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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
____________________________________________________________________________________<br />
3.2 Regionalplan Oberland (in Kraft getreten am 01.09.1988; Änderungen)<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
Die Region Oberland soll nach dem Leitbild der Nachhaltigkeit als attraktiver Lebens-,<br />
Wirtschafts- und Erholungsraum gesichert und weiterentwickelt werden. Dabei sollen<br />
dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhaltung der natürlichen Ressourcen<br />
besondere Bedeutung beigemessen werden. Das reiche Kulturerbe soll weitergetragen<br />
und die Identität mit dem Raum gepflegt werden.<br />
Der Regionalplan der Region 17 (Stand 01.Juli 2001) gibt folgende Ziele und Definitionen<br />
vor: ·<br />
• <strong>Sindelsdorf</strong> liegt im ländlichen Teilraum, dessen Gebiet als attraktiver Lebens- und<br />
Arbeitsraum für die heimische Bevölkerung erhalten bleiben soll.<br />
• Die Siedlungsentwicklung soll dem Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung<br />
entsprechen. Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen<br />
vor allem die Innenentwicklung gestärkt, Baulandreserven mobilisiert und bereits<br />
ausgewiesene Baugebiete genutzt werden.<br />
• Die Gemeinden sollen sich organisch entwickeln, wobei sich die Siedlungsentwicklung<br />
im Wesentlichen auf den wohnbaulichen und gewerblichen Siedlungsbedarf<br />
für die ortsansässige Bevölkerung beschränken soll.<br />
• Die Siedlungstätigkeit soll auf die charakteristische Siedlungsstruktur und die bauliche<br />
Tradition des Oberlandes ausgerichtet werden.<br />
• Besonders bedeutende und das Oberland prägende Strukturen, wie insbesondere<br />
weithin einsehbare Höhenrücken, Kuppen und Steilhänge, sollen grundsätzlich von<br />
einer Bebauung freigehalten werden.<br />
• Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden.<br />
• Im gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Siedlungsentwicklung einer<br />
Gemeinde den Bedarf der ansässigen Betriebe umfassen, sowie den für die Neuansiedlung<br />
von Betrieben, die zur örtlichen Grundversorgung oder zur Strukturverbesserung<br />
in der Gemeinde notwendig oder die an besondere Standortvoraussetzungen<br />
gebunden sind, beinhalten.<br />
• Das Prinzip der organischen Siedlungsentwicklung lässt grundsätzlich in allen Gemeinden<br />
die Ausweisung von gewerblichen Flächen zu. Allerdings sollen Flächen<br />
bevorzugt in den zentralen Orten und in geeigneten Orten entlang der Entwicklungsachsen<br />
zur Verfügung stehen, da diese unter den überörtlichen Funktionen<br />
auch die entsprechende Arbeitsplatzzentralität wahrnehmen. Auf die Ausführungen<br />
zur gewerblichen Siedlungstätigkeit in Kap. B II 3 wird verwiesen (Z).<br />
• Gewerbegebiete sollen grundsätzlich eine genügende Tragfähigkeit des Standortes<br />
und eine leistungsfähige, überregionale Verkehrsanbindung aufweisen. Ausnahmen<br />
davon sind vor allem dort zulässig, wo es um die Schaffung oder Sicherung<br />
von Arbeitsplätzen in regionalwirtschaftlich bedeutsamen Betrieben geht insbes.<br />
bei der Ansiedlung oder Erweiterung des Produzierenden Gewerbes. Dabei ist zu<br />
beachten, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre mit der Bereitstellung von<br />
Flächen und Infrastruktur außerhalb der Siedlungseinheiten reduziert wird und mit<br />
der Ressource Boden sparsamer umgegangen werden muss. Über ein kommunales<br />
Flächenressourcen-Management sollen Altflächen den Vorzug gegenüber Neuausweisungen<br />
bekommen. Dabei kommt der Nutzung von Konversionsflächen<br />
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