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Handbuch - MWV

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Fahrerhandbuch Seite 12 www.driver-manual.com<br />

Bei Problemen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes durch Kunden oder Passanten müssen Sie:<br />

• den Füllvorgang unterbrechen,<br />

• den Anlagenverantwortlichen (z.B. Tankstellen-Partner) benachrichtigen, damit dieser den Kunden die<br />

Gefahr erklärt und den Explosionsschutz durch Freihalten des Explosionsbereiches wieder herstellt.<br />

Wenn an der Füllstelle Gaspendelanschlüsse vorhanden sind, müssen Sie diese zur Sicherstellung des Explosionsschutzes<br />

unbedingt verwenden. Das Befüllen eines Lagerbehälters ohne Gaspendelung ist bei Ottokraftstoffen<br />

in jedem Fall verboten.<br />

Beim Betreten von geschlossenen Räumen mit Tanks, Behältern oder produktführenden Leitungen haben Sie<br />

als Erstmaßnahme für eine ausreichende Belüftung dieser Räume zu sorgen!<br />

2.8.3 EXPLOSIONSSCHUTZ IM TANKLAGER (BELADESTELLE)<br />

Das Verhalten von Gasen brennbarer Flüssigkeiten ist am Tanklager ähnlich ausgerichtet wie an den Entladestellen.<br />

Unterschiedlich sind unter anderem die Strömungsverhältnisse (Durchflussgeschwindigkeit, Druck<br />

etc.), die örtliche Situation sowie die Umschlagaktivität, sodass exakte Explosionsschutzzonen für jedes Lager<br />

individuell festgelegt werden müssen. Die Regeln und Anweisungen des Ladestellenbetreibers müssen Sie<br />

beachten.<br />

2.9 UMGANG MIT DEM FEUERLÖSCHER<br />

Projektkooperation zwischen dem Arbeitskreis ”Straßentransport“ des deutschen Mineralölverbandes (<strong>MWV</strong>) und<br />

dem österreichischen Fachverband der Mineralölindustrie (FVMI). www.driver-manual.com

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