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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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3.2.3 Lärmbelastung <strong>Sindelsdorf</strong>s tagsüber durch die A95 und die B472<br />
Quelle: Lärmbelastungskataster Bayern mit Ergänzung durch Angaben des Ing.-Büro Möhler & Partner<br />
4.2.4 Einbindung des bevorzugten Gebietes in die Landschaft<br />
Ausschließlich von der Nordseite und für die Autofahrer auf der A95 ist das Gelände<br />
derzeit einsehbar. Ein großer Streckenabschnitt der Autobahn München – Garmisch<br />
weist die Eigenart auf, nur durch Wälder und freie Landschaft zu führen. Besiedelungen<br />
sind nur entfernt zu sehen. Mit <strong>Sindelsdorf</strong> taucht die erste Stelle auf, an der sich<br />
die beengenden Berge des Voralpenlands auswirken und Siedlungsgebiete ganz an<br />
die Autobahn heranreichen. Schon bei der damaligen Planung musste die Trasse den<br />
einzig möglichen Weg wählen: Westlich vom Dorf stellte sich der „Königsberg“ in den<br />
Weg, östlich von ihm verbot das Feuchtgebiet des Losachtales eine Trassenführung<br />
der Autobahn. Die topographischen Gegebenheiten haben unausweichlich zum Bau<br />
der A95 in heutiger Lage und zu der heutigen Benachteiligung <strong>Sindelsdorf</strong>s durch<br />
Lärmimmissionen und die Einengung seiner Entwicklungsmöglichkeiten gefüḧrt.<br />
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