Nohfelder Nachrichten - Gemeinde Nohfelden
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<strong>Nohfelden</strong> - 4 - Ausgabe 21/2013<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
NACHRUF<br />
Am 17. Mai 2013 verstarb<br />
Herr Paul-Jürgen Barth, Sötern<br />
im Alter von 44 Jahren.<br />
Der Verstorbene gehörte von 1999 bis 2013<br />
dem Ortsrat von Sötern und von 2009 bis<br />
2013 dem <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong><br />
an.<br />
Während seiner Amtszeit hat er seine Aufgaben<br />
sehr gewissenhaft und pflichtbewusst<br />
erfüllt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> wird ihm ein ehrendes Andenken<br />
bewahren.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Nohfelden</strong><br />
Andreas Veit, Bürgermeister<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>bezirk<br />
Sötern<br />
Thomas Georgi, Ortsvorsteher<br />
Bekanntmachung<br />
Widmung der Erschließungsstraße<br />
„Zum Birkenhübel“ im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes „Vor dem Birkenhübel, Teil II“<br />
im <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Nohfelden</strong><br />
Gemäß Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> vom<br />
16.05.2013 und § 6 Abs. 2 - 4 des Saarländischen Straßengesetzes in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsbl. Seite 969)<br />
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S.<br />
474, 530). wird hiermit die Widmung der Erschließungsstraße „Zum Birkenhübel“,<br />
einschl. Fußweg, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
„Vor dem Birkenhübel, Teil II“, <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Nohfelden</strong>, verfügt. Im<br />
Einzelnen handelt es sich um nachfolgende Grundstücke:<br />
Flur 16, Parz.-Nr. 112/47 <strong>Gemeinde</strong>straße „Zum Birkenhübel“<br />
Flur 16, Parz.-Nr. 112/42 Weg (Fußweg) „Zum Birkenhübel“<br />
Die vorgenannten Anlagen stehen damit im Rahmen der jeweils geltenden<br />
Straßenvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt<br />
dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- und<br />
Fußgängerverkehr zur Verfügung. Sie erhalten hiermit die Eigenschaft<br />
als öffentliche Straße bzw. öffentlicher Weg. Ein entsprechender Lageplan<br />
kann während der Dienststunden bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Nohfelden</strong>, Rathaus, Zimmer 1.13, jederzeit eingesehen werden.<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, vom Tage der<br />
Veröffentlichung an gerechnet, gemäß § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBI. I. S. 686), in<br />
Verbindung mit dem Gesetz Nr. 719 Saarl. Ausführungsgesetz zur VwGO<br />
vom 05.06.1960 (Amtsbl. S. 558) in den zurzeit geltenden Fassungen<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />
Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nohfelden</strong>, Rathaus, Zimmer<br />
1.13, einzulegen. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch<br />
rechtzeitig beim Landkreis St.Wendel - Kreisrechtsausschuss -,<br />
St.Wendel, Mommstraße, eingelegt wird.<br />
<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />
gez. Andreas Veit<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Hotel am Bostalsee“, Flur 18 und 19, Gemarkung<br />
Gonnesweiler<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> hat anlässlich seiner Sitzung<br />
vom 16.05.2013 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung<br />
und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel<br />
am Bostalsee“ für den Bereich der Flure 18 u. 19, Gemarkung Gonnesweiler,<br />
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2<br />
BauGB (Baugesetzbuch) in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.<br />
Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ mit Vorhaben- u. Erschließungsplan<br />
ist die Errichtung eines Hotels südwestlich der Bostalsee-Staumauer,<br />
einschl. der erforderlichen Infrastruktur (Parkplätze,<br />
Zufahrt usw.). Im Vergleich zum als Satzung verabschiedeten vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Hotel am Bostalsee“ hat sich der<br />
Bedarf für verschiedene geringfügige Änderungen des architektonischen<br />
Entwurfes ergeben, der als Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist. Deshalb<br />
ist die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ erforderlich.<br />
Das Bebauungsplanverfahren soll auf der Grundlage des vom Planungsbüro<br />
Kern Plan, Illingen, entwickelten Vorentwurfes eingeleitet<br />
werden.<br />
Für den Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ soll ein<br />
„sonstiges Sondergebiet-Hotel“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) festgesetzt werden.<br />
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist<br />
dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen und wurde im östlichen<br />
Bereich im Vergleich zur ursprünglichen Fassung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ geringfügig<br />
erweitert, sowie im Uferbereich an den neu eingemessenen Verlauf<br />
des Fuß- und Radweges angepasst.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in gleicher Sitzung die frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
beschlossen.<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB ist<br />
die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele<br />
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,<br />
die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in<br />
Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung<br />
öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und<br />
Erörterung zu geben.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> stellt der Öffentlichkeit die aktuelle Vorentwurfsplanung<br />
zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ unter Darstellung der<br />
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vor, und zwar durch Offenlegung<br />
im Rathaus <strong>Nohfelden</strong>, Zimmer 1.13, in der Zeit vom Montag,<br />
dem 27.05.2013, bis einschließlich Dienstag, dem 11.06.2013, während<br />
der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00<br />
Uhr, sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.<br />
Während dieses Zeitraumes können Anregungen zur 1. Änderung<br />
und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel<br />
am Bostalsee“ vorgebracht werden.<br />
Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />
in der beabsichtigten Bauleitplanung gegeben.<br />
<strong>Nohfelden</strong>, 21.05.2013<br />
gez. Andreas Veit<br />
Bürgermeister<br />
Lageplan, o.M.<br />
Geltungsbereich 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Nohfelden</strong>, Ortsteil Gonnesweiler<br />
Impressum <strong>Nohfelder</strong> <strong>Nachrichten</strong>blatt<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> mit den <strong>Gemeinde</strong>bezirken Bosen-Eckelhausen • Eisen • Eiweiler • Gonnesweiler • Mosberg-Richweiler •<br />
Neunkirchen/Nahe • <strong>Nohfelden</strong> • Selbach • Sötern • Türkismühle • Walhausen • Wolfersweiler<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong><br />
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Ilona Saar, Verlag und Druck Linus Wittich KG, 66589 Merchweiler, Tel. 06825/9503-23 oder -24, Fax:<br />
06825/9503-41.<br />
E-mail: redaktion@wittich-merchweiler.de; Internet: www.wittich.de<br />
Druck und Verlag: Verlag und Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />
Erscheinungsweise: wöchentlich freitags Annahmeschluss: Mittwoch 12.00 Uhr <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
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