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Unterrichtsfach Geschichte - Senat - Universität Wien

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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: August 2013<br />

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />

Übung (UE)<br />

Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen des Lehramtsstudiums zu entsprechen; sie dienen<br />

dem Erwerb, der Einübung und Perfektionierung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten inklusiver<br />

fremdsprachlicher Kompetenzen.<br />

Vorlesung (VO)<br />

Die Vorlesung dient der Darstellung von (zentralen) Themen und Methoden der Studienrichtung; Eingehen<br />

auf verschiedene Lehrmeinungen und Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes sind<br />

in Vorlesungen unabdingbar.<br />

Vorlesungskonversatorium (VK)<br />

Das Vorlesungskonversatorium bietet neben der Darstellung wesentlicher Bereiche des Faches anwendungsorientierte<br />

Phasen, in denen erworbene Konzepte erprobt und reflektiert werden können.<br />

4.6 Prüfungsordnung<br />

4.6.1 Definition der Prüfungstypen<br />

Entsprechend dem UniStG (§§ 48, 49, 50, 52) sind<br />

- Lehrveranstaltungsprüfungen die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden.<br />

- Fachprüfungen hingegen die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in<br />

einem Fach dienen, wobei Fächer thematische Einheiten sind, deren Inhalt und Methodik im<br />

Regelfall durch mehrere zusammenhängende Lehrveranstaltungen vermittelt werden.<br />

- Diplomprüfungen sind die Prüfungen, mit deren positiver Beurteilung ein Studienabschnitt<br />

abgeschlossen wird.<br />

- Gesamtprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem<br />

Fach.<br />

4.6.2 Portfolio<br />

In allen Lehramtsfächern sind die Studierenden nach dem neuen Studienplan dazu anzuleiten, ein<br />

Portfolio über ihren Studiengang zu führen. Die Studierenden sollen von den einführenden Lehrveranstaltungen<br />

an in der Führung dieses Portfolios betreut werden. Dieses Portfolio dient den Studierenden<br />

als Nachweis des individuellen Studienverlaufs sowie zur Reflexion des eigenen Studienganges.<br />

Das Portfolio soll in knapper Form (3 – 10 Seiten) eine Zusammenschau der Studien des/der Studierenden<br />

enthalten, wobei eigene vertiefende und erweiterte Studien und Praktika im Rahmen des Faches<br />

durch Literaturangaben und Praxisberichte nachgewiesen werden sollen. Als Anhang ist eine<br />

Dokumentation von Arbeiten oder Teilen von Arbeiten, die während des Studiums entstanden sind,<br />

möglich, wobei auch multimediale Arbeiten in diese Dokumentation einbezogen werden können. Das<br />

Portfolio wird dem/der jeweiligen Prüfer/in als Grundlage zur Vorbereitung der mündlichen 2. Diplomprüfung<br />

vorgelegt; auf dieses Portfolio muss sich die 2. Diplomprüfung beziehen.<br />

Insbesondere während des ersten Studienabschnittes wird den Leitern und Leiterinnen von Lehrveranstaltungen<br />

nahegelegt, die Studierenden bei der Strukturierung und Gestaltung eines Portfolios zu<br />

unterstützen.<br />

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