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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Auf der Südseite der B 472 wurde als ein möglicher Standort eine Fläche für P + R –<br />

Platz für Berufspendler eingeplant. Soweit Bedarf besteht, könnte ein Sondergebiet mit<br />

Funktionen ausschließlich für Autobahnservice (bedarfsabhängig) errichtet werden.<br />

Wegen der ortsplanerisch exponierten Lage der Fläche, die in die Heubachtalaue ausstrahlt,<br />

kommt allerdings ein flächenaufwendiger sog. „Autohof“ aus Sicht der Gemeinde<br />

<strong>Sindelsdorf</strong> nicht in Frage (Flächenbedarf ca. 3,5 – 4 ha (= Größe des gesamten<br />

Gewerbegebietes!).<br />

Der Geh- und Radweg auf der Nordseite muss aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />

wegen der höhenfreien Anbindugn des Gewerbegebietes hier aufgelassen und teils auf<br />

der Westseite der Autobahn und dann nach Westen wieder mit dem bestehenden<br />

Weg, auch für die Landwirtschaft, verbunden werden. Geh- und Radweg Sindeldorf –<br />

Gewerbegebiet könnte im Wesentlichen unverändert bleiben.<br />

Ostanschluss Autobahn / <strong>Sindelsdorf</strong>-Ort:<br />

Unabhängig von der Anbindung des Gewerbegebietes soll die östliche Autobahnausfahrt<br />

deutlich verkehrssicherer werden durch den Umbau mit Zusammenfassung der<br />

unfallträchtigen, kurz aufeinanderfolgenden Knotenpunkte Autobahnauffahrt und Zufahrt<br />

Ort Sindeldorf. Dieses Planungsziel ist daher in der 11. Änderung dargestellt.<br />

Maßgeblich ist natürlich die nachfolgende Fachplanung des Straßenbaus (§ 37<br />

BauGB).<br />

Variante 1 („Zusammenführung“):<br />

Diese Variante sieht auf der Ostseite der Autobahn eine „Ertüchtigung“ der Autobahnabfahrt<br />

einschließlich eines größeren Kreisverkehrs (ø > 50 m) vor.<br />

Variante Ost („Trennungslösung“):<br />

Diese Variante plant wegen der bekannten Verkehrssicherheitsprobleme die Veränderung<br />

der Ortsanbindung <strong>Sindelsdorf</strong> um ca. 50 m nach Osten verschoben ein. Damit<br />

wird der historische Verlauf der B 472 alt aufgegeben und ein deutlich größerer Abstand<br />

zwischen Autobahnauffahrt und Ortszufahrt <strong>Sindelsdorf</strong> erreicht. Bei einer<br />

durchgehenden Linksabbiegespur mit baulicher Trennung ergibt sich damit vor der<br />

Autobahnauffahrt ein Stauraum für ca. 16 Pkw. Der Platz für P+R würde sich ggf. vergrößern<br />

lassen. Allerdings müssen die topographischen Randbedingungen näher abgeklärt<br />

werden, ebenfalls die immissionsmäßigen Auswirkungen.<br />

Der Gemeinderat <strong>Sindelsdorf</strong> hat in der Billigungssitzung am 08. April 2013 für die 11.<br />

FNP-Änderung ausdrücklich festgestellt, dass aus ortsplanerischen Gründen und zur<br />

Milderung der erheblichen Schallimmissionen in jedem Fall der große Kreisverkehr<br />

bevorzugt wird. Der geplante P+R-Platz soll nach Auffassung der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong><br />

ebenfalls zusammengefasst auf der Westseite der Autobahn liegen, um die Immissionen<br />

zu mildern und um den Ortseingang des Fremdenverkehrsortes von <strong>Sindelsdorf</strong><br />

durch eine höherwertige Gestaltjung mit Grün besser gestalten zu können.<br />

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