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<strong>Musterlösungen</strong> zum Modul 07.01 – Grundstücks- und Grundbuchrecht<br />

Lernfeld 7: Grundstücke erwerben und entwickeln<br />

4.5 Wie wird ein Grundstück geteilt und was ist Voraussetzung für eine Teilung?<br />

Ein Grundstück wird geteilt, indem es teilweise im Grundbuch abgeschrieben wird und<br />

der abgeschriebene Teil als selbständiges Grundstück im Bestandsverzeichnis<br />

aufgenommen wird.<br />

Voraussetzung: - Grundstücke müssen neu vermessen werden<br />

- der abzuschreibende Teil erhält im Liegenschaftskataster eine eigene Nummer<br />

- ggf. muss die Genehmigung der zuständigen Stelle vorliegen, sofern die Teilung<br />

genehmigungspflichtig ist<br />

4.6 Was passiert mit bestehenden Rechten am Grundstück bei einer Teilung?<br />

Bestehende Rechte an den Teilgrundstücken bestehen fort, werden also durch die<br />

Teilung nicht beeinträchtigt.<br />

4.7 Ein Bauträger erwirbt ein unbebautes Baugrundstück und nimmt dafür ein<br />

Darlehen von 1.000.000,- (1 Mio) auf, welches als Grundschuld in Abt. III des<br />

Grundbuchs eingetragen wird. Anschließend teilt er dieses<br />

Gesamtgrundstück in 10 einzelne Grundstücke, um diese später mit EFH zu<br />

bebauen und einzeln verkaufen zu können. Was geschieht<br />

grundbuchrechtlich bei der Teilung mit der Grundschuld?<br />

Sie wird in Höhe von 1.000.000,- (1 Mio) in jedes der zehn einzelnen (!), neu gebildeten<br />

Grundbuchblätter übertragen, das alte Grundbuch wird geschlossen.<br />

5 Rechte am Grundstück<br />

5.1 Geben Sie eine kurze Übersicht über die Rechte am Grundstück.<br />

Rechte am Grundstück sind:<br />

Eigentum: Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum<br />

Nachbarrechte: öffentliches und privates Recht<br />

Recht Dritter: Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten, Reallasten, Erbbaurecht usw.<br />

Grundpfandrechte: Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld<br />

öffentliche Lasten: z. B. Erschließungskosten<br />

Baulasten: z. B. bei Überschreitung der Mindestabstände zur Grundstücksgrenze<br />

Eigentumsbindungen: Auflassungsvormerkung, Zwangsversteigerungsvermerk,<br />

Sanierungsvermerk usw.<br />

5.2 Unterscheiden Sie: Alleineigentum, Bruchteilseigentum,<br />

Gesamthandseigentum?<br />

Alleineigentum:<br />

Im Grundbuch eingetragener Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach Belieben<br />

verfahren und andere von der Nutzung ausschließen, solange nicht Rechte Dritter<br />

beeinträchtigt oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.<br />

www.becker-info.de Seite 6 von 9 IMK_07_01_Grundstuecksrecht_Loesg.doc

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