Der Platz des Entlassmanagement im Krankenhaus - DVSG
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<strong>Entlassmanagement</strong> als Teil der<br />
<strong>Krankenhaus</strong>behandlung<br />
§2 Abs. 2 KHEntgG:<br />
„Allgemeine <strong>Krankenhaus</strong>leistungen sind die <strong>Krankenhaus</strong>leistungen,<br />
die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> <strong>Krankenhaus</strong>es <strong>im</strong> Einzelfall nach Art und Schwere der<br />
Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende<br />
Versorgung <strong>des</strong> Patienten notwendig sind. Unter diesen<br />
Voraussetzungen gehören dazu auch […] das<br />
<strong>Entlassmanagement</strong> <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> § 39 Abs. 1 Satz 4 und 5 <strong>des</strong><br />
Fünften Buches Sozialgesetzbuch.“<br />
Das bedeutet auch, dass das <strong>Entlassmanagement</strong> mit den<br />
stationären Entgelten vergütet wird (genaugenommen seit<br />
20 Jahren status quo)!<br />
<strong>DVSG</strong>-Kongress 2013, Johannes Wolff, GKV-Spitzenverband 10.10.2013 Seite 5