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Merkblatt fuer Praxisbegleiter Grundpraktikum.pdf - Hochschule für ...

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Praxisbegleiter</strong> im <strong>Grundpraktikum</strong> des<br />

Bachelor-Studiengangs<br />

<strong>für</strong> den gehobenen Polizeivollzugsdienst<br />

Bei den Polizeikommissaranwärtern 1 dienen beide Praktika (Grund- und<br />

Hauptpraktikum) neben dem Nachweis der fachlichen Leistung und<br />

persönlichen Eignung zusätzlich auch der Feststellung, ob sie zukünftig <strong>für</strong><br />

den Polizeidienst geeignet erscheinen. Dies erfordert eine<br />

verwaltungsgerichtsfeste Dokumentation, wie sie im Praxisbegleitheft mit<br />

vereinheitlichten und vergleichbaren Kriterien veranschaulicht ist.<br />

1. Wie erfolgt der Umgang mit dem Praxisbegleitheft?<br />

Das Praxisbegleitheft wird den Praktikanten vor Praktikumsbeginn in einem Schnellhefter<br />

über die Bereitschaftspolizeidirektionen ausgehändigt. Die Praktikanten werden<br />

angewiesen, den Schnellhefter zum Dienstantritt dem Leiter der Ausbildungsstelle<br />

(Revierleiter) bzw. Ihnen als <strong>Praxisbegleiter</strong> zu übergeben. Die im Praxisbegleitheft<br />

enthaltenen Musterformulare werden Ihnen in Polizei-Online und auf der Homepage der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei zum Download (siehe 2.) zur Verfügung gestellt.<br />

Das Praxisbegleitheft verbleibt während des <strong>Grundpraktikum</strong>s bei der Dienststelle. Die<br />

Eintragungen im Praxisbegleitheft <strong>für</strong> die Module GP 1 und GP 2 sind durch Sie oder den<br />

Revierleiter vorzunehmen. Sie sollten nur auf der Dienststelle durchgeführt werden.<br />

Deshalb wird Ihnen zur Bewertung der praktischen Leistungen/persönlichen Eignung<br />

empfohlen, zusätzliche Beobachtungsblätter zu kopieren bzw. diese direkt über den PC<br />

auszufüllen.<br />

2. Wo finden Sie die Musterformulare zur Bewertung der<br />

praktischen Leistung / persönlichen Eignung und der<br />

Gesamtbewertung der Module?<br />

In Polizei-Online auf der…<br />

• Plattform <strong>für</strong> Praxisausbildung des BPP BW:<br />

http://praxisausbildung.polizei-bw.net<br />

• Homepage der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei:<br />

http://www.hfpol.bwl.de<br />

oder über das Internet auf der…<br />

• Homepage der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei:<br />

www.hfpol-vs.de<br />

1 Soweit Funktionsbezeichnungen nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie in gleicher<br />

Weise <strong>für</strong> Frauen.


2<br />

3. Sollen konkrete Bewertungssituationen geschaffen werden?<br />

In der Praxis werden sowohl konkrete Situationen aus dem Alltag heraus entstehen, die<br />

Sie dann bewerten, als auch solche, die Sie planen können, z.B. Verkehrskontrollen.<br />

Beide Situationen sind <strong>für</strong> die Beobachtung und Bewertung gleich geeignet.<br />

4. Welche Anforderungen können in dem jeweiligen Lerninhalt<br />

(Tätigkeitsfeld) an Ihren Praktikanten gestellt werden?<br />

Für jedes Tätigkeitsfeld gibt es ein Beobachtungsblatt. Auf diesem sind jeweils die<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten aufgeführt, die Ihr Praktikant gemäß dem Lehrplan erfüllen<br />

sollte. Daran können Sie sich orientieren, wenn Sie Ihre Bewertung "entsprochen" bzw.<br />

"nicht entsprochen" vornehmen.<br />

5. Wie setzt sich die Bewertung der Module zusammen?<br />

Die Bewertung der Module GP 1 und GP 2 setzt sich jeweils aus der Bewertung der<br />

praktischen Leistung und der Bewertung der persönlichen Eignung zusammen und wird<br />

auf einem Bewertungsblatt <strong>für</strong> jedes Modul durchgeführt.<br />

5.1 Bewertung der praktischen Leistung<br />

Beobachten Sie die praktische Leistung Ihres Praktikanten in verschiedenen Situationen<br />

eines Tätigkeitsfeldes, z. B. bei einer Verkehrskontrolle. Bewerten Sie dann mehrere<br />

konkrete Situationen mit Hilfe der Beobachtungsblätter. Am Ende des jeweiligen Moduls<br />

haben Sie dann mehrere Bewertungen/Beobachtungen zu einem Tätigkeitsfeld. Diese<br />

Einzeldaten werden in jedem Tätigkeitsfeld zu einem "entsprochen" oder "nicht<br />

entsprochen" zusammengefasst.<br />

Insgesamt müssen acht der 19 unterschiedlichen Tätigkeitsfelder<br />

fünf während des Moduls GP 1 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />

Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“ und<br />

drei während des Moduls GP 2 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />

Strafverfolgungstätigkeit “<br />

bewertet werden. Bereits im Modul GP 1 bewertete Tätigkeitsfelder dürfen im Modul GP<br />

2 nicht mehr bewertet werden.<br />

Hat Ihr Praktikant in einem Tätigkeitsfeld die Bewertung „nicht entsprochen“, so ist auch<br />

die Bewertung des betreffenden Moduls „nicht entsprochen“.


3<br />

5.1.1 Was tun Sie, wenn Sie bereits frühzeitig Zweifel an der praktischen Leistung Ihres<br />

Praktikanten haben?<br />

In Rückmeldegesprächen müssen Sie zunächst dem Praktikanten neben Ihrer Kritik auch<br />

eine Hilfestellung zur Verbesserung der praktischen Leistung anbieten. Die Hilfestellung<br />

ist schriftlich zu dokumentieren, damit Ihre Vorgehensweise später nachvollzogen<br />

werden kann. Dies ist <strong>für</strong> eine eventuelle verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung<br />

unbedingt erforderlich.<br />

5.1.2 Wann fertigen Sie einen Aktenvermerk über die praktische Leistung Ihres<br />

Praktikanten?<br />

Wenn Sie bereits frühzeitig Mängel in der Leistung Ihres Praktikanten feststellen<br />

und/oder die gegebenen Hilfestellungen nicht zu einer Verbesserung der Leistung<br />

führen, sollte ein Aktenvermerk angefertigt werden. Die Entscheidung trifft der<br />

Revierleiter.<br />

Der Aktenvermerk verbleibt im Praxisbegleitheft. Eine Mehrfertigung ist der <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>für</strong> Polizei, dem Bereitschaftspolizeipräsidium und über die Polizeidirektion dem<br />

zuständigen Regierungspräsidium, Abt. 6/LPD zeitnah zuzuleiten.<br />

5.2 Bewertung der persönlichen Eignung<br />

Eine Bewertung kann nur auf der Grundlage mehrerer Beobachtungen von konkreten<br />

Verhaltensweisen erfolgen. Die Auswertung von bisher der <strong>Hochschule</strong> übersandten<br />

Praxisbegleitheften hat gezeigt, dass hier besondere Schwachstellen zu Tage treten.<br />

Sympathieeindrücke oder Negativfeststellungen werden z.B. mit Begriffen wie „gut“ oder<br />

„aggressiv“ oder „nicht motiviert“ beschrieben, ohne dass die zu Grunde liegenden<br />

konkreten Verhaltensweisen und der (längere!) Beobachtungszeitraum beschrieben<br />

wurden.<br />

Bei der Bewertung der persönlichen Eignung sind deshalb zwei Aspekte zu beachten:<br />

Verhalten muss beobachtet und registriert werden und<br />

die gleichen Verhaltensmerkmale müssen über verschiedene Situationen hinweg<br />

mehrmals beobachtet werden, damit sie sozusagen zu einer "Eigenschaft"<br />

werden.<br />

Insgesamt müssen acht Situationen aus den Verhaltensbereichen<br />

Leistungsmotivation, Sozialverhalten/Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und<br />

Selbstständigkeit/Handlungsfähigkeit bewertet werden, und zwar<br />

fünf während des Moduls GP 1 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />

Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“ und<br />

drei während des Moduls GP 2 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />

Strafverfolgungstätigkeit “.


4<br />

5.2.1 Was tun Sie, wenn Sie bereits frühzeitig Zweifel an der persönlichen Eignung<br />

Ihres Praktikanten haben?<br />

In Rückmeldegesprächen müssen Sie zunächst dem Praktikanten neben Ihrer Kritik auch<br />

eine Hilfestellung zur Verbesserung der festgestellten Mängel im Bereich der<br />

persönlichen Eignung anbieten. Die Hilfestellung ist schriftlich zu dokumentieren, damit<br />

Ihre Vorgehensweise später nachvollzogen werden kann. Dies ist <strong>für</strong> eine eventuelle<br />

verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung unbedingt erforderlich.<br />

5.2.2 Wann fertigen Sie einen Vermerk über persönliche Eignungszweifel Ihres<br />

Praktikanten?<br />

Wenn Sie bereits frühzeitig Mängel in der Persönlichkeit Ihres Praktikanten feststellen<br />

und/oder die gegebenen Hilfestellungen nicht zu einer Verbesserung der Leistung<br />

führen, sollte ein Vermerk auf dem vorgesehenen Formular angefertigt werden. Die<br />

Entscheidung trifft der Revierleiter.<br />

Der Vermerk verbleibt im Praxisbegleitheft. Eine Mehrfertigung ist der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong><br />

Polizei, dem Bereitschaftspolizeipräsidium und über die Polizeidirektion dem zuständigen<br />

Regierungspräsidium, Abt. 6/LPD zeitnah zuzuleiten.<br />

Bitte bedenken Sie:<br />

Der Revierleiter ist darauf angewiesen, dass er bei Praktikanten, bei denen die Eignung<br />

fraglich ist, in seiner Bewertung auf aussagekräftige Aufzeichnungen zurückgreifen kann.<br />

Es empfiehlt sich deshalb immer Auffälligkeiten zu notieren und diese mit den<br />

Praktikanten zu besprechen. Über die Module hinweg kann sich dadurch eine<br />

Eignungsaussage festigen. Die Rückmeldung gibt dem Praktikanten die Möglichkeit, sein<br />

Verhalten so zu ändern, dass im Modul 2 keine Auffälligkeiten mehr zu erkennen sind.<br />

Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, man registriere einseitig nur negative<br />

Verhaltensweisen, sollten zur Abrundung des persönlichen Eindrucks auch<br />

Beobachtungen, in denen das Verhalten nicht zu beanstanden war, dokumentiert und mit<br />

dem Praktikant besprochen werden.<br />

Herausgegeben von der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei Villingen-Schwenningen<br />

Aus- und Fortbildung / Prüfungsamt<br />

Sturmbühlstraße 250<br />

78054 Villingen-Schwenningen<br />

Tel. 0 77 20 / 309 - 290<br />

E-Mail: SebastianKrayl@hfpol-vs.de oder Sebastian.Krayl@polizei.bwl.de<br />

Stand: März 2011

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