Leitfaden für die Antragstellung von DMP - Bundesversicherungsamt
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‣Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erlässt Richtlinien zu wesentlichen Anforderungen<br />
an <strong>die</strong> Ausgestaltung <strong>von</strong> <strong>DMP</strong>. Soweit Änderungen <strong>von</strong> Zulassungsvoraussetzungen<br />
noch nicht durch den G-BA in Form <strong>von</strong> Richtlinien vorgenommen werden, gelten<br />
bis zum Erlass entsprechender Richtlinien weiterhin <strong>die</strong> Vorschriften der Risikostruktur-<br />
Ausgleichsverordnung (RSAV) in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung.<br />
Einzelheiten der gesetzlichen Entwicklung der strukturierten Behandlungsprogramme können<br />
der Übersicht zum Stand der Gesetzgebung bei den <strong>DMP</strong> entnommen werden.<br />
I. Zulassung<br />
A. Antragsunterlagen<br />
Anträge auf (erstmalige) Zulassung eines strukturierten Behandlungsprogramms durch das<br />
<strong>Bundesversicherungsamt</strong> müssen mindestens folgende Angaben und Nachweise beinhalten:<br />
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Bezeichnung des Antragstellers;<br />
Bestimmung der Krankheit, <strong>für</strong> <strong>die</strong> das strukturierte Behandlungsprogramm gelten soll;<br />
Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs des Behandlungsprogramms;<br />
Darstellung der konzeptionellen Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms (Programmbeschreibung<br />
einschließlich der darin bezeichneten Anlagen);<br />
Benennung der Stellen, <strong>die</strong> das strukturierte Behandlungsprogramm ausführen (Antragsteller,<br />
Leistungserbringer, Dritte);<br />
Nachweis der Verträge mit Leistungserbringern und Dritten einschließlich der darin bezeichneten<br />
Anlagen.<br />
Anträge auf Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme sollen jeweils in zweifacher<br />
Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie) eingereicht werden. Wenn der Antragsteller kein Federführer<br />
in einer Region zu einer bestimmten Indikation ist, muss der Antrag nur in einfacher Ausfertigung<br />
eingereicht werden.