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<strong>Musterlösungen</strong> zum Modul 07.01 – Grundstücks- und Grundbuchrecht<br />
Lernfeld 7: Grundstücke erwerben und entwickeln<br />
4.5 Wie wird ein Grundstück geteilt und was ist Voraussetzung für eine Teilung?<br />
Ein Grundstück wird geteilt, indem es teilweise im Grundbuch abgeschrieben wird und<br />
der abgeschriebene Teil als selbständiges Grundstück im Bestandsverzeichnis<br />
aufgenommen wird.<br />
Voraussetzung: - Grundstücke müssen neu vermessen werden<br />
- der abzuschreibende Teil erhält im Liegenschaftskataster eine eigene Nummer<br />
- ggf. muss die Genehmigung der zuständigen Stelle vorliegen, sofern die Teilung<br />
genehmigungspflichtig ist<br />
4.6 Was passiert mit bestehenden Rechten am Grundstück bei einer Teilung?<br />
Bestehende Rechte an den Teilgrundstücken bestehen fort, werden also durch die<br />
Teilung nicht beeinträchtigt.<br />
4.7 Ein Bauträger erwirbt ein unbebautes Baugrundstück und nimmt dafür ein<br />
Darlehen von 1.000.000,- (1 Mio) auf, welches als Grundschuld in Abt. III des<br />
Grundbuchs eingetragen wird. Anschließend teilt er dieses<br />
Gesamtgrundstück in 10 einzelne Grundstücke, um diese später mit EFH zu<br />
bebauen und einzeln verkaufen zu können. Was geschieht<br />
grundbuchrechtlich bei der Teilung mit der Grundschuld?<br />
Sie wird in Höhe von 1.000.000,- (1 Mio) in jedes der zehn einzelnen (!), neu gebildeten<br />
Grundbuchblätter übertragen, das alte Grundbuch wird geschlossen.<br />
5 Rechte am Grundstück<br />
5.1 Geben Sie eine kurze Übersicht über die Rechte am Grundstück.<br />
Rechte am Grundstück sind:<br />
Eigentum: Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum<br />
Nachbarrechte: öffentliches und privates Recht<br />
Recht Dritter: Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten, Reallasten, Erbbaurecht usw.<br />
Grundpfandrechte: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld<br />
öffentliche Lasten: z. B. Erschließungskosten<br />
Baulasten: z. B. bei Überschreitung der Mindestabstände zur Grundstücksgrenze<br />
Eigentumsbindungen: Auflassungsvormerkung, Zwangsversteigerungsvermerk,<br />
Sanierungsvermerk usw.<br />
5.2 Unterscheiden Sie: Alleineigentum, Bruchteilseigentum,<br />
Gesamthandseigentum?<br />
Alleineigentum:<br />
Im Grundbuch eingetragener Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach Belieben<br />
verfahren und andere von der Nutzung ausschließen, solange nicht Rechte Dritter<br />
beeinträchtigt oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.<br />
www.becker-info.de Seite 6 von 9 IMK_07_01_Grundstuecksrecht_Loesg.doc