aktuelle_Info_IM _LPP_2011_02_17.pdf - Hochschule für Polizei
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I N N E N M I N I S T E R I U M<br />
B A D E N - W Ü R T T E M B E R G<br />
Postfach 10 24 43 • 70<strong>02</strong>0 Stuttgart<br />
E-Mail: poststelle@im.bwl.de<br />
FAX: 0711/231-5000<br />
An alle <strong>Polizei</strong>dienststellen<br />
lt. Verteiler<br />
Datum 17.<strong>02</strong>.<strong>2011</strong><br />
Name Frau Rohm-Hechler<br />
Durchwahl 0711 231-3348<br />
Aktenzeichen 3-0313-310<br />
(Bitte bei Antwort angeben)<br />
Auswahlverfahren <strong>für</strong> die Zulassung zur Laufbahn des gehobenen <strong>Polizei</strong>vollzugsdienstes<br />
Hochschulzugang <strong>für</strong> beruflich Qualifizierte<br />
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:<br />
Bewerber und Bewerberinnen mit dem Bildungsstand mittlere Reife, die am jährlichen<br />
Auswahlverfahren teilnehmen, müssen zum Erhalt einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung<br />
zwingend im nachfolgenden Jahr die bei der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong><br />
stattfindende Eignungsprüfung bestehen.<br />
Wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin auch im einmalig möglichen Wiederholungsfall<br />
die Eignungsprüfung nicht besteht, ist die mit der Zulassung erteilte Auflage des Bestehens<br />
der Eignungsprüfung nicht erfüllt und die Zulassung ist von Anfang an unwirksam.<br />
Sollte der Bewerber/die Bewerberin mit mittlerer Reife extern/außerdienstlich parallel zur<br />
Teilnahme am Auswahlverfahren mit mittlerer Reife im laufenden Jahr die Fachhochschulreife<br />
im nachfolgenden Jahr erwerben, dann fehlt ein gültiges laufbahnrechtlich zwingend<br />
erforderliches Auswahlverfahren zur Studiumsaufnahme im gleichen Jahr (z.B.: Um das<br />
Studium im Herbst 2012 aufnehmen zu können, müsste ein Bewerber/eine Bewerberin am<br />
Auswahlverfahren 2012 erfolgreich teilgenommen haben).<br />
Dies entspricht der bisherigen Bewerbung „JK“ (Fachhochschulreife ja künftig) und der mit<br />
dem Vorbehalt erteilten Zulassung, den erfolgreichen Erwerb der Fachhochschulreife spätestens<br />
bis zum Studiumsbeginn 2012 nachzuweisen.
- 2 -<br />
Vom Grundsatz des jährlichen Auswahlverfahrens mit der Zulassung zur Studiumsaufnahme<br />
im laufenden Jahr wird - ausgenommen das oben dargestellten Verfahrens <strong>für</strong> beruflich<br />
Qualifizierte - auch künftig nicht abgewichen.<br />
Um Unterrichtung des nachgeordneten Bereichs sowie um Beachtung wird gebeten.<br />
gez. Dr. Egbert Beier
- 3 -<br />
Verteiler:<br />
Regierungspräsidien<br />
Abt. 6 - Landespolizeidirektion<br />
Stuttgart<br />
Karlsruhe<br />
Freiburg<br />
Tübingen<br />
<strong>Polizei</strong>präsidium Stuttgart<br />
Bereitschaftspolizeipräsidium<br />
Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />
Nachrichtlich:<br />
Akademie der <strong>Polizei</strong><br />
Landeskriminalamt<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong>-