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Das Magazin für die Hansestadt Rostock und Umgebung

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18 interview<br />

november 2011 • PR Anzeige<br />

Eishalle <strong>Rostock</strong>-Getränke<br />

mitbringen erlaubt oder verboten?<br />

Klaus Kasparek<br />

Sybille Bachmann<br />

In letzter Zeit gab es vermehrt öffentliche<br />

Diskussionen zum Mitbringen von Flaschen<br />

<strong>und</strong> Getränken in <strong>die</strong> Eishalle <strong>Rostock</strong><br />

durch <strong>die</strong> Besucher des öffentlichen Eislaufens.<br />

HRO-live hat nachgehakt <strong>und</strong> befragte<br />

dazu Klaus Kasparek, den Geschäftsführer<br />

der Betreibergesellschaft ICE marketing<br />

GmbH.<br />

HRO-live: Wie lange sind Sie schon verantwortlich<br />

für das öffentliche Eislaufen?<br />

Klaus Kasparek: Wir machen das seit 1993,<br />

also seit 17 Jahren. Im Frühjahr <strong>die</strong>ses Jahres<br />

wurde der Betreibervertrag neu ausgeschrieben<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> ICE hat wieder den Zuschlag<br />

erhalten.<br />

HRO-live: Und, ist <strong>die</strong> Mitnahme von Getränken<br />

nun gestattet oder nicht?<br />

Klaus Kasparek: <strong>Das</strong> Mitbringen von Getränken<br />

ist nicht gestattet. Dies regelt <strong>die</strong><br />

Benutzungssordnung zum öffentlichen Eislaufen*<br />

eindeutig <strong>und</strong> <strong>die</strong>s bereits seit 1993.<br />

HRO-live: Wird das auch kontrolliert?<br />

Klaus Kasparek: Selbstverständlich, seit<br />

1993. Bisher je nach Notwendigkeit an zehn<br />

bis 20 Tagen in der Saison.<br />

HRO-live: Bürgerschaftsmitglied Sybille Bachmann<br />

hat Sie nach uns vorliegendem Me<strong>die</strong>nbericht<br />

vom 28.9. aufgefordert, <strong>die</strong> Kontrollen<br />

einzustellen.<br />

Klaus Kasparek: <strong>Das</strong> ist Quatsch. Frau Bachmann<br />

hat nie mit uns gesprochen oder uns<br />

geschrieben. Der Artikel ist mir bekannt,<br />

dort fordert Sie auch, dass Kontrollen nach<br />

Alkohol selbstverständlich fortgesetzt werden<br />

sollen. Wie soll das denn gehen, sollen<br />

<strong>die</strong> Ordner <strong>die</strong> mitgebrachten Getränke probieren?<br />

HRO-live: Frau Bachmann hat noch einmal<br />

nachgelegt <strong>und</strong> öffentlich mitgeteilt, dass das<br />

Mitbringen von Getränken erlaubt sei, da <strong>die</strong>s<br />

auf der Hallenordnung der HRO*, <strong>die</strong> Vertragsbestandteil<br />

Ihres Betreibervertrages ist, beruht.<br />

Klaus Kasparek: In der Hallenordnung steht<br />

nicht, dass das Mitbringen von Getränken<br />

erlaubt ist. Selbstverständlich halten wir<br />

uns an <strong>die</strong>se Hallenordnung, sie regelt aber<br />

nicht umfassend den Nutzerbetrieb beim<br />

öffentlichen Eislaufen, <strong>die</strong>s tut <strong>die</strong> schon<br />

erwähnte Benutzungsordung.<br />

HRO-live: Frau Bachmann behauptet aber, dass<br />

sie eine solche Benutzungsordnung gar nicht hätten<br />

aufstellen dürfen <strong>und</strong> das so im Betreibervertrag<br />

steht.<br />

Klaus Kasparek: <strong>Das</strong> zeugt leider von völliger<br />

Inkompetenz. Was mich verw<strong>und</strong>ert,<br />

da Frau Bachmann den Betreibervertrag<br />

als Mitglied des Hauptausschusses geprüft<br />

hat <strong>und</strong>, wie ich hörte, auf Ihren Wunsch<br />

mehrere Änderungen vorgenommen wurden.<br />

Eigentlich sollte Sie wissen, was da drin<br />

steht. Unter anderem hat <strong>die</strong> HRO dort an<br />

<strong>die</strong> ICE <strong>die</strong> alleinige Haftung für Schäden<br />

aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflichten<br />

übertragen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einhaltung<br />

der Versammlungsstättenverordnung MV<br />

verlangt.<br />

HRO-live: Und das heißt?<br />

Klaus Kasparek: <strong>Das</strong> ICE nicht nur berechtigt,<br />

sondern sogar verpflichtet ist, ein<br />

Sicherheitskonzept zu entwickeln <strong>und</strong> eine<br />

Benutzungsordnung zum öffentlichen Eislaufen<br />

aufzustellen <strong>und</strong> durchzusetzen.<br />

Diese <strong>die</strong>nt der Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />

der Eishalle <strong>Rostock</strong> <strong>und</strong> ihrer Besucher.<br />

Die Hallenordnung der <strong>Hansestadt</strong> regelt<br />

<strong>die</strong>s nicht, muss sie aber auch nicht, da<br />

<strong>die</strong>s vertraglich anders bestimmt ist. Einige<br />

Beispiele für ergänzende Verbote, <strong>die</strong> zu<br />

hohe Sicherheitsrisiken für den Besucher<br />

darstellen <strong>und</strong> in der Benutzugsordnung<br />

zusätzlich geregelt sind, betreffen u.a. das<br />

Betreten der Eisfläche während der Eisbereitung,<br />

Mitnahme von Eisschnelllaufschuhen<br />

oder Eishockeyschlägern auf <strong>die</strong> Eisfläche,<br />

das Rauchen oder das Einhalten der allgemeinen<br />

Laufrichtung. Oder eben auch das<br />

Mitbringen von Getränken.<br />

HRO-live: Was gibt es für ein Sicherheitsrisiko<br />

bei der Mitnahme von Getränken?<br />

Klaus Kasparek: Diese Getränkediskussion<br />

verstehe ich eigentlich gar nicht. In<br />

HRO • LIVE

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