Erläuterungen zu den Lohnkostenänderungen 2013
Erläuterungen zu den Lohnkostenänderungen 2013
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4 Lohnänderungen gewichtet SL / ML<br />
Die Umrechnung der Monatslöhne in Stun<strong>den</strong>löhne erfolgt mit dem nach LMV massgeben<strong>den</strong><br />
Stun<strong>den</strong>mittel von 176 h/Mt.<br />
5 Unkosten<strong>zu</strong>schlag auf Lohnänderungen<br />
Für Arbeitnehmer, die nicht auf <strong>den</strong> Lohnlisten aufgeführt sind (z.B. technisches und<br />
kaufmännisches Personal) wer<strong>den</strong> gemäss Norm SIA 118, Art. 71 die<br />
<strong>Lohnkostenänderungen</strong> nicht direkt berücksichtigt. Für sie wird ein sogenannter<br />
Unkosten<strong>zu</strong>schlag von 15% auf die <strong>Lohnkostenänderungen</strong> inkl. Lohnnebenkosten<br />
berechnet. Dieser Zuschlag ist in <strong>den</strong> Ansätzen der Dokumentation enthalten.<br />
6 Auslagenersatz und Reisezeit<br />
Die Regelungen gemäss LMV sind kantonal unterschiedlich. Die Änderungen sind<br />
überwäl<strong>zu</strong>ngsberechtigt, wer<strong>den</strong> jedoch ohne Zuschläge in Rechnung gestellt. Die MWST ist<br />
hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen.<br />
7 Geltungsbereich der Schlechtwetteransätze<br />
0,0 % Keine Entschädigungsberechtigung bzw. vertraglich keine Entschädigung vereinbart<br />
2,0 % Hochbau<br />
3,5 % Allgemeiner Tief- und Strassenbau, Brückenbau<br />
8 Lehrlingsstun<strong>den</strong><br />
Gemäss KBOB-Leitfa<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Berechnung von Preisänderungen im Bauwesen (Ausgabe<br />
2008), dürfen Lehrlingsstun<strong>den</strong> nicht in die Teuerungsabrechnung einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />
9 Polierstun<strong>den</strong><br />
Für Poliere ist der Ansatz der Vorarbeiter an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>.<br />
10 Mehrwertsteuer<br />
Die MWST ist nicht enthalten und muss hin<strong>zu</strong>gerechnet wer<strong>den</strong>.