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Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong><br />
Begründung zur 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />
„Gewerbegebiet Lange Wand, westlich der A 95“<br />
Stand: 25.03.2013<br />
Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>, den ..........2013 ...................................................<br />
Buchner, Erster Bürgermeister<br />
Städtebau:<br />
Landschaft:<br />
Dipl.Ing. Rudolf Reiser, Architekt Reg.baumstr. Dipl.Ing. Christoph Goslich, Landschaftsarchitekt<br />
Aignerstraße 29 81541 München Wolfsgasse 20 86911 Diessen-St. Georgen<br />
Tel. 089/ 695590 • Fax 089/ 6921541 Telefon 08807/ 6956 • Fax 08807/ 1473<br />
E-Mail: staedtebau.reiser@t-online.de<br />
E-Mail: goslich@web.de<br />
im Auftrag der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>
Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Teil A Städtebau<br />
1.0 Anlass und Ziel der Änderung 3<br />
2.0 Vorbemerkung und Verfahren, planungsrechtliche Voraussetzungen 4<br />
3.0 Ziele der Raumordnung und Landesplanung, Regionalplanung 4<br />
3.1 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan 4<br />
3.2 Regionalplan Oberland 5<br />
4.0 Stand der kommunalen Bauleitplanung 7<br />
4.1 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan 7<br />
4.2 Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong>, 8<br />
(Alternativstandorte) 8<br />
4.3 Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde 12<br />
4.4 Sonstige Problempunkte; Anbindung übergeordnete Verkehrsnetz/<br />
Verkehrssicherheit /Neudarstellung Gewerbegebiet 14<br />
5.0 Entwicklung des Planungsgebietes 14<br />
5.1 Bauliche Entwicklung und ortsplanerische Ziele 14<br />
5.2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches 15<br />
5.3 Verkehrserschließung 16<br />
5.4 Geplante Nutzungen 19<br />
5.5 Immissionen 19<br />
5.6 Bodenuntersuchung und Altlasten 21<br />
5.7 Grundwasser 21<br />
5.8 Kultur- und Sachgüter 21<br />
5.9 Ver- und Entsorgung 22<br />
6.0 Kiesabbau und Grünordnung 24<br />
6.1 Renaturierungspläne Kiesabbau 24<br />
6.2 Grünordnung 24<br />
6.3 Eingriffs- und Augleichsbilanz 25<br />
7.0 Flächenbilanz 26<br />
Anregungen aus den Bauleitplanverfahren .....<br />
Teil B Umweltbericht<br />
Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 27<br />
1. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 27<br />
2. Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung 32<br />
3. Planungsalternativen 32<br />
4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen 33<br />
5. Verbleibende Eingriffe gemäß Eingriffsregelung 33<br />
6. Ausgleichskonzept 34<br />
7. Zusammenfassung 34<br />
Anlage zum Umweltbericht: Karte „Ausgangszustand • Eingriffsfläche • Augleichsmaßn.“ 35<br />
Anlage 1: Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong> 36<br />
Anlage 2: Darstellung Gesamtkonzeptes „Gewerbegebiet westl, A 95“ von Sindeldorf 37<br />
Zusammenfassende Erklärung ( § 6 Abs. 5 BauGB) ....<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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1.0 Anlass und Ziel der Änderung<br />
Die Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> hat gesamt 1.088 Einwohner (Stand 2008). Die Gemeinde<br />
<strong>Sindelsdorf</strong> ist bestrebt, die Lebens- und Arbeitsbedingungen langfristig strukturell zu<br />
verbessern, u.a. durch die Ansiedlung gewerblicher Arbeitsplätze.<br />
Hierzu wurde im Jahr 2010 eine Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in Sindeldorf<br />
beauftragt. Im Rahmen der Prüfung alternativer Standorte wurde die Voruntersuchung<br />
mit den einschlägigen Behörden vorabgestimmt. Grund hierfür war auch die<br />
Lage des geplanten Gewerbegebietes westlich der Autobahn und damit verbunden die<br />
räumliche Trennung vom Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde östlich der A 95; allerdings<br />
wurde der Standort erst mit Errichtung der A 95 vom Siedlungskörper <strong>Sindelsdorf</strong><br />
abgeschnitten. Der von der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> in Betracht gezogene Standort<br />
westlich der Autobahn genügt damit heute nicht dem Anbindungsgebot des LEP 2006.<br />
Kernanliegen der 11. Teiländerung Flächennutzungspan ist es nunmehr, den Umfang<br />
der gewerblichen Baufläche und der Straßenerschließung weiter abzuklären einschließlich<br />
der verkehrssichereren Ausbildung des A 95-Knotens mit der B 472. Die<br />
nach heutigen Kriterien sehr beengten Auf- und Abfahrten und die westliche Ortsanbindung<br />
von <strong>Sindelsdorf</strong> an die B 472 im Gedränge der A 95-Auffahrt sind auffällig an<br />
Unfällen und sollen daher langfristig vom Straßenbaulastträger verbessert werden. Erst<br />
wenn die FNP-Darstellung rechtswirksam durch die Genehmigung der 11. Teiländerung<br />
erfolgt ist, sollen weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem nachfolgenden<br />
Bebauungsplan unternommen werden.<br />
3
Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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2.0 Vorbemerkung und Verfahren, planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
Die Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan, aufgestellt<br />
von der Bayerischen Landessiedlung GmbH (BLS), IME Nr. IV B – 9121 – 60<br />
vom 01-09.1967, ZIff. I, genehmigt mit RE vom 10.08.1972 Nr. IV B 7 – 6101 WM 35 –<br />
1.<br />
Der Plan wurde bisher neunmal geändert. Die 9. Änderung vom 15.03.2011 /<br />
24.01.2012 umfasst den Teilbereich „Urthaler Hof“ und inzwischen rechtswirksam.<br />
Die 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet Lange<br />
Wand, westlich der A 95 wird im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt. Das<br />
Bauleitplanverfahren wird nach den Regelungen des BauGB zweistufig durchgeführt.<br />
Mit zeitlichem Abstand soll dann der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lange Wand<br />
westlich der A 95“ aufgestellt werden.<br />
3. Raumordnung und Landesplanung, Regionalplanung<br />
3.1 Landesentwicklungsprogramm<br />
Zielvorstellungen<br />
Nach dem Landesentwicklungsprogramm ist <strong>Sindelsdorf</strong> dem Bereich ländlicher Teilräume<br />
im Umfeld der großen Verdichtungsräume zuzuordnen. Wichtige nahe gelegene<br />
Orte mit zentralörtlicher Funktion sind Penzberg und Murnau (Mittelzentren).<br />
Die Gemeinde liegt auf der Entwicklungsachse Murnau - Rosenheim, im ländlichen<br />
Teilraum.<br />
Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind u.a.:<br />
• Schaffung und Erhaltung gleichwertiger und gesunder Lebens- u. Arbeitsbedingungen,<br />
Stärkung der Wirtschaftsstruktur, einseitige Wirtschaftsstrukturen sollen aufgelockert<br />
werden. ·<br />
• Einer Abwanderung soll entgegen gewirkt werden.<br />
• In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Entwicklung der Siedlungstätigkeit<br />
gewährleistet werden. · Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an<br />
geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.<br />
• Dörfer sollen in Ihrer Funktion, Struktur und Gestalt erhalten, erneuert und weiterentwickelt<br />
werden.<br />
Karte 1: Raumstruktur<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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3.2 Regionalplan Oberland (in Kraft getreten am 01.09.1988; Änderungen)<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
Die Region Oberland soll nach dem Leitbild der Nachhaltigkeit als attraktiver Lebens-,<br />
Wirtschafts- und Erholungsraum gesichert und weiterentwickelt werden. Dabei sollen<br />
dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhaltung der natürlichen Ressourcen<br />
besondere Bedeutung beigemessen werden. Das reiche Kulturerbe soll weitergetragen<br />
und die Identität mit dem Raum gepflegt werden.<br />
Der Regionalplan der Region 17 (Stand 01.Juli 2001) gibt folgende Ziele und Definitionen<br />
vor: ·<br />
• <strong>Sindelsdorf</strong> liegt im ländlichen Teilraum, dessen Gebiet als attraktiver Lebens- und<br />
Arbeitsraum für die heimische Bevölkerung erhalten bleiben soll.<br />
• Die Siedlungsentwicklung soll dem Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung<br />
entsprechen. Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen<br />
vor allem die Innenentwicklung gestärkt, Baulandreserven mobilisiert und bereits<br />
ausgewiesene Baugebiete genutzt werden.<br />
• Die Gemeinden sollen sich organisch entwickeln, wobei sich die Siedlungsentwicklung<br />
im Wesentlichen auf den wohnbaulichen und gewerblichen Siedlungsbedarf<br />
für die ortsansässige Bevölkerung beschränken soll.<br />
• Die Siedlungstätigkeit soll auf die charakteristische Siedlungsstruktur und die bauliche<br />
Tradition des Oberlandes ausgerichtet werden.<br />
• Besonders bedeutende und das Oberland prägende Strukturen, wie insbesondere<br />
weithin einsehbare Höhenrücken, Kuppen und Steilhänge, sollen grundsätzlich von<br />
einer Bebauung freigehalten werden.<br />
• Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden.<br />
• Im gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Siedlungsentwicklung einer<br />
Gemeinde den Bedarf der ansässigen Betriebe umfassen, sowie den für die Neuansiedlung<br />
von Betrieben, die zur örtlichen Grundversorgung oder zur Strukturverbesserung<br />
in der Gemeinde notwendig oder die an besondere Standortvoraussetzungen<br />
gebunden sind, beinhalten.<br />
• Das Prinzip der organischen Siedlungsentwicklung lässt grundsätzlich in allen Gemeinden<br />
die Ausweisung von gewerblichen Flächen zu. Allerdings sollen Flächen<br />
bevorzugt in den zentralen Orten und in geeigneten Orten entlang der Entwicklungsachsen<br />
zur Verfügung stehen, da diese unter den überörtlichen Funktionen<br />
auch die entsprechende Arbeitsplatzzentralität wahrnehmen. Auf die Ausführungen<br />
zur gewerblichen Siedlungstätigkeit in Kap. B II 3 wird verwiesen (Z).<br />
• Gewerbegebiete sollen grundsätzlich eine genügende Tragfähigkeit des Standortes<br />
und eine leistungsfähige, überregionale Verkehrsanbindung aufweisen. Ausnahmen<br />
davon sind vor allem dort zulässig, wo es um die Schaffung oder Sicherung<br />
von Arbeitsplätzen in regionalwirtschaftlich bedeutsamen Betrieben geht insbes.<br />
bei der Ansiedlung oder Erweiterung des Produzierenden Gewerbes. Dabei ist zu<br />
beachten, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre mit der Bereitstellung von<br />
Flächen und Infrastruktur außerhalb der Siedlungseinheiten reduziert wird und mit<br />
der Ressource Boden sparsamer umgegangen werden muss. Über ein kommunales<br />
Flächenressourcen-Management sollen Altflächen den Vorzug gegenüber Neuausweisungen<br />
bekommen. Dabei kommt der Nutzung von Konversionsflächen<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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(insbesondere die in der Region vorhandenen Bahnbrachen) eine besondere Bedeutung<br />
zu. Auf das Bündnis zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung<br />
wird dabei hingewiesen. Zu einer sparsamen Lösung hinsichtlich der Bereitstellung<br />
von Flächen und Infrastruktur können auch interkommunale Gewerbegebiete beitragen<br />
(Z).<br />
• Ausnahmen vom Ziel* der Anbindung kommen nur dann in Betracht, wenn wegen<br />
der besonderen Fallgestaltung eine Anbindung an bestehende, geeignete Siedlungseinheiten<br />
nicht möglich ist. Dies können Vorhaben sein, die auf spezifische<br />
Standortvorteile angewiesen sind, die sich an einem anderen, an Siedlungseinheiten<br />
angebundenen, Standort nicht realisieren lassen (z.B. Logistikunternehmen,<br />
das auf unmittelbaren Autobahn- oder Eisenbahnanschluss angewiesen ist). Entsprechendes<br />
kann auch für einen großflächig produzierenden Betrieb gelten, der<br />
aus Gründen der Ortsbildgestaltung nicht an vorhandene Siedlungseinheiten angeschlossen<br />
werden kann.<br />
• nach der gängigen aktuellen Rechtssprechung des VGH ist dieser als Ziel gekennzeichneteGrundsatz<br />
so auf die gemeindliche Bauleitplanung nicht durchgreifend (Anbindungsgebot<br />
bzw. Zersiedlungsverbot des LEP) kein verbindliches Ziel, sondern ein Grundsatz, der der<br />
gemeindlichen Abwägungsentscheidung bei Beachtung bestimmter Vorgaben grundsätzlich<br />
zugänglich ist (§ 1 Abs. 7 BauGB; vgl. Urteil v. 20.04.2011, 15 N 10.1320).<br />
Karte 2: Siedlung und Versorgung<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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4.0 Stand der kommunalen Bauleitplanung<br />
4.1 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die A 95 mit Bauverbotszone und Baubeschränkungszone<br />
dar; dies gilt auch für die B 472. Die Autobahnauffahrten wurden<br />
erst später realisiert.<br />
Dargestellt westlich der Autobahn sind die Ausläufer der Kohle-Grubenfelder der OBB,<br />
die aber soweit bekannt nicht mehr aktuell sind.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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4.2 Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong>, vom 09.April<br />
2010, Architekt Dietfried Gruber, Seehausen Auszug)<br />
4.2.1 Alternativstandorte<br />
Im Vorfeld der 11. FNP-Änderung wurden Alternativ-Standorte für ein Gewerbegebiet<br />
im Gemeindebereich <strong>Sindelsdorf</strong> untersucht. Zu den Einzelheiten wird auf die beigefügte<br />
Untersuchung verwiesen, die der Begründung als Anlage 1 beiliegt. Die Stellungnahme<br />
der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Oberbayern ist in Ziff.<br />
4.3 wiedergegeben.<br />
F<br />
A<br />
B C D<br />
E<br />
Betrachtet wurden in der alternativen Standortuntersuchung Gruber 6 Standorte:<br />
A Standort westlich der A 95 und nördlich der B 472 (Konversionsfläche Kiesabbau)<br />
B Standort östlich der A 95 und nördlich der B 472<br />
C Standort östlich der A 95 und nördlich der B 472 etwa mittig Altort <strong>Sindelsdorf</strong><br />
D Standort nordöstlich <strong>Sindelsdorf</strong> (scheidet aus wegen der exponierten Lage)<br />
E Standort südöstlich Sindeldorf (scheidet aus wegen Kuppenlage)<br />
F Standort westlich der A 95 und südlich der B 472 (Talaue des Sindelsbach)<br />
4.2.2 Bewertung Alternativstandort A<br />
Nach der Bewertung in der Standortuntersuchung Gruber werden für den bevorzugten<br />
Standort A folgende Punkte genannt:<br />
Vorteile<br />
Nachteile:<br />
• Topografie: Das Gebiet ist von beiden • Einsehbar von der A95 in Richtung<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Seiten der B472 nicht einsehbar.<br />
Durch die abgesenkte Lage nach der<br />
erfolgten Ausbeutung der Kieslagerstätte<br />
können Gebäude und ihre Dächer<br />
auf ca. 6-8 m hohen Gebäuden<br />
nahezu vollständig in der Landschaft<br />
verschwinden<br />
• Eine Erschließung für Fahrzeuge von<br />
der SW-Ecke her bewirkt eine starke<br />
Entzerrung der Anschlusspunkte an<br />
der B472<br />
• Die Anbindung an das Dorf ist durch<br />
den vorhandenen asphaltierten Weg<br />
für landwirtschaftliche Fahrzeuge und<br />
Fahrräder parallel zur Bundesstrasse<br />
östlich und westlich möglich ( Bild 4).<br />
Die streckenmäßige Entfernung zum<br />
Ort für Fußgänger oder Radfahrer beträgt<br />
900m bzw. 750 m bis zum Dorfrand,<br />
Die Entfernung in Luftlinie beträgt<br />
290 m von der nächsten Bebauung.<br />
Garmisch-Partenkirchen, vermeidbar<br />
durch stärkere Bepflanzung des westlichen<br />
Damms.<br />
• Allein vom sog. „Berghof“ im Nordwesten<br />
des Gebiets wäre dieses einsehbar,<br />
was aber durch Anordnung<br />
einer geeigneten Bepflanzung sehr<br />
gut abgemildert werden kann.<br />
• Die Lage des Gebietes erweckt den<br />
Anschein, es liege vom Dorfgebiet<br />
weit ab und würde die Zersiedelung<br />
der Landschaft fördern. Durch dessen<br />
Lage an der westlichen Gemeindegrenze<br />
ist jedoch eine weitere Möglichkeit<br />
der Ausdehnung nach Westen<br />
nicht gegeben.<br />
• Die Anbindung an die B472 an der<br />
SW-Ecke würde an einer Stelle erfolgen,<br />
an der bereits eine Untertunnelung<br />
der Bundesstrasse vorhanden ist.<br />
• Aspekte des Immissionsschutzes: Zuträgliche<br />
Immissionswerte für das<br />
Dorfgebiet sind durch die A95 bereits<br />
ausgeschöpft. Zusätzliche Lärmimmissionen,<br />
ausgelöst durch Verkehr<br />
zum und Tätigkeiten im Gewerbegebiet<br />
werden durch die A95 respektive<br />
durch den Wall auf dem sie verläuft<br />
vom Dorfgebiet abgeschirmt.<br />
• Die Planung zum Umbau des<br />
Verkehrsknotens und der Anbindung<br />
des Gewerbegebietes seitens des<br />
staatlichen Bauamts ist abgestimmt in<br />
einem einzigen Schritt möglich.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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3.2.3 Lärmbelastung <strong>Sindelsdorf</strong>s tagsüber durch die A95 und die B472<br />
Quelle: Lärmbelastungskataster Bayern mit Ergänzung durch Angaben des Ing.-Büro Möhler & Partner<br />
4.2.4 Einbindung des bevorzugten Gebietes in die Landschaft<br />
Ausschließlich von der Nordseite und für die Autofahrer auf der A95 ist das Gelände<br />
derzeit einsehbar. Ein großer Streckenabschnitt der Autobahn München – Garmisch<br />
weist die Eigenart auf, nur durch Wälder und freie Landschaft zu führen. Besiedelungen<br />
sind nur entfernt zu sehen. Mit <strong>Sindelsdorf</strong> taucht die erste Stelle auf, an der sich<br />
die beengenden Berge des Voralpenlands auswirken und Siedlungsgebiete ganz an<br />
die Autobahn heranreichen. Schon bei der damaligen Planung musste die Trasse den<br />
einzig möglichen Weg wählen: Westlich vom Dorf stellte sich der „Königsberg“ in den<br />
Weg, östlich von ihm verbot das Feuchtgebiet des Losachtales eine Trassenführung<br />
der Autobahn. Die topographischen Gegebenheiten haben unausweichlich zum Bau<br />
der A95 in heutiger Lage und zu der heutigen Benachteiligung <strong>Sindelsdorf</strong>s durch<br />
Lärmimmissionen und die Einengung seiner Entwicklungsmöglichkeiten gefüḧrt.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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4.2.5 Besonderheiten für ein Gewerbegebiet am vorgeschlagenen Standort<br />
Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben muss aufgrund der Lärmbelastung des Gebietes<br />
durch die A95 beschränkt werden. Zugelassen werden können Betriebe, die selbst<br />
störend sind oder sein können und solche, die von der Lärmimmission der Autobahn<br />
nicht beeinträchtigt werden, wie:<br />
Handwerksbetriebe,<br />
Großhandelsbetriebe<br />
Produzierendes Gewerbe<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Tankstelle<br />
KFZ- oder Landmaschinen-Handel und –Reparatur,<br />
jedoch, nach heutigem Beurteilungsstand, mit Betriebswohnungen nur an lärmabgewandten<br />
Standorten.<br />
Nicht zugelassen werden sollen:<br />
Einzelhandel<br />
Factory-Outlets<br />
Beherbergungsgewerbe,<br />
Trotz dieser Beschränkungen würde ein Gewerbegebiet an der vorgeschlagenen Stelle<br />
den Bedarf <strong>Sindelsdorf</strong>s decken.<br />
4.2.5 Abschließende Zusammenfassung:<br />
Bisherige Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern gingen von der Forderung<br />
des LEP nach ortsnaher Lage eines Gewerbegebietes aus. Die Abtrennung des gewählten<br />
Planungsgebietes durch die A95 und die B472 ist plangrafisch auffallend, aber<br />
räumlich-strukturell nicht das Ausschlaggebende. Andere Flächen außer dem an dieser<br />
Stelle stehen nicht zur Verfügung, weil sie bereits anderweitig zweckbestimmt sind,<br />
in den meisten Fällen nicht für Siedlungszwecke. Die Abtrennung eines geeigneten<br />
Gebietes vom siedlungsnahen Raum durch den Bau der A95 war in den 60er-Jahren<br />
nicht vermeidbar und damals in seinen heutigen Konsequenzen nicht überschaubar.<br />
Diese Umstände dürfen heute nicht dafür Ursache sein, dass <strong>Sindelsdorf</strong> andere Ziele<br />
des LEP und der Regionalplanung zu seinem Nachteil nicht erfüllen kann.<br />
4.3 Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde<br />
– Schr. v. 15.11.2010, Az. 24.1-8291-WM<br />
Standortuntersuchung<br />
Nachdem das zunächst vorgelegte Konzept den Anforderungen noch nicht genügte,<br />
konkretisierte die Gemeinde im zuletzt vorgelegten Standortkonzept in der Fassung<br />
vom 25.09.2010 die Bewertung u. a. um Aussagen zur Eignung der untersuchten Alternativstandorte.<br />
Dabei wurden alle, im südlichen Gemeindegebiet zur Verfügung stehenden<br />
Flächen aufgrund der unmittelbaren Schutzvorbehalte, wie Wasserschutzgebiet,<br />
FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet oder landschaftliches Vorbehaltsgebiet angrenzend<br />
an einen gewerblich genutzten Bereich als nicht geeignet eingestuft. Weitere<br />
mögliche Standorte wurden wegen schwieriger verkehrlicher Erschließung oder befürchteter<br />
Lärmbelastung von der Gemeinde ausgeschlossen. Gleichzeitig konnte<br />
der aktuelle sowie mittelfristig erwartete Bedarf herausgearbeitet und den freien Restflächen<br />
im Gemeindegebiet gegenübergestellt werden. Im Ergebnis wurden die innerörtlichen<br />
Reserveflächen als zu klein für den erforderlichen potentiellen Bedarf gewertet.<br />
Als Gründe für die Nutzung der Fläche westlich der Autobahn als Gewerbegebiet<br />
nach erfolgtem Kiesabbau und entsprechender Wiederverfüllung (s. Nachfolgenutzung<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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RP 17 B IV 5.4.3.2 G) verweist die Gemeinde sowohl auf die topografische Eignung<br />
(tiefer liegendes Geländeniveau und dadurch wenig negative optische Fernwirkung) als<br />
auch die Vorbelastung und die verkehrstechnischen Erschließungsvorteile.<br />
Bewertung der Standortuntersuchung<br />
Anhand der vorgelegten Standortuntersuchung bzw. des Gesamtentwicklungskonzeptes<br />
kann aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde davon ausgegangen werden,<br />
dass hier ein „Ausnahmetatbestand“ vorliegt und damit die Planung ortsplanerisch sowie<br />
im Sinne einer organischen Entwicklung mit den Erfordernissen einer nachhaltigen<br />
Siedlungsentwicklung grundsätzlich in Einklang gebracht werden kann. Allerdings erscheint<br />
der Umfang der Planungsfläche von ca. 12 ha für den Bedarf der Gemeinde<br />
<strong>Sindelsdorf</strong> überdimensioniert. Das Vorhaben soll daher in deutlich reduzierter Form<br />
und unter Festsetzung mehrerer Bauabschnitte durchgeführt werden.<br />
Belange des Kiesabbaus<br />
Der besagte Standort liegt in einer für den Kiesabbau genutzten Fläche und ist als Vorranggebiet<br />
für Kies und Sand, VR 429 K1, im Regionalplan Oberland - Karte 2 - ausgewiesen.<br />
Gemäß RP 17 B IV 5.2.1 sind Vorranggebiete für die Gewinnung der genannten<br />
Bodenschätze vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen<br />
Gebieten ausgeschlossen, soweit sie mit dem Abbau nicht vereinbar sind. Dem<br />
Ziel entsprechend, müssen im Bereich der geplanten gewerblichen Baufläche die abbauwürdigen<br />
Kiesvorkommen vollständig abgebaut und rekultiviert bzw. wiederverfüllt<br />
sein, bevor das Vorhaben realisiert werden könnte. Daher kann im vorliegenden Fall<br />
die Flächendarstellung des Gewerbegebietes nur für bereits abgebaute Flächen erfolgen.<br />
Zusammenfassung<br />
Unter Berücksichtigung der genannten Belange kann die Planung in reduziertem Umfang<br />
und als Ausweisung nur auf bereits abgebauten Flächen mit den Erfordernissen<br />
der Raumordnung in Einklang gebracht werden. Der Ausschluss von Einzelhandel,<br />
Factory-Outlets und des Beherbergungsgewerbes wird begrüßt und ist bei einem Gewerbegebiet<br />
in der besonderen, abgetrennten Lage notwendig.<br />
Nach der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde<br />
– Schr. v. 15.11.2010, Az. 24.1-8291-WM erscheint eine Neudarstellung in<br />
einer Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich Erfolg versprechend, wobei jedoch<br />
die Darstellung gegenüber der Untersuchung des Büros Gruber vom 9. April 2010 in<br />
„deutlich reduzierter Form und unter Festsetzung mehrerer Bauabschnitte“ erfolgen<br />
soll. Dabei können nur diejenigen Flächen einer baulichen Gewerbenutzung zugeführt<br />
werden, für die der Kiesabbau abgeschlossen ist.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Aus städtebaulicher Sicht erscheint eine Reduzierung zweckmäßig, auch um den<br />
Standort zu sichern. Eine spätere Erweiterung der Gewerbefläche ist bei Bedarf möglich.<br />
4.4 Sonstige Problempunkte; Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz/<br />
Verkehrssicherheit /Neudarstellung Gewerbegebiet<br />
Aufgrund der Beengtheit der Autobahnabfahrten und der in kurzem Abstand folgenden<br />
Ortszufahrt <strong>Sindelsdorf</strong> besteht eine erkennbare Unfallhäufigkeit in diesem Bereich.<br />
Die Zu- und Abfahrten zur Autobahn im Bereich <strong>Sindelsdorf</strong> sind damit zumindest nicht<br />
optimal. Dies gilt auch für die Ortszufahrt von <strong>Sindelsdorf</strong> von Westen her. Aus städtebaulicher<br />
und verkehrlicher Sicht wären daher folgende Maßnahmen des Straßenbaulastträgers<br />
zweckmäßig:<br />
1. Den verkehrssicheren Aus- bzw. Umbau der Autobahnauf- und -abfahrten der A 95<br />
im Bereich der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>, um die bestehenden Unzulänglichkeiten der<br />
Straßenführung (Unfallschwerpunkt !) zu beseitigen.<br />
2. Damit verbunden sollen dringend Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um die ständigen<br />
Staus durch die Abbiegespur zu den Stoßzeiten auf der B 472 zu beseitigen.<br />
Vielleicht könnten die Verkehrssicherheits- und Kapazitätsprobleme durch die Anlegung<br />
eines Kreisverkehrs, ggf. mit Bypass sachgerecht gelöst werden.<br />
3. Ganz dringend soll ein P + R-Platz für die Autobahnpendler im Zusammenhang mit<br />
der zunehmenden Zahl von Fahrgemeinschaften angelegt werden, wobei sich hier<br />
die Westseite der A 95 anbietet. (Ggf. kann dies mit der Anbindung des geplanten<br />
Gewerbegebietes <strong>Sindelsdorf</strong> (11. Flächennutzungsplanänderung) bewerkstelligt<br />
werden.<br />
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Zusammenhang mit der Neuanbindung<br />
des Gewerbegebietes ist zu beachten, dass keine neuen sicherheitsrelevanten Probleme<br />
geschaffen werden. Hierbei bietet die Flächennutzungsplanänderung durchaus<br />
Potential, die einzelnen Belange konkreter darzustellen, in der Begründung aus gemeindlicher<br />
Sicht herauszuarbeiten im Sinne einer qualitätvollen Ortsplanung. Im Zusammenhang<br />
mit der anstehenden Flächennutzungsplanänderung und der Erschließung<br />
des Gewerbegebietes wird daher der Umgriff der 11. FNP-Änderung weiter gefasst.<br />
Soweit bekannt, hat sich auch nach Auffassung des Staatl. Bauamt Weilheim die<br />
Einschätzung betreffend Verkehr bestätigt.<br />
5.0 Entwicklung des Planungsgebietes<br />
5.1 Bauliche Entwicklung und Ortsplanerische Ziele<br />
Zur Ansiedlung von Handwerks- und Gewerbebetrieben werden im Rahmen der 11.<br />
Teiländerung Flächennutzungsplan geeignete Flächen neu dargestellt. Wegen des<br />
14
Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Bedarfes wird auf die Stanortuntersuchung des Büros Gruber Bezug genommen (Anlage<br />
1). Damit soll zum einen ortsansässigen Betrieben die Möglichkeit zur Umsiedelung<br />
und Erweiterung gegeben werden, zum anderen sollen auch in einem erheblichen<br />
Maße neuen Gewerbebetrieben die Möglichkeit zur Ansiedlung gegeben werden (örtliche<br />
Grundversorgung und Strukturverbesserung).<br />
Insgesamt sollen damit im Hinblick auf den Strukturwandel der Landwirtschaft wohnungsnahe<br />
gewerbliche Arbeitsplätze besonders im produzierenden Gewerbe an der<br />
überregionalen und gut erschlossenen Entwicklungsachse entstehen. Damit soll auch<br />
eine ausreichend tragfähige wirtschaftliche Grundlage für die Bevölkerung gesichert<br />
werden, am angestammten Wohnort zu wohnen, Einkommen zu erwerben um die<br />
Baudenkmäler pflegen zu können. In der Folge soll auch durch eine organische Entwicklung<br />
im Wohnungswesen mehr Potential entstehen, um die Nahversorgungsaufgaben<br />
der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> besser erfüllen zu können: Kindergarten, Grundschule,<br />
Nahversorgung, ...). Die jetzige Situation ist bekanntermaßen unzureichend.<br />
5.2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches<br />
Der Änderungsbereich liegt zwischen Dürnhausen und der A 95 in einem topographisch<br />
weitgehend ebenen Gelände. Der als Gewerbegebiet vorgesehene Bereich wird<br />
in absehebarer Zeit ausgebeutet sein und ca. 8 – 9 m tiefer liegen als das natürliche<br />
Gelände. Aus Gründen der Fundamentierung und der ortsplanerischen Einbindung<br />
erscheint die abgesenkte Lage ortsplanerisch und wirtschaftlich zweckmäßig. Allerdings<br />
ist das Gebiet von der A 95 („Urlaubsautobahn“ in den Süden nach Garmisch-<br />
Partenkirchen/ Alpen) empfindlich für oft kritisierte Gewerbegebiete in Form von unschöner<br />
„Bandinfrastruktur“. Daher wird es unumgänglich sein, lieber mehr als weniger<br />
für die Grünordung und die landschaftliche Einbindung zu tun. Dies bedeutet in jedem<br />
Fall einen erheblich größeren Flächenanteil für grünordnerische Maßnahmen als üblich.<br />
Nachdem die Einsicht von oben / Norden her gegeben ist, muss das Gesamtgebiet<br />
trotz der abgesenkten Lage neben einer auskömmlichen Randeingrünung dominierende<br />
Grünstrukturen in Ost-Westrichtung mit Geländemodellationen aufweisen,<br />
die das Gebiet intern gliedern und gestalten. Wegen der Aufsicht sollten nur Flächdächer<br />
oder ganz flach geneigte Sattel- und Pultdächer mit Begrünung zugelassen werden<br />
als extensive Gründächer. Solaranlagen sollten in Teilbereichen aufgeständert<br />
ermöglicht werden, da von der Nordansicht dies weniger stört. Für die Zulassung von<br />
Solardächern sollten zusätzliche flächenbezogende Pflanzbindungen im Bebauungsplan<br />
erfolgen.<br />
Der Änderungsbereich umfasst ca. 15 ha, wobei aber die gewerbliche Bruttobaufläche<br />
nur etwa 5,1 ha beträgt. Der Restbereich umfasst die Anliegen P + R, Sondergebiet<br />
Autobahn und die Autobahnauffahrten einschließlich des Straßenabschnitts der B 472.<br />
15
Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
5.3 Verkehrserschließung<br />
Zur verkehrlichen Erschließung des vorgesehenen Gebietes sind umfangreiche Maßnahmen<br />
erforderlich. Darüber hinaus wäre es aus verkehrlicher Sicht zweckmäßig,<br />
auch bekannte Probleme im übergeordneten Verkehrsnetz zu lösen (Ziff. 4.4). Hierzu<br />
sollen verschiedene Möglichkeiten im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung<br />
aufgezeigt und im Änderungsverfahren wenn möglich näher sondiert und abgeklärt<br />
werden:<br />
Anbindung des Gewerbegebietes:<br />
Auf der Westseite wurde nach Sondierung beim Staatlichen Bauamt Weilheim die geforderte<br />
höhenfreie Anbindung des geplanten Gewerbegebietes im Bereich der bestehenden<br />
Unterführung, die aber deutlich aufzuweiten ist, eingeplant. Nachdem das Gewerbegebiet<br />
tiefer liegt wegen der Auskofferung der Kiesgrube, sind lediglich auf der<br />
Nord- und Südseite je 1 Rampe mit ca. 100 m Länge und Steigungen von 3,4 – 4 %<br />
erforderlich.<br />
Gesamtkonzept Gewerbegebiet mit Erschließung und Umgestaltung Auffahrt A 95 Ost<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Auf der Südseite der B 472 wurde als ein möglicher Standort eine Fläche für P + R –<br />
Platz für Berufspendler eingeplant. Soweit Bedarf besteht, könnte ein Sondergebiet mit<br />
Funktionen ausschließlich für Autobahnservice (bedarfsabhängig) errichtet werden.<br />
Wegen der ortsplanerisch exponierten Lage der Fläche, die in die Heubachtalaue ausstrahlt,<br />
kommt allerdings ein flächenaufwendiger sog. „Autohof“ aus Sicht der Gemeinde<br />
<strong>Sindelsdorf</strong> nicht in Frage (Flächenbedarf ca. 3,5 – 4 ha (= Größe des gesamten<br />
Gewerbegebietes!).<br />
Der Geh- und Radweg auf der Nordseite muss aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />
wegen der höhenfreien Anbindugn des Gewerbegebietes hier aufgelassen und teils auf<br />
der Westseite der Autobahn und dann nach Westen wieder mit dem bestehenden<br />
Weg, auch für die Landwirtschaft, verbunden werden. Geh- und Radweg Sindeldorf –<br />
Gewerbegebiet könnte im Wesentlichen unverändert bleiben.<br />
Ostanschluss Autobahn / <strong>Sindelsdorf</strong>-Ort:<br />
Unabhängig von der Anbindung des Gewerbegebietes soll die östliche Autobahnausfahrt<br />
deutlich verkehrssicherer werden durch den Umbau mit Zusammenfassung der<br />
unfallträchtigen, kurz aufeinanderfolgenden Knotenpunkte Autobahnauffahrt und Zufahrt<br />
Ort Sindeldorf. Dieses Planungsziel ist daher in der 11. Änderung dargestellt.<br />
Maßgeblich ist natürlich die nachfolgende Fachplanung des Straßenbaus (§ 37<br />
BauGB).<br />
Variante 1 („Zusammenführung“):<br />
Diese Variante sieht auf der Ostseite der Autobahn eine „Ertüchtigung“ der Autobahnabfahrt<br />
einschließlich eines größeren Kreisverkehrs (ø > 50 m) vor.<br />
Variante Ost („Trennungslösung“):<br />
Diese Variante plant wegen der bekannten Verkehrssicherheitsprobleme die Veränderung<br />
der Ortsanbindung <strong>Sindelsdorf</strong> um ca. 50 m nach Osten verschoben ein. Damit<br />
wird der historische Verlauf der B 472 alt aufgegeben und ein deutlich größerer Abstand<br />
zwischen Autobahnauffahrt und Ortszufahrt <strong>Sindelsdorf</strong> erreicht. Bei einer<br />
durchgehenden Linksabbiegespur mit baulicher Trennung ergibt sich damit vor der<br />
Autobahnauffahrt ein Stauraum für ca. 16 Pkw. Der Platz für P+R würde sich ggf. vergrößern<br />
lassen. Allerdings müssen die topographischen Randbedingungen näher abgeklärt<br />
werden, ebenfalls die immissionsmäßigen Auswirkungen.<br />
Der Gemeinderat <strong>Sindelsdorf</strong> hat in der Billigungssitzung am 08. April 2013 für die 11.<br />
FNP-Änderung ausdrücklich festgestellt, dass aus ortsplanerischen Gründen und zur<br />
Milderung der erheblichen Schallimmissionen in jedem Fall der große Kreisverkehr<br />
bevorzugt wird. Der geplante P+R-Platz soll nach Auffassung der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong><br />
ebenfalls zusammengefasst auf der Westseite der Autobahn liegen, um die Immissionen<br />
zu mildern und um den Ortseingang des Fremdenverkehrsortes von <strong>Sindelsdorf</strong><br />
durch eine höherwertige Gestaltjung mit Grün besser gestalten zu können.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Beispiel B 2 / Anschluss Langweid / Kreis-, GV-Str. Beispiel A 8 / Anschluss Fürstenfeldbruck<br />
ÖPNV und Busse<br />
Insgesamt kann das Planungsgebiet in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
eingebunden werden (Oberbayernbus Nr. 9617; Penzberg − Iffeldorf − Antdorf −<br />
Habach − <strong>Sindelsdorf</strong> − Penzberg Nr. 9617; ca. 13 Möglichkeiten). Ebenso ist das Gebiet<br />
durch den Geh- und Radweg zwischen <strong>Sindelsdorf</strong> und Dürnhausen gut und verkehrssicher<br />
erschlossen. Im Zuge des Ausbaus der B 472 / Knotenpunkte in Verbindung<br />
mit dem Gewerbegebiet kann eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet werden.<br />
Auch die Lage des geplanten P+R-Platzes wäre dann günstig. Ein Bahnhaltepunkt<br />
ist nicht vorhanden oder sinnvoll darstellbar.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
5.4 Geplante Nutzungen<br />
Vorgesehen sind übliche gewerbliche Bauflächen (Produktion). Wegen der städtebaulich<br />
nicht integrierten Lage sollen u.a. Einzelhandelsnutzungen, Factory-Outlets ausgeschlossen<br />
werden, und wegen der großen Immissionsbelastung auch Beherbergungsgewerbe<br />
und weitgehend oder insgesamt betriebsbedingtes Wohnen.<br />
Ebenso sollen Betriebe mit erheblich umweltgefährdenden Stoffen und Emissionen<br />
nicht zugelassen werden wegen der topographisch abgesenkten Lage und dem östlich<br />
benachbarten Ort <strong>Sindelsdorf</strong>.<br />
Anderweitige Standorte und Flächen<br />
Im Ortsbereich <strong>Sindelsdorf</strong> selbst sind für gewerbliche Entwicklungen und zur Neuansiedlung<br />
von Betrieben keine nennenswerten Flächen mehr vorhanden. Leerstehende<br />
und verfügbare Hofstellen bestehen nicht.<br />
Interkommunale Gewerbegebiete<br />
Ein derartiger Standort bietet sich nicht an. Denkbar wäre hier aber die Erweiterung<br />
des Standortes in Richtung Dürnhausen, da der Standort Sindeldorf direkt an der Gemeindegebietsgrenze<br />
zu Habach/OT Dürnhausen liegt. Allerdings befindet sich auf<br />
Flur Dürnhausen die Vorrangfläche Kies und Sand der Regionalplanung. Diese Darstellung<br />
im Regionalplan hat gem. § 1 Abs. 4 BauGB Vorrang vor anderen Nutzungen<br />
und ist nicht abwägungsfähig.<br />
5.5 Immissionen<br />
Gewerbeimmissionen und Wohnen<br />
Das Gebot der räumlichen Trennung gem. § 50 BImSchG, nachdem bei raumbedeutsamen<br />
Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen<br />
Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen und in<br />
Betriebsbereichen entstehende Auswirkungen von schweren Unfällen im Sinne des<br />
Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG auf die ausschließlich oder überwiegend dem<br />
Wohnen dienenden Gebiet sowie auf sonstigen schutzbedürftigen Gebiete soweit wie<br />
möglich vermieden werden, wird bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt.<br />
Die gewerblichen Bauflächen liegen im Außenbereich.<br />
Nach § 1 Abs. 5 sind bei Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Anforderungen<br />
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Um zu beurteilen,<br />
ob durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes als Industriegebiet diese Anforderungen<br />
für die schützenswerte Bebauung hinsichtlich des Schallschutzes erfüllt sind,<br />
können die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,<br />
Teil 1 herangezogen werden.<br />
Für die geplante gewerbliche Baufläche wird im Rahmen des anschließenden Bebauungsplanverfahrens<br />
noch eine schalltechnische Untersuchung erstellt einschließlich<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Lärmkontingentierung. Bei den einzelnen relevanten Bauanträgen kann dann die Einhaltung<br />
der betreffenden Lärmwerte nachgewiesen werden.<br />
Im Zusammenhang mit einem wirksamen Immissionsschutz der im Außenbereich gelegenen<br />
gewerblichen Bauflächen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rahmenbedingungen<br />
gegenüber früher (laute Schmiedehämmer etc.) deutlich verbessert haben<br />
durch den Einsatz neuer Techniken und geänderter Betriebsabläufe.<br />
Verkehrsimmissionen<br />
Straßenbelastungskarte Staatliches Bauamt Weilheim von 2012<br />
Lärmbelastung <strong>Sindelsdorf</strong> tagsüber durch die A95 und die B472<br />
Quelle: Lärmbelastungskataster Bayern mit Ergänzung durch Angaben des Ing.-Büro Möhler & Partner<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Landwirtschaftliche Immissionen<br />
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist darauf hin, dass durch die<br />
Bauleitplanung die landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden Flächen nicht beeinträchtigt<br />
und die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe nicht eingeschränkt werden<br />
darf. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind zu dulden. Forstliche Belange<br />
sind nicht betroffen.<br />
5.6 Bodenuntersuchung und Altlasten<br />
Im Planbereich sind der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> keine Grundstücksflächen im Kataster<br />
gem. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz (BayBodSchG), Stand 31. März 2004 bekannt,<br />
für die ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht.<br />
Allgemein werden zu derartigen Problembereichen von den Fachbehörden folgende<br />
Hinweise gegeben:<br />
,,Laut aktuelle Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Deponieinformationssystems<br />
(ABuDlS) für den Landkreis Weilheim-Schongau sind keine gefahrenverdächtigen Flächen mit<br />
erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer<br />
Weise auf das Schutzgut ,,menschliche Gesundheit" durch die geplante Nutzung im Geltungsbereich<br />
der o.g. Flächennutzungsplanänderung einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse<br />
beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung des<br />
Geländes oder aus Auffüllungen ableiten lassen, so sind diese gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB<br />
zu berücksichtigen. ln diesem Fall wird empfohlen, die weiteren Maßnahmen entspr. § 21<br />
Abs.1, § 40 Abs. 2 KrW-/AbfG und Art. 1 Satz1 und 2 BayBodSchG mit der Unteren Abfall-,<br />
Bodenschutzbehörde abzustimmen."<br />
5.7 Grundwasser<br />
Der Grundwasserspiegel wird ca. 12 m unter Geländeoberkante angenommen.<br />
5.8 Kultur- und Sachgüter<br />
Unter dem Begriff Kulturgut werden neben historischen Kulturlandschaften, geschützten<br />
oder schützenswerten Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern auch alle weiteren Objekte<br />
(einschließlich ihres notwendigen Umgebungsbezuges) erfasst, die als kulturhistorisch<br />
bedeutsam zu bezeichnen sind. Im Plangebiet selbst sind keine derartigen<br />
Kulturgüter bekannt.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Bezüglich Bodendenkmäler wird aber auf Folgendes hingewiesen:<br />
„Eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayrische<br />
Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1 –<br />
2 DSchG.“<br />
DSchG Art. 8,1: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet<br />
sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer<br />
und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten<br />
befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben,<br />
aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder<br />
den Leiter der Arbeiten befreit.<br />
Art. 8,2: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche<br />
nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />
die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
5.10 Ver- und Entsorgung<br />
Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung muss durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung erfolgen.<br />
Abwässer<br />
Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes befindet sich noch kein Kanal; dieser<br />
muss noch erstellt werden. Sodann werden die Abwässer durch den Anschluss an die<br />
vorhandene Kanalisation von <strong>Sindelsdorf</strong> abgeleitet. Die Abwasserentsorgung kann<br />
über das öffentliche Kanalnetz sichergestellt werden, das ausreichend aufnahmefähig<br />
ist. Erforderlich ist der Anschluss an die zentrale Entwässerungsanlage der Gemeinde.<br />
Niederschlagswasser<br />
Das anfallende Oberflächenwasser ist aus wasserwirtschaftlichen Gründen grundsätzlich<br />
auf dem Grundstück selbst zu versickern.<br />
Das Niederschlagwasser soll soweit möglich gesammelt und auf den Parzellen versickert<br />
werden. Nach den Erkenntnissen der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> ist im Planbereich<br />
kiesiger Untergrund vorhanden, so dass eine Versickerung grundsätzlich möglich ist.<br />
Amtliche Beobachtungen von Grundwasserständen liegen nicht vor; sie sind deshalb<br />
eigenverantwortlich von den Bauherren zu erkunden. Wasserwirtschaftliches Ziel ist<br />
die naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. Daher sollten so wenig Flächen<br />
wie möglich versiegelt werden.<br />
Daher sollte unverschmutztes Niederschlagswasser nach Möglichkeit vor Ort versickert<br />
werden. Priorität hat dabei nach § 3 Abs. 1 NWFreiV eine flächenhafte Versickerung<br />
über eine geeignete, bewachsene Oberbodenschicht. Erst wenn dies nicht möglich<br />
ist, kann eine Versickerung nach Vorreinigung über Versickerungsanlagen erfolgen<br />
(§ 3 Abs. 2 NWFreiV).<br />
Weiteres regelt der Bebauungsplan.<br />
Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung wird durch Anschluss an das Versorgungsnetz der E.ON Bayern<br />
AG vorgenommen, wobei je nach Art der Betriebe eine neu zu errichtende Trafostationen<br />
ist. Das Baugebiet soll verkabelt werden.<br />
Wertstoffe/Müll<br />
Die Abfallentsorgung des Bio- und Restmülls ist durch die Müllabfuhr des Landkreises<br />
Weilheim-Schongau sichergestellt.<br />
Erdgas<br />
Eine Versorgung mit Erdgas ist derzeit nicht möglich.<br />
Löschwasser<br />
Die Löschwasserversorgung wird nach den einschlägigen Planungsrichtlinien sichergestellt.<br />
Trinkwasserschutzgebiete<br />
Trinkwasserschutzgebiete werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
6.0 Kiesabbau und Grünordnung<br />
6.1 Renaturierungspläne Kiesabbau, Fl.-Nrn. 1338/1, 1338/2, 1337, 1338 und<br />
1339<br />
Der Kiesabbau soll in Teilbereichen bis 2013 beendet werden, im nördlichen Bereich<br />
bis ca. 2016. Die Ausbeute im Genehmigungsbescheid ist jedoch demnach bis 2016 (!)<br />
befristet. Die Abbaugenehmigung umfasst die Flächen bis einschließlich Fl.Nr. 1337.<br />
Teilweise sind die geplanten gewerblichen Bauflächen in Besitz der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>,<br />
teilweise steht das Grundeigentum beim Kieswerksbetreiber, teils sind die<br />
Flächen privat.<br />
Inwieweit neben dem Kiesabbau (Trockenabbau) anderweitige Nachfolgenutzungen<br />
wie z.B. Recycling Teil des Bauantrages / Genehmigungsbescheid waren, ist derzeit<br />
nicht bekannt.<br />
Voraussetzung für den Standort Gewerbegebiet westlich der Autobahn München –<br />
GAP ist jedoch, dass die Vorrangflächen ausgekiest sind.<br />
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist keine Wiederverfüllung der Trockenausbeute<br />
beabsichtigt, sondern es soll auf einem tieferen Niveau (ca. 8,70 m unter GOK im Süden,<br />
ca. 10 m nördlich davon (einschließlich Absetzbecken / Versickerungsbecken)<br />
eine eingetiefte Fläche verbleiben, die letztlich die neue Ebene für das geplante Gewerbegebiet<br />
bilden soll.<br />
6.2 Grünordnung<br />
An den Außenrändern der Bauflächen wird eine öffentliche Randeingrünung mit Geländemodellierung/Böschung<br />
eingeplant aus der Erkenntnis, dass das Verlagern der<br />
Grünordnung auf die Gewerbegrundstücke regelmäßig zu völlig unbefriedigenden Ergebnissen<br />
führt bis hin zu gänzlichem Entfall.<br />
Darüber hinaus wird das Gebiet, das in zwei Abschnitten verwirklicht werden soll, mittig<br />
mit einem öffentlichen Grünstreifen unterteilt, der ebenfals als Böschung ausgebildet<br />
werden soll und von der Autobahn her die Gesamtfläche gliedert und großräumig besser<br />
in das Landschaftsbild einbinden soll. Ggf. kann hier auch auf der oberen Ebene (=<br />
Ursprungsgelände) ein Ost- West- Fußweg zwischen Bäumen geführt werden.<br />
In Verbindung mit der Neustrukturierung und Ertüchtigung des Verkehrsnetzes Pflanzung<br />
i9st die Pflanzung von großkronigen und kleinkronigen Bäumen und Sträuchern<br />
vorgesehen. Südlich der B 472 ist neben den straßenbaulichen Maßnahmen der teilweise<br />
Ausgleich des nördlichen Gewerbegebietes vorgesehen.<br />
• Anordnung einer auskömmlichen „Randeingrünung“;<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
• wegen der Dachaufsicht Beschränkung der Wandhöhen und Flächdächer als<br />
Gründächer;<br />
• Gestaltung des Straßenraumes mit großkronigen Bäumen;<br />
• naturnahe Kies- und Schotterflächen für untergeordnete Gehwege und Parkstreifen;<br />
• Freihaltung der Bodenstandorte für Großbäume von Leitungen;<br />
• Durchgrünung durch Pflanzgebote (heimische hochstämmige Bäume und Sträucher);<br />
• Schonender Umgang mit Natur und Landschaft durch Regenwasserversickerung in<br />
den Eingrünungsflächen und im Gebiet selbst (z.B. durch Rigolensystem für Oberflächenentwässerung<br />
begleitend entlang der Erschließungsstraßen; Ableitung über<br />
offene Gräben in der Mitte des Gebietes und am Nordrand in die öffentlichen Grünund<br />
Ausgleichsflächen.<br />
6.3 Eingriffs- Ausgleichsbilanz<br />
Im Zusammenhang mit der Anwendung der Eingriffsregelung des § 1a Baugesetzbuch<br />
wird auf die Ausführungen des Umweltberichtes in Teil B verwiesen. Ein genauer<br />
Nachweis wird im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Sindelsdorf</strong>,<br />
westlich der A 95“ erbracht.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
7.0 Flächenbilanz<br />
Gewerbegebiet<br />
Sondergebiet "Autobahn-Serviceflächen"<br />
Park- und Ride-Flächen (80 Plätze)<br />
öffentliche Grünflächen<br />
private Eingrünungsflächen<br />
Flächen für Hauptverkehrsstraßen<br />
Fläche für die Landwirtschaft<br />
Ausgleichsflächen<br />
Umgriff 11. FNP-Teiländerung gesamt<br />
39.830 qm<br />
4.445 qm<br />
2.860 qm<br />
49.260 qm<br />
16.900 qm<br />
20.785 qm<br />
1.010 qm<br />
11.500 qm<br />
154.600 qm<br />
(alle Flächen überschlägig und unverbindlich!)<br />
7.2 Flächenausweisung und Arbeitsplätze<br />
(Annahme: 1 ha GE >>> ca. 35 - 50 AP)<br />
gewerblichen Baufläche 4 ha >>> 140 - 200 Arbeitsplätze<br />
Aus städtebaulicher Sicht wird angeregt, möglichst keine flächenintensive Betriebe,<br />
z.B. Logistikunternehmen anzustreben, sondern statt dessen lieber arbeitsplatzintensive<br />
Betriebe mit geringerem Flächenbedarf (sparsamer, nachhaltiger Umgang mit<br />
Grund und Boden).<br />
Vorbildhaft für Sindeldorf können die Gewerbegebiete von Münsing und Bernried am<br />
Starberger See (je ca. 4 ha) sein.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Teil B Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />
Die Umweltprüfung ist ein Verfahren, das die voraussichtlichen Auswirkungen des<br />
Bauleitplans auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig untersucht.<br />
Die gesetzliche Grundlage liefert das Baugesetzbuch (BauGB) in der novellierten Fassung<br />
vom 20.07.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember<br />
2006 (BGBl. I S. 3316) (§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung, § 1a<br />
ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 2, vor allem Abs. 4 - Umweltprüfung)<br />
1. Grundlagen und Allgemeines<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes.<br />
Für die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes wurden die Ergebnisse einer<br />
örtlichen Kartierung verwendet sowie Informationen aus dem Flächennutzungsplan der<br />
Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> und dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises<br />
Weilheim-Schongau, Stand Februar 1997.<br />
Die Fläche des Geltungsbereiches liegt nördlich des Sindelsbaches am Nordrand einer<br />
Niederterrasse zwischen <strong>Sindelsdorf</strong> im Südosten und dem Habacher Ortsteil Dürnhausen<br />
im Westen.<br />
Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder Wasserschutzgebiete sind<br />
nicht ausgewiesen. Natura 2000-Gebiete, geschützt gem. Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)<br />
und gem. Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)<br />
liegen im Geltungsbereich nicht vor.<br />
1.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes<br />
Gemäß der Karte „Naturräumliche Gliederung Deutschlands mit Höhenschichten“ nach<br />
MEYNEN, E und SCHMITHÜSEN,J (1954, M 1 : 1.000.000) gehört das Planungsgebiet<br />
zur übergeordneten Einheit 03 Voralpines Hügel- und Moorland und zur Haupteinheit<br />
037 Ammer-Loisach-Hügelland mit Höhenabstufungen von 500-700 m.<br />
Nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Weilheim-<br />
Schongau wird die Landkreisfläche in ökologische Raumeinheiten unterteilt. Danach<br />
zählt <strong>Sindelsdorf</strong> zur Untereinheit 037 L Hügelland zwischen Obersöchering und Penzberg.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Das Änderungsgebiet liegt in einer Niederterrasse entlang des Sindelsbaches und ist<br />
geprägt durch großflächigen Kiesabbau und die stark befahrene Bundesautobahn 95<br />
und die ebenfalls stark befahrene Bundsstraße 472.<br />
1.2 Schutzgut Boden<br />
Die Ablagerungen der Würmeiszeit prägen das Landschaftsbild in <strong>Sindelsdorf</strong>. Das<br />
Änderungsgebiet liegt am Rand eines Schottertales, das vom Sindelsbach in südöstlicher<br />
Richtung entwässert wird.<br />
Ausschnitt aus der Geologischen Karte von Bayern M = 1 : 500.000<br />
weiß umrandet: Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />
Kartenausschnitt ohne Maßstab<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Im Gebiet steht Niederterrassenschotter an, der nördlich der Bundesstraße 472 derzeit<br />
durch Kiesabbau genutzt wird.<br />
Südlich der Bundesstraße wurde der Kies westlich der Autobahn in größeren Teilbereichen<br />
abgebaut, das Gelände wurde wiederverfüllt und rekultiviert.<br />
1.3 Schutzgut Arten und Lebensräume<br />
Die weitere Umgebung des Änderungsgebietes zeigt eine vielfältige Ausstattung an<br />
Lebensräumen mit Hecken und Gebüschen oberhalb der Talhänge, mit Trocken- und<br />
Magerrasen an den südexponierten Hängen und mit Feuchtlebensräumen in den Niederungen.<br />
Einige Lebensräume sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt<br />
oder in die Biotopkartierung aufgenommen.<br />
Auszug aus dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web)<br />
weiß umrandet: Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />
Karte ohne Maßstab<br />
flächig lila: FFH-Gebiet, flächig blau: EU-Vogelschutzgebiet<br />
rot schraffiert: Biotop<br />
Das Änderungsgebiet selbst ist vorbelastet durch aktiven Kiesabbau nördlich der Bundesstraße<br />
472, durch früheren Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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südlich der Bundesstraße sowie durch die Autobahn mit der Anschlussstelle <strong>Sindelsdorf</strong>,<br />
die Bundesstraße und den P+R-Parkplatz südlich der Bundesstraße.<br />
Schutzgebiete oder FFH-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Die Biotopund<br />
Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umweltschutz enthält für den<br />
Planungsraum keine Einträge.<br />
Die Autobahn und die Bundesstraße haben zur Beeinträchtigung für die Ausbreitung<br />
von Arten geführt, die das Vorkommen von nach dem europäischen oder deutschen<br />
Artenschutzrecht besonders gefährdeten oder streng geschützten Arten verhindern.<br />
1.4 Schutzgut Klima/ Luft<br />
Der Planungsumgriff gehört klimatisch zum Bereich „Süddeutschland“, Untereinheit<br />
Klimabezirk „Oberbayerisches Alpenvorland“. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 7-<br />
8°C, die Zahl der Frosttage 120-140 pro Jahr. Jährlich fallen etwa 1200-1400 mm Niederschlag.<br />
Die Hauptwindrichtung ist West.<br />
Die kleinklimatischen Verhältnisse sind abhängig von der Topographie des Raumes<br />
und der jeweiligen Bodennutzung (Wald, Acker, Grünland, Siedlung). Die Unterschiede,<br />
die aufgrund der Bodennutzung vorhanden sind, werden besonders in Nächten mit<br />
klarem Himmel deutlich, wenn die Gegenstrahlung der Wolken fehlt und die Ausstrahlung<br />
des Bodens besonders hoch ist. Über Acker und Grünland entsteht nachts Kaltluft,<br />
die der Geländeneigung folgend in tiefergelegene Gebiete fließt.<br />
Das vorliegende Gebiet liegt seitlich am Rand des Sindelbachtales. Wegen des vorhanden<br />
Kiesabbaus und der vorhandenen übergeordneten Straßen kann keine Kaltluft<br />
entstehen, es gibt auch keine Kaltluftströme.<br />
Kleinklimatische Störungen durch Immissionen ergeben sich durch die stark befahrenen<br />
Verkehrsträger A 95 in Dammlage und B 472.<br />
1.5 Schutzgut Wasser<br />
Vorfluter des Gebietes ist der Sindelsbach (Fließgewässer III. Ordnung), der in ca. 200<br />
m südwestlich am Geltungsbereich vorbeifließt. Der Planungsraum liegt nicht im hochwassergefährdeten<br />
oder wassersensiblen Gebiet.<br />
Der Grundwasserstand wird bei ca. 12 m unter Geländeoberfläche angenommen.<br />
Große Teile des Gebietes nördlich und südlich der Bundesstraße wurden durch Abgrabungen<br />
und Auffüllungen künstlich verändert. Wasserwirksame Schadstoffschwerpunkte<br />
sind die A 95 und die B 472.<br />
1.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Die Bedeutung des Landschaftsbildes und die Erholungseignung der Landschaft liegen<br />
einerseits in ihrem ästhetischen Eigenwert und andererseits in ihrer Funktion als Lebensgrundlage<br />
des Menschen. Dabei ist das Landschaftsbild durch Vielfalt, Eigenart<br />
und Natürlichkeit charakterisiert. Seine Erholungseignung misst sich an der Erschließung,<br />
Freiraumausstattung als auch an der Ausprägung der Landschaftsstrukturen.<br />
Bei der vorliegenden Planung ist die Landschaft unter ästhetischen Gesichtspunkten in<br />
Bezug auf ihre Eigenart, Vielfalt und Schönheit untersucht worden.<br />
Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist durch den Talraum des Sindelsbaches<br />
geprägt.<br />
Der westliche Teil des Gebietes wurde durch den Kiesabbau verändert und stellt eine<br />
optische Störung innerhalb des Talraumes dar. Die Autobahn 95 in Dammlage und die<br />
Bundesstraße 472 bilden eine Landschaftszerschneidung.<br />
Kulturhistorisch bedingt ist die Nutzungsintensität der Landschaft hoch.<br />
Aufgrund der abgesenkten Lage des geplanten Gewerbegebietes werden die geplanten<br />
gewerblichen Gebäude wegen des ansteigenden Geländes nur von Norden einsehbar<br />
sein. Hier sind Eingrünungen zur landschaftlichen Einbindung zwingend notwendig.<br />
1.7 Schutzgut Mensch<br />
Für die Beurteilung des Schutzgutes Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und<br />
des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund, soweit diese von Umweltbedingungen<br />
beeinflusst werden.<br />
Bewertungskriterien sind die Wohn- und die Erholungsfunktion.<br />
Beim Aspekt "Wohnen" ist die Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz<br />
des Wohn- und Wohnumfeldes relevant. Beim Aspekt "Erholung" sind überwiegend die<br />
wohnortnahe Feierabenderholung bzw. die positiven Wirkungen siedlungsnaher Freiräume<br />
auf das Wohlbefinden des Menschen maßgebend.<br />
Wohnfunktion<br />
Die nächsten Wohngebiete liegen in einer Entfernung von ca. 400 m südöstlich des<br />
Planbereiches in <strong>Sindelsdorf</strong> und ca. 1.000 m westlich in Dürnhausen.<br />
Funktionen für die Naherholung<br />
Der Geltungsbereich hat wegen der Vorbelastung durch den Kiesabbau und die stark<br />
befahrenen Verkehrsträger A 95 und B 472 keine Bedeutung für die Feierabenderholung.<br />
Auswirkungen auf die Wohnfunktion<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Aufgrund der stark belasteten Autobahn und der Bundesstraße ist durch die vorgesehene<br />
Maßnahme keine zusätzliche größere Lärmbelastung für die Wohngebiete zu<br />
erwarten.<br />
Im Gebiet selbst entstehen luftverunreinigende Emissionen vor allem durch Staub und<br />
Abgase der zu- und abfahrenden Fahrzeuge (Personal-, Kunden- und Lieferverkehr).<br />
Die entstehenden Abgase können durch festzusetzende Bäume und Sträucher gefiltert<br />
und damit minimiert werden.<br />
Auswirkungen auf die Naherholung<br />
Die vorhandenen Wege werden ersetzt, allerdings könnten sich durch den zum Gebiet<br />
an- und abfahrenden Verkehr Beeinträchtigungen ergeben.<br />
Positiv für den Menschen ist die Schaffung von wohnungsnahen Arbeitsplätzen.<br />
2. Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Mit der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> sind<br />
Eingriffe in die Landschaft verbunden, die zwar vorbelastet ist, aber zu zusätzlichen<br />
Veränderungen und Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />
führen. Diese zusätzlichen Eingriffe sind:<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
- Verringerung der Verdunstung durch Überbauungen und Versiegelungen von Teilflächen<br />
- weitere Belastung der Luft durch die betriebsbedingte Erhöhung des Lkw- und Pkw-<br />
Verkehrs im Betriebsgelände und auf den umliegenden Verkehrsstraßen.<br />
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />
- Zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von Norden, die jedoch durch<br />
zusätzliche Pflanzungen abgemildert werden kann<br />
Schutzgut Wasser<br />
- Beeinträchtigungen des Oberflächenwasserabflusses durch Versiegelungen, dadurch<br />
Reduzierung der Grundwasserneubildung<br />
3. Planungsalternativen<br />
Im Vorfeld der 11. Flächennutzungsplanänderung wurden 6 Alternativ-Standorte für ein<br />
Gewerbegebiet im Gemeindebereich <strong>Sindelsdorf</strong> untersucht. Zu den Einzelheiten wird<br />
auf die beigefügte Untersuchung verwiesen, die der Begründung beiliegt.<br />
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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
a. Vermeidungsmaßnahmen<br />
Nach § 13 des Bundesnaturschutzgesetzes sind erhebliche Beeinträchtigungen von<br />
Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Alle Möglichkeiten zur<br />
Vermeidung der Eingriffserheblichkeit sind auszuschöpfen bzw. alle vermeidbaren Beeinträchtigungen<br />
zu unterlassen. Die Vermeidungsmaßnahmen können bei der vorliegenden<br />
Planung jedoch nur allgemeiner Art sein. Nach Überprüfung der Lage und der<br />
landschaftlichen Situation verbleiben die unter 2. „Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />
der Planung“ aufgeführten Eingriffe und müssen deshalb minimiert und ausgeglichen<br />
werden.<br />
b. Minimierungsmaßnahmen<br />
Die durch einen Eingriff bedingten Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild<br />
und den Erholungswert eines Landschaftsraumes sind zu minimieren. Die<br />
Maßnahmen zur Eingriffsminimierung werden im nachfolgenden Bebauungsplan dargestellt.<br />
5. Ausgleichsflächenbedarf<br />
Mit der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> sind<br />
Eingriffe in die Landschaft verbunden, die zu Veränderungen und Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes führen. Diese Eingriffe müssen ausgeglichen<br />
werden.<br />
Folgende Faktoren werden festgelegt:<br />
Gebiet geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (durch großflächigen<br />
Kiesabbau veränderte Geländegestalt, Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen,<br />
Lage an zwei stark befahrenen übergeordneten Straßen) und hoher<br />
Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad ergibt für die durch Gewerbegebiet und Sondergebiet<br />
überplanten Bereiche nach dem Leitfaden das Feld Typ A / Kategorie 1 und damit<br />
einen Ausgleichsfaktor von 0,3 bis 0,6.<br />
Der geplante P+R-Platz südlich der B 472 wird angerechnet mit niedrigem bis mittlerem<br />
Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad. Dies ergibt nach dem Leitfaden das Feld Typ<br />
B / Kategorie 1 und damit einen Ausgleichsfaktor von 0,2 bis 0,5.<br />
Bei Durchführung von wesentlichen Minimierungsmaßnahmen (Versickerung von Niederschlagswasser<br />
im Gebiet, zusätzliche Gehölzpflanzungen, Ausbildung eines aus-<br />
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reichend grünen Ortsrandes nach Norden und nach Westen) ist eine Reduzierung der<br />
Höchstwerte möglich. Ebenso kann sich die Vorbelastung durch Kiesabbau mindernd<br />
auf den Ausgleichsfaktor auswirken. Näheres regelt der Bebauungsplan.<br />
6. Ausgleichskonzept<br />
Die notwendigen Ausgleichsflächen werden im Bebauungsplanverfahren nachgewiesen.<br />
7. Zusammenfassung<br />
Die Planung stellt auch nach den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen einen<br />
Eingriff in Natur und Landschaft dar, der ausgeglichen werden muss. Die Ausgleichsflächen<br />
werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren nachgewiesen.<br />
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Anlage zum Umweltbericht:<br />
Karte „Ausgangszustand • Eingriffsfläche • Augleichsmaßnahmen“<br />
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Anlage 1 zur Begründung:<br />
Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in <strong>Sindelsdorf</strong>, vom 09.April 2010, Architekt<br />
Dietfried Gruber, Seehausen Auszug)<br />
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Anlage 2 zur Begründung:<br />
Darstellung eines Gesamtkonzeptes „Gewerbegebiet westlich der A 95“ von Sindeldorf<br />
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Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) zur 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes<br />
(wird ergänzt)<br />
1. Planungsmöglichkeiten<br />
2. Umweltbelange<br />
3. Beteiligung der Öffentlichkeit / Beteiligung der Behörden<br />
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