Gemeinde Merchweiler
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<strong>Merchweiler</strong> - 4 - Ausgabe 10/2013<br />
LAGEPLAN, O. M.<br />
ler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil<br />
B), gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />
Gemäß §§ 13a, 13 Abs. 1 bis 3 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der<br />
Zeit vom 18.03.2013 bis einschließlich 19.04.2013 während der<br />
Dienststunden im Rathaus Wemmetsweiler, Bauamt, Zimmer<br />
2.25, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.<br />
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, nicht<br />
fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Firma Aldi GmbH & Co. oHG betreibt im Ortsteil <strong>Merchweiler</strong><br />
(Quierschieder Straße) eine Filiale. Die Nachfrage der Kunden ist<br />
gleichbleibend hoch, so dass die bestehende Verkaufsfläche nicht<br />
mehr ausreicht. Aus betrieblicher Sicht ergibt sich damit die Notwendigkeit<br />
für eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.200 qm,<br />
um das gesamte Sortiment nach den aktuellen Standards der Firma<br />
Aldi anbieten zu können. Darüber hinaus soll der bis jetzt im Innenbereich<br />
gem. § 34 BauGB gelegene Standort durch qualifiziertes<br />
Planungsrecht abgesichert werden, sodass langfristiger Bestandsschutz<br />
besteht. Mit wenigen zusätzlichen Stellplätzen soll das Parken<br />
neu geordnet werden.<br />
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />
„ALDI-Filiale <strong>Merchweiler</strong>“ sind dem beigefügten Lageplan zu<br />
entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 7.700 qm.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB<br />
- Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im<br />
beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und<br />
3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach §<br />
2 Abs. 4 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3<br />
BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§<br />
3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.<br />
<strong>Merchweiler</strong>, 01.03.2013<br />
Der Bürgermeister<br />
- Walter Dietz -<br />
Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan „ALDI-Filiale <strong>Merchweiler</strong>“,<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Merchweiler</strong><br />
Quelle: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merchweiler</strong>; Bearbeitung: Kernplan