Merkblatt fuer Praxisbegleiter Grundpraktikum.pdf - Hochschule für ...
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<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Praxisbegleiter</strong> im <strong>Grundpraktikum</strong> des<br />
Bachelor-Studiengangs<br />
<strong>für</strong> den gehobenen Polizeivollzugsdienst<br />
Bei den Polizeikommissaranwärtern 1 dienen beide Praktika (Grund- und<br />
Hauptpraktikum) neben dem Nachweis der fachlichen Leistung und<br />
persönlichen Eignung zusätzlich auch der Feststellung, ob sie zukünftig <strong>für</strong><br />
den Polizeidienst geeignet erscheinen. Dies erfordert eine<br />
verwaltungsgerichtsfeste Dokumentation, wie sie im Praxisbegleitheft mit<br />
vereinheitlichten und vergleichbaren Kriterien veranschaulicht ist.<br />
1. Wie erfolgt der Umgang mit dem Praxisbegleitheft?<br />
Das Praxisbegleitheft wird den Praktikanten vor Praktikumsbeginn in einem Schnellhefter<br />
über die Bereitschaftspolizeidirektionen ausgehändigt. Die Praktikanten werden<br />
angewiesen, den Schnellhefter zum Dienstantritt dem Leiter der Ausbildungsstelle<br />
(Revierleiter) bzw. Ihnen als <strong>Praxisbegleiter</strong> zu übergeben. Die im Praxisbegleitheft<br />
enthaltenen Musterformulare werden Ihnen in Polizei-Online und auf der Homepage der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei zum Download (siehe 2.) zur Verfügung gestellt.<br />
Das Praxisbegleitheft verbleibt während des <strong>Grundpraktikum</strong>s bei der Dienststelle. Die<br />
Eintragungen im Praxisbegleitheft <strong>für</strong> die Module GP 1 und GP 2 sind durch Sie oder den<br />
Revierleiter vorzunehmen. Sie sollten nur auf der Dienststelle durchgeführt werden.<br />
Deshalb wird Ihnen zur Bewertung der praktischen Leistungen/persönlichen Eignung<br />
empfohlen, zusätzliche Beobachtungsblätter zu kopieren bzw. diese direkt über den PC<br />
auszufüllen.<br />
2. Wo finden Sie die Musterformulare zur Bewertung der<br />
praktischen Leistung / persönlichen Eignung und der<br />
Gesamtbewertung der Module?<br />
In Polizei-Online auf der…<br />
• Plattform <strong>für</strong> Praxisausbildung des BPP BW:<br />
http://praxisausbildung.polizei-bw.net<br />
• Homepage der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei:<br />
http://www.hfpol.bwl.de<br />
oder über das Internet auf der…<br />
• Homepage der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei:<br />
www.hfpol-vs.de<br />
1 Soweit Funktionsbezeichnungen nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie in gleicher<br />
Weise <strong>für</strong> Frauen.
2<br />
3. Sollen konkrete Bewertungssituationen geschaffen werden?<br />
In der Praxis werden sowohl konkrete Situationen aus dem Alltag heraus entstehen, die<br />
Sie dann bewerten, als auch solche, die Sie planen können, z.B. Verkehrskontrollen.<br />
Beide Situationen sind <strong>für</strong> die Beobachtung und Bewertung gleich geeignet.<br />
4. Welche Anforderungen können in dem jeweiligen Lerninhalt<br />
(Tätigkeitsfeld) an Ihren Praktikanten gestellt werden?<br />
Für jedes Tätigkeitsfeld gibt es ein Beobachtungsblatt. Auf diesem sind jeweils die<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten aufgeführt, die Ihr Praktikant gemäß dem Lehrplan erfüllen<br />
sollte. Daran können Sie sich orientieren, wenn Sie Ihre Bewertung "entsprochen" bzw.<br />
"nicht entsprochen" vornehmen.<br />
5. Wie setzt sich die Bewertung der Module zusammen?<br />
Die Bewertung der Module GP 1 und GP 2 setzt sich jeweils aus der Bewertung der<br />
praktischen Leistung und der Bewertung der persönlichen Eignung zusammen und wird<br />
auf einem Bewertungsblatt <strong>für</strong> jedes Modul durchgeführt.<br />
5.1 Bewertung der praktischen Leistung<br />
Beobachten Sie die praktische Leistung Ihres Praktikanten in verschiedenen Situationen<br />
eines Tätigkeitsfeldes, z. B. bei einer Verkehrskontrolle. Bewerten Sie dann mehrere<br />
konkrete Situationen mit Hilfe der Beobachtungsblätter. Am Ende des jeweiligen Moduls<br />
haben Sie dann mehrere Bewertungen/Beobachtungen zu einem Tätigkeitsfeld. Diese<br />
Einzeldaten werden in jedem Tätigkeitsfeld zu einem "entsprochen" oder "nicht<br />
entsprochen" zusammengefasst.<br />
Insgesamt müssen acht der 19 unterschiedlichen Tätigkeitsfelder<br />
fünf während des Moduls GP 1 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />
Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“ und<br />
drei während des Moduls GP 2 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />
Strafverfolgungstätigkeit “<br />
bewertet werden. Bereits im Modul GP 1 bewertete Tätigkeitsfelder dürfen im Modul GP<br />
2 nicht mehr bewertet werden.<br />
Hat Ihr Praktikant in einem Tätigkeitsfeld die Bewertung „nicht entsprochen“, so ist auch<br />
die Bewertung des betreffenden Moduls „nicht entsprochen“.
3<br />
5.1.1 Was tun Sie, wenn Sie bereits frühzeitig Zweifel an der praktischen Leistung Ihres<br />
Praktikanten haben?<br />
In Rückmeldegesprächen müssen Sie zunächst dem Praktikanten neben Ihrer Kritik auch<br />
eine Hilfestellung zur Verbesserung der praktischen Leistung anbieten. Die Hilfestellung<br />
ist schriftlich zu dokumentieren, damit Ihre Vorgehensweise später nachvollzogen<br />
werden kann. Dies ist <strong>für</strong> eine eventuelle verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung<br />
unbedingt erforderlich.<br />
5.1.2 Wann fertigen Sie einen Aktenvermerk über die praktische Leistung Ihres<br />
Praktikanten?<br />
Wenn Sie bereits frühzeitig Mängel in der Leistung Ihres Praktikanten feststellen<br />
und/oder die gegebenen Hilfestellungen nicht zu einer Verbesserung der Leistung<br />
führen, sollte ein Aktenvermerk angefertigt werden. Die Entscheidung trifft der<br />
Revierleiter.<br />
Der Aktenvermerk verbleibt im Praxisbegleitheft. Eine Mehrfertigung ist der <strong>Hochschule</strong><br />
<strong>für</strong> Polizei, dem Bereitschaftspolizeipräsidium und über die Polizeidirektion dem<br />
zuständigen Regierungspräsidium, Abt. 6/LPD zeitnah zuzuleiten.<br />
5.2 Bewertung der persönlichen Eignung<br />
Eine Bewertung kann nur auf der Grundlage mehrerer Beobachtungen von konkreten<br />
Verhaltensweisen erfolgen. Die Auswertung von bisher der <strong>Hochschule</strong> übersandten<br />
Praxisbegleitheften hat gezeigt, dass hier besondere Schwachstellen zu Tage treten.<br />
Sympathieeindrücke oder Negativfeststellungen werden z.B. mit Begriffen wie „gut“ oder<br />
„aggressiv“ oder „nicht motiviert“ beschrieben, ohne dass die zu Grunde liegenden<br />
konkreten Verhaltensweisen und der (längere!) Beobachtungszeitraum beschrieben<br />
wurden.<br />
Bei der Bewertung der persönlichen Eignung sind deshalb zwei Aspekte zu beachten:<br />
Verhalten muss beobachtet und registriert werden und<br />
die gleichen Verhaltensmerkmale müssen über verschiedene Situationen hinweg<br />
mehrmals beobachtet werden, damit sie sozusagen zu einer "Eigenschaft"<br />
werden.<br />
Insgesamt müssen acht Situationen aus den Verhaltensbereichen<br />
Leistungsmotivation, Sozialverhalten/Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und<br />
Selbstständigkeit/Handlungsfähigkeit bewertet werden, und zwar<br />
fünf während des Moduls GP 1 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />
Gefahrenabwehr/Verkehrssicherheitsarbeit“ und<br />
drei während des Moduls GP 2 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />
Strafverfolgungstätigkeit “.
4<br />
5.2.1 Was tun Sie, wenn Sie bereits frühzeitig Zweifel an der persönlichen Eignung<br />
Ihres Praktikanten haben?<br />
In Rückmeldegesprächen müssen Sie zunächst dem Praktikanten neben Ihrer Kritik auch<br />
eine Hilfestellung zur Verbesserung der festgestellten Mängel im Bereich der<br />
persönlichen Eignung anbieten. Die Hilfestellung ist schriftlich zu dokumentieren, damit<br />
Ihre Vorgehensweise später nachvollzogen werden kann. Dies ist <strong>für</strong> eine eventuelle<br />
verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung unbedingt erforderlich.<br />
5.2.2 Wann fertigen Sie einen Vermerk über persönliche Eignungszweifel Ihres<br />
Praktikanten?<br />
Wenn Sie bereits frühzeitig Mängel in der Persönlichkeit Ihres Praktikanten feststellen<br />
und/oder die gegebenen Hilfestellungen nicht zu einer Verbesserung der Leistung<br />
führen, sollte ein Vermerk auf dem vorgesehenen Formular angefertigt werden. Die<br />
Entscheidung trifft der Revierleiter.<br />
Der Vermerk verbleibt im Praxisbegleitheft. Eine Mehrfertigung ist der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong><br />
Polizei, dem Bereitschaftspolizeipräsidium und über die Polizeidirektion dem zuständigen<br />
Regierungspräsidium, Abt. 6/LPD zeitnah zuzuleiten.<br />
Bitte bedenken Sie:<br />
Der Revierleiter ist darauf angewiesen, dass er bei Praktikanten, bei denen die Eignung<br />
fraglich ist, in seiner Bewertung auf aussagekräftige Aufzeichnungen zurückgreifen kann.<br />
Es empfiehlt sich deshalb immer Auffälligkeiten zu notieren und diese mit den<br />
Praktikanten zu besprechen. Über die Module hinweg kann sich dadurch eine<br />
Eignungsaussage festigen. Die Rückmeldung gibt dem Praktikanten die Möglichkeit, sein<br />
Verhalten so zu ändern, dass im Modul 2 keine Auffälligkeiten mehr zu erkennen sind.<br />
Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, man registriere einseitig nur negative<br />
Verhaltensweisen, sollten zur Abrundung des persönlichen Eindrucks auch<br />
Beobachtungen, in denen das Verhalten nicht zu beanstanden war, dokumentiert und mit<br />
dem Praktikant besprochen werden.<br />
Herausgegeben von der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei Villingen-Schwenningen<br />
Aus- und Fortbildung / Prüfungsamt<br />
Sturmbühlstraße 250<br />
78054 Villingen-Schwenningen<br />
Tel. 0 77 20 / 309 - 290<br />
E-Mail: SebastianKrayl@hfpol-vs.de oder Sebastian.Krayl@polizei.bwl.de<br />
Stand: März 2011