Handbuch - MWV
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Fahrerhandbuch Seite 12 www.driver-manual.com<br />
Bei Problemen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes durch Kunden oder Passanten müssen Sie:<br />
• den Füllvorgang unterbrechen,<br />
• den Anlagenverantwortlichen (z.B. Tankstellen-Partner) benachrichtigen, damit dieser den Kunden die<br />
Gefahr erklärt und den Explosionsschutz durch Freihalten des Explosionsbereiches wieder herstellt.<br />
Wenn an der Füllstelle Gaspendelanschlüsse vorhanden sind, müssen Sie diese zur Sicherstellung des Explosionsschutzes<br />
unbedingt verwenden. Das Befüllen eines Lagerbehälters ohne Gaspendelung ist bei Ottokraftstoffen<br />
in jedem Fall verboten.<br />
Beim Betreten von geschlossenen Räumen mit Tanks, Behältern oder produktführenden Leitungen haben Sie<br />
als Erstmaßnahme für eine ausreichende Belüftung dieser Räume zu sorgen!<br />
2.8.3 EXPLOSIONSSCHUTZ IM TANKLAGER (BELADESTELLE)<br />
Das Verhalten von Gasen brennbarer Flüssigkeiten ist am Tanklager ähnlich ausgerichtet wie an den Entladestellen.<br />
Unterschiedlich sind unter anderem die Strömungsverhältnisse (Durchflussgeschwindigkeit, Druck<br />
etc.), die örtliche Situation sowie die Umschlagaktivität, sodass exakte Explosionsschutzzonen für jedes Lager<br />
individuell festgelegt werden müssen. Die Regeln und Anweisungen des Ladestellenbetreibers müssen Sie<br />
beachten.<br />
2.9 UMGANG MIT DEM FEUERLÖSCHER<br />
Projektkooperation zwischen dem Arbeitskreis ”Straßentransport“ des deutschen Mineralölverbandes (<strong>MWV</strong>) und<br />
dem österreichischen Fachverband der Mineralölindustrie (FVMI). www.driver-manual.com