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Vorsorge<br />
Die Aufbewahrung sollte so erfolgen, dass die Betreuungsverfügung<br />
ggf. unverzüglich dem Betreuungsgericht zugeleitet<br />
werden kann (§ 1901 c BGB bestimmt, dass immer der, der ein<br />
Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung<br />
Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur<br />
Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat, es unverzüglich<br />
dem Betreuungsgericht beizureichen hat, nachdem er von der<br />
Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers<br />
Kenntnis erlangte). Sprechen wir nunmehr über den sensiblen<br />
Bereich der Patientenverfügung.<br />
Mit einer Patientenverfügung, die auch ethische Fragen der sog.<br />
passiven und indirekten Sterbehilfe aufwirft, haben Sie die Möglichkeit,<br />
Weichen für zukünftige medizinische Entscheidungen<br />
zu stellen; Sie bekunden eigene Wünsche in Bezug auf medizinische<br />
Behandlung und Pflege bei Einwilligungsunfähigkeit,<br />
insbesondere bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, zumeist<br />
in der letzten Lebensphase.<br />
Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet<br />
werden; die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung<br />
darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses<br />
gemacht werden, so bestimmt es der Gesetzgeber. Das Rechtsinstitut<br />
der Patientenverfügung wurde in Deutschland erstmals<br />
durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts gesetzlich<br />
geregelt. Das Gesetz verankert die Patientenverfügung<br />
ebenso im Bürgerlichen Gesetzbuch.<br />
Nach der geltenden Rechtslage muss die Patientenverfügung in<br />
Schriftform verfasst sein. Kann der Verfasser der Patientenverfügung<br />
keine nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss<br />
ein Notar das Handzeichen beglaubigen (§ 126 BGB). Wer gar<br />
nicht schreiben kann, ist auf eine notarielle Beurkundung angewiesen<br />
(§ 129 BGB, § 25 Beurkundungsgesetz). Mündlich<br />
erklärte Patientenverfügungen sind nicht automatisch ungültig;<br />
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