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LTA-Nr.: LSG 13-002 - DAeC Deutscher Aeroclub

LTA-Nr.: LSG 13-002 - DAeC Deutscher Aeroclub

LTA-Nr.: LSG 13-002 - DAeC Deutscher Aeroclub

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DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

Beauftragter des BMVBS<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-<strong>002</strong><br />

Datum der Bekanntgabe: 28.03.20<strong>13</strong><br />

Muster: RANS Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61106<br />

Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen / Werknummern:<br />

RANS S-6 / Alle mit Zusatztank<br />

(RANS S-6 OHNE Zusatztank sind nicht betroffen)<br />

Ersetzte Unterlagen: Die Durchführung dieser <strong>LTA</strong> ersetzt die <strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>. <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001<br />

Technische Unterlagen des Herstellers (siehe Anlagen):<br />

Einbauzeichnung Gascolator 15D-05<br />

Tankplan 15D-03<br />

Auxiliary Tank MD 638, ca. 21 Liter, Maße: 580mm x420mmx90mm, Alu 1,5mm<br />

Betrifft: Nicht musterkonforme Modifikation des Tank- und Kraftstoffsystems<br />

Sicherheitsempfehlung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung <strong>Nr</strong>.: 20/2012<br />

Anlass:<br />

Bei der Untersuchung von zwei Unfällen mit dem Baumuster wurde bei beiden ULs zusätzlich<br />

zu den Flächentanks ein im Rumpf eingebauter, aber nicht mustergeprüfter Zusatztank<br />

festgestellt.<br />

Maßnahmen:<br />

1. Überprüfung, ob die Kraftstoffanlage mit Zusatztank und Gascolator den o.g. Zeichnungen<br />

entsprechen (Von der Spezifikation abweichende Tanks können nur mittels Änderung am<br />

Stück genehmigt werden)<br />

2. Einbau des genehmigten Zusatztanks hinter den Sitzen<br />

3. Einbau des Gascolator/Wasserabscheider vor dem Brandschott<br />

4. Es ist eine NEUE Wägung durchzuführen:<br />

Formular <strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Schwerpunkt 20<strong>13</strong>-3<br />

Ausrüstungsverzeichnis (<strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Ausrüstungsverzeichnis 20<strong>13</strong>-03)<br />

mit leeren Flächentanks und leerem Zusatztank. Hierzu ist der Kraftstoff aus allen<br />

Tanks über den Drainanschluß abzulassen -<br />

5. Austausch der Handbuchseiten<br />

6. Nachprüfung nach großer Änderung -<br />

<br />

Prüfnummer vorab beantragen: lsgb@daec.de<br />

eventuell fällige JNP berücksichtigen<br />

7. Zusendung einer Kopie der Unterlagen an das <strong>LSG</strong>-B:<br />

<br />

Nachprüfschein, Prüfbericht, Wägebericht, Ausrüstungsverzeichnis<br />

- 1 -


DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

Beauftragter des BMVBS<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-<strong>002</strong><br />

Datum der Bekanntgabe: 28.03.20<strong>13</strong><br />

Termine und Fristen:<br />

Maßnahmen 1,2,3,4,5,6: Vor dem nächsten Flug<br />

Maßnahme 7: Innerhalb 8 Tagen nach Durchführung<br />

Durchführung und Bescheinigung:<br />

Maßnahmen <strong>Nr</strong>. 2, 3: Durchführung durch sachkundige Person/Halter<br />

Maßnahmen <strong>Nr</strong>. 1,4,5,6,7:<br />

Nachprüfung und Wägung sind von und mit einem Prüfer Klasse 5 durchzuführen, in den<br />

Betriebsaufzeichnungen zu vermerken und mit einer Nachprüfschein gemäß<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>-<strong>002</strong> zu bescheinigen.<br />

(Es kann auch gleichzeitig eine Jahresnachprüfung durchgeführt werden)<br />

Hinweis:<br />

Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der<br />

genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt<br />

worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der<br />

angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der<br />

Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108<br />

Braunschweig einzulegen<br />

gez.<br />

Dipl.-VerwW. Frank Einführer<br />

Leiter Luftsportgeräte-Büro<br />

gez.<br />

Dipl.-Ing. Michael Bätz<br />

Luftsportgeräte-Büro / Technik<br />

- 2 -


Muster: Werk-<strong>Nr</strong>.: Kennblatt:<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Bezeichnung<br />

RANS S6<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Aeroclub</strong> e.V.<br />

Luftsportgeräte Büro<br />

Baumuster<br />

Hersteller<br />

Ausrüstungsverzeichnis<br />

D-M . . .<br />

61106<br />

Eingebaut **)<br />

Triebwerk<br />

Propeller Verstellbar Motorflansch<br />

Rettungsgerät<br />

Flugüberwachungsinstrumente<br />

vorne<br />

Fahrtmesser<br />

Instr. Brett<br />

Höhenmesser<br />

Instr. Brett<br />

Variometer<br />

Triebwerksüberwachungsgeräte<br />

Instr. Brett<br />

Drehzahlmesser<br />

Instr. Brett<br />

Öldruckmesser<br />

Instr. Brett<br />

Ölthermometer<br />

Instr. Brett<br />

Ampermeter<br />

Instr. Brett<br />

Kraftstoffvorratsanzeige<br />

Instr. Brett<br />

zus.Masse<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Navigationsinstrumente<br />

Magnetkompass<br />

GPS<br />

Sprechfunk- u. Navigationsgeräte<br />

Sprechfunkgerät<br />

Transponder<br />

ELT<br />

Sonstige Geräte<br />

Schultergurte<br />

Bauchgurte<br />

Standardpolster<br />

Sonderpolsterung<br />

Zusatzausrüstung<br />

Fahrwerk / Sondergröße<br />

Doppelsteuerung<br />

Fluglehrerinstrument<br />

Tank 2x 34L, 1x 18L Fläche, Rumpf<br />

Zusatzkraftstoffpumpe<br />

Gascolator<br />

Brandspant<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Kabinenheizung<br />

Landelichter inkl. Gehäusen<br />

LED Navigationslichter<br />

Radverkleidung<br />

Gesamtmasse der Zusatzausrüstung (kg)<br />

x) mit X ankreuzen, wenn vorhanden **) oder Hebelarm in mm vom Bezugspunkt (+/- Vorzeichen)<br />

(Ort)<br />

(Ausstelldatum)<br />

<strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Ausrüstungsverzeichnis 20<strong>13</strong>-03<br />

(Name, Unterschrift, Stempel)


<strong>Deutscher</strong> <strong>Aeroclub</strong> e.V.<br />

Luftsportgeräte Büro<br />

Wägebericht<br />

D-M . . .<br />

Muster: Werk-<strong>Nr</strong>.: Kennblatt:<br />

Bezugspunkt:<br />

Bezugsebene BE:<br />

Horizontale Bezugslinie BL:<br />

Propellerflansch<br />

Höhenleitwerk waagerecht<br />

Masse Nichttragende Teile: kg Max. Abflugmasse<br />

kg<br />

Masse tragende Teile: kg Leermasse<br />

kg<br />

(Zusatzausrüstung:) kg Zuladung<br />

kg<br />

(Info Leermasse LFT-UL)<br />

Bugrad<br />

Hauptfahrwerk links<br />

Hauptfahrwerk rechts<br />

RANS S6 61106<br />

Gepäck 0,0 x4<br />

Rumpftank (0,72kg/l) 0,0 x5<br />

kg<br />

Ausrüstungsverzeichnis vom<br />

Masse (kg) Hebelarm (mm) Moment (kg*mm)<br />

x1<br />

x3<br />

x3<br />

Gesamtmasse<br />

b<br />

Gesamtmoment<br />

a<br />

Gesamtmoment<br />

a<br />

XS = ----------------------- - 0 = --------------- - 0 =<br />

Gesamtmasse<br />

b<br />

Hinweis:<br />

1) Kraftstoff ist abzulassen<br />

2) Das Flugzeug ist mittels entsprechender Unterlagen gemäß der<br />

Abbildung in Fluglageposition zu bringen.<br />

3) Spornradausführung ist entsprechend in Fluglage zu bringen.<br />

mm<br />

Schwerpunktbereich bei Leermasse laut Flughandbuch:<br />

von 1626 (mm) bis 1808 (mm)<br />

(Ort)<br />

(Datum)<br />

bei leer (kg) bis leer (kg)<br />

<strong>DAeC</strong>/RANS-S6/ Schwerpunkt 20<strong>13</strong>-3<br />

(Name, Unterschrift, Stempel)


DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

Beauftragter des BMVBS<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001<br />

Datum der Bekanntgabe: 14.01.20<strong>13</strong><br />

Muster: RANS Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61106<br />

Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen:<br />

Alle Ultraleichtflugzeuge RANS S-6<br />

Werknummern:<br />

Alle<br />

Technische Mitteilung des Herstellers: keine<br />

Betrifft: Nicht musterkonforme Modifikation des Tank-und Kraftstoffsystems<br />

Sicherheitsempfehlung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung <strong>Nr</strong>.: 20/2012<br />

Anlass:<br />

Bei der Untersuchung von zwei Unfällen mit dem Baumuster wurde bei beiden ULs zusätzlich<br />

zu den Flächentanks ein im Rumpf eingebauter Zusatztank festgestellt. Zusatztanks werden<br />

fertig konfiguriert im Ausland angeboten, sind in Deutschland jedoch für die RANS S-6 nicht<br />

zugelassen.<br />

Maßnahme:<br />

1. Überprüfung, ob die Kraftstoffanlage der Musterzulassung entspricht.<br />

2. Kann die Musterkonformität nicht festgestellt werden, ist der Betrieb des ULs einzustellen.<br />

3. Änderungen zur Herstellung der Musterkonformität sind nachprüfpflichtig.<br />

Termine und Fristen: Vor dem nächsten Flug<br />

Durchführung und Bescheinigung:<br />

Die Durchführung der Maßnahme <strong>Nr</strong>. 1 ist von eine sachkundigen Person durchzuführen und<br />

auf dem beigefügten Formblatt (Anlage 1 zur <strong>LTA</strong> <strong>13</strong>-001) zu bescheinigen und innerhalb von<br />

8 Kalendertagen nach der Durchführung an das Luftsportgeräte-Büro zu senden.<br />

Die Durchführung der <strong>LTA</strong> ist durch einen Prüfer Klasse 5 bei der nächsten Nachprüfung zu<br />

bescheinigen.<br />

Hinweis:<br />

Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der<br />

genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt<br />

worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der<br />

angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der<br />

Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108<br />

Braunschweig einzulegen<br />

gez.<br />

Dipl.-VerwW. Frank Einführer<br />

Leiter Luftsportgeräte-Büro<br />

gez.<br />

Dipl.-Ing. Michael Bätz<br />

Luftsportgeräte-Büro / Technik<br />

- 1 -


DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

Beauftragter des BMVBS<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001<br />

Datum der Bekanntgabe: 14.01.20<strong>13</strong><br />

An den<br />

Deutschen Aero Club e.V. FAX: +49(531)23540 -66<br />

Luftsportgerätebüro<br />

Hermann-Blenk-Str. 28<br />

38108 Braunschweig<br />

Anlage 1 zur <strong>LTA</strong> <strong>13</strong>-001<br />

Nicht musterkonforme Modifikation des Tank-und Kraftstoffsystems<br />

An dem Ultraleichtflugzeug<br />

D – M_____________<br />

wurde die <strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> <strong>13</strong>-001 durchgeführt von:<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Ort Datum Sachkundige Person /Betrieb<br />

Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen:<br />

Es wurden keine Mängel festgestellt. Das UL ist mit den zugelassenen Flächentanks<br />

ausgerüstet. Zusatztanks sind keine eingebaut.<br />

Es wurden folgende Mängel festgestellt:<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Beschreibung<br />

Bei festgestellten Mängeln darf das UL bis zu einer Nachprüfung außer zum Zwecke der<br />

Nachprüfung nicht mehr betrieben werden<br />

Ort Datum Unterschrift Halter<br />

- 2 -


DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

Beauftragter des BMVBS<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 07-009<br />

Datum der Bekanntgabe: <strong>13</strong>.11.2007<br />

Seite 1 von 2<br />

Muster: RANS S-6, S-7, S-10, S-12<br />

Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61106, 61107, 61<strong>13</strong>0, 61153 (sowie Unterkennblätter)<br />

Betroffene Werknummern: Alle<br />

Betrifft:<br />

Möglicher Bruch der Abspannseilbeschläge am Leitwerk<br />

Anlass:<br />

Bei den Beschlägen der Abspannseile an den Leitwerken der oben genannten Modelle sind gem.<br />

RANS AD-<strong>13</strong>5 Brüche aufgetreten. Mögliche Ursachen hierfür können sein:<br />

1. Unsachgemäßes Biegen oder Zurückbiegen bei der Installation<br />

2. Zu geringe Spannung der Abspannseile, was zu Vibrationen führen kann<br />

3. Ziehen oder Schieben an den Seilverspannungen beim Rangieren am Boden<br />

Maßnahmen:<br />

1) Alle Beschläge der Leitwerksverspannung ausbauen und mit mindestens 10facher<br />

Vergrößerungslupe auf Schäden untersuchen. (siehe Zeichnung Seite 2). Sollten Risse, Kerben,<br />

Brüche oder andere Beschädigungen an den Beschlägen zu finden sein, müssen diese mitsamt<br />

den Abspannseilen durch die neueste Serie des Herstellers ersetzt werden.


DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

Beauftragter des BMVBS<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 07-009<br />

Datum der Bekanntgabe: <strong>13</strong>.11.2007<br />

Seite 2 von 2<br />

2) Sollten keine Beschädigungen nach Maßnahme 1) zu finden sein, sind alle 50 Flugstunden die<br />

Seile und Beschläge auf Beschädigungen zu untersuchen und gegebenenfalls austauschen<br />

3) Weiterführende Lufttüchtigkeit: Abspannseile und Beschläge durch die der neuesten Serie<br />

ersetzen und bei regulären Inspektionen überprüfen.<br />

Termine und Fristen:<br />

Die Maßnahmen sind vor dem nächsten Flug durchzuführen.<br />

Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf<br />

der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß<br />

durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des<br />

Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung<br />

dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.<br />

Bescheinigung<br />

Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen<br />

sowie auf beigefügtem Formblatt (siehe Anlage zur <strong>LTA</strong> 07-009) zu bescheinigen und an das<br />

Luftsportgerätebüro zu senden.<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

(<strong>LTA</strong>) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der <strong>LTA</strong> angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in<br />

Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,<br />

38108 Braunschweig einzulegen<br />

Leiter Luftsportgeräte-Büro<br />

Frank Einführer<br />

Luftsportgeräte-Büro/ Technik<br />

Dipl.-Ing. Michael Bätz


DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

DEUTSCHER<br />

ULTRALEICHTFLUGVERBAND e.V.<br />

Beauftragte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 05- 008 Datum der Bekanntgabe: 06.07.05<br />

Diese <strong>LTA</strong> ersetzt die <strong>LTA</strong> <strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong>02-003 vom 10.07.02<br />

Seite 1 von 2<br />

Fahrtmesser Farbmarkierung<br />

Auf Grund festgestellter, zum Teil erheblicher Mängel bei Fahrtmessermarkierungen verunfallter<br />

aerodynamischer Ultraleichtflugzeuge, sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit alle Fahrtmesser<br />

in aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen, umgehend auf Übereinstimmung mit der folgenden,<br />

hiermit vorgeschriebenen Kennzeichnung , entsprechend der LTF-UL vom Januar 2003<br />

zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren.<br />

Die entsprechenden Daten sind dem Flug- und Betriebshandbuch oder dem Kennblatt zu<br />

entnehmen, bzw. beim Hersteller/Musterbetreuer zu erfragen.<br />

1,1*V S0<br />

V NE<br />

1,1*V S1<br />

V X<br />

V FE<br />

VA<br />

gelber Bogen =<br />

grüner Bogen =<br />

weißer Bogen =<br />

Gelber radialer Strich =<br />

Roter radialer Strich =<br />

V RA<br />

A<br />

Vorsichtsbereich, der von der höchstzulässigen Geschwindigkeit in<br />

starker Turbulenz VRA bis zur Höchstgeschwindigkeit VNE reicht.<br />

In diesem Bereich darf bei starker Turbulenz nicht geflogen und<br />

Manöver dürfen nur mit Vorsicht durchgeführt werden.<br />

Normaler Betriebsbereich, dessen untere Grenze die Geschwindigkeit<br />

1,1 x VS1 bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung,<br />

Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) und dessen obere Grenze die<br />

Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bildet.<br />

Geschwindigkeitsbereich mit voll ausgefahrenen Flügelklappen, dessen<br />

untere Grenze die Überziehgeschwindigkeit 1,1 x VSO bei Höchstmasse und<br />

dessen obere Grenze, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen<br />

der Klappen VFE bildet.<br />

Manövergeschwindgkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden<br />

dürfen. Wenn VA und VRA gleich sind, kann auf den gelben Strich verzichtet<br />

werden.<br />

Höchstgeschwindigkeit, darf nie überschritten werden.


Lufttüchtigkeitsanweisung <strong>LTA</strong> <strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 05-007 vom 06.07.2005 2 von 2<br />

Wenn Markierungen auf dem Deckglas des Fahrtmessers angebracht werden, muss dafür gesorgt<br />

werden, dass das Deckglas seine richtige Lage gegenüber der Skalenscheibe behält.<br />

Alle Bögen und Striche müssen breit genug und so angebracht sein, dass sie für den<br />

Flugzeugführer deutlich erkennbar sind und nicht Teile der Skalenscheibe verdecken.<br />

Abkürzungen und Bezeichnungen:<br />

VNE = zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

Anmerkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Luftfahrzeuges ist u.a.<br />

abzustimmen auf die Betriebsgrenzen des jeweiligen, für den Einbau laut Kennblatt<br />

vorgesehenen, Rettungsgerätes.<br />

VRA = zulässige Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz<br />

VA = Manövergeschwindigkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen<br />

VFE = zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Flügelklappen<br />

VX = geringste empfohlene Landeanfluggeschwindigkeit (Markierung wird empfohlen<br />

VS1 =<br />

Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das<br />

Luftfahrzeug bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung und Fahrwerk<br />

eingefahren (bei Einziehfahrwerken) noch steuerbar ist.<br />

VS0 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das<br />

Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch steuerbar ist.<br />

Termine und Fristen:<br />

Die Maßnahme ist bis zum 30. August 2005 durchzuführen.<br />

Sie ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und bei der nächsten Nachprüfung in den<br />

Betriebsaufzeichnungen und im Prüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen.<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung (<strong>LTA</strong>) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der <strong>LTA</strong> angegebenen<br />

Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die<br />

angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108<br />

Braunschweig oder beim DULV, Dilleniusstr. <strong>13</strong>, 71522 Backnang, einzulegen.<br />

Rainer Hüls<br />

Leiter Luftsportgerätebüro


DEUTSCHER AERO CLUB e.V.<br />

Beauftragter des BMV<br />

LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung<br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>LSG</strong> 03-003<br />

Datum der Bekanntgabe: 05.06.03<br />

Muster: Rans S6 Gerätekennblatt-<strong>Nr</strong>.: 61 106<br />

Technische Mitteilung des Musterbetreuers: Herstelleranweisung<br />

Schwerpunktlage<br />

Betroffene Werknummern: Alle<br />

Anlaß:<br />

Mitteilung des Herstellers<br />

Maßnahmen:<br />

Leergewichts-Schwerpunkt -Ermittlung durch Wägung.<br />

Der Leergewichtsschwerpunkt muß zwischen 1626 und 1808 mm vom Bezugspunkt<br />

liegen.<br />

Die Maßnahme ist von einem Prüfer Kl. 5 in den Prüfaufzeichnungen (Wägebericht ) zu<br />

bescheinigen.<br />

Termine und Fristen:<br />

Bei der nächsten Jahresnachprüfung, jedoch spätestens bis 31.12.2003<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die<br />

Lufttüchtigkeitsanweisung (<strong>LTA</strong>) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der <strong>LTA</strong> angegebenen<br />

Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die<br />

angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim <strong>DAeC</strong> Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,<br />

38108 Braunschweig einzulegen<br />

R.Hüls<br />

Leiter Luftsportgerätebüro

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