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Flächennutzungsplan <strong>Sindelsdorf</strong>, Ldkr. Weilheim-Schongau•Bereich westl. der A 95• Begründung zur 11. Teiländerung<br />
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Aus städtebaulicher Sicht erscheint eine Reduzierung zweckmäßig, auch um den<br />
Standort zu sichern. Eine spätere Erweiterung der Gewerbefläche ist bei Bedarf möglich.<br />
4.4 Sonstige Problempunkte; Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz/<br />
Verkehrssicherheit /Neudarstellung Gewerbegebiet<br />
Aufgrund der Beengtheit der Autobahnabfahrten und der in kurzem Abstand folgenden<br />
Ortszufahrt <strong>Sindelsdorf</strong> besteht eine erkennbare Unfallhäufigkeit in diesem Bereich.<br />
Die Zu- und Abfahrten zur Autobahn im Bereich <strong>Sindelsdorf</strong> sind damit zumindest nicht<br />
optimal. Dies gilt auch für die Ortszufahrt von <strong>Sindelsdorf</strong> von Westen her. Aus städtebaulicher<br />
und verkehrlicher Sicht wären daher folgende Maßnahmen des Straßenbaulastträgers<br />
zweckmäßig:<br />
1. Den verkehrssicheren Aus- bzw. Umbau der Autobahnauf- und -abfahrten der A 95<br />
im Bereich der Gemeinde <strong>Sindelsdorf</strong>, um die bestehenden Unzulänglichkeiten der<br />
Straßenführung (Unfallschwerpunkt !) zu beseitigen.<br />
2. Damit verbunden sollen dringend Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um die ständigen<br />
Staus durch die Abbiegespur zu den Stoßzeiten auf der B 472 zu beseitigen.<br />
Vielleicht könnten die Verkehrssicherheits- und Kapazitätsprobleme durch die Anlegung<br />
eines Kreisverkehrs, ggf. mit Bypass sachgerecht gelöst werden.<br />
3. Ganz dringend soll ein P + R-Platz für die Autobahnpendler im Zusammenhang mit<br />
der zunehmenden Zahl von Fahrgemeinschaften angelegt werden, wobei sich hier<br />
die Westseite der A 95 anbietet. (Ggf. kann dies mit der Anbindung des geplanten<br />
Gewerbegebietes <strong>Sindelsdorf</strong> (11. Flächennutzungsplanänderung) bewerkstelligt<br />
werden.<br />
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Zusammenhang mit der Neuanbindung<br />
des Gewerbegebietes ist zu beachten, dass keine neuen sicherheitsrelevanten Probleme<br />
geschaffen werden. Hierbei bietet die Flächennutzungsplanänderung durchaus<br />
Potential, die einzelnen Belange konkreter darzustellen, in der Begründung aus gemeindlicher<br />
Sicht herauszuarbeiten im Sinne einer qualitätvollen Ortsplanung. Im Zusammenhang<br />
mit der anstehenden Flächennutzungsplanänderung und der Erschließung<br />
des Gewerbegebietes wird daher der Umgriff der 11. FNP-Änderung weiter gefasst.<br />
Soweit bekannt, hat sich auch nach Auffassung des Staatl. Bauamt Weilheim die<br />
Einschätzung betreffend Verkehr bestätigt.<br />
5.0 Entwicklung des Planungsgebietes<br />
5.1 Bauliche Entwicklung und Ortsplanerische Ziele<br />
Zur Ansiedlung von Handwerks- und Gewerbebetrieben werden im Rahmen der 11.<br />
Teiländerung Flächennutzungsplan geeignete Flächen neu dargestellt. Wegen des<br />
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