere Rente gutgeschrieben.<br />

Die Berücksichtigungszeit erhält der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen<br />

hat. Erziehen Mutter und Vater gemeinsam, wird die Zeit grundsätzlich der Mutter<br />

gutgeschrieben. Soll sie der Vater bekommen – zum Beispiel wenn er Elternzeit in<br />

Anspruch nimmt – müssen die Eltern eine gemeinsame Erklärung bei der<br />

Rentenversicherung zur Zuordnung der Monate abgeben. Diese gilt nur für ganze<br />

Monate in die Zukunft und rückwirkend höchstens für zwei Monate.<br />

Mehr Informationen zu den Berücksichtigungszeiten enthalten die Broschüren der Deutschen<br />

Rentenversicherung „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“ und „Rente: Jeder Monat<br />

zählt“. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) stehen sie ebenfalls als PDF-<br />

Download zur Verfügung.<br />

Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der<br />

Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Ulm, Wichernstr.<br />

10, 89073 Ulm. Terminvereinbarungen unter Tel.: 0731 920410 sind erforderlich.<br />

Partnergemeinde Töttös /Ungarn besuchen nach langer Pause<br />

wieder Seekirch<br />

Länderspiel Deutschland:Ungarn geht für Seekirch 6:1 aus<br />

Seekirch/ Mit „Isten hozott“, Herzlich<br />

Willkommen, begrüßte BM Stefan Koch<br />

die Gäste am Donnerstag auf Ungarisch.<br />

Ein Bus voller Donauschwaben aus der<br />

Partnergemeinde Töttös, die 7 Jahre nicht<br />

mehr in Seekirch waren, wurden vom<br />

Vorstand des Partnerschaftsvereins<br />

Seekirch , Johannes Kiem, begrüßt.<br />

Nach Sektempfang und Butterbrezeln<br />

gingen sie mit ihren Gastfamilien nach<br />

Hause.<br />

Der Freitag stand ganz im Zeichen von<br />

Besichtigungen. Zuerst bekam die Gruppe<br />

eine Führung in der Brauerei Zwiefalten ,<br />

5


danach gab es Mittagessen, das in der Brauereigaststätte kostenlos serviert wurde, wofür der<br />

Familie Bader herzlich gedankt sei.<br />

Weiter ging es hoch zum Schloss Lichtenstein, wo die ungarischen Gäste nach einer weiteren<br />

Führung bei herrlichem Wetter eine sehr schöne Aussicht genießen konnten.<br />

Im Schlosscafe konnte nach Herzenslust guter Kuchen gekostet und dazu Kaffee getrunken<br />

werden.<br />

Bei einem gemeinsamen Abend im Seekircher Forum hatte man nach so langer Zeit sehr viel<br />

zu erzählen. Die Gelegenheit zu tanzen bei Livemusik wurde wegen der abends immer noch<br />

sehr hohen Temperaturen erst nach Mitternacht ergriffen.<br />

Den Samstagmorgen nutzten einige um<br />

auf dem Oggelshauser Flohmarkt zu<br />

bummeln, und vielleicht manch eine<br />

Rarität zu ergattern. Am Nachmittag traf<br />

man sich im Sportheim in Seekirch um<br />

das Länderspiel Ungarn gegen<br />

Deutschland auszutragen.<br />

Bei unbarmherzigen 36°C gaben die<br />

Töttöser und Seekircher Fußballer<br />

trotzdem alles, und es war das erste Mal<br />

in den 20 Jahren, dass die Seekircher<br />

gewonnen haben. Der Endstand war 6:1<br />

für Deutschland.<br />

Am Sonntag traf man sich auf dem<br />

Friedhof in Seekirch , um das Grab , des im letzten Jahr verstorbenen Seekircher<br />

Bürgermeisters Anton Daiber zu besuchen. Von ungarischer Seite aus, wurde ein<br />

Blumenstrauß auf das Grab gestellt und eine Kerze angezündet.<br />

Anton Daiber hatte 1993 den Grundstein für diese Partnerschaft gelegt. Ihm lag diese<br />

Partnerschaft immer sehr am Herzen.<br />

Eine sehr gute Sängerin vom Töttöser Chor sang vor dem Grab ein ungarisches Trauerlied,<br />

was für alle Anwesenden sehr bewegend war.<br />

Nach einem gemeinsamen Mittagessen galt es leider wieder Abschied zu nehmen. Die<br />

Seekircher wurden eingeladen, in zwei Jahren einen Gegenbesuch in Töttös zu machen, was<br />

auch BM Koch sehr gerne annahm, er sagte auch, dass er dann beim Fußballspiel mitwirken<br />

möchte.<br />

Es waren wieder sehr schöne Begegnungen mit alten Freunden, neue Bekanntschaften mit<br />

vielen Jugendlichen sind entstanden. Viele Geschenke und Informationen über Land und<br />

Leute wurden ausgetauscht.<br />

Auf diesem Wege möchte sich der Partnerschaftsverein auch bei der Federseebank ,<br />

Kreissparkasse und dem Landratsamt für die Spenden bedanken.<br />

Ebenso ein herzliches Dankeschön den vielen freiwilligen Helfern, die uns bei den 4 Tagen<br />

so fleißig geholfen haben.<br />

Schriftführerin<br />

Sabine Buck<br />

Laurentiusfest 2013<br />

Die Musikkapelle Oggelshausen veranstaltet am 3. und 4. August 2013 das Laurentiusfest.<br />

Am Samstag, 3. August beginnt es mit einem Kunst- und Handwerkermarkt rund um das<br />

Dorfgemeinschaftshaus.<br />

Ein Höhepunkt ist sicherlich der Motorsägenkünstler Adelbert Bachhofer.<br />

6


Während des Kunst- und Handwerkermarktes bieten wir Ihnen einen reichhaltigen<br />

Mittagstisch mit z.B. Spanferkel mit Kraut und nachmittags Kaffee und Kuchen.<br />

Ab 17.00 Uhr beginnt die Stangen-Bolz-WM, ein XXL-Tischkickerspiel. Teilnehmen können<br />

Gruppen ab 6 Spieler (Mindestalter 14 Jahre). Anmeldeformulare können unter<br />

www.mv-oggelshausen.de/stanga-bolz-wm.html heruntergeladen werden.<br />

Anschließend wird bei der Nationen-Party im Dorfgemeinschaftshaus gefeiert.<br />

Am Sonntag 4. August findet ein Festgottesdienst statt. Die musikalische Unterhaltung<br />

übernimmt zum Frühschoppen die Trachtenkapelle Egelfingen-Emerfeld und nachmittags die<br />

Musikkapelle Erlenmoos.<br />

Um 17.30 Uhr beginnt der Heimatabend, auch hier ist um das leibliche Wohl bestens gesorgt.<br />

Auf zahlreiche Besucher freut sich der<br />

Musikverein Oggelshausen e.V.<br />

KLJB Seekirch<br />

Da doch noch ein paar Überbleibsel vom Brunnenfest in der Landjugend herum liegen,<br />

treffen wir uns diesen Freitag schon um 19.00Uhr, die Ronde schon um 18.30Uhr, um die<br />

Räumlichkeiten wieder auf Hochglanz zu bringen. Zur Belohnung machen wir gleich im<br />

Anschluss unser Nachfest!!! Wenn das Wetter es zulässt werden wir Grillen, ihr braucht aber<br />

nichts mitzubringen.<br />

Kindergruppe Die Kindergruppe hat jetzt erst mal Sommerpause, und findet nach den<br />

Ferien wieder statt. Wir wünschen euch schöne Sommerferien, genießt die freien Tage!<br />

Das Landratsamt Biberach informiert<br />

Anmeldung zur Hygienebelehrung des Kreisgesundheitsamtes ab sofort<br />

online möglich<br />

Mitarbeiter im Lebensmittelgewerbe müssen seit der Einführung des<br />

Infektionsschutzgesetztes im Jahre 2001 vor Arbeitsbeginn eine einmalige<br />

Hygienebelehrung beim Kreisgesundheitsamt absolvieren.<br />

Die Hygienebelehrung findet mittwochs im Landratsamt Biberach statt. Auf<br />

www.biberach.de/hygienebelehrung.html können sich Interessierte über die Belehrung<br />

informieren und ab sofort direkt einfach und schnell über ein Onlineformular zum<br />

Wunschtermin anmelden. Gleich nach der Anmeldung wird automatisch eine<br />

Terminbestätigung mit allen weiteren Informationen per E-Mail an die Teilnehmer versandt.<br />

Mit der neuen Onlinefunktion bietet das Kreisgesundheitsamt mehr Service für die<br />

Teilnehmer und schafft gleichzeitig auch eine Arbeitserleichterung für die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der Verwaltung.<br />

Preisanpassung der Taxitarife im Landkreis Biberach<br />

Die Taxiunternehmen im Landkreis Biberach beantragten beim Landratsamt Biberach, die<br />

Taxitarife anzuheben. Das Landratsamt kommt diesem Antrag nach und hebt die Taxitarife<br />

mit Wirkung zum 1. August 2013 an. Grund dafür sind die in den letzten Jahren stetig<br />

gestiegenen Treibstoffkosten, Fahrzeugkosten und Lohnkosten. Die letzte Preiserhöhung liegt<br />

fünf Jahre zurück.<br />

Die neuen Tarife<br />

Der Grundtarif von bisher 2,60 Euro bleibt unverändert. Der streckenbezogene Tarif wird<br />

von 0,85 Euro auf 0,90 Euro je gefahrenem Kilometer erhöht. Ebenfalls erhöht sich der Preis<br />

bei Wartezeiten von bisher 24 Euro auf 26 Euro pro Stunde. Neu eingeführt wird auch ein<br />

7


Nachtzuschlag für Fahrten in der Zeit zwischen ein Uhr und sechs Uhr mit zwei Euro pro<br />

Fahrt.<br />

Das Landratsamt setzt die neuen Tarife in Form einer Tarifverordnung für den Taxenverkehr<br />

rechtlich fest. Die Taxiunternehmen sind verpflichtet, die neue Tarifverordnung in ihren<br />

Fahrzeugen mitzuführen. Auf Wunsch kann der Fahrgast diese einsehen.<br />

Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach<br />

Die 1920er-Jahre auf dem Land: Sonderführung und Vortrag im<br />

Museumsdorf<br />

Kenntnisreich und kurzweilig: zum Tag der Freilichtmuseen am Sonntag, 04.<br />

August, lädt das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach um 11 Uhr zu<br />

einer Sonderführung rund um Landtechnik der 1920er-Jahre ein. Um 14 Uhr<br />

lässt Klaus Jonski den Alltag oberschwäbischer Knechte und Mägde dieser<br />

Zeit wieder aufleben.<br />

Die 1920er-Jahre waren in Oberschwaben eine Zeit des Umbruchs. Das betrifft vor<br />

allem die Landwirtschaft. Das Museumsdorf Kürnbach zeigt in einer Sonderführung<br />

um 11 Uhr, was es mit den „Landwirtschaftlichen Geräten der 1920er-Jahre“ auf sich<br />

hat. Welche Geräte wurden in dieser Zeit erfunden? Welche Auswirkungen hatten<br />

sie auf traditionelle Arbeitsabläufe und die Dorfgemeinschaft? Anhand ausgewählter<br />

Großexponate werden Antworten mit Aha-Effekt gegeben.<br />

In seinem Vortrag „Der Alltag der Knechte und Mägde in den 1920er-Jahren“ um 14<br />

Uhr berichtet Klaus Jonski über das bewegende Alltagsleben der oberschwäbischen<br />

Knechte und Mägde. Im historischen Tanzhaus lässt der Autor und Chronist<br />

Mittelbiberachs erschütternde Schicksale lebendig werden, die die Besucherinnen<br />

und Besucher des Museumsdorfs sicherlich in den Bann ziehen werden.<br />

Wer sich vor oder nach dem Vortrag stärken will, ist beim Museumsbäcker im<br />

historischen Backhaus oder in der Kürnbacher Vesperstube genau richtig.<br />

Lehrfahrt der Landfrauen<br />

Biberach - Sigmaringen<br />

am 27.08.2013 Sprengel Biberach<br />

nach Nördlingen Stadtbesichtigung.<br />

Interessante Altstadt mit prachtvollen Häusern aus dem Mittelalter.<br />

Danach geht's weiter zum Kloster Neresheim Führung anschl. Mittagessen in der<br />

Klostergaststätte.<br />

Weiterfahrt in die Heimat des Teddybären in das "Steiff-Museum", Giengen.<br />

Besichtigung für jung und alt. Nach 2stündiger Besichtigung geht es weiter in die<br />

Hofbäckerei Joos, Fleinheim.<br />

Nach einer gemütlichen Kaffeepause, wird Familie Joos noch Ihren landw. Betrieb<br />

vorstellen, bevor es wieder nach Hause geht.<br />

Abfahrt um: 6:30 Uhr Ochsenhausen, Kapf-Halle<br />

7:00 Uhr Biberach, Jordanbad, auf dem Parkplatz<br />

8


Anmeldung bei: Silvia Jäckle, Tel.: 07351-23004<br />

Angelika Weber, Tel.: 07351 - 9436<br />

Geschäftsstelle LF, Tel.: 07571-7309 22<br />

Preis inkl. Führungen 30,00 € / Pers. für Mitglieder<br />

und 35,00 € / Pers. für Nichtmitglieder<br />

Zu einer Führung durch die Ausstellung „Schwäbische Eisenbahn“<br />

lädt am Dienstag, den 13. August 2013 um 16 Uhr der DGB Biberach ein. Treffpunkt<br />

ist vor dem Eingang des Museums Biberach, Museumstr. 6:<br />

Die „Schwäb’sche Eisenbahn“ hat für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und<br />

die Mobilität der ArbeitnehmerInnen eine zentrale Bedeutung. Deswegen will der<br />

DGB als „Ferienprogramm“ gemeinsam die aktuelle Sonderausstellung im<br />

Stadtmuseum besuchen. Interessierte sind herzlich willkommen, Eintritt und Führung<br />

sind kostenfrei.<br />

Gerne kann man auch Familienangehörige mitbringen, um vorherige Anmeldung<br />

beim DGB Südwürttemberg, Weinhof 23, 89073 Ulm, Tel. 0731-63589 oder<br />

ulm@dgb.de wird aber gebeten.<br />

11. August (So), 13.30 & 15 Uhr: ArchäoTheater „KRONOS TRAVELS INC. Dreißig Jahre in der<br />

Zukunft ist das Federsee museum ein Trainingszentrum des internationalen Zeitreise- Konzerns<br />

KRONOS TRAVELS INC., der hier seine Besucher für Reisen in die Vergangenheit fit macht. Hier<br />

werden Sie innerhalb kürzester Zeit mit den Eigenheiten und Spielregeln der Vorzeit vertraut gemacht,<br />

damit Sie Ihre Reise in jeder Hinsicht genießen können. Ein ArchäoTheater mit interaktivem Rollenspiel.<br />

Vorschau<br />

18. August 2013 (So): Rentierbraten, Hirsebrei und Dinkelspätzle – eine kulinarische Reise von den<br />

Eiszeitjägern bis zu den Kelten. Der Speiseplan ist beeindruckend – die Zutaten ein Genuss. Geräucherte Forellen<br />

und feines Rentierfleisch hatte die Küche bereits in der Altsteinzeit zu bieten, delikat zubereitet im Fellkochtopf,<br />

auf heißem Stein oder am offenen Feuer. Während die „Pfahlbauzeit“ mit Gemüseeintopf, Getreidevielfalt und<br />

Milchprodukten aufwartete, brachten die „Kelten“ gebratene Hühner nach Römer-Art auf den Tisch. Archäo- und<br />

Küchenprofis präsentieren Interessantes und Pikantes aus der Speisekammer unserer Vorfahren; beim Vorbereiten<br />

von Gemüsezutaten sind Helfer gerne willkommen.<br />

14 Uhr: Führung durch die Sonderausstellung „Anno Dubagg em Ländle“ für Kids, Teens und Twens mit<br />

Denise Schramm vom jungen Museumsteam.<br />

15 Uhr: Hanna Nuber führt in schwäbischer Mundart durch die Sonderausstellung.<br />

ArchäoTechnik – prähistorische Handwerksvorführungen<br />

9


LAUPHEIM (tf) - Letzte Gelegenheit für "Das Ende der<br />

Welt":<br />

Nur noch bis 11. August und vom 3. bis 6. September ist das Erfolgsprogramm im<br />

Laupheimer Planetarium zu sehen. Dazwischen liegt die dreiwöchige Sommerpause des<br />

Sternentheaters. Auch das Kinderprogramm "Einmal Pluto und zurück" steht noch auf dem<br />

Spielplan.<br />

"Das Ende der Welt" war das erste<br />

Programm, welches das Planetarium nach<br />

seiner Modernisierung im Herbst 2012 für<br />

die neue Technik produziert hatte. Seither<br />

wurde es von über 18.000 Besuchern<br />

gesehen. Die Sternenshow verspricht eine<br />

Reise von den Anfängen bis zum Ende von<br />

Raum und Zeit. Die Besucher erleben die<br />

Entstehung des Universums, die Bildung<br />

von Galaxien, Sonnen und Planeten und<br />

erfahren deren Schicksal. Im Sternhimmel-<br />

Vorprogramm "Sterne über<br />

Oberschwaben" werden die Sternbilder und Planeten, wie sie im Sommer von uns aus zu<br />

sehen sind, erläutert.<br />

Im September startet das Planetarium mit dem neuen Programm "Sonne tanken" über unser<br />

Zentralgestirn. "Das Ende der Welt" wird dann nur noch für Gruppen auf besondere Buchung<br />

vorgeführt. Unverändert auf dem Spielplan bleibt das Kinderprogramm "Einmal Pluto und<br />

zurück", für das auch im August noch mehrere Termine vorgesehen sind. Kinder von 4 bis 8<br />

Jahren können darin den Sternenbären auf einer Reise zu den Planeten begleiten.<br />

INFO: Vorführtermine der Planetariumsshows und Platzreservierung im Internet unter<br />

"www.planetarium-laupheim.de" und telefonisch unter der Nummer 07392/91059.<br />

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am Sonntag, den 04. . August 2013<br />

Hierzu ist die gesamte Gemeinde recht herzlich eingeladen!<br />

-Frühschoppen ab 10.00 Uhr<br />

-Mittagessen<br />

-Kaffee und Kuchen<br />

-Wurstsalat ab 17 Uhr<br />

-Schätzfrage<br />

Auf Ihr kommen freut sich der Amitie - Club<br />

-IM SCHUPPEN-<br />

AM SAMSTAG, 03. AUGUST 2013 AB 20 UHR<br />

COCKTAILS - SONSTIGE GETRÄNKE - ESSEN<br />

AUF EUER KOMMEN FREUEN SICH DIE ALLJÄHRLICHEN BARMIEZEN !<br />

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