Leitfaden für die Antragstellung von DMP - Bundesversicherungsamt
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III. Übergangsregelung<br />
Für <strong>die</strong> Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme ab dem 1. Januar 2012 sieht das<br />
Versorgungsstrukturgesetz keine zeitliche Befristung mehr vor.<br />
Dies bedeutet jedoch keine automatische „Entfristung“ der laufenden Programme. Die Umstellung<br />
bereits laufender Programme mit einer befristeten Zulassung auf eine unbefristete<br />
kann ausschließlich auf der Grundlage eines Antrags durchgeführt werden.<br />
Dieser Antrag kann jederzeit formlos mit konkretem Verweis auf <strong>die</strong> dem <strong>Bundesversicherungsamt</strong><br />
bereits vorliegenden aktuellen Unterlagen gestellt werden. Er bedarf der Schriftform.<br />
Soweit dem <strong>Bundesversicherungsamt</strong> bereits alle aktuellen entscheidungsrelevanten<br />
Unterlagen vorliegen, müssen über den Antrag hinaus keine weiteren Dokumente eingereicht<br />
werden. Grundlage der Prüfung durch das <strong>Bundesversicherungsamt</strong> sind <strong>die</strong> vorliegenden<br />
Programmunterlagen einschließlich der Verträge mit Leistungserbringern und Dritten.<br />
Falls Voraussetzungen <strong>für</strong> eine unbefristete Zulassung nicht vorliegen (z.B. befristete Verträge<br />
mit Leistungserbringern), kann sie mit Auflagen erteilt werden (s.a. Punkt „I. Zulassung“<br />
unter „Hinweise“ sowie. Punkt „II. Aufrechterhaltung der Zulassung“).<br />
Gem. § 137g Abs. 2 SGB V sind <strong>die</strong> Programme und <strong>die</strong> zu ihrer Durchführung geschlossenen<br />
Verträge unverzüglich, spätestens innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Rechtsänderung<br />
an Änderungen der in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
nach § 137f SGB V und der in der RSAV genannten Anforderungen anzupassen.<br />
Die Erfüllung der erteilten Auflagen (z.B. rechtzeitige Verlängerung der Verträge mit Leistungserbringern)<br />
ist gegenüber dem <strong>Bundesversicherungsamt</strong> nachzuweisen.<br />
Die Erteilung der unbefristeten Zulassung erfolgt in Gestalt eines Zulassungsbescheids.