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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Die Bedeutung des Landschaftsbildes und die Erholungseignung der Landschaft liegen<br />

einerseits in ihrem ästhetischen Eigenwert und andererseits in ihrer Funktion als Lebensgrundlage<br />

des Menschen. Dabei ist das Landschaftsbild durch Vielfalt, Eigenart<br />

und Natürlichkeit charakterisiert. Seine Erholungseignung misst sich an der Erschließung,<br />

Freiraumausstattung als auch an der Ausprägung der Landschaftsstrukturen.<br />

Bei der vorliegenden Planung ist die Landschaft unter ästhetischen Gesichtspunkten in<br />

Bezug auf ihre Eigenart, Vielfalt und Schönheit untersucht worden.<br />

Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist durch den Talraum des Sindelsbaches<br />

geprägt.<br />

Der westliche Teil des Gebietes wurde durch den Kiesabbau verändert und stellt eine<br />

optische Störung innerhalb des Talraumes dar. Die Autobahn 95 in Dammlage und die<br />

Bundesstraße 472 bilden eine Landschaftszerschneidung.<br />

Kulturhistorisch bedingt ist die Nutzungsintensität der Landschaft hoch.<br />

Aufgrund der abgesenkten Lage des geplanten Gewerbegebietes werden die geplanten<br />

gewerblichen Gebäude wegen des ansteigenden Geländes nur von Norden einsehbar<br />

sein. Hier sind Eingrünungen zur landschaftlichen Einbindung zwingend notwendig.<br />

1.7 Schutzgut Mensch<br />

Für die Beurteilung des Schutzgutes Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und<br />

des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund, soweit diese von Umweltbedingungen<br />

beeinflusst werden.<br />

Bewertungskriterien sind die Wohn- und die Erholungsfunktion.<br />

Beim Aspekt "Wohnen" ist die Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz<br />

des Wohn- und Wohnumfeldes relevant. Beim Aspekt "Erholung" sind überwiegend die<br />

wohnortnahe Feierabenderholung bzw. die positiven Wirkungen siedlungsnaher Freiräume<br />

auf das Wohlbefinden des Menschen maßgebend.<br />

Wohnfunktion<br />

Die nächsten Wohngebiete liegen in einer Entfernung von ca. 400 m südöstlich des<br />

Planbereiches in <strong>Sindelsdorf</strong> und ca. 1.000 m westlich in Dürnhausen.<br />

Funktionen für die Naherholung<br />

Der Geltungsbereich hat wegen der Vorbelastung durch den Kiesabbau und die stark<br />

befahrenen Verkehrsträger A 95 und B 472 keine Bedeutung für die Feierabenderholung.<br />

Auswirkungen auf die Wohnfunktion<br />

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