10.01.2014 Aufrufe

AG Familienrecht - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

AG Familienrecht - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

AG Familienrecht - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>AG</strong> <strong>Familienrecht</strong><br />

Newsletter<br />

Nr. 5/13<br />

2.5.2013<br />

In Eigener Sache<br />

Der 64. Deutsche Anwaltstag findet vom 6. bis 8. Juni 2013 in Düsseldorf statt,<br />

unter dem Motto „Anwaltsmarkt 2030 - Zukunft jetzt gestalten". Die <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Familienrecht</strong> wird wieder mit eigenen Beiträgen vertreten sein, 5 Stunden<br />

<strong>Familienrecht</strong> an zwei Tagen.<br />

Am 6. Juni: Über "Familiäre Solidarität <strong>im</strong> Unterhalts- und Erbrecht" spricht Prof. (em.)<br />

Dr. Rainer Frank, Universität Freiburg. "Europa mitten drin: EuUntVO, Rom III – Lassen<br />

Sie sich nicht abschrecken!", rät Rechtsanwalt Gerd Uecker, Hamburg. Über<br />

"Erwerbsobliegenheit und ausreichende Bewerbungsbemühungen - Rechtsprechung<br />

und Beweisführung in der Praxis" referiert Christine Wönne, Stellv. Direktorin des <strong>AG</strong><br />

Esslingen. Diese Veranstaltung wird von der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>Familienrecht</strong> und der<br />

<strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> Erbrecht gemeinsam ausgerichtet, die auch zum anschließenden<br />

Empfang einladen. Moderation: Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel, Augsburg.<br />

Am 7. Juni: Es geht um Ausgleichs-(Un-)gerechtigkeiten <strong>im</strong> neuen<br />

Versorgungsausgleich. Um die Frage "Wie verfassungswidrig ist § 17 VersAusglG?"<br />

dreht sich der Vortrag von Rechtsanwalt Jörn Hauß, Duisburg und über das Thema<br />

"Vom Vergleich zur Prozessverschleppung: wie man negative Auswirkungen der<br />

externen Teilung vermeidet" spricht Rechtsanwalt Klaus Weil, Marburg.<br />

Nähere Informationen zu beiden Veranstaltungen auf dem DAT mit Anmeldeformular<br />

finden Sie hier.<br />

Neuer Güterstand <strong>im</strong> BGB: Deutsch-französisches Abkommen über die Wahl -<br />

Zugewinngemeinschaft in Kraft getreten<br />

Am 1. Mai 2013 ist das deutsch-französische Abkommen über den Güterstand der<br />

Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft getreten.<br />

BGB - Kapitel 4 Wahl-Zugewinngemeinschaft: § 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag.<br />

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-<br />

Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar<br />

2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über<br />

den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. Die Wahl-Zugewinngemeinschaft<br />

können alle Paare, auch Lebenspartner, wählen, deren Güterstand dem deutschen oder<br />

französischen Sachrecht unterliegt, also auch ein rein deutsches Paar.<br />

Um anderen Staaten der Europäischen Union zu ermöglichen, dem Abkommen später<br />

beizutreten, sieht dieses vor, dass nach seinem Inkrafttreten jeder Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Union dem Abkommen beitreten kann (Artikel 21).<br />

BMJ-Pressemitteilung, BGH-Erläuterungen


Bundestag: Neues Umgangsrecht verabschiedet - mehr Rechte für leibliche Väter<br />

Am 25. April 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Rechte des<br />

leiblichen, nicht rechtlichen Vaters beschlossen. Mit dem neuen Umgangsrecht sollen<br />

Entscheidungen des EGMR umgesetzt werden. Der leibliche Vater, dessen Kind mit<br />

den rechtlichen Eltern in einer sozialen Familie lebt, und der zu seinem Kind noch keine<br />

enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, soll unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen ein<br />

Umgangs- und Auskunftsrecht erhalten. Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz<br />

nun noch vom Bundesrat beschlossen und dann verkündet werden.<br />

Zum EGMR-Urteil s.a. Newsletter Nr. 10/2011, EGMR-Urteil vom 15.9.2011,<br />

Pressemitteilung des Kanzlers des EGMR.<br />

BMJ-Pressemitteilung<br />

BGH-Terminhinweis: Verhandlung über das Recht des so genannten<br />

biologischen Vaters zur Anfechtung der Vaterschaft am 15. Mai 2013<br />

Nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB steht die Anfechtung der Vaterschaft auch dem Mann<br />

zu, der an Eides statt versichert, der Mutter in der Empfängniszeit "beigewohnt" zu<br />

haben. Demgegenüber ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater<br />

oder die Mutter nach § 1600 Abs. 5 BGB ausgeschlossen, wenn das Kind "mit<br />

Einwilligung des Mannes und der Mutter" durch künstliche Befruchtung mittels<br />

Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist. Im vorliegenden Fall lag keine<br />

Einwilligung des anerkennenden Mannes in die künstliche Befruchtung vor. Der<br />

Bundesgerichtshof wird zu entscheiden haben, ob die Anfechtungsberechtigung des<br />

biologischen Vaters davon abhängt, dass zwischen ihm und der Mutter ein<br />

Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, oder ob es auch genügen kann, dass er der<br />

Mutter lediglich Sperma zur Verfügung gestellt hat.<br />

Az XII ZR 49/11, Verhandlungstermin am 15. Mai 2013, BGH-Pressemitteilung<br />

BGH: Unterhaltsvereinbarungen nach der Drittelmethode nur bedingt anfechtbar<br />

Das Bundesverfassungsgericht beanstandete mit seiner Entscheidung vom 25. Januar<br />

2011 (BVerfG FamRZ 2011, 437) die Rechtsprechung des Senats. Hiernach wurde der<br />

Bedarf durch Dreiteilung des zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens des<br />

Unterhaltspflichtigen sowie des früheren und des jetzigen unterhaltsberechtigten<br />

Ehegatten ermittelt. Unterhaltsvereinbarungen, die auf dieser Rechtsprechung beruhen,<br />

sind weder nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam noch nach §§ 119 ff. BGB anfechtbar.<br />

Die Anpassung solcher Vereinbarungen richtet sich nach den Grundsätzen des<br />

Wegfalls der Geschäftsgrundlage; sie kann frühestens für solche Unterhaltszeiträume<br />

verlangt werden, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar<br />

2011 nachfolgen.<br />

In Fällen, in denen die nacheheliche Solidarität das wesentliche Billigkeitskriterium bei<br />

der Abwägung nach § 1578 b BGB darstellt, gewinnt die Ehedauer ihren wesentlichen<br />

Stellenwert bei der Best<strong>im</strong>mung des Maßes der gebotenen nachehelichen Solidarität<br />

aus der Wechselwirkung mit der in der Ehe einvernehmlich praktizierten<br />

Rollenverteilung und der darauf beruhenden Verflechtung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse; hieran hat die am 1. März 2013 in Kraft getretene Neufassung des § 1578<br />

b Abs. 1 BGB nichts geändert.<br />

Az XII ZR 72/11 Urteil vom 20.3.2013,


BGH: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile<br />

Der Unterhaltberechtigte muss seinen hypothetischen beruflichen Werdegang ohne die<br />

Ehe erläutern. Beruft er sich dabei auf eine regelmäßige, vorwiegend von der<br />

Berufserfahrung abhängige Entwicklung <strong>im</strong> Beruf, den er vor der Eheschließung<br />

erlernte, so trifft ihn keine erweiterte Darlegungspflicht. Das wäre anders, wenn er einen<br />

beruflichen Aufstieg behauptet hätte.<br />

Der Fall dreht sich um die ehebedingte Übersiedlung einer Diplomingenieurin für<br />

Postbetrieb und Ökonomie von Tschechien nach Deutschland.<br />

Az XII ZR 120/11, Urteil vom 20.3.2013<br />

BGH: Versorgungsausgleichsverzicht und Ausübungskontrolle<br />

Es geht um die Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den<br />

Versorgungsausgleich an geänderte Verhältnisse <strong>im</strong> Wege der Ausübungskontrolle.<br />

Im Rahmen der Ausübungskontrolle kann dem ausgleichsberechtigten Ehegatten der<br />

unterlassene Erwerb eigener Versorgungsanwartschaften in der Ehezeit nicht<br />

vorgehalten werden, wenn dies auf einer gemeinsamen Lebensplanung beruht oder von<br />

dem ausgleichspflichtigen Ehegatten während bestehender Lebensgemeinschaft<br />

geduldet oder gebilligt worden ist.<br />

Az XII ZB 90/11, Beschluss vom 27.2.2013<br />

BGH: Ehebedingter Nachteil durch Fortsetzung der Kinderbetreuung nach<br />

Eheschließung<br />

Wenn geraume Zeit vor Eheschließung die Betreuung eines gemeinsamen Kindes<br />

aufgenommen wird und deswegen der Arbeitsplatz aufgegeben wird, begründet dies<br />

keinen ehebedingten Nachteil.<br />

Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings daraus ergeben, dass die<br />

Kinderbetreuung nach der Eheschließung fortgesetzt wird, soweit ein Ehegatte mit<br />

Rücksicht auf die eheliche Rollenverteilung und die Kinderbetreuung während der Ehe<br />

darauf verzichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Demgegenüber haben<br />

Erwerbsnachteile, die bei dem betreuenden Elternteil bereits infolge der Geburt des<br />

Kindes oder durch die in der Zeit vorehelicher Kinderbetreuung getroffenen beruflichen<br />

Dispositionen endgültig eingetreten sind und nicht mehr ausgeglichen werden können,<br />

weiterhin keine ehebedingten Ursachen.<br />

Az XII ZR 148/10, Urteil vom 20.2.2013, Berichtigungsbeschluss vom 20.3.2013<br />

BGH: Kein Schadensersatz für Unterhaltszahlungen für ein scheineheliches Kind<br />

Wenn eine Ehefrau einen Ehebruch begeht und wenn sie verschweigt, dass der<br />

Ehemann möglicherweise gar nicht der Vater des Kindes ist, dann führt dies nicht zu<br />

einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des vom Ehemann<br />

geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind.<br />

Die Mutter ist nach Anfechtung der (ehelichen) Vaterschaft grundsätzlich verpflichtet,<br />

ihrem (geschiedenen) Ehemann Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der<br />

Empfängniszeit beigewohnt hat.<br />

Wenn sie die Auskunft nicht erteilt, kann ein Schadensersatzanspruch wegen nicht<br />

durchsetzbarer Regressforderung gegen den Erzeuger nicht geltend gemacht werden,<br />

weil dieser Schaden ohne die Auskunft nicht beziffert werden kann.<br />

Az XII ZB 412/11BGH, Beschluss vom 20.2.2013


BGH: Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus<br />

Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährte Anpassungsgeld an<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus gehört nicht zu den<br />

Regelsicherungssystemen <strong>im</strong> Sinne von § 32 VersAusglG.<br />

Az XII ZB 428/11, Beschluss vom 20.2.2013<br />

BGH: Keine befristete Herabsetzung des Versorgungsausgleichs<br />

Eine befristete Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht bereits deshalb<br />

geboten, weil das Verfahren über den Versorgungsausgleich ausgesetzt war und dem<br />

ausgleichspflichtigen Ehegatten das sogenannte Rentnerprivileg (§ 101 SGB VI Abs. 3<br />

a.F.) zugute gekommen wäre, falls über den Versorgungsausgleich nach dem bis zum<br />

31. August 2009 geltenden Recht entschieden worden wäre.<br />

Az XII ZB 527/12, Beschluss vom 13.2.2013,<br />

BGH: Aufwendungen mindern die Leistungsfähigkeit<br />

Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines<br />

unterhaltsberechtigten Elternteils <strong>im</strong> He<strong>im</strong> entstehen, mindern grundsätzlich die<br />

Leistungsfähigkeit.<br />

Auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften<br />

bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche<br />

Haushaltsersparnis zu berücksichtigen.<br />

Az XII ZR 17/11, Urteil vom 17.10.2012<br />

OLG Celle: Keine Befangenheit eines Richters wegen fachlicher Unkenntnis<br />

Ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen (Familien-)Richter wegen Besorgnis der<br />

Befangenheit kann - wie das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen - nicht<br />

erfolgreich auf vermeintlich "fehlende Fortbildung" oder behauptete "fachliche<br />

Unkenntnis" gestützt werden.<br />

Az 10 WF 372/12, Beschluss vom 25.3.2013<br />

OLG Saarbrücken: Phasenverschobene Ehe und Versorgungsausgleich<br />

Eine so genannte phasenverschobene Ehe rechtfertigt allein nicht einen Ausschluss<br />

oder eine Einschränkung des Versorgungsausgleichs. Es müssen weitere Umstände<br />

hinzutreten, die <strong>im</strong> Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung zur groben Unbilligkeit<br />

führen (hier verneint).<br />

Auch nach Rechtsmitteleinlegung bleibt das Gericht für die Berichtigungsentscheidung<br />

zuständig. Dass das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz schwebt, führt lediglich zu<br />

einer ergänzenden Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts, und auch dies erst mit<br />

Eingang des Rechtsmittels dort und nicht schon <strong>im</strong> Zeitpunkt der Vorlageverfügung des<br />

Richters.<br />

Az 6 UF 44/13, Beschluss vom 20.3.2013<br />

KG Berlin: Keine Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung


Hat ein deutsch/thailändisches Ehepaar während der Ehe sowohl in Deutschland als<br />

auch in Italien gemeinsam gelebt, scheidet die Anerkennung einer in Thailand<br />

registrierten Privatscheidung aus, wenn auf die Scheidung entweder deutsches oder<br />

italienisches Recht Anwendung findet.<br />

Az 1 VA 12/12, Beschluss vom 19.03.2013<br />

OLG Celle: Geltendmachung von Volljährigenunterhalt für die Vergangenheit<br />

Das Jugendamt, das nach eigener Angabe von einem volljährigen Kind "um<br />

Berechnung seines Unterhaltsanspruches gebeten" wurde, schickt Anschreiben unter<br />

der Bezeichnung "Jugendamt / Beistandschaft" an den unterhaltspflichtigen Elternteil<br />

wegen Auskunftserteilung bzw. Unterhaltsbezifferung. Dies schafft nicht die<br />

Voraussetzungen nach § 1613 Abs. 1 BGB für eine Geltendmachung des<br />

Kindesunterhaltes für die Vergangenheit.<br />

Außerdem geht es um den Umfang der Titulierung einer ursprünglich auf einen<br />

Prozentsatz des Regelbetrags nach § 1 RegelbetragVO lautenden Jugendamtsurkunde<br />

nach Umstellung zum 1. Januar 2008 und späterer Volljährigkeit des Berechtigten.<br />

Az 10 WF 76/13, Beschluss vom 14.3.2013<br />

OLG Oldenburg: Einigungsgebühr auch für Zwischeneinigung<br />

Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren<br />

löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines<br />

selbständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene<br />

Kostenaufwand vermieden wird.<br />

Az 3 WF 10/13, Beschluss vom 5.2.2013<br />

OLG Hamm: Ausbildungsvergütung vermindert Unterhaltsanspruch<br />

Die Ausbildungsvergütung vermindert den Unterhaltsanspruch des minderjährigen<br />

Kindes gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil mit Beginn des Monats, in dem sie<br />

erstmals ausgezahlt wird. Das folgt aus § 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der<br />

Systematik weiterer unterhaltsrechtlicher Vorschriften dieses Gesetzes. Nach § 1602<br />

BGB ist der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten Rechnung zu tragen. Deswegen<br />

ist ein faktisches Unvermögen zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs bis zur<br />

tatsächlichen Zahlung des ersten Einkommens zu berücksichtigen. Das bedeutet aber<br />

nicht, dass die Auszahlung der Vergütung während eines Monats den<br />

Unterhaltsanspruch für diesen Monat noch in voller Höhe unberührt lässt. Abgesehen<br />

davon, dass der Bedarf des Kindes dann doppelt gedeckt wird, ist zu beachten, dass<br />

Einkommen nicht stichtagbezogen, sondern auf den jeweils maßgeblichen Zeitraum<br />

bezogen berücksichtigt werden. Deswegen ist die in einem Monat gezahlte Vergütung<br />

für den gesamten Monat bedarfsdeckend anzurechnen.<br />

Az 3 UF 245/12, Beschluss vom 23.1.2013, OLG-Pressemitteilung vom 11.4.2013<br />

OLG Hamm: Scheidung iranischer Staatsangehöriger nach iranischem Recht<br />

Nach den einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen der Zivilprozessordnung und der EG VO Nr.<br />

2201/2003 sind die deutschen Gerichte zuständig, weil beide Eheleute ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In der Sache ist materielles iranisches<br />

Scheidungsrecht anzuwenden. Das ergibt sich aus einem fortgeltenden Staatsvertrag


aus dem Jahre 1929. Nach dem iranischen Scheidungsrecht liegen sowohl gesetzliche<br />

als auch vertragliche Gründe für eine Scheidung vor.<br />

Az 4 UF 172/12, Beschluss vom 17.1.2013, OLG-Pressemitteilung vom 9.4.2013<br />

OLG Hamm: Aus dem Iran stammender Ehemann schuldet Morgengabe<br />

Ein aus dem Iran stammender 33jähriger Ehemann ist verpflichtet, seiner 29jährigen<br />

Ehefrau iranischer Herkunft als Morgengabe Goldmünzen <strong>im</strong> Wert von umgerechnet<br />

213.208 Euro auszuhändigen. Die in Dortmund lebenden Eheleute sind mittlerweile<br />

deutsche Staatsangehörige. Sie lernten sich <strong>im</strong> Iran kennen und beschlossen dort,<br />

miteinander die Ehe einzugehen. Unter Beteiligung ihrer jeweiligen Eltern schlossen sie<br />

am 15.4.2001 vor ihrer Vermählung <strong>im</strong> Iran zunächst einen notariellen Ehevertrag ab,<br />

der den Ehemann verpflichtete, seiner Ehefrau auf Verlangen unverzüglich eine<br />

Morgengabe von u.a. 800 Bahaar-Azadi-Goldmünzen auszuhändigen. Diese Münzen<br />

haben heute einen Wert von mindestens 213.208 Euro. Nach der Trennung der<br />

Eheleute <strong>im</strong> Jahre 2007 hat die Ehefrau ihren Mann auf Leistung der Morgengabe<br />

verklagt.<br />

Az 8 UF 37/12, Beschluss vom 4.7.2012, OLG-Pressemitteilung vom 11.4.2013<br />

Zeitschrift Forum <strong>Familienrecht</strong><br />

Heft 5/2013 erscheint <strong>im</strong> Mai, u.a. mit drei Aufsätzen: von Jaqueline Bräuer, Justitiarin<br />

der Allianz Versicherung, München: "Aktuelle Haftungsgefahren <strong>im</strong> <strong>Familienrecht</strong>", von<br />

Prof. Dr. Johannes Hellebrand, StA a.D., Universität Bochum: "Verwirkung eines<br />

Unterhaltsanspruchs durch Strafanzeige" und von Dipl.-Psych. Dr. Dr. (Univ.Prag)<br />

Joseph Salzgeber: "Der psychologische Sachverständige <strong>im</strong> Familiengerichtsverfahren<br />

- Hat der Sachverständige <strong>im</strong>mer Recht?".<br />

Die Zeitschrift FF Forum <strong>Familienrecht</strong> präsentiert sich auch <strong>im</strong> Internet: http://forumfamilienrecht.de/startseite.html.<br />

Termine<br />

64. Deutscher Anwaltstag vom 6. bis 8. Juni 2013 in Düsseldorf mit 5 Stunden<br />

<strong>Familienrecht</strong> an zwei Tagen. (s.o.) Programm und Anmeldung.<br />

Seminare der <strong>AG</strong> <strong>Familienrecht</strong> <strong>im</strong> <strong>DAV</strong> in allen OLG-Bezirken finden Sie auf unserer<br />

Internet-Seite, wo Sie sich auch online anmelden können.<br />

conventionpartners GmbH, e-mail: info@cp-bonn.de<br />

Auch 2013 gilt der Treuebonus der <strong>AG</strong> <strong>Familienrecht</strong> - ab sofort erhalten Sie einen<br />

Bonus in Höhe von 10 % auf jedes dritte <strong>im</strong> Kalenderjahr gebuchte Seminar<br />

(ausgeschlossen sind bereits ermäßigte und Auslandsseminare).<br />

v.i.S.d.P.: Rechtsanwältin Eva Becker,<br />

Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der <strong>AG</strong> <strong>Familienrecht</strong> <strong>im</strong> <strong>DAV</strong><br />

Für eine Abmeldung aus dem Verteiler wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung des <strong>DAV</strong>:<br />

Tel. 0 30 / 72 61 52--178 Frau Dahms<br />

D E U T S C H E R A N W A L T V E R E I N - Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30 / 72 61 52 - 0,<br />

Fax: 0 30 / 72 61 52 - 1 90, dav@anwaltverein.de <br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!