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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

5.10 Ver- und Entsorgung<br />

Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung muss durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung erfolgen.<br />

Abwässer<br />

Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes befindet sich noch kein Kanal; dieser<br />

muss noch erstellt werden. Sodann werden die Abwässer durch den Anschluss an die<br />

vorhandene Kanalisation von <strong>Sindelsdorf</strong> abgeleitet. Die Abwasserentsorgung kann<br />

über das öffentliche Kanalnetz sichergestellt werden, das ausreichend aufnahmefähig<br />

ist. Erforderlich ist der Anschluss an die zentrale Entwässerungsanlage der Gemeinde.<br />

Niederschlagswasser<br />

Das anfallende Oberflächenwasser ist aus wasserwirtschaftlichen Gründen grundsätzlich<br />

auf dem Grundstück selbst zu versickern.<br />

Das Niederschlagwasser soll soweit möglich gesammelt und auf den Parzellen versickert<br />

werden. Nach den Erkenntnissen der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> ist im Planbereich<br />

kiesiger Untergrund vorhanden, so dass eine Versickerung grundsätzlich möglich ist.<br />

Amtliche Beobachtungen von Grundwasserständen liegen nicht vor; sie sind deshalb<br />

eigenverantwortlich von den Bauherren zu erkunden. Wasserwirtschaftliches Ziel ist<br />

die naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers. Daher sollten so wenig Flächen<br />

wie möglich versiegelt werden.<br />

Daher sollte unverschmutztes Niederschlagswasser nach Möglichkeit vor Ort versickert<br />

werden. Priorität hat dabei nach § 3 Abs. 1 NWFreiV eine flächenhafte Versickerung<br />

über eine geeignete, bewachsene Oberbodenschicht. Erst wenn dies nicht möglich<br />

ist, kann eine Versickerung nach Vorreinigung über Versickerungsanlagen erfolgen<br />

(§ 3 Abs. 2 NWFreiV).<br />

Weiteres regelt der Bebauungsplan.<br />

Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung wird durch Anschluss an das Versorgungsnetz der E.ON Bayern<br />

AG vorgenommen, wobei je nach Art der Betriebe eine neu zu errichtende Trafostationen<br />

ist. Das Baugebiet soll verkabelt werden.<br />

Wertstoffe/Müll<br />

Die Abfallentsorgung des Bio- und Restmülls ist durch die Müllabfuhr des Landkreises<br />

Weilheim-Schongau sichergestellt.<br />

Erdgas<br />

Eine Versorgung mit Erdgas ist derzeit nicht möglich.<br />

Löschwasser<br />

Die Löschwasserversorgung wird nach den einschlägigen Planungsrichtlinien sichergestellt.<br />

Trinkwasserschutzgebiete<br />

Trinkwasserschutzgebiete werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt.<br />

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