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Förderrichtlinien - des Main-Kinzig-Kreises

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Richtlinien zur Förderung gesang- und musiktreibender Vereine und ihrer Kreiszusammenschlüsse<br />

Richtlinien zur Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

Ein Beitrag zur Förderung von Kunst und<br />

Kultur im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

Seit vielen Jahren fördert der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis nach seinen Richtlinien heimische<br />

Musik- und Gesangvereine und ihre Kreisverbände,<br />

Musik- und Jugendkunstschulen,<br />

Amateurtheatergruppen, kulturelle Einrichtungen<br />

und Projekte der offenen Kulturarbeit<br />

sowie einzelne Künstler und Kulturtreibende.<br />

Damit helfen wir unseren Künstlern, Vereinen, Verbänden<br />

und Initiativen, die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen<br />

zur Bewältigung ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben<br />

zu verbessern.<br />

Gerne stärken wir das vielfältige ehrenamtliche Engagement<br />

in unserem Landkreis und unterstützen insbesondere die kulturelle<br />

Jugendarbeit in den Vereinen sowie in den Musik- und<br />

Kunstschulen.<br />

In diesem Faltblatt finden Sie die aktuellen Kulturförder-<br />

Richtlinien <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>. Sie geben die Richtung<br />

vor, nach der Sie Ihre Anträge auf Kreisbeihilfe bei uns einreichen<br />

können. Dazugehörige Formulare können Sie telefonisch<br />

oder per e-Mail anfordern oder im Internet unter<br />

www.mkk.de herunterladen. Die Formulare sind auch online<br />

ausfüllbar.<br />

Wenn Sie Rückfragen haben oder Unterstützung benötigen,<br />

so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>des</strong><br />

Fachbereichs Kultur gerne beratend zur Seite. Die Kontaktdaten<br />

finden Sie auf der Rückseite.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Erich Pipa<br />

Landrat <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />

1. Bereitstellung der Fördermittel<br />

1.1 Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes<br />

Mittel zur gezielten Förderung gesang- und musiktreibender<br />

Vereine und ihrer Kreisverbände zur Verfügung.<br />

1.2 Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.<br />

1.3 Die zuständige Fachabteilung bzw. das Rechnungsprüfungsamt<br />

sind grundsätzlich berechtigt, die Verwendung der bewilligten<br />

Fördermittel zu überprüfen.<br />

1.4 Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong><br />

dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />

2. Förderungsberechtigte<br />

2.1 Förderungsempfänger sind<br />

a) Gesangvereine<br />

b) Kapellen, Spielmanns- und Fanfarenzüge<br />

aus dem <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis.<br />

2.2 Voraussetzungen für die Bewilligung von Kreisbeihilfe sind,<br />

dass diese Vereine<br />

a) nicht gewinnorientiert sind,<br />

b) sich idealistisch am kulturellen Leben im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis beteiligen.<br />

3. Antragstellung<br />

Um eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum Jahreskassenschluss<br />

sicherzustellen, ist es erforderlich, die Anträge bis<br />

spätestens 01. Oktober<br />

eines jeden Jahres bei dem Kreisausschuss das <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>,<br />

Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kultur, Sport und<br />

Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr. 16-18, 63571<br />

Gelnhausen, einzureichen.<br />

4. Beschäftigung von Chorleitern und Dirigenten<br />

4.1 Gesangvereine, Kapellen, Spielmanns- und Fanfarenzüge<br />

erhalten eine einmalige jährliche Kreisbeihilfe in Höhe von<br />

€ 150,-- als Zuschuss zur Beschäftigung von Chorleitern<br />

und Dirigenten.<br />

4.2 Bei Musikvereinen wird zusätzlich der Dirigent einer Jugendkapelle,<br />

bei den Gesangsvereinen der Chorleiter einer Nachwuchsformation<br />

mit min<strong>des</strong>tens €100,-- gefördert.<br />

Entsprechende Nachweise (z.B. Bestandserhebungsbogen,<br />

Gema-Liste, Presseartikel) über die Existenz einer Jugendkapelle<br />

oder einer Nachwuchsformation sind dem Antrag<br />

beizufügen.<br />

5. Beschaffung und Erhaltung von Instrumenten<br />

5.1 Musikvereine<br />

Neuanschaffungen von Instrumenten, die im Eigentum <strong>des</strong><br />

Vereins verbleiben (dazu gehören keine technischen Geräte<br />

wie z.B. Verstärker und Lautsprecher), mit einem Einzelbe-<br />

schaffungsbetrag von min<strong>des</strong>tens €150,-- können je nach<br />

Haushaltslage gefördert werden.<br />

5.2 Gesangvereine<br />

Zur Erhaltung eines vereinseigenen Klaviers kann eine<br />

jährliche Zuwendung von €75,-- beantragt werden.<br />

6. Förderung von Kreisverbänden<br />

6.1 Für zentrale Leistungs- und Verwaltungsaufgaben der<br />

Kreisverbände musik- und gesangtreibender Vereine werden<br />

pro Rechnungsjahr Kreiszuschüsse in Höhe von<br />

€1,50 pro aktivem Mitglied mit Wohnsitz im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis zur Verfügung gestellt.<br />

6.2 Die Anträge sind formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />

Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr.<br />

16-18, 63571 Gelnhausen, einzureichen. Sie<br />

müssen folgende Angaben enthalten:<br />

• Zahl der Mitgliedsvereine<br />

• Zahl und Art der Chöre / Orchester<br />

• Zahl der Mitglieder mit Wohnsitz im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

Maßgeblich ist hierbei die auf dem Bestandserhebungsbogen<br />

angegebene Zahl der Aktiven.<br />

7. Zuschüsse für die Teilnahme aktiver Jugendlicher an Freizeiten<br />

7.1. Kinder- und Jugendchöre sowie Jugendgruppen von Musikvereinen<br />

und Kapellen können einen Zuschuss für die<br />

Durchführung von Freizeiten mit musischem Hintergrund,<br />

Probewochen etc. in festen Einrichtungen beantragen,<br />

wenn sie nicht am Wohnsitz der Teilnehmer stattfinden.<br />

7.2. Zuschüsse werden gewährt für:<br />

• Freizeiten mit min<strong>des</strong>tens 8 Kindern, Jugendlichen<br />

oder jungen Erwachsenen<br />

• Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter<br />

von 6-27 Jahren<br />

• Min<strong>des</strong>tens 3, höchstens 21 Tage (An- und Abreisetag<br />

eingeschlossen)<br />

7.3. Die Förderung je Teilnehmer und Tag beträgt höchstens<br />

€3,00.<br />

7.4. Nicht förderungsfähig sind:<br />

• Klassenfahrten<br />

• Zentrale Veranstaltungen der Chor- und Musikverbände,<br />

die mit anderen Kreis-, Lan<strong>des</strong>- oder Bun<strong>des</strong>mitteln<br />

gefördert werden<br />

• Auslandsfahrten, die im Rahmen von Partnerschaften<br />

der Städte und Gemeinden durchgeführt werden<br />

• Fahrten, die von den Jugendämtern im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis gefördert werden<br />

7.5. Ein Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen der<br />

insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.<br />

1. Bereitstellung der Fördermittel<br />

1.1. Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes<br />

Mittel zur gezielten Förderung der Musikund<br />

Jugendkunstschulen zur Verfügung.<br />

1.2. Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.<br />

1.3. Die zuständige Fachabteilung bzw. das Rechnungsprüfungsamt<br />

sind grundsätzlich berechtigt, die Verwendung<br />

der bewilligten Fördermittel zu überprüfen.<br />

1.4. Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong><br />

dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />

2. Beihilfen zur Förderung der Musikschulen<br />

2.1. Gegenstand der Förderung<br />

Die Kreiszuschüsse dienen der Unterstützung der Arbeit<br />

der Musikschulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis.<br />

2.2. Förderungsempfänger<br />

können nur Musikschulen sein, die<br />

• als gemeinnützig anerkannt sind,<br />

• ein eingetragener Verein sind,<br />

• ihre Wirtschaftsberichte offenlegen,<br />

• den fachlichen Aufbau besitzen, d.h. musikalische<br />

Früherziehung, Ensemble-Unterricht, breitgefächerter<br />

Instrumentalunterricht,<br />

• Leihinstrumente anbieten<br />

• einen fachlich ausgebildeten Musikpädagogen (Musikhochschulabschluss<br />

oder Lehramt für die Oberstufe)<br />

als neben- oder hauptamtliches Leitungsmitglied<br />

haben.<br />

2.3. Umfang der Förderung<br />

Die jährlich vom Kreisausschuss <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />

zur Verfügung gestellte Fördersumme wird im Verhältnis<br />

Schüler/-innenzahl x Wochenstundenzahl jeder<br />

Schule auf die einzelnen Musikschulen aufgeteilt.<br />

2.4. Antragsverfahren<br />

Der Antrag ist formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />

Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr.<br />

16-18, 63571 Gelnhausen, einzureichen. Er<br />

muss Angaben über die Schüler/-innenzahl sowie die<br />

Jahresstundenzahl enthalten. Ihm sind folgende Unterlagen<br />

beizufügen:<br />

• Satzung<br />

• Wirtschaftsergebnis <strong>des</strong> Vorjahres<br />

• Honorarordnung und Gebührenordnung<br />

• Richtlinien für Ermäßigungen<br />

3. Beihilfen zur Förderung der Jugendkunstschulen<br />

3.1. Gegenstand der Förderung<br />

Die Kreiszuschüsse dienen der Unterstützung der Jugendkunstschulen<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis bei der Anschaffung<br />

von Einrichtungsgegenständen und<br />

Werkmaterialien (Videoanlagen, Töpferscheiben,<br />

Grundausstattungen-Malen und Töpfern usw.). Die Min<strong>des</strong>tkosten<br />

pro Anschaffung müssen jedoch €250 betragen.<br />

Die Anschaffung darf einen Höchstbetrag von<br />

€2.500 nicht übersteigen.<br />

3.2. Förderungsempfänger<br />

sind Jugendkunstschulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis in gemeinnütziger<br />

Trägerschaft, in eingetragenen Vereinen<br />

oder in öffentlich-rechtlicher Form.<br />

3.3. Umfang der Förderung<br />

Die Zuwendung beträgt bis zu 25% der in dem günstigsten<br />

Angebot der Lieferfirmen ausgewiesenen Kosten.<br />

3.4. Antragsverfahren<br />

Der Antrag ist formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />

Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr.<br />

16-18, 63571 Gelnhausen, einzureichen.<br />

Er muss Angaben über die Schüler/-innenzahl sowie<br />

die Jahresstundenzahl enthalten. Ihm sind folgende<br />

Unterlagen beizufügen:<br />

• min<strong>des</strong>tens 2 Angebote von Lieferfirmen<br />

• Finanzierungsplan<br />

• Schülerzahl und Jahresstundenzahl<br />

• Satzung der Schule<br />

• Wirtschaftsergebnis <strong>des</strong> Vorjahres<br />

• Honorarordnung und Gebührenordnung<br />

• Richtlinien über Ermäßigungen<br />

• Inventarliste<br />

4. Auszahlung der Kreisbeihilfe<br />

Die Auszahlung der Kreisbeihilfe erfolgt jeweils zum<br />

Ende eines Haushaltsjahres.<br />

Alle Antragsformulare<br />

stehen im Internet unter<br />

www.kultur.mkk.de<br />

zum Download bereit.

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