Die Geflügelhaltung - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
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einbeziehen muss. Spätestens 2 Jahre nach Abschluss der KULAP-Vereinbarung müssen<br />
die erforderlichen Umbaumaßnahmen <strong>für</strong> die Haltung abgeschlossen oder die Haltung der<br />
Tierart eingestellt worden sein.<br />
2.1 Pflanzliche Erzeugnisse<br />
Siehe hierzu die Beratungsübersicht „<strong>Die</strong> pflanzliche Erzeugung <strong>und</strong> Förderung im ökologischen<br />
Landbau“.<br />
2.2 Tierische Erzeugnisse<br />
Sollen die tierischen Erzeugnisse als aus ökologischem Landbau stammend vermarktet<br />
werden, so muss das Geflügel nach den Regeln dieser Verordnung gehalten <strong>und</strong> gefüttert<br />
werden <strong>und</strong> zwar sind mindestens die folgenden Tierumstellungsfristen einzuhalten:<br />
- 6 Wochen bei Geflügel zur Eiererzeugung. <strong>Die</strong> Umstellung eines bestehenden konventionellen<br />
Bestandes ist nach den Richtlinien verschiedener Ökoverbände jedoch nicht<br />
möglich.<br />
- 10 Wochen bei Geflügel zur Fleischerzeugung, das eingestallt wurde bevor es 3 Tage<br />
alt war.<br />
Restliche auf dem Hof noch vorhandene konventionelle Zukaufsfuttermittel in üblicher Bevorratung<br />
können nach Abschluss des Kontrollvertrages <strong>für</strong> den Gesamtbetrieb bzw. spätestens<br />
nach Beginn des 1. Verpflichtungsjahres im KULAP baldmöglich noch aufgebraucht<br />
werden. Rechnungen müssen vor dem entsprechenden Termin ausgestellt worden<br />
sein.<br />
„Nulljahresfutter“ (geerntet im 1. U-Jahr) aus der eigenen Betriebsumstellung oder bei<br />
Flächenzupacht u. ä. darf nach Beginn der Tierumstellungsfristen nur beschränkt bis 20<br />
% (TS) in Form von Gr<strong>und</strong>futter vom Grünland Kleegras <strong>und</strong> von Körnerleguminosen eingesetzt<br />
werden.<br />
Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb dürfen bis zu 100 % der Ration verwendet<br />
werden, zugekaufte Umstellungsfuttermittel bis zu 30 %.<br />
Bei der Umstellung der Tierhaltung kann aus den beiden nachfolgenden Umstellungsverfahren<br />
gewählt werden. Das Verfahren „getrennte Umstellung“ mit entsprechendem Zukauf<br />
von ökologischen Futtermitteln ermöglicht die Ökovermarktung von Tieren wesentlich<br />
früher als die „gleichzeitige Umstellung“.<br />
Verschiedene Tierarten müssen nicht nach dem gleichen Umstellungsverfahren umgestellt<br />
werden.<br />
2.2.1 Umstellung von Tieren nach der getrennten Umstellung:<br />
<strong>Die</strong>s ist das übliche Umstellungsverfahren bei der <strong>Geflügelhaltung</strong>. Bei der Betriebsumstellung<br />
können nach der Einbeziehung der <strong>Geflügelhaltung</strong> mit dem Abschluss eines<br />
neuen Kontrollvertrages <strong>für</strong> den Gesamtbetrieb vor Abschluss der KULAP-Vereinbarung<br />
noch vorhandene nicht VO-konforme Futtermittel aufgebraucht werden. Sobald dann die<br />
Haltungs- <strong>und</strong> Fütterungsanforderungen usw., evtl. mit nötigem Zukauf von Ökofutter (A-<br />
Ware <strong>und</strong> begrenzt U-Ware), erfüllt sind, können die Tierumstellungsfristen beginnen.<br />
Ökotiere oder -erzeugnisse können nach den Umstellungsfristen als solche vermarktet<br />
werden.<br />
Ähnlich wie beim viehlosen Betrieb, ist es auch <strong>für</strong> den Geflügelbetrieb empfehlenswert,<br />
dass er den Kontrollvertrag <strong>für</strong> den pflanzlichen Bereich (Teilbetrieb) bereits im Sommer<br />
vor der Getreideernte abschließt. Das mindestens 12 Monate nach Abschluss des Kontrollvertrages<br />
zu erntende Getreide <strong>und</strong> Körnerleguminosen sind dann U-Ware <strong>und</strong> bis zu<br />
100 % in der Ration einsetzbar. Mit den eigenen U-Futtermitteln, max. 20 % „Nulljahresfutter“<br />
vom eigenen Betrieb <strong>und</strong> max. 30 % U-Futtermittel aus Zukauf entspricht die Futterration<br />
den Anforderungen der VO. Stallt der Betrieb dann im August ökologische Tiere auf<br />
oder beginnen die Umstellungsfristen bei vorhandenen Tieren, können die Eier oder Masttiere<br />
später dann ökologisch vermarktet werden, sofern auch die Haltungsanforderungen<br />
ab dem Beginn der Tierumstellungsfristen der EG-Öko-VO entsprechen. Bei den im Betrieb<br />
vorhandenen Legehennen können dann nach 6 Wochen Umstellungszeit die Eier als<br />
Ökoerzeugnisse vermarktet werden, zumindest nach der EG-Öko-VO. Beim vorhandenen<br />
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