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Download - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

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AG <strong>Familienrecht</strong><br />

Newsletter<br />

Nr. 12/13<br />

5.12.2013<br />

Für die kommenden Feiertage wünscht Ihnen der Geschäftsführende Ausschuss<br />

eine besinnliche Zeit, Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue<br />

Jahr!<br />

In eigener Sache - 20 Jahre <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>Familienrecht</strong><br />

Die Jubiläumsveranstaltung vom 21. bis 23. November in Karlsruhe war ein voller<br />

Erfolg. "Im Angesicht des Finanzamts", "Streite an einem anderen Tag" oder<br />

"Liebesgrüße von der Krankenkasse" - die Anleihen bei James-Bond-Filmtiteln<br />

versprachen spannende Referate und Fachdiskussionen. Wie <strong>im</strong>mer informierten<br />

fachlich ausgewiesene Referenten aus der Richter- und Anwaltschaft, aber auch aus<br />

dem Justizministerium über wichtige Themen. Es ging um steuerschädliche<br />

Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,<br />

Krankenversicherungsschutz nach Scheidung, aber auch um die Gestaltung von<br />

Honorarvereinbarungen.<br />

Neben den juristischen Vorträgen und Workshops kam die Unterhaltung nicht zu kurz.<br />

Die "Gespräche bei Speis und Trank" <strong>im</strong> "Palazzo" mit seinem prächtigen Ambiente<br />

fanden diesmal mit musikalischer Untermalung statt. Nach dem Essen wurde die Musik<br />

laut und schon bald füllte sich die Tanzfläche.<br />

In der Mitgliederversammlung <strong>im</strong> Anschluss an die Tagung stellte sich der<br />

Geschäftsführende Ausschuss der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> zur Wahl. Rechtsanwältin Eva<br />

Becker wurde wiedergewählt und anschließend auch als Vorsitzende bestätigt.<br />

Ebenfalls bestätigt wurden die bisherigen Ausschussmitglieder Dr. Mathias Grandel,<br />

Augsburg, Dr. Undine Krebs, München, Christiane A. Lang, Berlin, Inge Saathoff,<br />

Oldenburg, Jochem Schausten, Krefeld und Klaus Weil, Marburg. Geschäftsführerin<br />

Christine Martin wurde für ihren unermüdlichen Einsatz für die <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />

gedankt.<br />

Über Einzelheiten und Besonderheiten der Tagung berichten wir in Kürze in der<br />

Zeitschrift Forum <strong>Familienrecht</strong> und <strong>im</strong> Anwaltsblatt. Wie <strong>im</strong>mer gibt es bald auch eine<br />

Nachlese mit vielen Fotos auf unserer Internetseite. Wir freuen uns auf die nächste<br />

Herbsttagung 2014 in Marburg.<br />

BGH: Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei krassem Fehlverhalten<br />

Die Härteklausel des Art.17 Abs.3 Satz 2 letzter Halbsatz EGBGB steht einer<br />

Anwendung des Verwirkungseinwandes als eigenständigem Rechtsinstitut entgegen.<br />

Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten in der Zeit nach der Aufhebung der<br />

ehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs<br />

nur ausnahmsweise. Denn der Versorgungsausgleich soll die verfassungsrechtlich<br />

geschützte Teilhabe an dem während der Ehe gemeinsam geschaffenen


Versorgungsvermögen gewährleisten. Der Ausschluss wird nur dann gerechtfertigt,<br />

wenn das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter die Ehepartner besonders<br />

belastenden Umständen geschieht und die Durchführung des Versorgungsausgleichs<br />

unerträglich erscheint.<br />

Az. XII ZB 176/12, Beschluss vom 16.10.2013<br />

BGH: Keine unbillige Härte trotz langer Trennungszeit<br />

Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht, eine<br />

unbillige Härte der Ausgleichspflicht <strong>im</strong> Rahmen des Zugewinnausgleichs anzunehmen.<br />

Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich das Recht ergibt, die<br />

Leistung zu verweigern.<br />

Az XII ZR 125/12, Urteil von 9.10.2013<br />

BGH: Antrag auf künftigen Betrreuungsunterhalt<br />

§ 1615 l Abs. 3 BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 1613 BGB, weshalb für<br />

die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich die<br />

Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB vorliegen müssen, also namentlich eine<br />

Aufforderung zur Auskunft oder eine Inverzugsetzung.<br />

Ebenso wie be<strong>im</strong> Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB ist auch ein Antrag auf<br />

künftigen Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB nur dann abzuweisen, wenn <strong>im</strong><br />

Zeitpunkt der Entscheidung für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres<br />

absehbar keine Kind- und Elternbezogenen Verlängerungsgründe mehr vorliegen.<br />

Tatbestandliche Feststellungen des Beschwerdegerichts in einer Familienstreitsache<br />

können nicht mit der Verfahrensrüge aus §§ 74 Abs. 3 Satz 3, 71 Abs. 3 Nr. 2 lit. b<br />

FamFG oder mit einer entsprechenden verfahrensrechtlichen Gegenrüge des<br />

Rechtsbeschwerdegegners angegriffen werden, sondern allein mit einem Antrag auf<br />

Tatbestandsberichtigung nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 320 ZPO.<br />

Az XII ZB 249/12, Beschluss vom 2.10.2013<br />

BGH: Beratung beider Eheleute in der Scheidung durch einen Rechtsanwalt<br />

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer<br />

Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung<br />

auf die gebühren - und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung<br />

hinzuweisen. Dabei hat der IX. Senat offen gelassen, ob und unter welchen<br />

Voraussetzungen eine gemeinsame Beratung von Eheleuten überhaupt zulässig ist.<br />

(s.a. Editorial von RAin Eva Becker in FF 12/2013, erscheint <strong>im</strong> Dezember)<br />

Az IX ZR 322/12, Urteil vom 19.9.2013<br />

OLG Nürnberg: Ausgleichswert einer privaten Rentenversicherung<br />

Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist be<strong>im</strong> Ausgleichswert einer privaten<br />

Rentenversicherung jedenfalls bei einer externen Teilung anzusetzen, gleichgültig ob<br />

diese vor oder nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurde.<br />

Der Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven kann bei der externen<br />

Teilung nicht "offen" tenoriert werden, sondern ist mit dem Wert bei Ehezeitende<br />

anzusetzen. Wertgewinne bis zum Erlass der Entscheidung bleiben wie bei<br />

fondsbasierten Anrechten unberücksichtigt.


Az 11 UF 462/13, Beschluss vom 18.10.2013<br />

OLG Hamm: Kein Unterhalt bei Anspruch auf BAFöG-Leistungen<br />

Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen<br />

Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann. Das ist auch dann der Fall,<br />

wenn die Leistungen zum Teil als Darlehen gewährt werden. Ein volljähriges Kind, das<br />

sich <strong>im</strong> Studium befindet, muss darstellen und belegen, dass ihm bei rechtzeitiger<br />

Antragstellung keine Ausbildungsförderung gewährt worden wäre. Solange ein Antrag<br />

des Kindes auf BAföG-Leistungen nicht von vornherein aussichtslos ist, ist eine solche<br />

Antragstellung auch zumutbar.<br />

Az 2 WF 161/13, Beschluss vom 26.9.2013, OLG-Pressemitteilung<br />

OLG Hamm: Entzug des Aufenthaltsbest<strong>im</strong>mungsrecht für eine Fünfzehnjährige<br />

Eltern kann <strong>im</strong> Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbest<strong>im</strong>mungsrecht<br />

und das Recht zur Gesundheitsfürsorge für eine Fünfzehnjährige entzogen werden,<br />

damit die verhaltensauffällige Jugendliche <strong>im</strong> Kindesschutzverfahren ordnungsgemäß<br />

begutachtet werden kann. Im vorliegenden Fall hatte die Jugendliche häufig in der<br />

Schule gefehlt. Im Einvernehmen mit den Eltern wurde sie zunächst in einer Kinderund<br />

Jugendklinik stationär behandelt. Nach zwei Monaten jedoch brachen die Eltern die<br />

Behandlung ab und holten ihr Kind nach Hause. Weil sich die Eltern wenig einsichtig<br />

und nicht kooperativ gezeigt hätten und offenbar danach trachteten, das<br />

Kindesschutzverfahren zu unterlaufen, sei die getroffene Anordnung notwendig. Sonst<br />

werde das Kindeswohl der Tochter gefährdet.<br />

Az 8 UF 17/13, Beschluss vom 31.7.2013<br />

OLG Düsseldorf: Kindergeldausgleich bei Wechselmodell<br />

Besteht ein echtes Wechselmodell zwischen den Eltern, ist der das Kindergeld<br />

beziehende Elternteil verpflichtet, die Hälfte des Kindergeldes an den anderen Elternteil<br />

auszugleichen. Eine Anrechnung auf den nach dem Einkommen beider Eltern<br />

ermittelten Bedarf des Kindes findet nicht statt.<br />

Az II-7 UF 45/13, Beschluss vom 20.06.2013<br />

OLG Hamm: Verbot der Kontaktaufnahme nach Drohungen auf Facebook<br />

Mittels Facebook übermittelte Drohungen können ein Verbot der Kontaktaufnahme und<br />

Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen. Eine Mutter und ihr<br />

siebenjähriger Sohn waren von einer Bekannten auf Facebook wüst besch<strong>im</strong>pft worden.<br />

Dabei kündigte sie an, den Jungen bzw. ein Mitglied der Familie „kalt zu machen“, ihnen<br />

„aufzulauern“ und dem Jungen „einen Stein an den Kopf zu werfen“. Aufgrund dieser<br />

Facebookeinträge hat das Familiengericht der Frau verboten, sich der Wohnung der<br />

Mutter und ihres Kindes näher als 100 m und ihnen selbst näher als 30 m zu nähern.<br />

Auch darf sie keinen Kontakt aufnehmen, insbesondere über Email oder Facebook.<br />

Az 2 UF 254/12, Beschluss vom 23.4.2013, OLG-Pressemitteilung<br />

Zeitschrift Forum <strong>Familienrecht</strong>


Heft 12 erscheint <strong>im</strong> Dezember mit einem Editorial von RAin Eva Becker, Berlin:<br />

"Völliger Interessengleichklang" (s.o., BGH-Urteil vom 19.9.2013). Dr. Meo-Micaela<br />

Hahne, VorsRi'in BGH a.D., blickt auf Entwicklungen der Rechtsprechung <strong>im</strong><br />

Familiensenat des BGH zurück. Das Interview führte RA Klaus Schnitzler, Euskirchen.<br />

Außerdem finden Sie zwei Aufsätze <strong>im</strong> Heft, von VorsRi OLG Karlsruhe Prof. Dr. Dr.<br />

Gerd Brudermüller, "Zur Eröffnung des 20. Deutschen Familiengerichtstags" und von<br />

Christine Wönne, stellv. Direktorin des Amtsgerichts Esslingen, "Erwerbsobliegenheit<br />

und ausreichende Bewerbungsbemühungen - Rechtsprechung und Beweisführung in<br />

der Praxis".<br />

Die Zeitschrift FF Forum <strong>Familienrecht</strong> präsentiert sich auch <strong>im</strong> Internet: http://forumfamilienrecht.de/startseite.html.<br />

Achtung: Im aktuellen Heft wird der Zugang zum Archiv<br />

für Mitglieder der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>Familienrecht</strong> noch einmal ausführlich erläutert.<br />

Geburtstagsglückwünsche<br />

Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß wird <strong>im</strong> Dezember 75 Jahre alt. Sie hat die Gründung<br />

der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>Familienrecht</strong> <strong>im</strong> <strong>DAV</strong> 1993 in Bonn initiiert und war 10 Jahre<br />

lang ihre Vorsitzende. Zum 10. Jahrestag der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> 2003 in Hamburg<br />

gab sie den Vorsitz ab und wurde seitdem als "Ehrenvorsitzende" der<br />

<strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> angesehen. Im vergangen Jahr wurde ihr offiziell die<br />

Ehrenmitgliedschaft verliehen. Sie ist seit 2003 <strong>im</strong> Beirat der Zeitschrift Forum<br />

<strong>Familienrecht</strong>. Im <strong>Familienrecht</strong>sausschuss des <strong>DAV</strong> war sie ebenfalls Mitglied und<br />

viele Jahre dessen Vorsitzende. Daneben gehört sie dem Vorstand des Deutschen<br />

Familiengerichtstages an. Sie ist Mitherausgeberin und Autorin zahlreicher<br />

familienrechtlicher Veröffentlichungen. Zum Geburtstag wünschen wir ihr viel Glück!<br />

Termine<br />

WinterIntensiv in Warth am Arlberg vom 8.-14.3.2014, Wellnesshotel Warther Hof.<br />

Entspannt tagen <strong>im</strong> schneesicheren Skigebiet. Zum 13. Mal findet das Seminar zum<br />

Familien- und Erbrecht statt. 2014 bieten wir Ihnen Vorträge von Repräsentanten aller<br />

höchsten deutschen Gerichte, die sich mit Familien- und Erbrecht befassen.<br />

Anmeldeformular<br />

Neu <strong>im</strong> Angebot:<br />

Fachsekretärin/Fachsekretär. Gönnen Sie sich mehr Zeit für Ihre Arbeit! Delegieren<br />

Sie Arbeitsschritte, die nicht zwingend von Ihnen ausgeführt werden müssen, an Ihre<br />

qualifizierten Mitarbeiter.<br />

In zwei Onlineseminaren und zwei Präsenzseminaren vermitteln erfahrene Referenten<br />

Ihren Mitarbeitern die Grundlagen des <strong>Familienrecht</strong>s und des Kostenrechts, das<br />

Einmaleins der Büroorganisation, sowie Werkzeuge zur effektiven<br />

Mandantenkommunikation. Programm und Termine<br />

Einführungsseminar <strong>Familienrecht</strong>, vom 6.-8. März 2014 in Hannover. Das Seminar<br />

soll jungen Kolleginnen und Kollegen, die sich in das <strong>Familienrecht</strong> einarbeiten wollen,<br />

grundlegende theoretische Kenntnisse über das <strong>Familienrecht</strong> vermitteln und sie in die<br />

Lage versetzen, familienrechtliche Mandate außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich<br />

zu führen. Dabei wird in dem Seminar besonderen Wert auf die praktische<br />

Umsetzbarkeit des Erlernten gelegt: Alle materiell-rechtlichen Fragen werden <strong>im</strong><br />

Kontext der Mandatsbearbeitung und der verfahrensrechtlichen Vorgaben behandelt.


Programm<br />

Zum Jahresende finden zahlreiche Seminare zur OLG-Rechtsprechung statt, in<br />

Bamberg am 13.12. und in Bremen am 14.12.2013. Hier finden Sie die genauen<br />

Termine und Anmeldungsformulare.<br />

"Last-Minute-Seminar" am 20.12.2013 in Frankfurt am Main, "Aktuelles aus dem Jahr<br />

2013" (Referent RA Jochem Schausten, Krefeld) .<br />

Seminare der AG <strong>Familienrecht</strong> <strong>im</strong> <strong>DAV</strong> in allen OLG-Bezirken finden Sie auf unserer<br />

Internet-Seite, wo Sie sich auch online anmelden können.<br />

Conventionpartners, die unsere Seminare betreuen, haben seit dem 1. Juli 2013<br />

folgende Adresse: Conventionpartners, Aennchenstraße 19, 53177 Bonn,<br />

Tel. 0228 - 391 79 70, Fax 0228 - 391 79 729.<br />

conventionpartners GmbH, e-mail: info@cp-bonn.de<br />

Auch 2013 gilt der Treuebonus der AG <strong>Familienrecht</strong> - ab sofort erhalten Sie einen<br />

Bonus in Höhe von 10 % auf jedes dritte <strong>im</strong> Kalenderjahr gebuchte Seminar<br />

(ausgeschlossen sind bereits ermäßigte und Auslandsseminare).<br />

v.i.S.d.P.: Rechtsanwältin Eva Becker,<br />

Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der AG <strong>Familienrecht</strong> <strong>im</strong> <strong>DAV</strong><br />

Für eine Abmeldung aus dem Verteiler wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung des <strong>DAV</strong>:<br />

Tel. 030 / 72 61 52--107 Felix Weiß<br />

D E U T S C H E R A N W A L T V E R E I N - Littenstraße 11, 10179 Berlin,<br />

Tel.: 030 / 726152 - 0, Fax: 30 / 726152-190,<br />

dav@anwaltverein.de <br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2013

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