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Nohfelder Nachrichten - Gemeinde Nohfelden

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<strong>Nohfelden</strong> - 4 - Ausgabe 21/2013<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

NACHRUF<br />

Am 17. Mai 2013 verstarb<br />

Herr Paul-Jürgen Barth, Sötern<br />

im Alter von 44 Jahren.<br />

Der Verstorbene gehörte von 1999 bis 2013<br />

dem Ortsrat von Sötern und von 2009 bis<br />

2013 dem <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong><br />

an.<br />

Während seiner Amtszeit hat er seine Aufgaben<br />

sehr gewissenhaft und pflichtbewusst<br />

erfüllt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> wird ihm ein ehrendes Andenken<br />

bewahren.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Nohfelden</strong><br />

Andreas Veit, Bürgermeister<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>bezirk<br />

Sötern<br />

Thomas Georgi, Ortsvorsteher<br />

Bekanntmachung<br />

Widmung der Erschließungsstraße<br />

„Zum Birkenhübel“ im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes „Vor dem Birkenhübel, Teil II“<br />

im <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Nohfelden</strong><br />

Gemäß Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> vom<br />

16.05.2013 und § 6 Abs. 2 - 4 des Saarländischen Straßengesetzes in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsbl. Seite 969)<br />

zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S.<br />

474, 530). wird hiermit die Widmung der Erschließungsstraße „Zum Birkenhübel“,<br />

einschl. Fußweg, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

„Vor dem Birkenhübel, Teil II“, <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Nohfelden</strong>, verfügt. Im<br />

Einzelnen handelt es sich um nachfolgende Grundstücke:<br />

Flur 16, Parz.-Nr. 112/47 <strong>Gemeinde</strong>straße „Zum Birkenhübel“<br />

Flur 16, Parz.-Nr. 112/42 Weg (Fußweg) „Zum Birkenhübel“<br />

Die vorgenannten Anlagen stehen damit im Rahmen der jeweils geltenden<br />

Straßenvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt<br />

dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- und<br />

Fußgängerverkehr zur Verfügung. Sie erhalten hiermit die Eigenschaft<br />

als öffentliche Straße bzw. öffentlicher Weg. Ein entsprechender Lageplan<br />

kann während der Dienststunden bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Nohfelden</strong>, Rathaus, Zimmer 1.13, jederzeit eingesehen werden.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, vom Tage der<br />

Veröffentlichung an gerechnet, gemäß § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBI. I. S. 686), in<br />

Verbindung mit dem Gesetz Nr. 719 Saarl. Ausführungsgesetz zur VwGO<br />

vom 05.06.1960 (Amtsbl. S. 558) in den zurzeit geltenden Fassungen<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nohfelden</strong>, Rathaus, Zimmer<br />

1.13, einzulegen. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch<br />

rechtzeitig beim Landkreis St.Wendel - Kreisrechtsausschuss -,<br />

St.Wendel, Mommstraße, eingelegt wird.<br />

<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />

gez. Andreas Veit<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Hotel am Bostalsee“, Flur 18 und 19, Gemarkung<br />

Gonnesweiler<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> hat anlässlich seiner Sitzung<br />

vom 16.05.2013 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung<br />

und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel<br />

am Bostalsee“ für den Bereich der Flure 18 u. 19, Gemarkung Gonnesweiler,<br />

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2<br />

BauGB (Baugesetzbuch) in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.<br />

Ziel der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ mit Vorhaben- u. Erschließungsplan<br />

ist die Errichtung eines Hotels südwestlich der Bostalsee-Staumauer,<br />

einschl. der erforderlichen Infrastruktur (Parkplätze,<br />

Zufahrt usw.). Im Vergleich zum als Satzung verabschiedeten vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Hotel am Bostalsee“ hat sich der<br />

Bedarf für verschiedene geringfügige Änderungen des architektonischen<br />

Entwurfes ergeben, der als Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist. Deshalb<br />

ist die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ erforderlich.<br />

Das Bebauungsplanverfahren soll auf der Grundlage des vom Planungsbüro<br />

Kern Plan, Illingen, entwickelten Vorentwurfes eingeleitet<br />

werden.<br />

Für den Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ soll ein<br />

„sonstiges Sondergebiet-Hotel“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) festgesetzt werden.<br />

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist<br />

dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen und wurde im östlichen<br />

Bereich im Vergleich zur ursprünglichen Fassung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ geringfügig<br />

erweitert, sowie im Uferbereich an den neu eingemessenen Verlauf<br />

des Fuß- und Radweges angepasst.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in gleicher Sitzung die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

beschlossen.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB ist<br />

die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele<br />

und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,<br />

die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in<br />

Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung<br />

öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und<br />

Erörterung zu geben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> stellt der Öffentlichkeit die aktuelle Vorentwurfsplanung<br />

zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ unter Darstellung der<br />

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vor, und zwar durch Offenlegung<br />

im Rathaus <strong>Nohfelden</strong>, Zimmer 1.13, in der Zeit vom Montag,<br />

dem 27.05.2013, bis einschließlich Dienstag, dem 11.06.2013, während<br />

der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr, sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.<br />

Während dieses Zeitraumes können Anregungen zur 1. Änderung<br />

und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel<br />

am Bostalsee“ vorgebracht werden.<br />

Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />

in der beabsichtigten Bauleitplanung gegeben.<br />

<strong>Nohfelden</strong>, 21.05.2013<br />

gez. Andreas Veit<br />

Bürgermeister<br />

Lageplan, o.M.<br />

Geltungsbereich 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Hotel am Bostalsee“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Nohfelden</strong>, Ortsteil Gonnesweiler<br />

Impressum <strong>Nohfelder</strong> <strong>Nachrichten</strong>blatt<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> mit den <strong>Gemeinde</strong>bezirken Bosen-Eckelhausen • Eisen • Eiweiler • Gonnesweiler • Mosberg-Richweiler •<br />

Neunkirchen/Nahe • <strong>Nohfelden</strong> • Selbach • Sötern • Türkismühle • Walhausen • Wolfersweiler<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong><br />

Redaktion im Verlag (verantwortlich): Ilona Saar, Verlag und Druck Linus Wittich KG, 66589 Merchweiler, Tel. 06825/9503-23 oder -24, Fax:<br />

06825/9503-41.<br />

E-mail: redaktion@wittich-merchweiler.de; Internet: www.wittich.de<br />

Druck und Verlag: Verlag und Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />

Erscheinungsweise: wöchentlich freitags Annahmeschluss: Mittwoch 12.00 Uhr <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche<br />

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