Die Geflügelhaltung - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
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neimitteln, verabreichte Mengen <strong>und</strong> die doppelte Wartezeit in Tagen. <strong>Die</strong> Tierarzneimittelabgabebelege<br />
sind zu sammeln.<br />
Änderungen der Betriebsbeschreibung (z. B. durch Unwetter) sind generell der Kontrollstelle<br />
zu melden. Allgemein geforderte Dokumentationen gleichen Inhalts können auch hier<strong>für</strong><br />
verwendet werden. Hat ein Unternehmen die Auffassung oder Vermutung, dass ein von<br />
ihm erzeugtes, aufbereitetes oder bezogenes Erzeugnis die im Ökolandbau gestellten Anforderungen<br />
nicht erfüllt (z.B. Futterverwechslung), ist unverzüglich die Kontrollstelle <strong>und</strong><br />
ggf. der Verband zu unterrichten <strong>und</strong> das Erzeugnis auszusondern <strong>und</strong> zu kennzeichnen.<br />
Werner Wolfrum,<br />
FZ Ökolog. Landbau Bamberg<br />
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