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Richtergeschäftsverteilung 2013 - Amtsgericht Potsdam - Land ...

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12<br />

C<br />

Besonderer Teil<br />

Die Zuständigkeit für alle Verfahren, die bis zum 31.12.<strong>2013</strong> eingegangen sind, bleibt bei<br />

allen Richterdezernaten unverändert erhalten (Bestand), soweit nicht ausdrücklich eine anderweitige<br />

Regelung erfolgt.<br />

Abteilung 2 Zivilprozesssachen<br />

RD 2.0 RiAG Seffer<br />

a) Alle Zivilprozesssachen einschließlich AR- und selbständige Beweisverfahren, bei denen<br />

der maßgebliche Name mit den Buchstaben B, J und P beginnt.<br />

b) Alle Urheberrechts- und Wettbewerbssachen, bei denen der maßgebliche Name mit den<br />

Buchstaben N - Z beginnt.<br />

RD 2.1 RinAG Berndt<br />

a) Alle Zivilprozesssachen einschließlich AR- und selbständige Beweisverfahren, bei denen<br />

der maßgebliche Name mit den Buchstaben D, M und N beginnt.<br />

b) Alle Urheberrechts- und Wettbewerbssachen, bei denen der maßgebliche Name mit den<br />

Buchstaben A - M beginnt.<br />

RD 2.2 Rin AG Holk<br />

a) Alle Zivilprozesssachen einschließlich AR- und selbständige Beweisverfahren, bei denen<br />

der maßgebliche Name mit den Buchstaben C und F beginnt.<br />

b) Die Geschäfte der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung einschließlich der<br />

Rechts- und Amtshilfeersuchen und der Erinnerung gegen die Entscheidung der<br />

Rechtspfleger in den zuvor genannten Sachen.<br />

c) Alle Zwangsvollstreckungssachen, die in den Zuständigkeitsbereich des Vollstreckungsgerichts<br />

fallen sowie Mahnsachen (B), bei denen Erinnerung gegen die Entscheidung des<br />

Rechtspflegers eingelegt wurde, soweit der maßgebliche Name mit den Buchstaben L - Z<br />

beginnt, einschließlich der Bestände.<br />

RD 2.3 RinAG Kopp<br />

a) Alle Zivilprozess- und AR-Sachen, soweit sie Ansprüche aus Wohnungs- und Gewerberaummiete<br />

betreffen (Mietsachen), bei denen der Name des Vermieters mit den Buchstaben<br />

B, D – F, I, K – O, Q, R und U – Z beginnt.<br />

b) Verfahren nach den §§ 721 und 794 a ZPO, aus dem unter a) genannten Zuständigkeitsbereich.

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