Unterrichtsfach Geschichte - Senat - Universität Wien
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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: August 2013<br />
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />
Übung (UE)<br />
Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen des Lehramtsstudiums zu entsprechen; sie dienen<br />
dem Erwerb, der Einübung und Perfektionierung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten inklusiver<br />
fremdsprachlicher Kompetenzen.<br />
Vorlesung (VO)<br />
Die Vorlesung dient der Darstellung von (zentralen) Themen und Methoden der Studienrichtung; Eingehen<br />
auf verschiedene Lehrmeinungen und Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes sind<br />
in Vorlesungen unabdingbar.<br />
Vorlesungskonversatorium (VK)<br />
Das Vorlesungskonversatorium bietet neben der Darstellung wesentlicher Bereiche des Faches anwendungsorientierte<br />
Phasen, in denen erworbene Konzepte erprobt und reflektiert werden können.<br />
4.6 Prüfungsordnung<br />
4.6.1 Definition der Prüfungstypen<br />
Entsprechend dem UniStG (§§ 48, 49, 50, 52) sind<br />
- Lehrveranstaltungsprüfungen die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden.<br />
- Fachprüfungen hingegen die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in<br />
einem Fach dienen, wobei Fächer thematische Einheiten sind, deren Inhalt und Methodik im<br />
Regelfall durch mehrere zusammenhängende Lehrveranstaltungen vermittelt werden.<br />
- Diplomprüfungen sind die Prüfungen, mit deren positiver Beurteilung ein Studienabschnitt<br />
abgeschlossen wird.<br />
- Gesamtprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem<br />
Fach.<br />
4.6.2 Portfolio<br />
In allen Lehramtsfächern sind die Studierenden nach dem neuen Studienplan dazu anzuleiten, ein<br />
Portfolio über ihren Studiengang zu führen. Die Studierenden sollen von den einführenden Lehrveranstaltungen<br />
an in der Führung dieses Portfolios betreut werden. Dieses Portfolio dient den Studierenden<br />
als Nachweis des individuellen Studienverlaufs sowie zur Reflexion des eigenen Studienganges.<br />
Das Portfolio soll in knapper Form (3 – 10 Seiten) eine Zusammenschau der Studien des/der Studierenden<br />
enthalten, wobei eigene vertiefende und erweiterte Studien und Praktika im Rahmen des Faches<br />
durch Literaturangaben und Praxisberichte nachgewiesen werden sollen. Als Anhang ist eine<br />
Dokumentation von Arbeiten oder Teilen von Arbeiten, die während des Studiums entstanden sind,<br />
möglich, wobei auch multimediale Arbeiten in diese Dokumentation einbezogen werden können. Das<br />
Portfolio wird dem/der jeweiligen Prüfer/in als Grundlage zur Vorbereitung der mündlichen 2. Diplomprüfung<br />
vorgelegt; auf dieses Portfolio muss sich die 2. Diplomprüfung beziehen.<br />
Insbesondere während des ersten Studienabschnittes wird den Leitern und Leiterinnen von Lehrveranstaltungen<br />
nahegelegt, die Studierenden bei der Strukturierung und Gestaltung eines Portfolios zu<br />
unterstützen.<br />
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