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Die Geflügelhaltung - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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einbeziehen muss. Spätestens 2 Jahre nach Abschluss der KULAP-Vereinbarung müssen<br />

die erforderlichen Umbaumaßnahmen <strong>für</strong> die Haltung abgeschlossen oder die Haltung der<br />

Tierart eingestellt worden sein.<br />

2.1 Pflanzliche Erzeugnisse<br />

Siehe hierzu die Beratungsübersicht „<strong>Die</strong> pflanzliche Erzeugung <strong>und</strong> Förderung im ökologischen<br />

Landbau“.<br />

2.2 Tierische Erzeugnisse<br />

Sollen die tierischen Erzeugnisse als aus ökologischem Landbau stammend vermarktet<br />

werden, so muss das Geflügel nach den Regeln dieser Verordnung gehalten <strong>und</strong> gefüttert<br />

werden <strong>und</strong> zwar sind mindestens die folgenden Tierumstellungsfristen einzuhalten:<br />

- 6 Wochen bei Geflügel zur Eiererzeugung. <strong>Die</strong> Umstellung eines bestehenden konventionellen<br />

Bestandes ist nach den Richtlinien verschiedener Ökoverbände jedoch nicht<br />

möglich.<br />

- 10 Wochen bei Geflügel zur Fleischerzeugung, das eingestallt wurde bevor es 3 Tage<br />

alt war.<br />

Restliche auf dem Hof noch vorhandene konventionelle Zukaufsfuttermittel in üblicher Bevorratung<br />

können nach Abschluss des Kontrollvertrages <strong>für</strong> den Gesamtbetrieb bzw. spätestens<br />

nach Beginn des 1. Verpflichtungsjahres im KULAP baldmöglich noch aufgebraucht<br />

werden. Rechnungen müssen vor dem entsprechenden Termin ausgestellt worden<br />

sein.<br />

„Nulljahresfutter“ (geerntet im 1. U-Jahr) aus der eigenen Betriebsumstellung oder bei<br />

Flächenzupacht u. ä. darf nach Beginn der Tierumstellungsfristen nur beschränkt bis 20<br />

% (TS) in Form von Gr<strong>und</strong>futter vom Grünland Kleegras <strong>und</strong> von Körnerleguminosen eingesetzt<br />

werden.<br />

Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb dürfen bis zu 100 % der Ration verwendet<br />

werden, zugekaufte Umstellungsfuttermittel bis zu 30 %.<br />

Bei der Umstellung der Tierhaltung kann aus den beiden nachfolgenden Umstellungsverfahren<br />

gewählt werden. Das Verfahren „getrennte Umstellung“ mit entsprechendem Zukauf<br />

von ökologischen Futtermitteln ermöglicht die Ökovermarktung von Tieren wesentlich<br />

früher als die „gleichzeitige Umstellung“.<br />

Verschiedene Tierarten müssen nicht nach dem gleichen Umstellungsverfahren umgestellt<br />

werden.<br />

2.2.1 Umstellung von Tieren nach der getrennten Umstellung:<br />

<strong>Die</strong>s ist das übliche Umstellungsverfahren bei der <strong>Geflügelhaltung</strong>. Bei der Betriebsumstellung<br />

können nach der Einbeziehung der <strong>Geflügelhaltung</strong> mit dem Abschluss eines<br />

neuen Kontrollvertrages <strong>für</strong> den Gesamtbetrieb vor Abschluss der KULAP-Vereinbarung<br />

noch vorhandene nicht VO-konforme Futtermittel aufgebraucht werden. Sobald dann die<br />

Haltungs- <strong>und</strong> Fütterungsanforderungen usw., evtl. mit nötigem Zukauf von Ökofutter (A-<br />

Ware <strong>und</strong> begrenzt U-Ware), erfüllt sind, können die Tierumstellungsfristen beginnen.<br />

Ökotiere oder -erzeugnisse können nach den Umstellungsfristen als solche vermarktet<br />

werden.<br />

Ähnlich wie beim viehlosen Betrieb, ist es auch <strong>für</strong> den Geflügelbetrieb empfehlenswert,<br />

dass er den Kontrollvertrag <strong>für</strong> den pflanzlichen Bereich (Teilbetrieb) bereits im Sommer<br />

vor der Getreideernte abschließt. Das mindestens 12 Monate nach Abschluss des Kontrollvertrages<br />

zu erntende Getreide <strong>und</strong> Körnerleguminosen sind dann U-Ware <strong>und</strong> bis zu<br />

100 % in der Ration einsetzbar. Mit den eigenen U-Futtermitteln, max. 20 % „Nulljahresfutter“<br />

vom eigenen Betrieb <strong>und</strong> max. 30 % U-Futtermittel aus Zukauf entspricht die Futterration<br />

den Anforderungen der VO. Stallt der Betrieb dann im August ökologische Tiere auf<br />

oder beginnen die Umstellungsfristen bei vorhandenen Tieren, können die Eier oder Masttiere<br />

später dann ökologisch vermarktet werden, sofern auch die Haltungsanforderungen<br />

ab dem Beginn der Tierumstellungsfristen der EG-Öko-VO entsprechen. Bei den im Betrieb<br />

vorhandenen Legehennen können dann nach 6 Wochen Umstellungszeit die Eier als<br />

Ökoerzeugnisse vermarktet werden, zumindest nach der EG-Öko-VO. Beim vorhandenen<br />

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