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Stellungnahme zur Regelbedarfsermittlung in der Grundsicherung ...

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Zur Abteilung 07 / Verkehr<br />

Erwachsene:<br />

Die Gesetzesbegründung geht für die unteren 15 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommen von e<strong>in</strong>er Summe regelsatzrelevanter<br />

Ausgaben von 22,78 Euro aus. Dabei fehlen allerd<strong>in</strong>gs 0,71 Euro für den Kauf von Fahrrä<strong>der</strong>n, die zwar<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>auswertung für Haushalte ohne Kraftfahrzeug, jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Auswertung<br />

<strong>der</strong> EVS enthalten s<strong>in</strong>d, so dass <strong>der</strong> Bedarf bei 23,49 Euro liegen müsste. H<strong>in</strong>zu kommt noch e<strong>in</strong> Betrag<br />

von 0,57 Euro für Reparaturen, <strong>der</strong> nicht <strong>in</strong> die Regelsatzberechnung e<strong>in</strong>geflossen ist.<br />

Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Berechnungen für die unteren 20 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommen lässt sich e<strong>in</strong> gem<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Bedarf<br />

von 23,30 Euro und e<strong>in</strong> voller Bedarf von 24,01 Euro errechnen, zu dem <strong>der</strong> Betrag für Reparaturen <strong>in</strong><br />

Höhe von m<strong>in</strong>destens 0,57 Euro noch h<strong>in</strong>zu zu rechnen ist. Der Bedarf beträgt demnach 23,87 Euro gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t,<br />

ansonsten 24,58 Euro.<br />

Gänzlich unberücksichtigt lässt die Gesetzesbegründung Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen<br />

entstehen. Damit steht das RBEG im Wi<strong>der</strong>spruch zu den geltenden Regelungen im SGB II,<br />

die den Besitz e<strong>in</strong>es Kraftfahrzeuges erlauben. Hierzu gehören Kosten für Kraftstoffe o<strong>der</strong> Reparaturen bei<br />

Autos sowie Kosten für Kraftstoffe o<strong>der</strong> Reparaturen von Krafträ<strong>der</strong>n bis zu Mofas. Das ersche<strong>in</strong>t unverhältnismäßig.<br />

Probleme entstehen auch dadurch, dass die vorgesehenen Beträge für den öffentlichen<br />

Personennahverkehr (ÖPNV) <strong>in</strong> größeren Städten schon für den Erwerb e<strong>in</strong>es Sozialtickets nicht ausreichen.<br />

Da höhere Mobilitätsbedarfe nicht verallgeme<strong>in</strong>ert werden können, müssten diese Bedarfspositionen mit<br />

personenbezogenen E<strong>in</strong>zelfall-Leistungen gedeckt werden.<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter sechs Jahren:<br />

Die grundsätzliche Problematik, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>auswertung nur nicht motorisierte Haushalte herangezogen<br />

werden, während <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundsicherung</strong> durchaus <strong>der</strong> Besitz e<strong>in</strong>es Kraftfahrzeugs zugelassen<br />

ist, kommt auch bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n zum Tragen, die gerade <strong>in</strong> ländlichen Regionen darauf angewiesen s<strong>in</strong>d, dass<br />

ihre Eltern für sie den Transport zu den nächstgelegenen Bildungsangeboten, zu sportlichen o<strong>der</strong> kulturellen<br />

Aktivitäten, zu ärztlicher Behandlung o<strong>der</strong> zu Treffen mit an<strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n übernehmen. Zudem werden<br />

bei Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern zwar Aufwendungen für die Schülerbeför<strong>der</strong>ung im Rahmen des Bildungsund<br />

Teilhabepakets <strong>in</strong> vielen Fällen übernommen. Für K<strong>in</strong><strong>der</strong> vor dem Schulbesuch ist jedoch ke<strong>in</strong>e Kostenerstattung<br />

vorgesehen. Des weiteren werden von den Regelbedarfen 0,48 Euro für die Reparatur von<br />

Fahrrä<strong>der</strong>n ohne sachlichen Grund abgezogen. E<strong>in</strong>e Ausgabenposition für den Kauf von Fahrrä<strong>der</strong>n wird<br />

gar nicht erst ermitteln, aber auch nicht als e<strong>in</strong>malige Leistung erstattet. E<strong>in</strong>e Deckung dieser Kosten sollte<br />

wie bei den Erwachsenen s<strong>in</strong>nvollerweise <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er personenbezogenen E<strong>in</strong>zelfallleistung erfolgen.<br />

Zur Abteilung 08 / Nachrichtenübermittlung<br />

Erwachsene:<br />

Die Gesetzesbegründung geht für die unteren 15 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommen von e<strong>in</strong>er Summe regelsatzrelevanter<br />

Ausgaben von 31,96 Euro aus.<br />

Die Berechnungsgrundlagen für diesen Betrag s<strong>in</strong>d unrealistisch. Es werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ergänzenden Son<strong>der</strong>auswertung<br />

nur Haushalte zu Grunde gelegt, die entwe<strong>der</strong> nur Festnetzanschluss o<strong>der</strong> Festnetzanschluss<br />

plus Internetzugang haben. Nicht berücksichtigt werden Ausgaben aufgrund von Kombipaketen,<br />

die ebenfalls Mobilfunk enthalten ebenso wie Haushalte, die auf e<strong>in</strong>en Festnetzanschluss verzichten, weil<br />

sie e<strong>in</strong> Handy mit Homezone nutzen. Diese willkürliche Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage wird <strong>der</strong><br />

vom Bundesverfassungsgericht e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>ten Berücksichtigung <strong>der</strong> gesellschaftlichen Verhältnisse nicht<br />

gerecht und entspricht auch nicht <strong>der</strong> heutigen Realität von Kommunikationsdienstleistungen. Demgegenüber<br />

führt die allgeme<strong>in</strong>e EVS-Auswertung zu e<strong>in</strong>em Bedarf von 38,87 Euro.<br />

Diakonie-<strong>Stellungnahme</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelbedarfsermittlung</strong> – Seite 16 von 25

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