14.01.2014 Aufrufe

Kollektives Arbeitsrecht in Ungarn - Deutsch-Ungarische Industrie ...

Kollektives Arbeitsrecht in Ungarn - Deutsch-Ungarische Industrie ...

Kollektives Arbeitsrecht in Ungarn - Deutsch-Ungarische Industrie ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

II. Kollektivverträge<br />

Kollektivverträge (folgend: Tarifverträge) können vom Arbeitgeber bzw. auf Grund e<strong>in</strong>er<br />

Vollmacht von den Arbeitgeber<strong>in</strong>teressenvere<strong>in</strong>igungen e<strong>in</strong>erseits und von der Gewerkschaft oder<br />

dem Gewerkschaftsbund andererseits geschlossen werden. Im Kollektivvertrag können die sich<br />

aus e<strong>in</strong>em Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten sowie die Beziehungen zwischen<br />

den abschließenden Parteien geregelt werden. Dabei darf bei e<strong>in</strong>em Arbeitgeber wegen des<br />

Pr<strong>in</strong>zips der Tarife<strong>in</strong>heit nur e<strong>in</strong> Tarifvertrag abgeschlossen werden, da grundsätzlich immer nur<br />

e<strong>in</strong> Tarifvertrag pro Betrieb gelten soll.<br />

Der Geltungsbereich von Kollektivverträgen erstreckt sich grundsätzlich auf den Arbeitgeber, der<br />

den Vertrag geschlossen hat bzw. Mitglied der vertragsschließenden<br />

Arbeitgeber<strong>in</strong>teressenorganisation ist. Der Arbeitsm<strong>in</strong>ister kann jedoch den Geltungsbereich<br />

e<strong>in</strong>es Tarifvertrages <strong>in</strong>sgesamt oder e<strong>in</strong>zelner Teile davon auf die ganze Branche ausdehnen,<br />

vorausgesetzt die den Vertrag schließenden Organisationen s<strong>in</strong>d als repräsentativ zu betrachten.<br />

Die Regelungen des Tarifvertrages bezüglich des Arbeitsverhältnisses f<strong>in</strong>den auf alle<br />

Arbeitnehmer Anwendung, unabhängig davon, ob sie Gewerkschaftsmitglied s<strong>in</strong>d, oder nicht. Der<br />

Tarifvertrag kann, vorbehaltlich e<strong>in</strong>er anderweitigen Regelung, von jeder vertragsschließenden<br />

Partei mit e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist jedoch<br />

<strong>in</strong>nerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Tarifvertrages ausgeschlossen. Der<br />

Tarifvertrag verliert se<strong>in</strong>e Gültigkeit mit Auflösung des Arbeitgebers oder der<br />

Gewerkschaft. Tarifvertragliche Vere<strong>in</strong>barungen, wie der Abschluss oder die Änderung<br />

s<strong>in</strong>d dem Nationalen Arbeitsamt mit e<strong>in</strong>er Frist von 30 Tagen nach dem Abschluss<br />

anzumelden und die damit verbundene Datenleistung ist zu erfüllen.<br />

III. Betriebsrat<br />

E<strong>in</strong> Betriebsrat ist beim Arbeitgeber oder <strong>in</strong> der selbständigen Niederlassung zu wählen, wenn die<br />

Personalstärke 50 Personen übersteigt. Bei e<strong>in</strong>er Mitarbeiteranzahl zwischen 15 und 50 ist e<strong>in</strong><br />

Betriebsbeauftragter zu wählen, auf den die für den Betriebsrat geltenden Regelungen<br />

entsprechend anzuwenden s<strong>in</strong>d.<br />

Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates beträgt bei e<strong>in</strong>er Arbeitnehmeranzahl<br />

- bis 100 Mitarbeiter: 3<br />

- bis 300 Mitarbeiter: 5<br />

- bis 500 Mitarbeiter: 7<br />

- bis 1.000 Mitarbeiter: 9<br />

- bis 2.000 Mitarbeiter: 11<br />

- über 2.000 Mitarbeiter: 13.<br />

Die Kosten für die Wahl und die Tätigkeit des Betriebsrates, der für fünf Jahre gewählt wird,<br />

s<strong>in</strong>d vom Arbeitgeber zu tragen. Zur Erledigung se<strong>in</strong>er Aufgaben steht dem<br />

Betriebsratsvorsitzenden fünfzehn, den Betriebsratsmitgliedern zehn Prozent<br />

Arbeitszeitvergünstigung zu. Für die Dauer der Arbeitszeitvergünstigung zahlt der Arbeitgebere<br />

e<strong>in</strong> Abwesenheitsgeld.<br />

Die Befugnisse des Betriebsrates und se<strong>in</strong> Beziehungssystem zum Arbeitgeber können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Betriebsvere<strong>in</strong>barung geregelt werden.<br />

DE<strong>in</strong>ternational ist die Servicemarke der AHK <strong>Ungarn</strong><br />

Lövıház u.30.|1024 Budapest| <strong>Ungarn</strong> |Tel ++36-1-3457-600|Fax ++36-1-3150-744<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@ahkungarn.hu | www.duihk.hu | www.DE<strong>in</strong>ternational.hu<br />

Commerzbank Bonn | BLZ 380 400 07|Konto 115095200 | Commerzbank (Budapest) Rt.|IBAN 14220108-08218005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!