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Vorsorge<br />

Die Aufbewahrung sollte so erfolgen, dass die Betreuungsverfügung<br />

ggf. unverzüglich dem Betreuungsgericht zugeleitet<br />

werden kann (§ 1901 c BGB bestimmt, dass immer der, der ein<br />

Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung<br />

Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur<br />

Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, es unverzüglich<br />

dem Betreuungsgericht beizureichen hat, nachdem er von der<br />

Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers<br />

Kenntnis erlangte). Sprechen wir nunmehr über den sensiblen<br />

Bereich der Patientenverfügung.<br />

Mit einer Patientenverfügung, die auch ethische Fragen der sog.<br />

passiven und indirekten Sterbehilfe aufwirft, haben Sie die Möglichkeit,<br />

Weichen für zukünftige medizinische Entscheidungen<br />

zu stellen; Sie bekunden eigene Wünsche in Bezug auf medizinische<br />

Behandlung und Pflege bei Einwilligungsunfähigkeit,<br />

insbesondere bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, zumeist<br />

in der letzten Lebensphase.<br />

Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet<br />

werden; die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung<br />

darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses<br />

gemacht werden, so bestimmt es der Gesetzgeber. Das Rechtsinstitut<br />

der Patientenverfügung wurde in Deutschland erstmals<br />

durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts gesetzlich<br />

geregelt. Das Gesetz verankert die Patientenverfügung<br />

ebenso im Bürgerlichen Gesetzbuch.<br />

Nach der geltenden Rechtslage muss die Patientenverfügung in<br />

Schriftform verfasst sein. Kann der Verfasser der Patientenverfügung<br />

keine nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss<br />

ein Notar das Handzeichen beglaubigen (§ 126 BGB). Wer gar<br />

nicht schreiben kann, ist auf eine notarielle Beurkundung angewiesen<br />

(§ 129 BGB, § 25 Beurkundungsgesetz). Mündlich<br />

erklärte Patientenverfügungen sind nicht automatisch ungültig;<br />

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