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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Seiten der B472 nicht einsehbar.<br />

Durch die abgesenkte Lage nach der<br />

erfolgten Ausbeutung der Kieslagerstätte<br />

können Gebäude und ihre Dächer<br />

auf ca. 6-8 m hohen Gebäuden<br />

nahezu vollständig in der Landschaft<br />

verschwinden<br />

• Eine Erschließung für Fahrzeuge von<br />

der SW-Ecke her bewirkt eine starke<br />

Entzerrung der Anschlusspunkte an<br />

der B472<br />

• Die Anbindung an das Dorf ist durch<br />

den vorhandenen asphaltierten Weg<br />

für landwirtschaftliche Fahrzeuge und<br />

Fahrräder parallel zur Bundesstrasse<br />

östlich und westlich möglich ( Bild 4).<br />

Die streckenmäßige Entfernung zum<br />

Ort für Fußgänger oder Radfahrer beträgt<br />

900m bzw. 750 m bis zum Dorfrand,<br />

Die Entfernung in Luftlinie beträgt<br />

290 m von der nächsten Bebauung.<br />

Garmisch-Partenkirchen, vermeidbar<br />

durch stärkere Bepflanzung des westlichen<br />

Damms.<br />

• Allein vom sog. „Berghof“ im Nordwesten<br />

des Gebiets wäre dieses einsehbar,<br />

was aber durch Anordnung<br />

einer geeigneten Bepflanzung sehr<br />

gut abgemildert werden kann.<br />

• Die Lage des Gebietes erweckt den<br />

Anschein, es liege vom Dorfgebiet<br />

weit ab und würde die Zersiedelung<br />

der Landschaft fördern. Durch dessen<br />

Lage an der westlichen Gemeindegrenze<br />

ist jedoch eine weitere Möglichkeit<br />

der Ausdehnung nach Westen<br />

nicht gegeben.<br />

• Die Anbindung an die B472 an der<br />

SW-Ecke würde an einer Stelle erfolgen,<br />

an der bereits eine Untertunnelung<br />

der Bundesstrasse vorhanden ist.<br />

• Aspekte des Immissionsschutzes: Zuträgliche<br />

Immissionswerte für das<br />

Dorfgebiet sind durch die A95 bereits<br />

ausgeschöpft. Zusätzliche Lärmimmissionen,<br />

ausgelöst durch Verkehr<br />

zum und Tätigkeiten im Gewerbegebiet<br />

werden durch die A95 respektive<br />

durch den Wall auf dem sie verläuft<br />

vom Dorfgebiet abgeschirmt.<br />

• Die Planung zum Umbau des<br />

Verkehrsknotens und der Anbindung<br />

des Gewerbegebietes seitens des<br />

staatlichen Bauamts ist abgestimmt in<br />

einem einzigen Schritt möglich.<br />

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