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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Seiten der B472 nicht einsehbar.<br />
Durch die abgesenkte Lage nach der<br />
erfolgten Ausbeutung der Kieslagerstätte<br />
können Gebäude und ihre Dächer<br />
auf ca. 6-8 m hohen Gebäuden<br />
nahezu vollständig in der Landschaft<br />
verschwinden<br />
• Eine Erschließung für Fahrzeuge von<br />
der SW-Ecke her bewirkt eine starke<br />
Entzerrung der Anschlusspunkte an<br />
der B472<br />
• Die Anbindung an das Dorf ist durch<br />
den vorhandenen asphaltierten Weg<br />
für landwirtschaftliche Fahrzeuge und<br />
Fahrräder parallel zur Bundesstrasse<br />
östlich und westlich möglich ( Bild 4).<br />
Die streckenmäßige Entfernung zum<br />
Ort für Fußgänger oder Radfahrer beträgt<br />
900m bzw. 750 m bis zum Dorfrand,<br />
Die Entfernung in Luftlinie beträgt<br />
290 m von der nächsten Bebauung.<br />
Garmisch-Partenkirchen, vermeidbar<br />
durch stärkere Bepflanzung des westlichen<br />
Damms.<br />
• Allein vom sog. „Berghof“ im Nordwesten<br />
des Gebiets wäre dieses einsehbar,<br />
was aber durch Anordnung<br />
einer geeigneten Bepflanzung sehr<br />
gut abgemildert werden kann.<br />
• Die Lage des Gebietes erweckt den<br />
Anschein, es liege vom Dorfgebiet<br />
weit ab und würde die Zersiedelung<br />
der Landschaft fördern. Durch dessen<br />
Lage an der westlichen Gemeindegrenze<br />
ist jedoch eine weitere Möglichkeit<br />
der Ausdehnung nach Westen<br />
nicht gegeben.<br />
• Die Anbindung an die B472 an der<br />
SW-Ecke würde an einer Stelle erfolgen,<br />
an der bereits eine Untertunnelung<br />
der Bundesstrasse vorhanden ist.<br />
• Aspekte des Immissionsschutzes: Zuträgliche<br />
Immissionswerte für das<br />
Dorfgebiet sind durch die A95 bereits<br />
ausgeschöpft. Zusätzliche Lärmimmissionen,<br />
ausgelöst durch Verkehr<br />
zum und Tätigkeiten im Gewerbegebiet<br />
werden durch die A95 respektive<br />
durch den Wall auf dem sie verläuft<br />
vom Dorfgebiet abgeschirmt.<br />
• Die Planung zum Umbau des<br />
Verkehrsknotens und der Anbindung<br />
des Gewerbegebietes seitens des<br />
staatlichen Bauamts ist abgestimmt in<br />
einem einzigen Schritt möglich.<br />
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