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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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5.10 Ver- und Entsorgung<br />
Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung muss durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung erfolgen.<br />
Abwässer<br />
Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes befindet sich noch kein Kanal; dieser<br />
muss noch erstellt werden. Sodann werden die Abwässer durch den Anschluss an die<br />
vorhandene Kanalisation von <strong>Sindelsdorf</strong> abgeleitet. Die Abwasserentsorgung kann<br />
über das öffentliche Kanalnetz sichergestellt werden, das ausreichend aufnahmefähig<br />
ist. Erforderlich ist der Anschluss an die zentrale Entwässerungsanlage der Gemeinde.<br />
Niederschlagswasser<br />
Das anfallende Oberflächenwasser ist aus wasserwirtschaftlichen Gründen grundsätzlich<br />
auf dem Grundstück selbst zu versickern.<br />
Das Niederschlagwasser soll soweit möglich gesammelt und auf den Parzellen versickert<br />
werden. Nach den Erkenntnissen der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> ist im Planbereich<br />
kiesiger Untergrund vorhanden, so dass eine Versickerung grundsätzlich möglich ist.<br />
Amtliche Beobachtungen von Grundwasserständen liegen nicht vor; sie sind deshalb<br />
eigenverantwortlich von den Bauherren zu erkunden. Wasserwirtschaftliches Ziel ist<br />
die naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. Daher sollten so wenig Flächen<br />
wie möglich versiegelt werden.<br />
Daher sollte unverschmutztes Niederschlagswasser nach Möglichkeit vor Ort versickert<br />
werden. Priorität hat dabei nach § 3 Abs. 1 NWFreiV eine flächenhafte Versickerung<br />
über eine geeignete, bewachsene Oberbodenschicht. Erst wenn dies nicht möglich<br />
ist, kann eine Versickerung nach Vorreinigung über Versickerungsanlagen erfolgen<br />
(§ 3 Abs. 2 NWFreiV).<br />
Weiteres regelt der Bebauungsplan.<br />
Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung wird durch Anschluss an das Versorgungsnetz der E.ON Bayern<br />
AG vorgenommen, wobei je nach Art der Betriebe eine neu zu errichtende Trafostationen<br />
ist. Das Baugebiet soll verkabelt werden.<br />
Wertstoffe/Müll<br />
Die Abfallentsorgung des Bio- und Restmülls ist durch die Müllabfuhr des Landkreises<br />
Weilheim-Schongau sichergestellt.<br />
Erdgas<br />
Eine Versorgung mit Erdgas ist derzeit nicht möglich.<br />
Löschwasser<br />
Die Löschwasserversorgung wird nach den einschlägigen Planungsrichtlinien sichergestellt.<br />
Trinkwasserschutzgebiete<br />
Trinkwasserschutzgebiete werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt.<br />
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