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Die Geflügelhaltung - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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neimitteln, verabreichte Mengen <strong>und</strong> die doppelte Wartezeit in Tagen. <strong>Die</strong> Tierarzneimittelabgabebelege<br />

sind zu sammeln.<br />

Änderungen der Betriebsbeschreibung (z. B. durch Unwetter) sind generell der Kontrollstelle<br />

zu melden. Allgemein geforderte Dokumentationen gleichen Inhalts können auch hier<strong>für</strong><br />

verwendet werden. Hat ein Unternehmen die Auffassung oder Vermutung, dass ein von<br />

ihm erzeugtes, aufbereitetes oder bezogenes Erzeugnis die im Ökolandbau gestellten Anforderungen<br />

nicht erfüllt (z.B. Futterverwechslung), ist unverzüglich die Kontrollstelle <strong>und</strong><br />

ggf. der Verband zu unterrichten <strong>und</strong> das Erzeugnis auszusondern <strong>und</strong> zu kennzeichnen.<br />

Werner Wolfrum,<br />

FZ Ökolog. Landbau Bamberg<br />

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