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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Teil B Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />
Die Umweltprüfung ist ein Verfahren, das die voraussichtlichen Auswirkungen des<br />
Bauleitplans auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig untersucht.<br />
Die gesetzliche Grundlage liefert das Baugesetzbuch (BauGB) in der novellierten Fassung<br />
vom 20.07.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember<br />
2006 (BGBl. I S. 3316) (§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung, § 1a<br />
ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 2, vor allem Abs. 4 - Umweltprüfung)<br />
1. Grundlagen und Allgemeines<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes.<br />
Für die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes wurden die Ergebnisse einer<br />
örtlichen Kartierung verwendet sowie Informationen aus dem Flächennutzungsplan der<br />
Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> und dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises<br />
Weilheim-Schongau, Stand Februar 1997.<br />
Die Fläche des Geltungsbereiches liegt nördlich des Sindelsbaches am Nordrand einer<br />
Niederterrasse zwischen <strong>Sindelsdorf</strong> im Südosten und dem Habacher Ortsteil Dürnhausen<br />
im Westen.<br />
Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder Wasserschutzgebiete sind<br />
nicht ausgewiesen. Natura 2000-Gebiete, geschützt gem. Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)<br />
und gem. Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)<br />
liegen im Geltungsbereich nicht vor.<br />
1.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes<br />
Gemäß der Karte „Naturräumliche Gliederung Deutschlands mit Höhenschichten“ nach<br />
MEYNEN, E und SCHMITHÜSEN,J (1954, M 1 : 1.000.000) gehört das Planungsgebiet<br />
zur übergeordneten Einheit 03 Voralpines Hügel- und Moorland und zur Haupteinheit<br />
037 Ammer-Loisach-Hügelland mit Höhenabstufungen von 500-700 m.<br />
Nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Weilheim-<br />
Schongau wird die Landkreisfläche in ökologische Raumeinheiten unterteilt. Danach<br />
zählt <strong>Sindelsdorf</strong> zur Untereinheit 037 L Hügelland zwischen Obersöchering und Penzberg.<br />
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