Nohfelder Nachrichten - Gemeinde Nohfelden
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<strong>Nohfelden</strong> - 5 - Ausgabe 21/2013<br />
<strong>Gemeinde</strong>friedhof Eisen<br />
Auf dem <strong>Gemeinde</strong>friedhof Eisen liegen Gräber, deren Ruhefrist abgelaufen<br />
ist.<br />
Hiervon betroffen sind folgende Grabstellen:<br />
- Reihengräber, deren Belegung vor 1988 erfolgt ist.<br />
Die Nutzungsberechtigten v. g. Grabstellen werden hiermit nach den<br />
Bestimmungen der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nohfelden</strong> aufgefordert, die Grabstätten bis<br />
spätestens 27.07.2013 einzuebnen. In diesem Zusammenhang weise<br />
ich darauf hin, dass der Grabstein und die Einfassung einschließlich der<br />
Fundamente grundsätzlich von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen<br />
sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gräber kostenpflichtig durch<br />
den <strong>Gemeinde</strong>bauhof einebnen zu lassen. Die hierfür anfallende Gebühr<br />
beträgt derzeit 150,00 €/Grabstelle und wird nach erfolgter Einebnung in<br />
Rechnung gestellt. Grabstellen, die nach Ablauf o. g. Frist nicht eingeebnet<br />
wurden, gehen gemäß § 28 v. g. Satzung in die Verfügungsgewalt<br />
der <strong>Gemeinde</strong> über und werden auf Kosten der früheren Nutzungsberechtigten<br />
beseitigt. In diesem Falle gehen die Grabmale, die Anlagen u.<br />
Anpflanzungen in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> über. Entschädigungsansprüche<br />
können hieraus nicht hergeleitet werden. Einwände, die sich auf<br />
die Nutzung oder die Ruhezeit beziehen, bzw. Aufträge zur Einebnung<br />
durch den <strong>Gemeinde</strong>bauhof sind spätestens bis 27.07.2013 bei der<br />
Abteilung Bauen und Umwelt, An der Burg, 66625 <strong>Nohfelden</strong>, schriftlich<br />
oder zu Protokoll geltend zu machen bzw. einzureichen.<br />
<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />
Andreas Veit<br />
-Bürgermeister-<br />
Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung<br />
wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion <strong>Nohfelden</strong>-Türkismühle<br />
für die 40. Internationale Volkswanderung des Sportvereins Eisen<br />
folgende verkehrspolizeiliche Anordnung für den Ortsteil Eisen erlassen:<br />
1. Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit und Leichtigkeit<br />
des Verkehrs wird in der Hunsrückstraße ab der Einmündung der<br />
Straße „Zum Rothenberg / Hunsrückstraße“ bis zur Einmündung<br />
des Verbindungsweges „Hunsrückstraße/Zum Rothenberg“ ab Mittwoch,<br />
den 29.05.2013, 14.00 Uhr, bis Donnerstag, den 30.05.2013,<br />
19.00 Uhr, beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet. Ebenso<br />
wird in der Verbindungsstraße „Zum Rothenberg/Hunsrückstraße“<br />
beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet.<br />
2. Am Beginn der Straße „Zum Rothenberg“ (Haus Nr. 1 - Georg) ist<br />
beidseitig das VZ 283 - 20 (Halteverbot Ende), sowie in etwa der<br />
Mitte dieses Wegstückes das VZ 283 - 30 (Halteverbot Mitte) aufzustellen.<br />
Ebenso ist am Anfang dieses Verbindungsweges „Zum<br />
Rothenberg/ Hunsrückstraße“ an der Einmündung „Zum Rothenberg“<br />
beidseitig das VZ 283 - 10 (Halteverbot Anfang), in der Mitte<br />
dieses Verbindungsweges beidseitig das VZ 283 - 30 (Halteverbot<br />
Mitte) und an der Einmündung zur „Hunsrückstraße“ beidseitig das<br />
VZ 283 - 20 (Halteverbot Ende) aufzustellen.<br />
3. Außerdem wird angeordnet, dass ab Beginn der Anreise der Veranstaltungsteilnehmer,<br />
Ordner darauf achten, dass im Halteverbot<br />
nicht rechtswidrig geparkt wird.<br />
4. Sämtliche dieser Verkehrsregelung entgegenstehende Verkehrszeichen<br />
sind für die Dauer der Anordnung abzudecken.<br />
5. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen<br />
bzw. der Abdeckung der entgegenstehenden Verkehrszeichen<br />
in Kraft.<br />
6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende verkehrspolizeiliche<br />
Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz<br />
geahndet.<br />
<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />
Der Bürgermeister<br />
- als Straßenverkehrsbehörde -<br />
Andreas Veit<br />
Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung<br />
wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion <strong>Nohfelden</strong>-Türkismühle<br />
für den <strong>Gemeinde</strong>bezirk Türkismühle wegen einer Veranstaltung folgende<br />
verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>straße „Auf dem Bühl“ ab dem Anwesen Haus-Nr. 3,<br />
wird am Mittwoch, den 29. Mai 2013 ab 17:00 Uhr für den Durchgangsverkehr<br />
gesperrt.<br />
Die Kennzeichnung erfolgt mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge<br />
aller Art). Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter<br />
zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend<br />
Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen.<br />
2. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen<br />
in Kraft.<br />
3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit<br />
nach § 24 StVG geahndet.<br />
<strong>Nohfelden</strong>, den 21. Mai 2013<br />
Der Bürgermeister<br />
- als Straßenverkehrsbehörde-<br />
Andreas Veit