Richtergeschäftsverteilung 2013 - Amtsgericht Potsdam - Land ...
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e) Alle Bs-, Cs- und Ds- und Gs-Sachen (soweit sie den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis<br />
und Zustimmungen zu Verfahrenseinstellungen betreffen) gegen Erwachsene,<br />
außer bei Verfahren gemäß § 74 c Abs. 1 GVG, Umweltstrafsachen nach der Zuständigkeitskonzentrationsverordnung<br />
und § 266 a StGB, soweit der maßgebliche Name mit<br />
dem Buchstaben Sch beginnt.<br />
f) AR-Sachen bezüglich Bewährungsüberwachung sowie Zustimmungen zu Einstellungen<br />
in Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene, außer bei Verfahren gemäß § 74 c Abs. 1<br />
GVG, Umweltstrafsachen nach der Zuständigkeitskonzentrationsverordnung und<br />
§ 266 a StGB, soweit der maßgebliche Name mit dem Buchstaben Sch beginnt.<br />
g) Alle Ordnungswidrigkeitssachen soweit sie nicht Ordnungswidrigkeiten nach dem<br />
Straßenverkehrsrecht betreffen, soweit der maßgebliche Name mit den Buchstaben<br />
A – K beginnt, Soweit Jugendliche und Heranwachsende betroffen<br />
sind, wird Frau RinOLG Michalski als Jugendrichterin tätig.