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Nohfelder Nachrichten - Gemeinde Nohfelden

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<strong>Nohfelden</strong> - 5 - Ausgabe 21/2013<br />

<strong>Gemeinde</strong>friedhof Eisen<br />

Auf dem <strong>Gemeinde</strong>friedhof Eisen liegen Gräber, deren Ruhefrist abgelaufen<br />

ist.<br />

Hiervon betroffen sind folgende Grabstellen:<br />

- Reihengräber, deren Belegung vor 1988 erfolgt ist.<br />

Die Nutzungsberechtigten v. g. Grabstellen werden hiermit nach den<br />

Bestimmungen der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> aufgefordert, die Grabstätten bis<br />

spätestens 27.07.2013 einzuebnen. In diesem Zusammenhang weise<br />

ich darauf hin, dass der Grabstein und die Einfassung einschließlich der<br />

Fundamente grundsätzlich von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen<br />

sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gräber kostenpflichtig durch<br />

den <strong>Gemeinde</strong>bauhof einebnen zu lassen. Die hierfür anfallende Gebühr<br />

beträgt derzeit 150,00 €/Grabstelle und wird nach erfolgter Einebnung in<br />

Rechnung gestellt. Grabstellen, die nach Ablauf o. g. Frist nicht eingeebnet<br />

wurden, gehen gemäß § 28 v. g. Satzung in die Verfügungsgewalt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> über und werden auf Kosten der früheren Nutzungsberechtigten<br />

beseitigt. In diesem Falle gehen die Grabmale, die Anlagen u.<br />

Anpflanzungen in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> über. Entschädigungsansprüche<br />

können hieraus nicht hergeleitet werden. Einwände, die sich auf<br />

die Nutzung oder die Ruhezeit beziehen, bzw. Aufträge zur Einebnung<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>bauhof sind spätestens bis 27.07.2013 bei der<br />

Abteilung Bauen und Umwelt, An der Burg, 66625 <strong>Nohfelden</strong>, schriftlich<br />

oder zu Protokoll geltend zu machen bzw. einzureichen.<br />

<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />

Andreas Veit<br />

-Bürgermeister-<br />

Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung<br />

wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion <strong>Nohfelden</strong>-Türkismühle<br />

für die 40. Internationale Volkswanderung des Sportvereins Eisen<br />

folgende verkehrspolizeiliche Anordnung für den Ortsteil Eisen erlassen:<br />

1. Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit und Leichtigkeit<br />

des Verkehrs wird in der Hunsrückstraße ab der Einmündung der<br />

Straße „Zum Rothenberg / Hunsrückstraße“ bis zur Einmündung<br />

des Verbindungsweges „Hunsrückstraße/Zum Rothenberg“ ab Mittwoch,<br />

den 29.05.2013, 14.00 Uhr, bis Donnerstag, den 30.05.2013,<br />

19.00 Uhr, beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet. Ebenso<br />

wird in der Verbindungsstraße „Zum Rothenberg/Hunsrückstraße“<br />

beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet.<br />

2. Am Beginn der Straße „Zum Rothenberg“ (Haus Nr. 1 - Georg) ist<br />

beidseitig das VZ 283 - 20 (Halteverbot Ende), sowie in etwa der<br />

Mitte dieses Wegstückes das VZ 283 - 30 (Halteverbot Mitte) aufzustellen.<br />

Ebenso ist am Anfang dieses Verbindungsweges „Zum<br />

Rothenberg/ Hunsrückstraße“ an der Einmündung „Zum Rothenberg“<br />

beidseitig das VZ 283 - 10 (Halteverbot Anfang), in der Mitte<br />

dieses Verbindungsweges beidseitig das VZ 283 - 30 (Halteverbot<br />

Mitte) und an der Einmündung zur „Hunsrückstraße“ beidseitig das<br />

VZ 283 - 20 (Halteverbot Ende) aufzustellen.<br />

3. Außerdem wird angeordnet, dass ab Beginn der Anreise der Veranstaltungsteilnehmer,<br />

Ordner darauf achten, dass im Halteverbot<br />

nicht rechtswidrig geparkt wird.<br />

4. Sämtliche dieser Verkehrsregelung entgegenstehende Verkehrszeichen<br />

sind für die Dauer der Anordnung abzudecken.<br />

5. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen<br />

bzw. der Abdeckung der entgegenstehenden Verkehrszeichen<br />

in Kraft.<br />

6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende verkehrspolizeiliche<br />

Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz<br />

geahndet.<br />

<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />

Der Bürgermeister<br />

- als Straßenverkehrsbehörde -<br />

Andreas Veit<br />

Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung<br />

wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion <strong>Nohfelden</strong>-Türkismühle<br />

für den <strong>Gemeinde</strong>bezirk Türkismühle wegen einer Veranstaltung folgende<br />

verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong>straße „Auf dem Bühl“ ab dem Anwesen Haus-Nr. 3,<br />

wird am Mittwoch, den 29. Mai 2013 ab 17:00 Uhr für den Durchgangsverkehr<br />

gesperrt.<br />

Die Kennzeichnung erfolgt mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge<br />

aller Art). Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter<br />

zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend<br />

Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen.<br />

2. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen<br />

in Kraft.<br />

3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 24 StVG geahndet.<br />

<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />

Der Bürgermeister<br />

- als Straßenverkehrsbehörde-<br />

Andreas Veit

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