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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />

____________________________________________________________________________________<br />

• wegen der Dachaufsicht Beschränkung der Wandhöhen und Flächdächer als<br />

Gründächer;<br />

• Gestaltung des Straßenraumes mit großkronigen Bäumen;<br />

• naturnahe Kies- und Schotterflächen für untergeordnete Gehwege und Parkstreifen;<br />

• Freihaltung der Bodenstandorte für Großbäume von Leitungen;<br />

• Durchgrünung durch Pflanzgebote (heimische hochstämmige Bäume und Sträucher);<br />

• Schonender Umgang mit Natur und Landschaft durch Regenwasserversickerung in<br />

den Eingrünungsflächen und im Gebiet selbst (z.B. durch Rigolensystem für Oberflächenentwässerung<br />

begleitend entlang der Erschließungsstraßen; Ableitung über<br />

offene Gräben in der Mitte des Gebietes und am Nordrand in die öffentlichen Grünund<br />

Ausgleichsflächen.<br />

6.3 Eingriffs- Ausgleichsbilanz<br />

Im Zusammenhang mit der Anwendung der Eingriffsregelung des § 1a Baugesetzbuch<br />

wird auf die Ausführungen des Umweltberichtes in Teil B verwiesen. Ein genauer<br />

Nachweis wird im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet <strong>Sindelsdorf</strong>,<br />

westlich der A 95“ erbracht.<br />

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