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Aktuelles - Tierheim München

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Information<br />

Der Fall Seidelmann oder -<br />

Kampfhundesteuer für „Nicht-Kampfhunde“<br />

Nachdem der Rottweiler der Familie<br />

Seidelmann verstorben war, entschied<br />

sich die hundefreundliche Familie<br />

wieder einen Rottweiler bei sich aufzunehmen.<br />

Sie fanden im März 2011 die 7 Monate<br />

alte Hündin Mona im Münchner<br />

<strong>Tierheim</strong>, die sie sofort in ihr Herz<br />

schlossen.<br />

Liebe auf den ersten Blick: Familie Seidelmann<br />

und Roweiler-Hündin Mona<br />

Für den ehemaligen Rottweiler musste<br />

Familie Seidelmann € 75.- Hundesteuer<br />

jährlich entrichten. Nachdem sie<br />

Mona bei der Gemeinde angemeldet<br />

hatten, wurde Familie Seidelmann<br />

unterrichtet, dass die Gemeinde Bad<br />

Kohlgrub im Dezember 2010 ihre Satzung<br />

geändert hätte und diese nun<br />

seit Januar 2011 in Kraft war.<br />

Im Wesentlichen stand folgendes im<br />

Auszug der Satzung von Bad Kohlgrub<br />

für die Erhebung der Hundesteuer:<br />

„§5 Steuermaßstab und Steuersatz:<br />

(1) Die Steuer beträgt: für den<br />

ersten Hund € 75.- für den zweiten und<br />

jeden weiteren Hund € 160.- (2) Abweichend<br />

von Abs. 1 beträgt die Steuer für<br />

sog. Kampfhunde je € 2.000,00”.<br />

Am 3.4.2011 ließ Familie Seidelmann<br />

einen vorläufigen Wesenstest von<br />

einem von der Regierung von Oberbayern<br />

beeidigten Sachverständigen<br />

erstellen. Einen vorläufigen Wesenstest<br />

führt man in Einzelfällen, wenn<br />

das von den Gemeinden oder Städten<br />

vor dem 18. Lebensmonat ausdrücklich<br />

gewünscht wird, durch. Ansonsten<br />

wird der Wesenstest erst ab dem 18.<br />

Lebensmonat verlangt.<br />

Der Wesenstest bescheinigte der<br />

Familie Seidelmann, dass ihre<br />

Hündin NICHT gesteigert aggressiv<br />

und somit nach der LStVG KEIN<br />

Kampfhund ist.<br />

In einem am 12.4.2011 von der<br />

Gemeinde Bad Kohlgrub ausgestellten<br />

sogenannten Negativzeugnis wurde<br />

Familie Seidelmann attestiert, dass<br />

ihre Hündin Mona KEIN Kampfhund<br />

sei.<br />

Am 28.4.2011 bekam Familie Seidelmann<br />

dann den widersprüchlichen<br />

Steuerbescheid, dass sie für Mona<br />

nun € 2.000.- Kampfhundesteuer<br />

zu zahlen hätten.<br />

Familie Seidelmann wandte sich daraufhin<br />

an den Tierschutzverein <strong>München</strong><br />

und bat um Hilfe.<br />

Der Tierschutzverein telefonierte<br />

zunächst mehrfach mit dem Bürgermeister<br />

von Bad Kohlgrub um diesen<br />

Widerspruch aufzuklären und um eine<br />

einvernehmliche Lösung zu finden. Die<br />

Gemeinde gab unmissverständlich zu<br />

erkennen, dass sie damit einzig und<br />

allein darauf abzielt, diese Hunderassen<br />

aus dem Gemeindegebiet zu verbannen.<br />

Nach zugesagter Unterstützung des<br />

Münchner Tierschutzvereins legte<br />

Familie Seidelmann Einspruch gegen<br />

den Steuerbescheid ein und erhob<br />

Klage. Die Richter des Verwaltungsgerichtes<br />

<strong>München</strong> haben die Klage<br />

abgewiesen und der Gemeinde<br />

vollinhaltlich Recht gegeben. Durch<br />

diese Entscheidung begannen viele<br />

Gemeinden damit, dies ebenso zu<br />

handhaben.<br />

Für uns und für Familie Seidelmann<br />

war das Urteil ein Schock. Aufgrund<br />

dieses Urteils wurde Mona wieder an<br />

den Tierschutzverein <strong>München</strong> e.V.<br />

zurückgegeben.<br />

Mit weiterer zugesagter Unterstützung<br />

des Tierschutzvereines <strong>München</strong> wurde<br />

gegen dieses Urteil von Familie<br />

Seidelmann und deren Rechtsanwalt<br />

Berufung eingelegt.<br />

Am 25.7.2013 verkündete der Bayrische<br />

Verwaltungsgerichtshof ein Urteil<br />

unter dem AZ 4 B 13.144.<br />

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof<br />

setzte ein deutliches Signal mit seinem<br />

Urteil. Er hat mit dem erlassenen<br />

Urteil Familie Seidelmann Recht gegeben,<br />

dass die erhobene Steuer nicht<br />

rechtens sei.<br />

Die Gemeinde hat jetzt aufgrund dieses<br />

Urteils Revision eingelegt. Es wird<br />

nun eine Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht<br />

geben.<br />

Wir hoffen nun sehr, dass diesem<br />

ungerechten Treiben der Gemeinde<br />

hinsichtlich exorbitanter Steuerforderungen<br />

nun endlich ein Ende bereitet<br />

wird. Ansonsten wird es in Zukunft 14<br />

Hunderassen in Bayern (siehe Kasten<br />

Seite 23) fast unmöglich gemacht,<br />

sie zu halten. Und das, obwohl durch<br />

Wesenstest nachgewiesen wurde,<br />

dass es sich um sehr liebe und erzogene<br />

Hunde handelt.<br />

Sofern auch Sie in einem ähnlich gelagerten<br />

Fall betroffen sind, wenden Sie<br />

sich gerne an uns - wir werden natürlich<br />

versuchen zu helfen.<br />

Liebe Tierfreunde, wir werden an diesem<br />

Fall dran bleiben und das neue<br />

Urteil mit Spannung verfolgen und es<br />

in unserer Mitgliederzeitung veröffentlichen.<br />

Claus Reichinger<br />

22 04|2013 Tierisches <strong>München</strong><br />

Toller Hund, toller Charakter. Für Mona und für die vielen<br />

anderen „Listenhunde” werden wir weiter kämpfen.

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