14.01.2014 Aufrufe

Gemeinde Merchweiler

Gemeinde Merchweiler

Gemeinde Merchweiler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Merchweiler</strong> - 4 - Ausgabe 10/2013<br />

LAGEPLAN, O. M.<br />

ler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil<br />

B), gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />

Gemäß §§ 13a, 13 Abs. 1 bis 3 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der<br />

Zeit vom 18.03.2013 bis einschließlich 19.04.2013 während der<br />

Dienststunden im Rathaus Wemmetsweiler, Bauamt, Zimmer<br />

2.25, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.<br />

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, nicht<br />

fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Firma Aldi GmbH & Co. oHG betreibt im Ortsteil <strong>Merchweiler</strong><br />

(Quierschieder Straße) eine Filiale. Die Nachfrage der Kunden ist<br />

gleichbleibend hoch, so dass die bestehende Verkaufsfläche nicht<br />

mehr ausreicht. Aus betrieblicher Sicht ergibt sich damit die Notwendigkeit<br />

für eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.200 qm,<br />

um das gesamte Sortiment nach den aktuellen Standards der Firma<br />

Aldi anbieten zu können. Darüber hinaus soll der bis jetzt im Innenbereich<br />

gem. § 34 BauGB gelegene Standort durch qualifiziertes<br />

Planungsrecht abgesichert werden, sodass langfristiger Bestandsschutz<br />

besteht. Mit wenigen zusätzlichen Stellplätzen soll das Parken<br />

neu geordnet werden.<br />

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

„ALDI-Filiale <strong>Merchweiler</strong>“ sind dem beigefügten Lageplan zu<br />

entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 7.700 qm.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />

vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB<br />

- Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im<br />

beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und<br />

3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach §<br />

2 Abs. 4 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3<br />

BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§<br />

3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.<br />

<strong>Merchweiler</strong>, 01.03.2013<br />

Der Bürgermeister<br />

- Walter Dietz -<br />

Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan „ALDI-Filiale <strong>Merchweiler</strong>“,<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Merchweiler</strong><br />

Quelle: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merchweiler</strong>; Bearbeitung: Kernplan

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!