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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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1.0 Anlass und Ziel der Änderung<br />
Die Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> hat gesamt 1.088 Einwohner (Stand 2008). Die Gemeinde<br />
<strong>Sindelsdorf</strong> ist bestrebt, die Lebens- und Arbeitsbedingungen langfristig strukturell zu<br />
verbessern, u.a. durch die Ansiedlung gewerblicher Arbeitsplätze.<br />
Hierzu wurde im Jahr 2010 eine Standortuntersuchung für ein Gewerbegebiet in Sindeldorf<br />
beauftragt. Im Rahmen der Prüfung alternativer Standorte wurde die Voruntersuchung<br />
mit den einschlägigen Behörden vorabgestimmt. Grund hierfür war auch die<br />
Lage des geplanten Gewerbegebietes westlich der Autobahn und damit verbunden die<br />
räumliche Trennung vom Hauptsiedlungsgebiet der Gemeinde östlich der A 95; allerdings<br />
wurde der Standort erst mit Errichtung der A 95 vom Siedlungskörper <strong>Sindelsdorf</strong><br />
abgeschnitten. Der von der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong> in Betracht gezogene Standort<br />
westlich der Autobahn genügt damit heute nicht dem Anbindungsgebot des LEP 2006.<br />
Kernanliegen der 11. Teiländerung Flächennutzungspan ist es nunmehr, den Umfang<br />
der gewerblichen Baufläche und der Straßenerschließung weiter abzuklären einschließlich<br />
der verkehrssichereren Ausbildung des A 95-Knotens mit der B 472. Die<br />
nach heutigen Kriterien sehr beengten Auf- und Abfahrten und die westliche Ortsanbindung<br />
von <strong>Sindelsdorf</strong> an die B 472 im Gedränge der A 95-Auffahrt sind auffällig an<br />
Unfällen und sollen daher langfristig vom Straßenbaulastträger verbessert werden. Erst<br />
wenn die FNP-Darstellung rechtswirksam durch die Genehmigung der 11. Teiländerung<br />
erfolgt ist, sollen weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem nachfolgenden<br />
Bebauungsplan unternommen werden.<br />
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