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aktuelle_Info_IM _LPP_2011_02_17.pdf - Hochschule für Polizei

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I N N E N M I N I S T E R I U M<br />

B A D E N - W Ü R T T E M B E R G<br />

Postfach 10 24 43 • 70<strong>02</strong>0 Stuttgart<br />

E-Mail: poststelle@im.bwl.de<br />

FAX: 0711/231-5000<br />

An alle <strong>Polizei</strong>dienststellen<br />

lt. Verteiler<br />

Datum 17.<strong>02</strong>.<strong>2011</strong><br />

Name Frau Rohm-Hechler<br />

Durchwahl 0711 231-3348<br />

Aktenzeichen 3-0313-310<br />

(Bitte bei Antwort angeben)<br />

Auswahlverfahren <strong>für</strong> die Zulassung zur Laufbahn des gehobenen <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes<br />

Hochschulzugang <strong>für</strong> beruflich Qualifizierte<br />

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:<br />

Bewerber und Bewerberinnen mit dem Bildungsstand mittlere Reife, die am jährlichen<br />

Auswahlverfahren teilnehmen, müssen zum Erhalt einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung<br />

zwingend im nachfolgenden Jahr die bei der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong><br />

stattfindende Eignungsprüfung bestehen.<br />

Wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin auch im einmalig möglichen Wiederholungsfall<br />

die Eignungsprüfung nicht besteht, ist die mit der Zulassung erteilte Auflage des Bestehens<br />

der Eignungsprüfung nicht erfüllt und die Zulassung ist von Anfang an unwirksam.<br />

Sollte der Bewerber/die Bewerberin mit mittlerer Reife extern/außerdienstlich parallel zur<br />

Teilnahme am Auswahlverfahren mit mittlerer Reife im laufenden Jahr die Fachhochschulreife<br />

im nachfolgenden Jahr erwerben, dann fehlt ein gültiges laufbahnrechtlich zwingend<br />

erforderliches Auswahlverfahren zur Studiumsaufnahme im gleichen Jahr (z.B.: Um das<br />

Studium im Herbst 2012 aufnehmen zu können, müsste ein Bewerber/eine Bewerberin am<br />

Auswahlverfahren 2012 erfolgreich teilgenommen haben).<br />

Dies entspricht der bisherigen Bewerbung „JK“ (Fachhochschulreife ja künftig) und der mit<br />

dem Vorbehalt erteilten Zulassung, den erfolgreichen Erwerb der Fachhochschulreife spätestens<br />

bis zum Studiumsbeginn 2012 nachzuweisen.


- 2 -<br />

Vom Grundsatz des jährlichen Auswahlverfahrens mit der Zulassung zur Studiumsaufnahme<br />

im laufenden Jahr wird - ausgenommen das oben dargestellten Verfahrens <strong>für</strong> beruflich<br />

Qualifizierte - auch künftig nicht abgewichen.<br />

Um Unterrichtung des nachgeordneten Bereichs sowie um Beachtung wird gebeten.<br />

gez. Dr. Egbert Beier


- 3 -<br />

Verteiler:<br />

Regierungspräsidien<br />

Abt. 6 - Landespolizeidirektion<br />

Stuttgart<br />

Karlsruhe<br />

Freiburg<br />

Tübingen<br />

<strong>Polizei</strong>präsidium Stuttgart<br />

Bereitschaftspolizeipräsidium<br />

Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />

Nachrichtlich:<br />

Akademie der <strong>Polizei</strong><br />

Landeskriminalamt<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong>-

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