13.01.2014 Aufrufe

Der Platz des Entlassmanagement im Krankenhaus - DVSG

Der Platz des Entlassmanagement im Krankenhaus - DVSG

Der Platz des Entlassmanagement im Krankenhaus - DVSG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Entlassmanagement</strong> als Teil der<br />

<strong>Krankenhaus</strong>behandlung<br />

§2 Abs. 2 KHEntgG:<br />

„Allgemeine <strong>Krankenhaus</strong>leistungen sind die <strong>Krankenhaus</strong>leistungen,<br />

die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> <strong>Krankenhaus</strong>es <strong>im</strong> Einzelfall nach Art und Schwere der<br />

Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende<br />

Versorgung <strong>des</strong> Patienten notwendig sind. Unter diesen<br />

Voraussetzungen gehören dazu auch […] das<br />

<strong>Entlassmanagement</strong> <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> § 39 Abs. 1 Satz 4 und 5 <strong>des</strong><br />

Fünften Buches Sozialgesetzbuch.“<br />

Das bedeutet auch, dass das <strong>Entlassmanagement</strong> mit den<br />

stationären Entgelten vergütet wird (genaugenommen seit<br />

20 Jahren status quo)!<br />

<strong>DVSG</strong>-Kongress 2013, Johannes Wolff, GKV-Spitzenverband 10.10.2013 Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!