Naturschutzprogramme - Gemeinde Hemmingen
Naturschutzprogramme - Gemeinde Hemmingen
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Ein 5 m breiter Wiesenstreifen wäre ausreichend für die<br />
Obstbaumreihe. Es muß jedoch ein Abstand von 4 m zum<br />
nächsten Grundstück bzw. zur Wegmitte eingehalten werden. Je<br />
nach Feldwegbreite bedeutet dies eine Verbreiterung des<br />
Streifens auf 6 - 7 m.<br />
Bei Verwendung von weitkronigen Laubbäumen wird ein Abstand<br />
von 8 m vorgeschrieben (Linde, Eiche).<br />
Auch Einzelbäume können wesentlich zur Aufwertung der<br />
Landschaft dienen.<br />
Im Gegensatz zu einer Hecke wirft ein Einzelbaum einen<br />
verhältnismäßig kleinen, im Tagesverlauf wandernden<br />
Schatten.<br />
Die Anlage von Ackerrandstreifen bietet sich entlang von<br />
befestigten Feldwegen an, weil sie neben ihrer ökologischen<br />
Funktion auch einen Schutz für den Fahrbahnbelag darstellen.<br />
<strong>Naturschutzprogramme</strong><br />
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