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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Teil B Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Die Umweltprüfung ist ein Verfahren, das die voraussichtlichen Auswirkungen des<br />

Bauleitplans auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig untersucht.<br />

Die gesetzliche Grundlage liefert das Baugesetzbuch (BauGB) in der novellierten Fassung<br />

vom 20.07.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember<br />

2006 (BGBl. I S. 3316) (§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung, § 1a<br />

ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 2, vor allem Abs. 4 - Umweltprüfung)<br />

1. Grundlagen und Allgemeines<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich der 11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes.<br />

Für die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes wurden die Ergebnisse einer<br />

örtlichen Kartierung verwendet sowie Informationen aus dem Flächennutzungsplan der<br />

Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> und dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises<br />

Weilheim-Schongau, Stand Februar 1997.<br />

Die Fläche des Geltungsbereiches liegt nördlich des Sindelsbaches am Nordrand einer<br />

Niederterrasse zwischen <strong>Sindelsdorf</strong> im Südosten und dem Habacher Ortsteil Dürnhausen<br />

im Westen.<br />

Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder Wasserschutzgebiete sind<br />

nicht ausgewiesen. Natura 2000-Gebiete, geschützt gem. Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)<br />

und gem. Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie)<br />

liegen im Geltungsbereich nicht vor.<br />

1.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes<br />

Gemäß der Karte „Naturräumliche Gliederung Deutschlands mit Höhenschichten“ nach<br />

MEYNEN, E und SCHMITHÜSEN,J (1954, M 1 : 1.000.000) gehört das Planungsgebiet<br />

zur übergeordneten Einheit 03 Voralpines Hügel- und Moorland und zur Haupteinheit<br />

037 Ammer-Loisach-Hügelland mit Höhenabstufungen von 500-700 m.<br />

Nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Weilheim-<br />

Schongau wird die Landkreisfläche in ökologische Raumeinheiten unterteilt. Danach<br />

zählt <strong>Sindelsdorf</strong> zur Untereinheit 037 L Hügelland zwischen Obersöchering und Penzberg.<br />

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