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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

3.2.3 Lärmbelastung <strong>Sindelsdorf</strong>s tagsüber durch die A95 und die B472<br />

Quelle: Lärmbelastungskataster Bayern mit Ergänzung durch Angaben des Ing.-Büro Möhler & Partner<br />

4.2.4 Einbindung des bevorzugten Gebietes in die Landschaft<br />

Ausschließlich von der Nordseite und für die Autofahrer auf der A95 ist das Gelände<br />

derzeit einsehbar. Ein großer Streckenabschnitt der Autobahn München – Garmisch<br />

weist die Eigenart auf, nur durch Wälder und freie Landschaft zu führen. Besiedelungen<br />

sind nur entfernt zu sehen. Mit <strong>Sindelsdorf</strong> taucht die erste Stelle auf, an der sich<br />

die beengenden Berge des Voralpenlands auswirken und Siedlungsgebiete ganz an<br />

die Autobahn heranreichen. Schon bei der damaligen Planung musste die Trasse den<br />

einzig möglichen Weg wählen: Westlich vom Dorf stellte sich der „Königsberg“ in den<br />

Weg, östlich von ihm verbot das Feuchtgebiet des Losachtales eine Trassenführung<br />

der Autobahn. Die topographischen Gegebenheiten haben unausweichlich zum Bau<br />

der A95 in heutiger Lage und zu der heutigen Benachteiligung <strong>Sindelsdorf</strong>s durch<br />

Lärmimmissionen und die Einengung seiner Entwicklungsmöglichkeiten gefüḧrt.<br />

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